Billige Windows-Lizenzen: Käufer bekommen Post von der Staatsanwaltschaft

Auch an den Fertig-PCs und Notebooks mit Win10 ist kein Aufkleber mehr dran, weil der Key im Bios steht.
 
Selbst bei absoluten 08/15-Geschichten dauerts meiner Erfahrung nach ewig. Ich hatte vor ewigen Zeiten mal nen Autounfall (mit 11 beteiligten Autos... ich stand halt mittendrin im Chaos :ugly:). War nix schlimmes, nur viel Beulen in vielen Blechen. Nach 4 Wochen war alles geregelt, jeder hatte sein Versicheungsgeld usw..
Über ein halbes Jahr später bekomme ich nen Brief von der Staatsanwaltschaft, dass mein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt worden sei... ich wusste nicht mal das eins lief (warum auch, ich war nicht Schuld an dem Chaos und verletzt war ohnehin niemand). Wenn man solche Erfahrungen gemacht hat sind "Monate" wohl der kürzeste Zeitraum in dem man sinnvoll reden kann.

Ich versuche seit anderthalb Jahren das Geld für Karten zu einem Konzert zurück zu bekommen, dass gecancelt wurde, bislang hat noch kein Schriftwechsel weniger als drei Wochen gedauert. :-D

2 Wochen? Solange hat die Polizei mal von der Bestätigung meiner 3 Wochen alten Anzeige eines Fahrradiebstahls bis zur Einstellung der (Nicht-)Ermittlungsarbeiten gebraucht.
 
Ich habe mir den Faden mal durchgelesen und es scheint viele Missverständnisse zu geben. Insbesondere, dass die ganze Sache einzig aus juristischer Perspektive gesehen werden muss. Denn genau das ist es: eine juristische Kabelei über Wortinterpretationen. Ich habe bereits mit Anwälten zutun gehabt, die auch für Microsoft in Deutschland das Mandat besitzen. Ich habe auf Nachfrage zu der Thematik ( besonders im Fall Lizengo ) folgende Antwort bekommen:

Die Weiterverbreitung einer Computerprogrammkopie durch bloße Bekanntgabe des Produktschlüssels wird aber vom Bundesgerichtshof nur dann als zulässig angesehen, wenn das sog. urheberrechtliche Verbreitungsrecht nach § 69 c UrhG erschöpft ist (GRUR 2015, 1108 – „Green-IT“). Dies ist nach der Rechtsprechung (EuGH, GRUR 2012, 904 – „Oracle vs. usedSoft“; BGH, GRUR 2014, 264 – „UsedSoft II“) dann der Fall, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Das Computerprogramm muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein.
  • Das Nutzungsrecht an dem Computerprogramm muss eingeräumt worden sein als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgelts, das es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des Computerprogramms entspricht.
  • Der Rechteinhaber muss dem Ersterwerber das Recht eingeräumt haben, das Computerprogramm ohne zeitliche Begrenzung dauerhaft (unbefristet) zu nutzen; nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechtes.
  • Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein.
die Sachlage bezüglich gebrauchter Software scheint also tatsächlich juristisch ziemlich eindeutig zu sein. Sprich: Solange sich an die genannten Spielregeln gehalten wird ist alles absolut legal!
Da spielt es am Ende auch keine Rolle ob der key nun eine "Lizenz" sei oder auch nicht. Der Streit ob Lizenz oder nicht wurde von den Microsoft Anwälten offenbar auch nur entfacht um dem Handel mit gebrauchter Software einen Strich durch die Rechnung zu machen. Gebracht hat es tatsächlich am Ende nichts.
Seit dem schreiben die Händler einfach nur "key" statt "lizenz" und der Punkt ist abgehakt.

Einige Händler wie UsedSoft etc schicken dir beim kauf den key + Vernichtungserklärung zu und ganz offensichtlich scheint dies bereits vollends auszureichen. Microsoft tut im übrigen nichts anderes.

Zum Thema Lizengo: die haben sich scheinbar über Jahre hinweg nicht an den Punkt 1 gehalten, sprich: Software aus China gekauft und in D wieder verkauft ( also illegal ). Microsoft kann relativ leicht prüfen ob ein key aus Europa stammt oder nicht.

Das ganze betrifft im übrigen sowohl OEM, Retail, als auch Volumen Lizenzen. Über letztere gab es in den Jahren immer mal wieder Streit, die Microsoft (und auch Adobe ) allesamt verloren haben.

Als Privatperson ist es ohnehin Wurscht welche der drei Lizenzarten ich zuhause verwende. Bei Firmen sieht dies aber schwieriger aus, da man im Falle eines AUDITS den rechtmäßigen Erwerb der gebrauchten Software Nachweisen muss. Das beinhaltet auch die Lizenznehmerkette ( also wer sie ursprünglich bei MS gekauft hat etc )
 
Zuletzt bearbeitet:
Zumal man dem Key nicht ansieht, woher der stammt.

Das hätte MS ganz einfach lösen können, indem man den Keys einfach Prefixe wie US, EU, CH verpasst.

Sollte man vielleicht bei Window11 einfach machen, um das Problem zukünftig zu lösen. Für Win10 kommt MS da aber zu spät.
 
Zumal man dem Key nicht ansieht, woher der stammt.

Das hätte MS ganz einfach lösen können, indem man den Keys einfach Prefixe wie US, EU, CH verpasst.

Sollte man vielleicht bei Window11 einfach machen, um das Problem zukünftig zu lösen. Für Win10 kommt MS da aber zu spät.
Wird vermutlich nicht passieren. Manchmal bekommt mich das Gefühl es ist von MS kalkuliert, warum auch immer.

Langfristig werden sie versuchen alles in die Cloud zu schieben, wie Adobe es bereits getan hat. Der Unterschied ist jedoch: Im Gegensatz zu Adobe besitzt MS Office und Windows namenhafte Alternativen und somit größere Konkurrenz
 
Ich habe mir den Faden mal durchgelesen und es scheint viele Missverständnisse zu geben. Insbesondere, dass die ganze Sache einzig aus juristischer Perspektive gesehen werden muss. Denn genau das ist es: eine juristische Kabelei über Wortinterpretationen. Ich habe bereits mit Anwälten zutun gehabt, die auch für Microsoft in Deutschland das Mandat besitzen. Ich habe auf Nachfrage zu der Thematik ( besonders im Fall Lizengo ) folgende Antwort bekommen:

Die Weiterverbreitung einer Computerprogrammkopie durch bloße Bekanntgabe des Produktschlüssels wird aber vom Bundesgerichtshof nur dann als zulässig angesehen, wenn das sog. urheberrechtliche Verbreitungsrecht nach § 69 c UrhG erschöpft ist (GRUR 2015, 1108 – „Green-IT“). Dies ist nach der Rechtsprechung (EuGH, GRUR 2012, 904 – „Oracle vs. usedSoft“; BGH, GRUR 2014, 264 – „UsedSoft II“) dann der Fall, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Das Computerprogramm muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein.
  • Das Nutzungsrecht an dem Computerprogramm muss eingeräumt worden sein als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgelts, das es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des Computerprogramms entspricht.
  • Der Rechteinhaber muss dem Ersterwerber das Recht eingeräumt haben, das Computerprogramm ohne zeitliche Begrenzung dauerhaft (unbefristet) zu nutzen; nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechtes.
  • Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein.
die Sachlage bezüglich gebrauchter Software scheint also tatsächlich juristisch ziemlich eindeutig zu sein. Sprich: Solange sich an die genannten Spielregeln gehalten wird ist alles absolut legal!
Da spielt es am Ende auch keine Rolle ob der key nun eine "Lizenz" sei oder auch nicht. Der Streit ob Lizenz oder nicht wurde von den Microsoft Anwälten offenbar auch nur entfacht um dem Handel mit gebrauchter Software einen Strich durch die Rechnung zu machen. Gebracht hat es tatsächlich am Ende nichts.
Seit dem schreiben die Händler einfach nur "key" statt "lizenz" und der Punkt ist abgehakt.

In deinem Zitat taucht das Wort "Lizenz" zwar nicht auf, aber jeder zweite Satz betrifft ein "Nutzungsrecht" und die Software-Lizenz ist nichts weiter als die Einräumung desselben. Die große Frage bei gebrauchter/unverschämt billiger Software ist, wie das Nutzungsrecht nachweislich an den Käufer übergeben werden kann? Denn der Key als solcher ist nur ein Werkzeug zum Rechtemanagement, stellt aber nicht automatisch eine Lizenz dar, sondern kann auch so kopiert werden und/oder von vorneherein nicht die Anforderung "innerhalb des EWR zur unbegrenzten Nutzung verkauft" erfüllen. So wie ich jemandem meinen "Führerschein" geben kann, womit der aber noch lange nicht eine "gültige Fahrerlaubnis" hat.

Bei Software gibt es gebrauchte EU-Retail-Windows' und OEM-Software von PCs europäischer Anbieter, deren Verkauf ganz klar legal ist, russischer Key und bis weit über die Zahl der Nutzungsrechte hinaus genutzte Volumen-Schlüssel, deren Verkauf klar illegal ist und dazwischen gibt es juristisch schwierig einzuschätzende Grauzonen. Zum Beispiel ob ein im Rahmen eines Komplett angebotes mit zeitlich befristeten Service-Rahmen bereitgestellter normaler Office-Key ein durch "Veräußerung" in Verkehr gebrachtes, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht repräsentiert? Oder ob ein Windows auf einem PC, der von einem asiatischen Assemblierer eingekauft wurde, mit "Zustimmung des Rechteinhabers im EWR in Verkehr gebracht wurde"? Aber in all diesen Fällen sieht der Käufer, wenn er keinen Lizenzaufkleber o.ä. verlangt, nur einen "Key" und die Versprechen des Anbieters, der zum Teil ganz bewusst keine Angabe zur Lizenz macht.

Man muss nach dem Kauf (ohne Anlass) seinen Key bei Microsoft überprüfen lassen oder direkt bei einem zertifizierten Microsoft-Distributor einkaufen, was 2× bis 5× so teuer wie ein etablierter Händler und 20× so teuer, wie die billigsten Key-Händler ist. Sonst gibt es keine Sicherheit. Und genau da müssen jetzt Gerichte entscheiden, ab wann der Käufer zumindest misstrauisch werden/Hehlerware in betracht ziehen muss, weil ein Angebot zu gut ist, um wahr zu sein.
 
Wobei die Prüfung des Keys durch MS doch bei der Internetaktivierung schon erfolgt. Und wenn die klappt ist die Lizenz gültig.

Das wird sogar mit einem Logo dargestellt.
 
Jein. Natürlich steht es Microsoft als Rechteinhaber frei, dir eine gültige Lizenz selbst für einen illegal weitergegebenen Key zuzusprechen. Aber die Aktivierung als solche stellt keine Prüfung eines Nutzungsrechts da. Die erkennt nur, ob ein Key gültig ist, aber aus rein praktischen Gründen nicht, ob du auch eine Lizenz dazu hast. Beispiel 1: Ich kaufe ein Windows, lasse dich den Key sehen. Jetzt kannst du ihn eingeben – aber ich habe die Lizenz. Kann der Server nicht wissen. Beispiel 2: Ein Inder muss während eines EU-Aufenthaltes seinen Laptop resetten, ein EU-Bürger nebenan gibt derweil einen von einem illegitimen Händler in der EU verkauften, indischen Key ein. Für den Aktivierungsserver sehen beide Aktionen gleich aus, aber nur einer von beiden Anwendern hat ein Nutzungsrecht. Beispiel 3: Ein Händler hat eine gültige Nutzungs-Lizenz und einen gültigen Key und verkauft letzteren an 10 Leute. Alle 10 geben ihn ein – der Server könnte zwar erkennen, dass da nicht jemand abwechseln in 10 Städten auf 10 verschiedene PCs immer wieder abwechselnd seine eine Windows-Version installiert, aber wie soll die Aktivierung entscheiden, wer der eine legitime User und wer die neun mit einer Raubkopie sind?

Soweit ich weiß, hat Microsoft nur für extrem überbeanspruchte Volumenkeys eine Blacklist und natürlich erkennt der Aktivierungsserver Keys, die nie von verkauft wurden, aber mehr kann er nicht prüfen.
 
In deinem Zitat taucht das Wort "Lizenz" zwar nicht auf, aber jeder zweite Satz betrifft ein "Nutzungsrecht" und die Software-Lizenz ist nichts weiter als die Einräumung desselben. Die große Frage bei gebrauchter/unverschämt billiger Software ist, wie das Nutzungsrecht nachweislich an den Käufer übergeben werden kann? Denn der Key als solcher ist nur ein Werkzeug zum Rechtemanagement, stellt aber nicht automatisch eine Lizenz dar, sondern kann auch so kopiert werden und/oder von vorneherein nicht die Anforderung "innerhalb des EWR zur unbegrenzten Nutzung verkauft" erfüllen. So wie ich jemandem meinen "Führerschein" geben kann, womit der aber noch lange nicht eine "gültige Fahrerlaubnis" hat.

Der idealste Fall der eintreten kann, beim Kauf gebrauchter Software: Du bekommst den key + Software image + Abtrittserklärung + Vernichtungserklärung + Lückenlosem Nachweis der Rechtekette.

In dem Fall bist du auf der sichersten Seite. Juristisch ist es so, dass der Händler nicht dazu verpflichtet ist, dir beim Kauf zum Beispiel die Rechtekette mit Offenzulegen. Bei einem Nachhaken von Microsoft (Audit) beim Händler oder dir selbst jedoch schon.

Microsoft vergleicht den key ja immer sehr gerne mit einem Hausschlüssel verglichen und die Software mit dem dazu passenden Haus. Der Vergleich hinkt aber auf so vielen erdenklichen Ebenen, dass es wohl eher ein Wunschdenken seitens MS zu sein scheint. Dafür haben sie ja auch schon ein paar mal auf den Deckel bekommen.

Meines Erachtens weiß MS selbst nicht so ganz wann eine Übergabe des product keys auch eine "Lizenz" darstellt. Riecht schon irgendwie nach Willkür


Bei Software gibt es gebrauchte EU-Retail-Windows' und OEM-Software von PCs europäischer Anbieter, deren Verkauf ganz klar legal ist, russischer Key und bis weit über die Zahl der Nutzungsrechte hinaus genutzte Volumen-Schlüssel, deren Verkauf klar illegal ist und dazwischen gibt es juristisch schwierig einzuschätzende Grauzonen. Zum Beispiel ob ein im Rahmen eines Komplett angebotes mit zeitlich befristeten Service-Rahmen bereitgestellter normaler Office-Key ein durch "Veräußerung" in Verkehr gebrachtes, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht repräsentiert? Oder ob ein Windows auf einem PC, der von einem asiatischen Assemblierer eingekauft wurde, mit "Zustimmung des Rechteinhabers im EWR in Verkehr gebracht wurde"? Aber in all diesen Fällen sieht der Käufer, wenn er keinen Lizenzaufkleber o.ä. verlangt, nur einen "Key" und die Versprechen des Anbieters, der zum Teil ganz bewusst keine Angabe zur Lizenz macht. Oder ob ein Windows auf einem PC, der von einem asiatischen Assemblierer eingekauft wurde, mit "Zustimmung des Rechteinhabers im EWR in Verkehr gebracht wurde"? Aber in all diesen Fällen sieht der Käufer, wenn er keinen Lizenzaufkleber o.ä. verlangt, nur einen "Key" und die Versprechen des Anbieters, der zum Teil ganz bewusst keine Angabe zur Lizenz macht.

In dem von mir zitierten anwaltlichen Schreiben sind die "Spielregeln" ja klar aufgeführt. Bei Beispielen wie mit dem PC aus einem asiatischen Herkunftsland wäre automatisch Regel 1 verletzt worden. Aber nur: Wenn du die Software, die mit dem PC kommt nicht selbst nutzt, sondern weiterverkaufst! Darum geht es ja: Gebrauchte Software

Die Frage nach der Legalität ist, wenn du den PC mitsamt Software als Neuware für dich selbst als Privatperson kaufst vollkommen irrelevant, da wie erwähnt "Neuware". Und da gelten tatsächlich wieder neue Spielregeln, da kein Erschöpfungsgrundsatz greifen muss.

Es geht wirklich nur darum, ob dieser oder jener product key als Gebrauchtware verkauft wird und ob dieser aus dem EWR stammt. Das ist die Rechtsgrundlage an der sich MS und alle anderen langhangeln müssen. Zumindest so lange, bis es dazu neue Präzedenzfälle vor Gericht gibt


Man muss nach dem Kauf (ohne Anlass) seinen Key bei Microsoft überprüfen lassen oder direkt bei einem zertifizierten Microsoft-Distributor einkaufen, was 2× bis 5× so teuer wie ein etablierter Händler und 20× so teuer, wie die billigsten Key-Händler ist. Sonst gibt es keine Sicherheit. Und genau da müssen jetzt Gerichte entscheiden, ab wann der Käufer zumindest misstrauisch werden/Hehlerware in betracht ziehen muss, weil ein Angebot zu gut ist, um wahr zu sein.

Da spielt dann natürlich wieder die Frage mit, warum MS es einem so schwer macht den gekauften key überprüfen zu lassen. Den MS Support anzurufen und nachzufragen ist Unsinn, weil man dort in einem Callcenter herauskommt, die ihre Mitarbeiter mit Frage- und Antwortkatalog ausstatten und dann ab die Post, keine lizensierten Fachanwälte.

Um den PID Check von MS zu nutzen muss man erst einmal eine eidesstattliche Erklärung abgeben zusammen mit unzähligen anderen Dokumenten, dass ist schon harter Tobak.

Bei zertifizierten Distributoren erhältst du aber auch keine gebrauchte Software sondern Neuware. Da gelten wie gesagt ganz andere Gesetze.

Und zu der Sache mit dem "da muss man doch Misstrauisch werden" ist auch grenzwertig. Klar bei nem Ebay Angebot mit 2,99 für 5x Windows 10 ist das ganze schon extrem. Nichtsdestotrotz kann der Preis aber kein Maßstab für eine gerichtliche Anklage sein nur weil man ein bisschen "Bauchi Bauchi"-Gefühl hat
Wobei die Prüfung des Keys durch MS doch bei der Internetaktivierung schon erfolgt. Und wenn die klappt ist die Lizenz gültig.

Das wird sogar mit einem Logo dargestellt.
Der Server erkennt nur, ob der key original ist oder nicht. Aber nicht ob du als User in Deutschland den key aus juristischer Sicht auch wirklich verwenden darfst
 
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Der in Asien gefertigte PC ist die Grundlage für etwaige Gebrauchtverkäufe. ;-) Da die strenge deutsche Trennung zwischen (gewerblichem) Endkunden und Zwischenhändler nicht überall auf der Welt praktiziert wird und der OEM erstmal auf seinem Heimatmarkt anbietet (z.B. Aliexpress), ist es ganz schnell diskutabel, in welchem Rechtsraum die Software denn erstmalig in Verkehr gebracht wurde. Und was schon bei Vorlage aller Fakten schwer einzuschätzen ist, wird praktisch unmöglich, wenn Jahre später jemand die gebrauchte Lizenz an- und dann an Privatnutzer weiterverkaufen möchte.

Den Haustürschlüssel im Vergleich würde ich übrigens gegen einen Autoschlüssel ersetzen, weil Häuser immer im Kataster stehen und Fahrzeuge nur, solange sie angemeldet sind. Am besten ein Schlüssel für irgend ein Modell aus den 80ern ohne digitale Sicherungsmaßnahmen und für das es nur 100 verschiedene Schlüsselprofile gibt. Neben dem Schlüssel übergibt einem der Verkäufer noch einen Downlink äh eine Parkplatzangabe, für ein Exemplar mit passendem Schloss. So hat man einen Key, einen Zugang zum Auto, das Auto akzeptiert den Key auch und solange man es auf direktem Wege in die eigenen vier Wände bringt und nur da fährt (da ohnehin nicht angemeldet), sodass es die Öffentlichkeit nie sehen kann (was so sehr hinkt, muss ein Beispiel sein!), funktioniert dieser Handel auch praktisch.

Aber niemand käme auf die Idee, hier einen legalen Verkauf auch nur anzunehmen, solange nicht wenigstens der Fahrzeugbrief ausgehändigt wird. Und selbst wenn man etwas bekommt, dass nach letzterem aussieht, gibt es genug einschlägige Urteile, denen zu Folge man bei extrem niedrigen Preisen misstrauisch werden und die Behörden einschalten müsste. Leider ist das bei KFZ mit dem objektiv ersichtlichen Wert halt auch einfach als bei einer Sammlung 0en und 1en, die zudem regelmäßig ohne physische Briefübergabe äh Lizenzkarte vertrieben wird. Hier stößt die bestehende Rechtsordnung an ihre Grenzen und man wird richterliche Auslegungen abwarten müssen.

Bislang bleibt man meinem Wissen nach straffrei, wenn man schlüssig belegen kann, dass man den Hehler mangels eigenem Wissen nicht als solchen erkennen konnte. Ich würde aber annehmen, dass einem dann trotzdem niemand die eigenen Anwaltskosten ersetzt, sondern möglicherweise sogar die Verfahrenskosten auflädt, denn die Folgen der eigenen, aus Dummheit begangenen Tat stattdessen der Allgemeinheit oder gar dem rechtmäßigen Eigentümer aufzulasten wäre noch ungerechter. Würde man das 1:1 auf illegale Software-Verkäufe übertragen, die mit entsprechendem Nachdenken als solche erkennbar gewesen wären, gzahlt man auch ohne explizite Strafe schnell so viel drauf, dass es teurer wäre, sich einmal mit einem 5-Euro-Key erwischen zu lassen, als sein ganzes Leben lang den Aufpreis für zertifizierte Neuware zu zahlen. Spannend wird, wo Richter die Grenze ziehen.
 
Der in Asien gefertigte PC ist die Grundlage für etwaige Gebrauchtverkäufe. ;-) Da die strenge deutsche Trennung zwischen (gewerblichem) Endkunden und Zwischenhändler nicht überall auf der Welt praktiziert wird und der OEM erstmal auf seinem Heimatmarkt anbietet (z.B. Aliexpress), ist es ganz schnell diskutabel, in welchem Rechtsraum die Software denn erstmalig in Verkehr gebracht wurde. Und was schon bei Vorlage aller Fakten schwer einzuschätzen ist, wird praktisch unmöglich, wenn Jahre später jemand die gebrauchte Lizenz an- und dann an Privatnutzer weiterverkaufen möchte.
Dann ist die Frage nach der Legalität des Beispiels ja geklärt. Gebrauchte Software außerhalb der EWR zuerst in den Verkehr gebracht worden, in D weiterverkauft, Punkt 1 verletzt und somit gilt der Erschöpfungsgrundsatz nicht mehr = Urheberrechtsverletzung.
Es sei denn, der Verkäufer ist in der Lage dir die genannten Dokumente ( key + Software image + Abtrittserklärung + Vernichtungserklärung + Lückenlosem Nachweis der Rechtekette) aus denen eindeutig hervorgeht, dass es sich um Software aus dem EWR handelt, auszuhändigen. Es lässt sich halt nicht pauschal sagen sondern muss für jeden key einzeln geprüft werden. Schon ziemlicher Aufwand wenn man mich fragt.

Den Haustürschlüssel im Vergleich würde ich übrigens gegen einen Autoschlüssel ersetzen, weil Häuser immer im Kataster stehen und Fahrzeuge nur, solange sie angemeldet sind. Am besten ein Schlüssel für irgend ein Modell aus den 80ern ohne digitale Sicherungsmaßnahmen und für das es nur 100 verschiedene Schlüsselprofile gibt. Neben dem Schlüssel übergibt einem der Verkäufer noch einen Downlink äh eine Parkplatzangabe, für ein Exemplar mit passendem Schloss. So hat man einen Key, einen Zugang zum Auto, das Auto akzeptiert den Key auch und solange man es auf direktem Wege in die eigenen vier Wände bringt und nur da fährt (da ohnehin nicht angemeldet), sodass es die Öffentlichkeit nie sehen kann (was so sehr hinkt, muss ein Beispiel sein!), funktioniert dieser Handel auch praktisch.
Würde ich mit d'accord gehen.


Aber niemand käme auf die Idee, hier einen legalen Verkauf auch nur anzunehmen, solange nicht wenigstens der Fahrzeugbrief ausgehändigt wird. Und selbst wenn man etwas bekommt, dass nach letzterem aussieht, gibt es genug einschlägige Urteile, denen zu Folge man bei extrem niedrigen Preisen misstrauisch werden und die Behörden einschalten müsste. Leider ist das bei KFZ mit dem objektiv ersichtlichen Wert halt auch einfach als bei einer Sammlung 0en und 1en, die zudem regelmäßig ohne physische Briefübergabe äh Lizenzkarte vertrieben wird. Hier stößt die bestehende Rechtsordnung an ihre Grenzen und man wird richterliche Auslegungen abwarten müssen.
Bleibt halt aber immer noch die Frage, was denn nun an Papieren als Lizenznachweis ausreicht. Wie gesagt Microsoft überprüft bei gebrauchter Software scheinbar immer nur, ob der Erschöpfungsgrundsatz eingetreten ist oder nicht.
 
Das ist eine ziemlich dünne Argumentation auf die Käufer abzustellen. Windows 10 Pro für 15€ ist bspw. absolut plausibel, da Microsoft es selbst für knapp 29€ verkauft hat. Genau genommen Windows 8 Pro und dann gab es alle weiteren Updates für lau.

Ergo, der Kunde kann bei einem solchen Angebot nicht einschätzen, ob der Key legal ist. Schließlich ist das Gang und Gäbe. Norton Internet Security kostet regulär was bei 90€ pro Jahr. Retail bekommt man den Key für 20€. Office 365 Family kostet bei Microsoft 99€, Retail knapp 45€ usw. usf.

Microsoft bietet nach wie vor auch keinen Service, auf dem man einen Key eingeben und verifizieren kann.

Grüße
 
Da wird vermutlich auch nichts mehr kommen.

Die Wahrscheinlichkeit ist eher höher das microsoft mal wieder einen auf den Deckel bekommt
 
Aktuell werden Windows 11 Keys für unter 40€ im Netz angeboten, schafft es MS bzw. die Behörden nicht das einzugrenzen? Oder wollen die erneut lukrative Einnahmequellen über die Staatsanwaltschaft offen halten. Es gibt genügend Nutzer die bei einem dieser Preise nichts dabei denken, wenn parallel mit kostenlosen Update von W8 auf W10 sowie W10 auf W11 geworben wird.
 
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