Eine Zusammensammlung von Zitaten und subjektiven Einschätzung. Kriterien eines Gutachtens werden eher nicht erfüllt.
Kritisierst du gerade ernsthaft, dass das Gutachten Belege (in dem Fall halt Zitate) enthält und dass die Gutachter diese einschätzen (undzwar nicht ""subjektiv"", sondern zumindest in den von mir geprüften Stichpunkten klar im Abgleich mit geltenden Gesetzen)? Weißt du überhaupt, was ein "Gutachten" ist, dem nicht "Gefälligkeit-" voransteht?
Der Punkt ist, so wurde es bei Lanz und Precht gesagt, dass es wohl gar keine zu schützenden Geheimdienstinformationen gäbe, da sich alles auf öffentliche Äußerungen aus Reden, Onlinepostings oder Interviews stützt. So richtig weiß niemand, was daran genau schützen- und geheimhaltungswert daran ist.
Längerfristig schützenswert könnten sein:
- Erkenntnisstand des Verfassungsschutzes
- Wie selbiger erlangt wurde
(und beides auch in banalen Fällen; es liegt nicht im Sinne eine Verfassungsschutzes, dass man Verfassungsfeinden schwarz auf weiß präsentiert, wie sie sich am besten entziehen können)
- Allgemeine Rechte der Betroffenen, solange der Bericht juristisch angegriffen wird.
- Einige Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auch darüber hinaus.
Kurzfristig/bislang handelt es sich aber schlichtweg um einen internen Bericht vom Verfassungsschutz ans Innenministerium, der noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben ist. Punkt. Aus. Ende.
Und dass darin nur diverse Formen mehr oder minder öffentlicher Äußerungen zu finden sind, versteht sich von selbst, solange die AFD als nur-Verdachtsfall kaum bis gar nicht mit anderen Methoden beobachtet werden durfte, Captain Obvious.
Das ist ja eben primärer Sinn der Hochstufung: Dass man endlich auch geheimdienstlich aktiv werden darf. Bei den massen an radikalem Material, dass die AFDler aus Dummheit öffentlich absondern, möchte man nämlich doch auch mal Abseits einzelner Glückstreffer bei assoziierten Reichsbürgern und Terroristen (die mittlerweile auch bald quartalsweise auffliegen) wissen, was hinter den verschlossenen Türen abgeht.
Das gleiche geht aber auch andersherum und die AFD sinniert intern natürlich über legale Optionen.
"Auch" über legale...
Noch was zum "Passdeutschen". Irgendein Wort zur Ausgrenzung muss eben her. Mag man noch so die Euphemismus-Tretmühle oder das bei der Presse unersätzliche Gaslighting bemühen. Was wollt ihr denn lieber haben? Eingeborene? Germanen? Super-Reindeutsch?
Anhänger von Menschenrechten, Demokratie und ähnlichem (linksgrünversifften) Kram bevorzugen es, wenn sich Rassisten einfach ganz verpissen. Ich glaube in Russland und China gibt es willkommene Worte für alle, die in solche Kategorien denken wollen.
Keine Ahnung. Schwarzfahren ist für mich keine Haftsache.
Keine Ahnung von geltenden Gesetzen, aber jede absoltue Meinung, wa?
Das Gegenmodel zu offenen Grenzen sind nicht geschlossene Grenzen, sondern selektive Einwanderung.
Schlicht falsch. Neben einer offenen Tür kann man nichts selektieren.
Na mal sehen ob jene die vorher noch von sich behauptet haben, sich breit zu informieren, diesen Artikel lesen oder ob jetzt wieder das große Quellen Bashing beginnt.
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Verfassungsrechtler kritisieren überwiegend das Vorgehen des Geheimdienstes. Der konservative Staatsrechtler Dietrich Murswiek kritisiert die Einstufung der AfD als gesicherte rechtsextremistische Bewegung durch den deutschen Verfassungsschutz. Dieser habe bisher keine überzeugenden Beweise für seine Entscheidung vorgelegt, sagte er in mehreren Interviews.
An der Stelle kann man das lesen doch einstellen:
Irgend ein Hanswurst, der gerne in den Medien auftritt, ""kritisiert"", dass eine Organsiation, die nichts veröffentlichen DARF (spätestens seit der Klage der AFD dagegen) ihm nichts vorgelegt hat

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Und trotz dieses "ich hab keine Ahnung"-Status, wird großflächig eine Bewertung der unbekannten Inhalte verbreitet.
Anzumerken wäre an der Stelle auch noch, dass ein Gutachten überhaupt nicht den Anspruch hat, "einen Vorwurf" "zu belegen". Ein Gutachten soll eine bestmögliche Einschätzung zwecks weiteren Umgangs geben und eine Person, die nicht in der Lage ist, dass von einer Anklage vor Gericht mit "in dubio pro reo" zu unterscheiden, diskrediert sich in Bezug auf dieses (und imho auch alle weiteren rechtlichen) Thema komplett.