Hab die UK Version vorbestellt, und die werd ich auch spielen. Bin schließlich Ü30 ?
Ist ja fast wie in China. Gut das mir in Bayern sind, nicht Deutschland !!!

Ist Steam nun ein Dienst zur Durchsetzung des DRM oder des deutschen Rechts? Hoheitliche Aufgaben werden m.W. nach nicht von komerziell orientierten Internetdiensten wahrgenommen.
Und - soweit ich mit meinem juristischen Laienlatein weiß(!) - ist das Importieren von Spielen mit verfassungsfeindlichen Symbolen, was strafbar ist. Jemand hier, der da genaueres weiß?
Edit:Anhand der IP Adresse kann Valve/ Steam festmachen, aus welchem Land du angemeldet bist. Von daher geht deine beschriebene Methode bestimmt nicht.



(und damit spreche ich jetzt nicht nur auf dieses Thema an, hierfür ist allein Steam als Vertriebsplattform schuldig m.M.n.)
aber sowas von 100% sign!!!!!Also ich bestelle meine 3 Versionen (für 2 Freunde und mich) von play.com sicher nicht ab deswegen, muss ich halt wieder die Muskeln meines VPN-Netzwerks spielen lassen zum aktivieren über Steam, ist ja nicht das erstemal. Als ob das irgendetwas bringen würde die (erwachsenen) deutschen so zu bevormunden...
Wird endlich Zeit das eine Ablöse für das verkorkste MW2 kommt (was man fast nichtmehr mit Freunden spielen kann dank immer neuer Bugs um die sich kein Schwein kümmert, von den Cheatern und Kindern auf den Servern mal garnicht gesprochen).
Und wenn sie wirklich auf die Idee kommen sollten meinen Steam-Account mit knapp 120 Spielen zu sperren dann schalte ich meinen Rechtsschutz ein bzw. weiss auch wo ich Steam mit allen Spielen für lau bekommen kann sollten alle Stricke reissen. Dann hat sich das für mich endgültig erledigt mit der Publisherverarsche die in letzter Zeit getrieben wird - natürlich alles im Namen der Kunden.![]()
Bin ich denn bescheuert das Raubkopierer immer alle Extras und noch mehr haben und ich als zahlender Kunde immer hinten anstehen muss mit blöden Kopierschutztreibern, Zensur und vielem mehr? ...langsam ists mal gut liebe Spieleentwickler...(und damit spreche ich jetzt nicht nur auf dieses Thema an, hierfür ist allein Steam als Vertriebsplattform schuldig m.M.n.)
Das einzige was ich akzeptieren würde, wäre wenn ich die geschnittene deutsche Version bekäme wie damals bei meinem MW2-uncut, da hatte ich auch plötzlich nurnoch die cut-Version aber das hat mich nicht gestört aber beklauen lass ich mich nicht von denen als ehrlicher Käufer!![]()
aber sowas von 100% sign!!!!!
hmm ich werde meine UK version dann auch wohl zu hause in luxemburg aktivieren müssen...das müsste doch eigentlich funzen oder?

, jetzt geb doch auch mal mein Senf dazu.Mit hoheitlichen Aufgaben hat das nichts zu tun (das sind eher Fälle wie der TÜV, der als "Beliehener" Pflichten von Rechtswegen wahrnimmt).
Steam ist in diesem Fall die lizenzierte Plattform (in Deutschland belegen und damit unter das JuSchG, wenn ich das richtig aus der News interpretiere!), die als Teil der Nutzungslizenz die Spiele-Inhalte zur Verfügung stellt. Neben dem Händler der die DVD mit der Software verkauft, ist Steam der zweite Part, der schlussendlich zur Verfügungstellung des Spieleinhaltes dient. Man könnte "Steam" also unter §15 I Nr.7 in Verbindung mit §15 II Nr.1 JuSchG subsumieren. Das ist allerdings strittig, weil auch dieses Gesetz nicht mehr auf dem aktuellen Stand ist. Man erkennt das schön an dem Tatbestandsmerkmal "Trägermedien". Steam als Verkaufsplattform, die gar keine Trägermedien mehr verkäuft, sondern nur den Download, würde ohne Zweckgemäße Auslegung gar nicht darunter fallen.
Der Betreiber von Steam würde sich also gemäß §27 I JuSchG strafbar machen. Das ist die kurze Erklärung zum Sachverhalt. Steam versucht nur das Gesetz zu achten. Wenn dann muss man dem Gesetzesgeber die Schuld geben.
Hi,
ob das mit der Aktivierung im Ausland
und dann hier spielen klappt frage ich mich die ganze Zeit.
Aber anscheinend wird man vor Release
nie eine Antwort darauf bekommen.
Die Frage wurde ja dort gestellt,
aber es wurde drumherum geredet !

Hallo erstmal an alle, jetzt geb doch auch mal mein Senf dazu.
Wieso stellt in diesen Fall Steam Spielinhalte zur Verfügung, da Steam ja weder für den Vertrieb der UK/US Version innerhalb Deutschlands zuständig ist bzw. Daten zum Konsum dieser zur Verfügung stellt. Dies macht doch in erster Linie die DVD bzw. die Festplatte auf der sich das Spiel befinden. In diesem Fall wäre dann der Eigentümer der DVD/Festplatte dafür verantwortlich minderjährigen den Zugriff auf diese zu verwehren und nicht Steam. (Selbes gilt für die anderen Punkte von § 15)
Das Problem was sich ergibt und durch neue Rechtsprechung nur weiter verstärkt wird, ist dass die DVD nicht mehr als alleiniges Trägermedium für den Inhalt des Spiels heran gezogen kann, sondern immer in Verbindung mit der Online-Aktivierung gesehen werden muss. Es gibt de facto also zwei Verantwortliche. Der Händler der DVD und die ausführende Instanz für die vollständige Aktivierung und damit Zugänglichmachung des Inhalts der DVD. Und das ist nun mal Steam. Der Händler ist im Ausland so weit so gut. Steam allerdings scheint hier in Deutschland belegen (zumindest was die Aktivierung/Zugänglichmachung notwendig ist) und ist damit dem deutschen JuSchG unterworfen. Ich denke das ist eine Vorsichtsmaßnahme seitens Steam, um nicht erst erst in den Vorwurf des Straftatbestands zu kommen.