Das AFD Gutachten

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Die beste Erklärung ist imho ein politischer Schachzug. Fraeser "veröffentlicht" es, damit kann die CDU die AfD in Ausschüssen nicht mehr wie eine normale Partei behandeln.
Der Punkt ist gut, so wird die Union gezwungen, die Brandmauer aufrecht zu erhalten.
Na ja, sollen sie eben schließlich unter dem Mauerfall begraben werden.
Wenn das Gutachten nicht zum Verbot führt, wird die Union in 4 oder 8 Jahren entweder nur noch Nische sein oder als Juniorpartner fungieren.
Das wäre wunderbar!
Dann hätte die AfD nämlich >40%.
 
Hat das ein Gericht bereits entschieden? Das ging ja schnell.

Nö. Das ist ein Narrativ, das aktuell aktiv von Leuten verbreitet wird, die auch eine Zusammenstellung von Informationen für ungültig und politische Propaganda erklären, wenn sie eine Zusammenstellung von Informationen ist.
Mit welchem Ziel das gemacht wird, kann man sich denken und i.d.R. auch gut an den quasi immer einhergehenden Unterstellungen zur Motivation der politischen Akteure ablesen.


Deine Einschätzung fehlt. Afd verbieten, ja oder nein und bitte mit Begründung.
Ich bin natürlich für ein Verbot. Faschisten darf man keinen Raum geben.

Es ist doch offensichtlich, dass er mit genau diesem Ziel diesen Thread aufgemacht hat. Überrascht mich zwar, in Anbetracht früherer Argumentationsrichtungen, wird aber auf jeder Seite erneut untermauert.


Naja, wenn es eindeutig begründet ist müsste man nicht mal fähig sein um sie verbieten zu können, andersrum jedoch wird es schwerer.

Das Gutachten sollte nie ein Verbot ermöglichen noch hätte es das jemals können. Das ist, Personen die Posts lesen bevor sie antworten, sollte diese Aussage bekannt vorkommen, nichts weiter als ein Bericht ans Innenministerium, wie die Entität "AFD" derzeit bestmöglich einzustufen ist, mit dem primären Ziel die künftig in Bezug auf "AFD" einsetzbaren, geheimdienstlichen Methoden festzulegen.

Ein Verbotsantrag des Bundestages zur AFD hat damit fast gar nichts zu tun, abgesehen davon, dass er sich halt mit der gleichen Partei beschäftigen würde. Für den ist es auch vollkommen egal, ob die AFD "gesichert rechtsextrem" ist oder nicht, wie jeder seit dem gescheiterten NPD/Basis-Verbot wissen sollte.
 
Ein Verbotsantrag des Bundestages zur AFD hat damit fast gar nichts zu tun, abgesehen davon, dass er sich halt mit der gleichen Partei beschäftigen würde. Für den ist es auch vollkommen egal, ob die AFD "gesichert rechtsextrem" ist oder nicht, wie jeder seit dem gescheiterten NPD/Basis-Verbot wissen sollte.
Aber muss gegen die Verfassung verstoßen oder nicht?
 
Es ist doch offensichtlich, dass er mit genau diesem Ziel diesen Thread aufgemacht hat. Überrascht mich zwar, in Anbetracht früherer Argumentationsrichtungen, wird aber auf jeder Seite erneut untermauert.
Ich habe diesen Thread überhaupt nicht aufgemacht, das war ein Moderator, eigentlich habe ich nur einen einzigen Post im aktuellen Regierungsthread gepostet, wo ich die Schwierigkeit aufzeigen wollte welche Frau Faeser ihrem Nachfolger mit diesem Gutachten übergeben hat und die Frage gestellt, wie wohl die aktuelle Regierung damit umgehen wird. ;-)

Aus nichts von dem was ich geschrieben habe wirst du eine politische Einstellung von mir ableiten können, das meinst du vielleicht tun zu können, aus deiner rein privaten Sphäre heraus, damit liegst du aber "gesichtert" *zwinker* komplett falsch. ;-)

MfG
Aber muss gegen die Verfassung verstoßen oder nicht?
Natürlich, es muss explizit verfassungsfeindlich sein und genau dafür ist das Gutachten inhaltlich nicht geeignet. Damit wird man gesichert kein Verbotsantrag begründen können.

MfG
Das Gutachten sollte nie ein Verbot ermöglichen noch hätte es das jemals können. Das ist, Personen die Posts lesen bevor sie antworten, sollte diese Aussage bekannt vorkommen, nichts weiter als ein Bericht ans Innenministerium, wie die Entität "AFD" derzeit bestmöglich einzustufen ist, mit dem primären Ziel die künftig in Bezug auf "AFD" einsetzbaren, geheimdienstlichen Methoden festzulegen.
Das habe ich auch nirgendwo behauptet oder geschrieben sondern lediglich auf JoM79 Beitrag geantwortet.

MfG
 
Natürlich, es muss explizit verfassungsfeindlich sein und genau dafür ist das Gutachten inhaltlich nicht geeignet. Damit wird man gesichert kein Verbotsantrag begründen können.
Ich dachte eigentlich, wenn eine Partei als Links oder Rechtsextrem eingestuft wird, diese automatisch aus der Begründung und Einstufung heraus als verfassungsfeindlich gilt? Oder zumindest in Teilen. :ka:
 
als verfassungsfeindlich gilt
Zur Einordnung des Status und die Folgen siehe:

"Der Verfassungsschutz darf bei den Beobachtungsobjekten der zweiten und dritten Stufe auch "nachrichtendienstliche Mittel" einsetzen. So kann die Behörde grundsätzlich etwa V-Leute anwerben, also Personen aus dem Umfeld der Partei für Informationen bezahlen. Außerdem kann sie unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Personen observieren oder im Extremfall unter bestimmten Bedingungen sogar die Telekommunikation überwachen.Eine Beobachtung greift aber immer in die Grundrechte der beobachteten Personen ein - und auch in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte einer Partei. Darum muss das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) immer das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachten: Jede Beobachtungsmaßnahme muss erforderlich und angemessen sein.Es darf also kein milderes Mittel geben, das genauso effektiv wäre. Bei einer "gesichert extremistischen Bestrebung" und bei einem "Verdachtsfall" stehen dabei grundsätzlich die gleichen "Werkzeuge" zur Verfügung. Aber in der höheren Stufe sind die Hürden niedriger, diese auch tatsächlich einzusetzen.
 
Zur Einordnung des Status und die Folgen siehe:

"Der Verfassungsschutz darf bei den Beobachtungsobjekten der zweiten und dritten Stufe auch "nachrichtendienstliche Mittel" einsetzen. So kann die Behörde grundsätzlich etwa V-Leute anwerben, also Personen aus dem Umfeld der Partei für Informationen bezahlen. Außerdem kann sie unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Personen observieren oder im Extremfall unter bestimmten Bedingungen sogar die Telekommunikation überwachen.Eine Beobachtung greift aber immer in die Grundrechte der beobachteten Personen ein - und auch in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte einer Partei. Darum muss das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) immer das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachten: Jede Beobachtungsmaßnahme muss erforderlich und angemessen sein.Es darf also kein milderes Mittel geben, das genauso effektiv wäre. Bei einer "gesichert extremistischen Bestrebung" und bei einem "Verdachtsfall" stehen dabei grundsätzlich die gleichen "Werkzeuge" zur Verfügung. Aber in der höheren Stufe sind die Hürden niedriger, diese auch tatsächlich einzusetzen.
Für mich ist aus dem Artikel eher relevant:

Was bedeutet die Einstufung für ein mögliches Parteiverbot?​

Die AfD ist mit der Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" nicht verboten. Sie kann also weiter an Wahlen teilnehmen und auch in Parlamenten vertreten sein. Es gibt auch keinen Automatismus, dass auf eine solche Einstufung zwingend auch ein Verbot folgen müsste. Das ist eine andere rechtliche und politische Baustelle. Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten. Und das auch nur in einem eigenen Verfahren, auf Grundlage eines konkreten Verbotsantrags. Diesen Antrag können nur die Bundesregierung, der Bundesrat oder der Bundestag stellen.

Ob das geschieht oder nicht, ist also eine politische Entscheidung. Eine Verfassungsschutzbehörde kann diesen Antrag aber keinesfalls stellen. Sollte es in der Zukunft zu einem Parteiverbotsverfahren in Karlsruhe kommen, könnten Erkenntnisse des Bundesverfassungsschutzes aber eine gewichtige Rolle bei der Beweisführung spielen. Die Materialsammlung für die Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" könnte man zumindest in Teilen für die Begründung eines möglichen Verbotsantrags nutzen, falls er denn politisch gewollt sein sollte.
Es gibt Erkenntnisse/Beweise welche die Einstufung als "gesichert rechtsextrem" aus Sicht des Bundesverfassungsschutztes rechtfertigen. Diese Erkenntnisse/Beweise können auch bei der Begründung eines Parteiverbots eine Rolle spielen.
 
Es gibt Erkenntnisse/Beweise welche die Einstufung als "gesichert rechtsextrem" aus Sicht des Bundesverfassungsschutztes rechtfertigen. Diese Erkenntnisse/Beweise können auch bei der Begründung eines Parteiverbots eine Rolle spielen.
Ich denke gerade das Gutachten und die dortige Sammlung aus überwiegend öffentlichen Quellen ist inhaltlich unqualifiziert für ein Verbotsverfahren.

"Ein besonders kritischer Punkt im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutzgutachten zur AfD ist die Frage nach der Beweislage und den Quellen, auf denen die Einschätzungen beruhen. Dass zahlreiche Belege aus öffentlichen Reden, Interviews oder Parteitagen stammen, ist nachvollziehbar - doch ein erheblicher Teil der Bewertungen stützt sich auch auf Facebook-Postings, Social-Media-Kommentare und Likes einzelner Parteimitglieder. Hier stellt sich die Frage, ob solche vereinzelten, teils polemischen Äußerungen - oft aus dem informellen oder privaten Raum - tatsächlich ausreichen, um den Vorwurf einer systematischen Verfassungsfeindlichkeit gerichtsfest zu untermauern. Die Grenze zwischen ungeschickter Provokation, gezielter Empörungstaktik und echter demokratiefeindlicher Strategie ist auf sozialen Plattformen schwer zu ziehen.
...
Ein weiterer kritischer Gedanke betrifft die Frage nach der Verhältnismäßigkeit staatlicher Reaktion in einer pluralistischen Demokratie. Ein Parteiverbot ist das schärfste verfassungsrechtliche Mittel gegen politische Organisationen. Gerade deshalb darf es nicht als Ausdruck staatlicher Hilflosigkeit gegenüber dem politischen Erfolg von Parteien missverstanden werden. Wenn eine Partei wie die AfD wachsende Zustimmung erhält und gar zur stärksten Partei in den Umfragen wird, liegt die Herausforderung nicht nur im juristischen Umgang mit extremistischen Tendenzen, sondern vor allem in der politischen Auseinandersetzung.
...
Ein besonders heikler Kritikpunkt im Umgang mit dem Verfassungsschutzgutachten zur AfD betrifft die Transparenz und Informationspolitik des Staates - konkret: den Umstand, dass das Gutachten zunächst unter Verschluss gehalten, dann jedoch geleakt und medial verwertet wurde. Diese Vorgehensweise wirft gleich mehrere grundsätzliche Fragen auf.

Wenn ein Dokument, das die Grundlage für die Beobachtung einer demokratisch gewählten Partei bildet, nicht öffentlich einsehbar, aber gleichzeitig in Auszügen strategisch an Medien durchgestochen wird, entsteht ein problematisches Spannungsverhältnis zwischen Sicherheitsinteresse und demokratischer Öffentlichkeit. Denn auf diese Weise wird politische Wirkung erzeugt, ohne dass die betroffene Partei oder die Öffentlichkeit die Argumentation in vollem Umfang prüfen kann. Das widerspricht nicht nur dem rechtsstaatlichen Transparenzgebot, sondern nährt auch den Vorwurf politischer Instrumentalisierung staatlicher Macht."


MfG
 
"Ein besonders kritischer Punkt im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutzgutachten zur AfD ist die Frage nach der Beweislage und den Quellen, auf denen die Einschätzungen beruhen. Dass zahlreiche Belege aus öffentlichen Reden, Interviews oder Parteitagen stammen, ist nachvollziehbar - doch ein erheblicher Teil der Bewertungen stützt sich auch auf Facebook-Postings, Social-Media-Kommentare und Likes einzelner Parteimitglieder. Hier stellt sich die Frage, ob solche vereinzelten, teils polemischen Äußerungen - oft aus dem informellen oder privaten Raum - tatsächlich ausreichen, um den Vorwurf einer systematischen Verfassungsfeindlichkeit gerichtsfest zu untermauern. Die Grenze zwischen ungeschickter Provokation, gezielter Empörungstaktik und echter demokratiefeindlicher Strategie ist auf sozialen Plattformen schwer zu ziehen.
Wer sich auf den öffentlichen Seiten in sozialen Netzwerken äußert der macht das öffentlich und nicht privat. Das Argument mit dem "privaten Raum" ist Quatsch. Außerdem dürfen sogar auch private Chats ausgewertet werden. Wenn sie strafrechtlich relevant sind.
Ein weiterer kritischer Gedanke betrifft die Frage nach der Verhältnismäßigkeit staatlicher Reaktion in einer pluralistischen Demokratie. Ein Parteiverbot ist das schärfste verfassungsrechtliche Mittel gegen politische Organisationen. Gerade deshalb darf es nicht als Ausdruck staatlicher Hilflosigkeit gegenüber dem politischen Erfolg von Parteien missverstanden werden. Wenn eine Partei wie die AfD wachsende Zustimmung erhält und gar zur stärksten Partei in den Umfragen wird, liegt die Herausforderung nicht nur im juristischen Umgang mit extremistischen Tendenzen, sondern vor allem in der politischen Auseinandersetzung.
"Die politische Auseinandersetzung" hat bis jetzt nicht viel gebracht. Im Gegenteil - die Partei ist viel stärker geworden als z.B. noch vor 4 Jahren.
Ein besonders heikler Kritikpunkt im Umgang mit dem Verfassungsschutzgutachten zur AfD betrifft die Transparenz und Informationspolitik des Staates - konkret: den Umstand, dass das Gutachten zunächst unter Verschluss gehalten, dann jedoch geleakt und medial verwertet wurde. Diese Vorgehensweise wirft gleich mehrere grundsätzliche Fragen auf.

Wenn ein Dokument, das die Grundlage für die Beobachtung einer demokratisch gewählten Partei bildet, nicht öffentlich einsehbar, aber gleichzeitig in Auszügen strategisch an Medien durchgestochen wird, entsteht ein problematisches Spannungsverhältnis zwischen Sicherheitsinteresse und demokratischer Öffentlichkeit. Denn auf diese Weise wird politische Wirkung erzeugt, ohne dass die betroffene Partei oder die Öffentlichkeit die Argumentation in vollem Umfang prüfen kann. Das widerspricht nicht nur dem rechtsstaatlichen Transparenzgebot, sondern nährt auch den Vorwurf politischer Instrumentalisierung staatlicher Macht."
Der Verfassungsschutz ist verpflichtet seine Einschätzung öffentlich zu machen, sobald er seine Arbeit beendet sieht und sich sicher ist. Leaks sollten natürlich vermieden werden. Solange er noch nicht fertig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist egal ob Verfassungsfeinde politisch, beruflich oder privat agieren. Da ist nicht zu unterscheiden.
Der Punkt ist doch, dass das alles keine schützenswerten Quellen sind da öffentlich, der Staat muss da dringend für Transparenz sorgen, macht er das nicht hat das einen entsprechendes Geschmäckle. Transparenz ist hier das Gebot der Stunde, zumal es hier auch wirklich nichts zu schützen gibt. Es ist übergreifend nicht nachvollziehbar warum dieses Gutachten nicht offiziell veröffentlicht wird. Herr Dobrind wäre es inhaltlich sicherlich lieb, wenn dieses Gutachten in der Form nicht veröffentlicht worden wäre. Sicherlich aus dem Grund weil es inhaltlich mehr schadet als dass es nützt und das ganze Verfahren wohl eher erschweren dürfte.

MfG
 
Was schadet denn darin konkret?
Wurde doch in der Quelle dargelegt?!

Weil die angebrachten Argumente sich nicht als Beweise eigenen für einen Verbotsverfahren da zu dünn und eher dem Spektrum der Meinungsfreiheit zuzuordnen. De facto liegen keine qualifizierten Beweise vor die das inhaltlich tatsächlich aus diesem Gutachten heraus begründen. Vielleicht ist das auch genau der Grund warum es bis jetzt noch nicht offiziell veröffentlicht wurde, da es sonst offiziell schwer fallen würde etwas zu benennen was nach dargelegten Gründen vielleicht gar nicht so genannt werden kann, in Anführungsstrichen, nur eine These. Nach meiner Auffassung ist das auch das überwiegende Medienecho.

MfG
 
Ich dachte, Herr Bundeskanzler hat in diesem Thema, klar Stellung bezogen, schade, wenn @JoM79 recht behalten täte.
So ein Verfahren ist immer riskant. Das Verfassungsgericht hat bei den NPD Verfahren hohe Hürden aufgebaut. So unter anderem das komplette Offenlegen wie Informationen erlangt wurden und damit die Aufdeckung aller V-Männer in der Partei. Dazu noch der Nachweis eines definitiven Plans die freiheitlich, demokratische Grundordnung zu zerstören und die verfassungsfeindlichen Ziele müssen in "aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise" angestrebt werden.
Dafür reicht die Zitatesammlung der AfD ziemlich sicher nicht.

Wenn das Verfahren also scheitert, hat die AfD nicht nur einen riesigen, politischen Sieg, man verliert auch noch alle Informationsquellen in der Partei, da diese im Verfahren der Partei bekannt werden.
 
Weil die angebrachten Argumente sich nicht als Beweise eigenen für einen Verbotsverfahren da zu dünn und eher dem Spektrum der Meinungsfreiheit zuzuordnen. De facto liegen keine qualifizierten Beweise vor die das inhaltlich tatsächlich aus diesem Gutachten heraus begründen. Vielleicht ist das auch genau der Grund warum es bis jetzt noch nicht offiziell veröffentlicht wurde, da es sonst offiziell schwer fallen würde etwas zu benennen was nach dargelegten Gründen vielleicht gar nicht so genannt werden kann, in Anführungsstrichen, nur eine These. Nach meiner Auffassung ist das auch das überwiegende Medienecho.
Meinungsfreiheit ist immer so ein Totschlagsargument. Es fällt eben nicht alles was so abgesondert wird unter die Meinungsfreiheit! Da gibt es Grenzen!
 
Und dann? Marschierst du dann mit erhobenen Arm an Höcke und Konsorten vorbei?
Klar, natürlich mit der bösen Flagge über der Schulter. Und ich leuchte dann auch noch golden! Etzala tadzechlich!
/troll

Nachdem ich mir jetzt paar Seiten des "Gutachtens" durchgelesen habe, kann ich nur sagen: Ziemlich langweilig. Der VS versucht, der AfD aus dem ethnisch-kulturellen Volksbegriff einen Strick zu drehen, was absurd ist, bedenkt man, dass in Deutschland bis zum Jahr 2000 das Abstammungsrecht Grundlage für die deutsche Staatsbürgerschaft war, und hängt sich daran auf, dass auf durch törichte Migrationspolitik erzeugte Zustände hingewiesen wird. Dazu sind noch paar schlechte Memes drin. War die Stunde nicht wert, die ich damit verbracht habe.
Was nützt uns das Gutachten, im Fazit wissen wir alle auch ohne dem Gutachten das diese Partei rechtsextrem ist.
Was müsste man tun ?
Na ja, wenn 1/4 der Bevölkerung, Tendenz steigend, trotzdem lieber die pösen Rächtzegsdrehmen wählen würde, dann könnten sich die übrigen Parteien mal fragen, wo sie falsch abgebogen sind. Wenn sie so weiter machen, werden sie irgendwann eben ganz einfach abgewählt.
Nun, und in der Hinsicht hat sich das Gutachten auch als Luftnummer herausgestellt, weil es nur gerade so gereicht hat, dass die AfD wieder knapp hinter der Union liegt.
So ein Verfahren ist immer riskant. Das Verfassungsgericht hat bei den NPD Verfahren hohe Hürden aufgebaut. So unter anderem das komplette Offenlegen wie Informationen erlangt wurden und damit die Aufdeckung aller V-Männer in der Partei.
Ist halt blöd, wenn die halbe Partei aus V-Männern besteht, die bisschen Nazi larpen konnten.
Wenn das Verfahren also scheitert, hat die AfD nicht nur einen riesigen, politischen Sieg
Ja, sie wäre dann gerichtlich bestätigt eine demokratische Partei und damit wären alle Argumente, die man gerade gegen die Partei auffährt, hinfällig.
Meinungsfreiheit ist immer so ein Totschlagsargument. Es fällt eben nicht alles was so abgesondert wird unter die Meinungsfreiheit! Da gibt es Grenzen!
Hierzulande ist das gesetzlich so. Anderswo nicht.
Ich persönlich finde das komplett freie Modell besser. Wenn sich ein Staat auf mündige Bürger stützen will, dann sollte er denen auch die Freiheit lassen, für sich selbst zu entscheiden.
 
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