David Icke von Youtube verbannt

Nun wenn Plattformen eine derartige Marktmacht haben, dass es wie der öffentliche Raum ist, dann reicht das Hausrecht tatsächlich nicht unbedingt aus um jemanden zu verbannen...

Ich bin ja auch der festen Überzeugung, dass meine Stegreif-Lyrik, die ich tagtäglich auf der Keramik ersinne, eigentlich die Bandbreite des öffentlich-rechtlichen Rundfunk erfordern, aber irgendwie will mir dort niemand einen Sendeslot dafür einräumen. Bin ich jetzt benachteiligt, weil mir eine Plattform hoher Reichweite verwehrt ist? :ugly:

Spaß beiseite: Es steht Herrn Icke frei, andere Verbreitungswege vergleichbarer Reichweite zu nutzen. Er kann sogar bei Youtube selbst einen neuen Kanal zu öffnen und sich dann an die "Hausordnung" halten. Wenn er Wettbewerbsverzerrung und/oder eine Verletzung seiner Grundrechte vermutet, kann er den Rechtsweg beschreiten.

Oder einfach die Aliens bitten, ihm unter die Arme zu greifen. Schließlich läuft er Werbung für selbige ...
 
Was geht vor: Die Meinungsfreiheit oder das Hausrecht Facebooks? | LHR Rechtsanwaelte Koeln

Eine interessante und wichtige Interessenabwägung, die wahrscheinlich bei der Frage, ob ein Partygast eines Privathauses verwiesen werden darf, wenn er unverschämt wird, sicherlich grundsätzlich zu Gunsten des Gastgebers zu entscheiden wäre.

Der Fall liegt in Bezug auf Facebook aber natürlich bereits deswegen anders, weil die Plattform Verträge mit ihren Nutzern schließt, die diesen – gegen die großzügige Überlassung von persönlichen Daten – die Möglichkeit der Teilnahme an der dort stattfindenden Kommunikation einräumen. Hinzu kommt, dass es sich bei Facebook mittlerweile eben nicht mehr um eine kleine „Party“, sondern mittlerweile um einen Marktplatz der Meinungen mit einer großen Marktmacht handelt.
Rechtlich nicht so einfach bei so großen Plattformen, die Betreiber von PCGH müssen sich mit sowas eher nicht rumschlagen.
 
Wobei YouTube dank des Twitch Booms tatsächlich argumentieren kann dass sie ja nicht den einzigen relevanten Verbreitungsweg darstellen. FB könnte vielleicht auf Twitter verweisen.
Daher hoffe ich doch dass folgendes aus meiner Sig noch gilt
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Rechtlich nicht so einfach bei so großen Plattformen, die Betreiber von PCGH müssen sich mit sowas eher nicht rumschlagen.

Wie dort aber auch ganz richtig zu lesen ist:

Grundrechte sind grundsätzlich Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliche Eingriffe.
Bei den genannten Gerichtsverfahren handelt es sich – soweit ersichtlich – um einstweilige Verfügungsverfahren, bei denen der Instanzenzug nicht über das jeweilige Oberlandesgericht hinausgeht. Bis einer der Fälle vom Bundesgerichtshof entschieden wird, kann es daher noch einige Zeit dauern.

Besagte Plattformen haben ihre Marktmacht schon seit Jahren, und noch kein Fall hat es über ein OLG hinaus geschafft. Auch dort wurden die meisten Klagen abgewiesen oder zu Ungunsten der Kläger entschieden.

Was ich aber für wichtig halte sind jene Fälle, in denen inhaltlich thematisiert wird, ob überhaupt eine Regelverletzung vorliegt. Auch in deren Summe formt sich ein Bild dessen, was im Allgemeinen erlaubt ist und was nicht - ungeachtet dessen, wie es von der Plattform gehandhabt wurde.
 
Es gibt eben diese und diese Sicht, aber es anders zu sehen klingt logisch.
Wir haben jetzt wegen Corona große Einschränkungen und man muss vieles halt ins Web verlagern.
Jetzt hat aber jemand bei Facebook und Co Hausverbot, wie soll er jetzt demonstrieren wenn er in der Bude bleiben will?

Facebook ist so groß, dass es öffentlicher Raum ist und solche Urteile werden wir demnächst öfter sehen.
 
Er kann sogar bei Youtube selbst einen neuen Kanal zu öffnen und sich dann an die "Hausordnung" halten. Wenn er Wettbewerbsverzerrung und/oder eine Verletzung seiner Grundrechte vermutet, kann er den Rechtsweg beschreiten.

nein, kann er eben nicht. Es wurde nicht sein Content gebannt sondern er als Person, für immer. Und dass man verklagen kann ist ja wohl ein Scherz, viel Spaß dabei eine Milliardenfirma zu verklagen.
 
Was hat denn die "Milliardenfirma" damit zu tun? Ist man rechtlich "immun", sobald man genug Geld angehäuft hat? Zahlreiche Urteile sagen was anderes. Du kannst sogar gegen den Staat klagen und Recht bekommen, sofern Du auch im Recht bist. Witzig, was?
 
Wir sind hier nicht in den USA, es gibt beim Thema Sperre schon erfolgreiche Klagen gegen Facebook.
 
Abgesehen davon: Diese Leute geben sich mittlerweile immer öfter vk.ru und Konsorten die Klinke in die Hand. Da können sie tun und lassen was sie wollen, vorrausgesetzt es gibt keine Kritik an Putin.
 
Er kann sogar bei Youtube selbst einen neuen Kanal zu öffnen und sich dann an die "Hausordnung" halten.
Aber auch nur unter einen anderen Namen und mit anderer IP.;)

Ich glaube sonst kaum das YouTube Mehrfachaccounts dulden würde. Wenn das eine gesperrt wurde. Geht ja auch irgendwie am Sinn & Zweck vorbei.
 
nein, kann er eben nicht. Es wurde nicht sein Content gebannt sondern er als Person, für immer.

Irgend einen Strohmann aus seiner Bekloppten-Entourage oder ein lunarer Alien-Klon wird sich doch wohl finden lassen. :D

Und dass man verklagen kann ist ja wohl ein Scherz, viel Spaß dabei eine Milliardenfirma zu verklagen.

Wieso? Die Prozesskosten skalieren nicht mit dem Wert des beklagten Unternehmens und strafrechtlich sind eher alle gleich.

Grundsätzlich ist Herrn Ickes audiovisuelle Hirnfurzfabrik vermutlich nicht der beste Ausgangspunkt, um darüber zu diskutieren, ob und inwiefern privatwirtschaftliche Medienplattformen ab einer bestimmten Marktmacht meinungsneutral agieren müssen. Eine ernsthafte Debatte würde sich sicherlich entwickeln, wenn Meinungsäußerungen gesperrt werden, die - wie soll ich sagen - genug Sinnhöhe und Diskurstauglichkeit aufweisen, um auch als solche betrachtet zu werden. Nicht jedes Elaborat genießt den gleichen (grund-) rechtlichen Schutzwert.

Hinzu kommt der Rattenschwanz einer solchen Grundsatzentscheidung: Kann dann auch jedermann die Veröffentlichung seiner Leserbriefe (Themen u.a.: "Sex mit Zimmerpflanzen", "Einläufe mit Kukident Liquid" und "Wünschelrutengehen nur bei Vollmond") in Publikationen der weltweit größten Medienunternehmen einklagen, weil deren Marktmacht und Reichweite so wahnsinnig groß ist?

Und das wäre sogar nur die Problematik, wenn dieser Jemand als Privatperson auftritt. Was ist, wenn er dieser Jemand im Grunde Unternehmer ist und mit seiner "Meinung" Einnahmen geniert und/oder de facto *selbst* eine Reichweite hat, aus der sich besondere Verantwortung und Sorgfaltspflichten ergeben?
 
Hinzu kommt der Rattenschwanz einer solchen Grundsatzentscheidung: Kann dann auch jedermann die Veröffentlichung seiner Leserbriefe (Themen u.a.: "Sex mit Zimmerpflanzen", "Einläufe mit Kukident Liquid" und "Wünschelrutengehen nur bei Vollmond") in Publikationen der weltweit größten Medienunternehmen einklagen, weil deren Marktmacht und Reichweite so wahnsinnig groß ist?

Der Vergleich hinkt oder darf jeder bei SPON/Zeit seine Videos veröffentlichen?
Zudem wird die Zensur unterschiedlich gehandhabt. Warum wurden diejenigen nicht auf Twitter gesperrt die damals zu Gewalt gegen die Covington High School Kids aufgerufen haben?
Befeuert durch Fake News.

Der Unterschied zwischen einem Verlag und öffentlichen Plattformen wie Twitter/Youtube sollte eigentlich klar sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Vergleich hinkt oder darf jeder bei SPON/Zeit seine Videos veröffentlichen?

Dann hinkte der Vergleich schon vorher, denn David Icke trat bei Youtube nicht als Privatperson auf, sonder lieferte selbst mit großer Reichweite geschäftsmäßig ein Medienprodukt.

Zudem wird die Zensur unterschiedlich gehandhabt. Warum wurden diejenigen nicht auf Twitter gesperrt die damals zu Gewalt gegen die Covington High School Kids aufgerufen haben?
Befeuert durch Fake News.

Erstens ist die Sperrung durch eine privatrechtliches Unternehmen keine Zensur im grundrechtlichen Sinne.
Zweitens kann man die Handlungsweise eines Unternehmens (Twitter) schlecht mit der eines anderen (Youtube) vergleichen, wenn es um die Anwendung der jeweiligen Regeln bzw. Ausübung des individuellen Hausrecht-Äquivalents geht. Oder fragst du dich auch, warum beim selben Fehlverhalten die eine Kneipe Hausverbot erteilt, die andere jedoch nicht?
Drittens ist der von dir beispielhaft angeführte Fall doch etwas komplexer, als du es hier programmatisch verkürzt darlegst.
Viertens gibt es einen grundsätzlichen Unterschied zwischen wiedergegeben Aussagen (die falsch oder diskutabel sein können) und vorsätzlich verbreiteten Fake News.
Fünftens müsste man sich dann ebenso fragen, warum auf Facebook (um den dritten Riesen in die Runde zu werfen) weiterhin von einschlägigen Gruppen und Personen menschenverachtende Thesen vertreten werden dürfen, so lange sie keine Person direkt angreifen - jedoch auch letzteres nur bei europäischen Teilnehmern, nicht bei solchen aus beispielsweise den USA. Warum es überhaupt lokal unterschiedliche Vorgehensweisen des *selben* Unternehmens gibt, sollt dir ein Denksansatz sein.

Der Unterschied zwischen einem Verlag und öffentlichen Plattformen wie Twitter/Youtube sollte eigentlich klar sein.

Wenn er so klar ist, wird es dir sicher keine Umstände bereiten, ihn aus (grund-) rechtlicher Perspektive kurz darzulegen?

Ich mache es dir einfach: Es gibt keinen. Beide sind Publikationsplattformen mit hoher Reichweite. Dass sich Verlage entschieden haben, *alle* Beiträge von x-beliebigen Personen nicht zuzulassen und "willkürlich" Meinungsäußerungen zu erlauben ist rechtlich und aus Perspektive der Ausgeschlossenen identisch zu der von Youtube, *bestimmte* Beiträge x-beliebiger Personen nicht zuzulassen.

Im Übrigens habe ich das griffige Beispiel der Leserbriefe bereits genannt:
Der Verlag räumt dir explizit die Möglichkeit ein, dich unter Nutzung seiner Reichweite zu einem Thema zu äußern, aber du hast keinen Rechtsanspruch darauf.
Youtube räumt dir explizit die Möglichkeit ein, dich unter Nutzung seiner Reichweite zu einem Thema zu äußern, aber du hast keinen Rechtsanspruch darauf.
 
Warum wurden diejenigen nicht auf Twitter gesperrt die damals zu Gewalt gegen die Covington High School Kids aufgerufen haben?
Das fragst du am besten Twitter, unterschiedliche Plattformen haben tatsächliche unterschiedliche Regeln und beurteilen Dinge unterschiedlich. Verrückte Welt.
Vielleicht sollte David Icke seine Videos in Zukunft einfach auf Twitter verbreiten?
 
Dann hinkte der Vergleich schon vorher, denn David Icke trat bei Youtube nicht als Privatperson auf, sonder lieferte selbst mit großer Reichweite geschäftsmäßig ein Medienprodukt.



Erstens ist die Sperrung durch eine privatrechtliches Unternehmen keine Zensur im grundrechtlichen Sinne.
Zweitens kann man die Handlungsweise eines Unternehmens (Twitter) schlecht mit der eines anderen (Youtube) vergleichen, wenn es um die Anwendung der jeweiligen Regeln bzw. Ausübung des individuellen Hausrecht-Äquivalents geht. Oder fragst du dich auch, warum beim selben Fehlverhalten die eine Kneipe Hausverbot erteilt, die andere jedoch nicht?
Drittens ist der von dir beispielhaft angeführte Fall doch etwas komplexer, als du es hier programmatisch verkürzt darlegst.
Viertens gibt es einen grundsätzlichen Unterschied zwischen wiedergegeben Aussagen (die falsch oder diskutabel sein können) und vorsätzlich verbreiteten Fake News.
Fünftens müsste man sich dann ebenso fragen, warum auf Facebook (um den dritten Riesen in die Runde zu werfen) weiterhin von einschlägigen Gruppen und Personen menschenverachtende Thesen vertreten werden dürfen, so lange sie keine Person direkt angreifen - jedoch auch letzteres nur bei europäischen Teilnehmern, nicht bei solchen aus beispielsweise den USA. Warum es überhaupt lokal unterschiedliche Vorgehensweisen des *selben* Unternehmens gibt, sollt dir ein Denksansatz sein.



Wenn er so klar ist, wird es dir sicher keine Umstände bereiten, ihn aus (grund-) rechtlicher Perspektive kurz darzulegen?

Ich mache es dir einfach: Es gibt keinen. Beide sind Publikationsplattformen mit hoher Reichweite. Dass sich Verlage entschieden haben, *alle* Beiträge von x-beliebigen Personen nicht zuzulassen und "willkürlich" Meinungsäußerungen zu erlauben ist rechtlich und aus Perspektive der Ausgeschlossenen identisch zu der von Youtube, *bestimmte* Beiträge x-beliebiger Personen nicht zuzulassen.

Im Übrigens habe ich das griffige Beispiel der Leserbriefe bereits genannt:
Der Verlag räumt dir explizit die Möglichkeit ein, dich unter Nutzung seiner Reichweite zu einem Thema zu äußern, aber du hast keinen Rechtsanspruch darauf.
Youtube räumt dir explizit die Möglichkeit ein, dich unter Nutzung seiner Reichweite zu einem Thema zu äußern, aber du hast keinen Rechtsanspruch darauf.

Geht es um recht haben oder ist dir der Unterschied wirklich nicht klar?
Geschäftsmodell? Content? Reichweite?

YT/Twitter lebt ausschliesslich von User generierten Inhalten. Nur um einen Unterschied zu nennen.
Dann haben wir es mit quasi Monopolen zu tun und es kann nicht sein das ein Konzern in einer Demokratie entscheidet was gefährliche Meinungen sind und was nicht.
 
Grundsätzlich ist Herrn Ickes audiovisuelle Hirnfurzfabrik vermutlich nicht der beste Ausgangspunkt, um darüber zu diskutieren, ob und inwiefern privatwirtschaftliche Medienplattformen ab einer bestimmten Marktmacht meinungsneutral agieren müssen.

Ganz im Gegenteil, gerade unangenehme Meinungen werden zensiert und deshalb ist das der perfekte Anlass über Zensur zu diskutieren. Man sieht ja wie komplett unverständlich das für dich ist wenn man Meinungsfreiheit einfordern will. Du lebst anscheinend in einer heilen Welt wo alle deine Meinungen immer so regierungs- und gesellschaftskonform sind dass du nie in Gefahr läufst zensuriert zu werden. Andere Menschen riskieren halt mehr im Leben und wollen die Wahrheit auch sagen können wenn es anderen Leuten nicht passt.
 
YT/Twitter lebt ausschliesslich von User generierten Inhalten. Nur um einen Unterschied zu nennen.

Und an welcher Stelle ergibt sich daraus die Pflicht, jeden von Usern generierten Inhalt zuzulassen? Diesen wesentlich Punkt musst du in deiner Argumentation übersehen haben.

Eine Plattenfirma lebt auch von den Songs ihrer Musiker, trotzdem muss sie nicht jeden Musiker und nicht jeden Musikstil im Portfolio haben. Auch nicht als Marktführer.

Apropos, wart du nicht unter denjenigen, die fest überzeugt sind, dass der Markt sich selbst regeln kann? - Dann wäre doch alles okay: Der Markt wird Twitter und Co. schon abstrafen.

Dann haben wir es mit quasi Monopolen zu tun und es kann nicht sein das ein Konzern in einer Demokratie entscheidet was gefährliche Meinungen sind und was nicht.

Das ist im Kern richtig, nur mischt du gerade Wirtschafts- mit Meinungsmonopolen. Für erstere ist die Kartellaufsicht zuständig, letzteres müsste erst einmal umrissen werden: Wer wird denn von Twitter, Facebook und wie sie alle heißen unverhältnismäßig gefördert bzw. behindert? Ist eine Systematik und Mengenverteilung erkennbar?

Auch als Unternehmen hat man immer das Problem kollidierender Rechte. Was ist zu tun, wenn jemand - sagen wir mal - sein Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nimmt, jedoch damit die Persönlichkeitsrechte eines anderen verletzt oder/oder dessen Recht auf Unversehrtheit gefährdet?
Grundrechtlich gibt es da keine Gewichtung, was grundsätzlich höher zu bewerten wäre.
Nicht abzuwägen ist keine Option, weil sich damit automatisch auf die Seite desjenigen stellt, der zuerst den Mund aufgemacht hat - rechtlich und ethisch eher fragwürdig. Jeder Beschwerde stattzugeben wäre das Gleiche in grün.
Wenn jedoch von Fall zu Fall abgewogen wird, ist das zwar willkürlich, aber es besteht auf der Plattform für jede Rechtswahrnehmung die Chance, im konkreten Fall als höherwertig angesehen zu werden. Wird das von einem Betroffenen als unzureichend empfunden, hat jeder exakt die selbe Möglichkeit, seinen Rechtsanspruch außerhalb der Plattform einzuklagen.

Ganz im Gegenteil, gerade unangenehme Meinungen werden zensiert und deshalb ist das der perfekte Anlass über Zensur zu diskutieren. Man sieht ja wie komplett unverständlich das für dich ist wenn man Meinungsfreiheit einfordern will. Du lebst anscheinend in einer heilen Welt wo alle deine Meinungen immer so regierungs- und gesellschaftskonform sind dass du nie in Gefahr läufst zensuriert zu werden. Andere Menschen riskieren halt mehr im Leben und wollen die Wahrheit auch sagen können wenn es anderen Leuten nicht passt.

Der Knackpunkt ist der, das in vielen Belangen jeder seine eigene Wahrheit hat und nicht alle Wahrheiten nebeneinander existieren können. Es ist *nicht* die Aufgabe eines privatwirtschaftlichen Unternehmens, das Unmögliche zu tun und die universell-objektive Wahrheit zu erkennen. Also vertritt das Unternehmen seine eigene Wahrheit, und die kann einmal mit deiner, aber auch mal mit meiner Wahrheit übereinstimmen.

Falls du den Eindruck hast, dass deine Wahrheit irgendwie immer und überall das Nachsehen hat: Genau das ist das, was heutzutage grob vereinfacht den demokratischen Weg darstellt. Die Mehrheitsmeinung entscheidet, welche Wahrheit wo und in welchem Umfang besondere Verbreitung und Bestand hat. Und ein Monopolunternehmen wird sich am Ende des Tages nie gegen die maximale Zielgruppe der Mehrheit stellen, weil sie logischerweise ihr Monopol behalten will.

Für alle anderen Wahrheiten gibt es Nischen und für jede Nische auch Unternehmen, die sie bedienen. Auch Herr Icke hat so eine Nische bedient; dummerweise auf einer Plattform, die zwar Nischen explizit erlaubt, aber nur so lange, wie sich diese nicht mit dem mehrheitlichen Konsens beißt.

Wir müssen sowas hinnehmen, denn sonst müsste irgendwer entscheiden, was die Wahrheit ist und was nicht.

Irgend jemand muss *immer* entscheiden, was die Wahrheit ist und was nicht. Im Idealfall zu allererst und zu allerletzt man selbst.
 
Wir müssen sowas hinnehmen, denn sonst müsste irgendwer entscheiden, was die Wahrheit ist und was nicht.

Das Problem ist ja, dass solche Plattformen für alles Mögliche genutzt wird. Eben für den größten Unsinn. Ob das jetzt Flacherdler sind, oder Esoteriker oder sonst wer.
Da werden Meinungen als Fakt verkauft und das ist eben das Problem.
guck dir die ganzen Mondlandungsleugner an. Da werden Sachen aufgewärmt, die schon vor Jahrzehnten widerlegt wurden.
Und aktuell hast du eben die Spinner, die sich an Corona aufhängen und alles glauben, das irgendwo mal einer gekotzt hat und das als Fakt annehmen.
Da sollte man viel eher kritisch hinterfragen. Das tun die Leute aber nicht.
 
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