@ Mahoy
Was mich bei der Lektüre" deines" Falles und auch "meines" Falles und auch schon in der Vergangenheit immer wieder beschleicht ist, das diese Leute extrem abhängig sind, von der Einstellung und Handhabung ihres Sachbearbeiters.
Frau Demir hatte ja schon Ausweispapiere und war praktisch kurz vor der Einbürgerung, als nach einem Sacharbeiterwechsel plötzlich alles anders wurde, plus dieser Zentralrigisterauszug der Türkei, von dem die (Türkei) aber nichts wissen will.
Bei deinem geschilderten Fall, saß anscheinend bei einem Rechtspfleger der Furz quer und als dann öffentlicher Druck kam, ging ja dann alles ganz schnell und selbstredend wird es bei seinem eigenen Bruder anders gehandhabt, da fasst man sich als Bürger echt an den Kopf.
Bei Frau Demir ist der ganze Fall und ihre Geschichte eigentlich eine Frechheit, da es viele Möglichkeiten, auch über das deutsche Konsulat im Libanon gäbe, die Geschichte für die ganze Fanilie zu klären, aber anscheinend will man in Hameln nicht.
Ich stimme deiner Analys zu, so lange es aber nicht so ist, muss so etws wie eine Stufenweise Ausführungsanweisung oder Gesetz für solche Fälle her, die den Ermessungsspielraum eines Sacharbeiters bei vorgegebenen Voraussetzungen in die richtige Richtung eingrenzen.
Ist Jemand z.B.
5 -10-15-20 Jahre in Deutschland ohne straffällig zu werden, treten automatisch rechtliche Voraussetzungen für eine Staatsangehörigkeit in Kraft, das ganze kann durch Faktoren wie Ausbildungsabschluss, und feste Anstellung noch beschleunigt werden, dann wäre Ruhe im Karton.
So wie es jetzt ist, dass man auf das Gutdünken des Sacharbeiters angewiesen ist, egal wie man sich verhält geht gar nicht!
Was mich bei der Lektüre" deines" Falles und auch "meines" Falles und auch schon in der Vergangenheit immer wieder beschleicht ist, das diese Leute extrem abhängig sind, von der Einstellung und Handhabung ihres Sachbearbeiters.
Frau Demir hatte ja schon Ausweispapiere und war praktisch kurz vor der Einbürgerung, als nach einem Sacharbeiterwechsel plötzlich alles anders wurde, plus dieser Zentralrigisterauszug der Türkei, von dem die (Türkei) aber nichts wissen will.
Bei deinem geschilderten Fall, saß anscheinend bei einem Rechtspfleger der Furz quer und als dann öffentlicher Druck kam, ging ja dann alles ganz schnell und selbstredend wird es bei seinem eigenen Bruder anders gehandhabt, da fasst man sich als Bürger echt an den Kopf.
Bei Frau Demir ist der ganze Fall und ihre Geschichte eigentlich eine Frechheit, da es viele Möglichkeiten, auch über das deutsche Konsulat im Libanon gäbe, die Geschichte für die ganze Fanilie zu klären, aber anscheinend will man in Hameln nicht.
Ich stimme deiner Analys zu, so lange es aber nicht so ist, muss so etws wie eine Stufenweise Ausführungsanweisung oder Gesetz für solche Fälle her, die den Ermessungsspielraum eines Sacharbeiters bei vorgegebenen Voraussetzungen in die richtige Richtung eingrenzen.
Ist Jemand z.B.
5 -10-15-20 Jahre in Deutschland ohne straffällig zu werden, treten automatisch rechtliche Voraussetzungen für eine Staatsangehörigkeit in Kraft, das ganze kann durch Faktoren wie Ausbildungsabschluss, und feste Anstellung noch beschleunigt werden, dann wäre Ruhe im Karton.
So wie es jetzt ist, dass man auf das Gutdünken des Sacharbeiters angewiesen ist, egal wie man sich verhält geht gar nicht!



