Mahoy
Volt-Modder(in)
Da wird doch sowieso nichts so heiß gegessen, wie's gekocht wurde.
Als vorgeladener Zeuge muss man nur eines, nämlich eine Aussage tätigen. Und um plausibel auszusagen, dass einem der Kauf nicht erinnerlich ist, braucht man keinen Anwalt. Oder merkt sich jeder alles, was er vor zig Monaten für ein paar Euro im Internet erstanden hat?
Wenn dann wider Erwarten nachgebohrt werden sollte, kann die Erinnerung ja immer noch zurückkehren - oder eben immer noch nicht. Dann weiß man aber wenigstens, dass man nicht mehr (nur) Zeuge, sondern Verdächtiger ist.
Und ob man dann einen Anwalt benötigt, ist immer noch sehr fraglich. Denn einmal angenommen, es käme zum Äußersten und man wird wegen Erwerbs eines illegal angebotenen Keys (oder meinetwegen mehrerer davon) belangt - von welchen möglichen strafrechtlichen Folgen reden wir hier? Ich lehne mich mal weit aus dem Windows und behaupte, dass man um's Zuchthaus noch einmal herum kommen dürfte.
Da man nicht mit dem Key gehandelt hat, ist man lediglich Käufer und der erworbene Key wird - Fiat iustitia! - ersatzlos eingezogen. Zumal man angesichts der verbreiteten Preisstruktur auf renommierten (sic!) Handelsplattformen und aufgrund der Bestätigung durch den Herausgeber des Keys durchaus plausibel machen kann, in absolut gutem Glauben gehandelt zu haben.
Immer vorausgesetzt, es findet sich ein Gericht, dass so viel Langeweile hat, sich mit so einer Bagatelle überhaupt erst auseinanderzusetzen.
Als vorgeladener Zeuge muss man nur eines, nämlich eine Aussage tätigen. Und um plausibel auszusagen, dass einem der Kauf nicht erinnerlich ist, braucht man keinen Anwalt. Oder merkt sich jeder alles, was er vor zig Monaten für ein paar Euro im Internet erstanden hat?
Wenn dann wider Erwarten nachgebohrt werden sollte, kann die Erinnerung ja immer noch zurückkehren - oder eben immer noch nicht. Dann weiß man aber wenigstens, dass man nicht mehr (nur) Zeuge, sondern Verdächtiger ist.
Und ob man dann einen Anwalt benötigt, ist immer noch sehr fraglich. Denn einmal angenommen, es käme zum Äußersten und man wird wegen Erwerbs eines illegal angebotenen Keys (oder meinetwegen mehrerer davon) belangt - von welchen möglichen strafrechtlichen Folgen reden wir hier? Ich lehne mich mal weit aus dem Windows und behaupte, dass man um's Zuchthaus noch einmal herum kommen dürfte.
Da man nicht mit dem Key gehandelt hat, ist man lediglich Käufer und der erworbene Key wird - Fiat iustitia! - ersatzlos eingezogen. Zumal man angesichts der verbreiteten Preisstruktur auf renommierten (sic!) Handelsplattformen und aufgrund der Bestätigung durch den Herausgeber des Keys durchaus plausibel machen kann, in absolut gutem Glauben gehandelt zu haben.
Immer vorausgesetzt, es findet sich ein Gericht, dass so viel Langeweile hat, sich mit so einer Bagatelle überhaupt erst auseinanderzusetzen.