nibi030
Software-Overclocker(in)
Du liest es vielleicht zum ersten Mal, aber es ist deswegen ja nicht falsch. Die DIN-5008 ist weder ein Gesetz (das steht sogar ausdrücklich auf der von dir verlinkten Seite da), noch gilt sie für beliebigen privaten Verkehr.
Und erfassen tut sie auch nicht jeden digitalen Textverarbeitungsverkehr, sonst würde man in Deutschland Twitter, Whatsapp o.ä. gar nicht sinnvoll nutzen können.
Lies einfach beide Schreibmöglichkeiten dir selbst vor und überleg mal, welche Option Sinn macht: "Mit freundlichem Gruß Daniel" oder "Mit freundlichem Gruß, Daniel".
Ein Grundschüler würde sich übrigens gar nicht die Gedanken machen können, wann es sinnvoll ist, die DIN-5008 buchstabengetreu anzuwenden und wann nicht
Das sieht beides dämlich und deplatziert aus... Ob nun mit oder ohne Komma, egal wie ich es lese. Hinzu kommt noch: Sinn kann man nicht machen, ein Sinn kann sich nur ergeben.
Aber gut, ich werde diesen optischen pain in the ass einfach schlucken.
Hochachtungsvoll
Nibi030