In deinem Zitat taucht das Wort "Lizenz" zwar nicht auf, aber jeder zweite Satz betrifft ein "Nutzungsrecht" und die Software-Lizenz ist nichts weiter als die Einräumung desselben. Die große Frage bei gebrauchter/unverschämt billiger Software ist, wie das Nutzungsrecht nachweislich an den Käufer übergeben werden kann? Denn der Key als solcher ist nur ein Werkzeug zum Rechtemanagement, stellt aber nicht automatisch eine Lizenz dar, sondern kann auch so kopiert werden und/oder von vorneherein nicht die Anforderung "innerhalb des EWR zur unbegrenzten Nutzung verkauft" erfüllen. So wie ich jemandem meinen "Führerschein" geben kann, womit der aber noch lange nicht eine "gültige Fahrerlaubnis" hat.
Der idealste Fall der eintreten kann, beim Kauf gebrauchter Software: Du bekommst den key + Software image + Abtrittserklärung + Vernichtungserklärung + Lückenlosem Nachweis der Rechtekette.
In dem Fall bist du auf der sichersten Seite. Juristisch ist es so, dass der Händler nicht dazu verpflichtet ist, dir beim Kauf zum Beispiel die Rechtekette mit Offenzulegen. Bei einem Nachhaken von Microsoft (Audit) beim Händler oder dir selbst jedoch schon.
Microsoft vergleicht den key ja immer sehr gerne mit einem Hausschlüssel verglichen und die Software mit dem dazu passenden Haus. Der Vergleich hinkt aber auf so vielen erdenklichen Ebenen, dass es wohl eher ein Wunschdenken seitens MS zu sein scheint. Dafür haben sie ja auch schon ein paar mal auf den Deckel bekommen.
Meines Erachtens weiß MS selbst nicht so ganz wann eine Übergabe des product keys auch eine "Lizenz" darstellt. Riecht schon irgendwie nach Willkür
Bei Software gibt es gebrauchte EU-Retail-Windows' und OEM-Software von PCs europäischer Anbieter, deren Verkauf ganz klar legal ist, russischer Key und bis weit über die Zahl der Nutzungsrechte hinaus genutzte Volumen-Schlüssel, deren Verkauf klar illegal ist und dazwischen gibt es juristisch schwierig einzuschätzende Grauzonen. Zum Beispiel ob ein im Rahmen eines Komplett angebotes mit zeitlich befristeten Service-Rahmen bereitgestellter normaler Office-Key ein durch "Veräußerung" in Verkehr gebrachtes, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht repräsentiert? Oder ob ein Windows auf einem PC, der von einem asiatischen Assemblierer eingekauft wurde, mit "Zustimmung des Rechteinhabers im EWR in Verkehr gebracht wurde"? Aber in all diesen Fällen sieht der Käufer, wenn er keinen Lizenzaufkleber o.ä. verlangt, nur einen "Key" und die Versprechen des Anbieters, der zum Teil ganz bewusst keine Angabe zur Lizenz macht. Oder ob ein Windows auf einem PC, der von einem asiatischen Assemblierer eingekauft wurde, mit "Zustimmung des Rechteinhabers im EWR in Verkehr gebracht wurde"? Aber in all diesen Fällen sieht der Käufer, wenn er keinen Lizenzaufkleber o.ä. verlangt, nur einen "Key" und die Versprechen des Anbieters, der zum Teil ganz bewusst keine Angabe zur Lizenz macht.
In dem von mir zitierten anwaltlichen Schreiben sind die "Spielregeln" ja klar aufgeführt. Bei Beispielen wie mit dem PC aus einem asiatischen Herkunftsland wäre automatisch Regel 1 verletzt worden. Aber nur: Wenn du die Software, die mit dem PC kommt nicht selbst nutzt, sondern weiterverkaufst! Darum geht es ja: Gebrauchte Software
Die Frage nach der Legalität ist, wenn du den PC mitsamt Software als Neuware für dich selbst als Privatperson kaufst vollkommen irrelevant, da wie erwähnt "Neuware". Und da gelten tatsächlich wieder neue Spielregeln, da kein Erschöpfungsgrundsatz greifen muss.
Es geht wirklich nur darum, ob dieser oder jener product key als Gebrauchtware verkauft wird und ob dieser aus dem EWR stammt. Das ist die Rechtsgrundlage an der sich MS und alle anderen langhangeln müssen. Zumindest so lange, bis es dazu neue Präzedenzfälle vor Gericht gibt
Man muss nach dem Kauf (ohne Anlass) seinen Key bei Microsoft überprüfen lassen oder direkt bei einem zertifizierten Microsoft-Distributor einkaufen, was 2× bis 5× so teuer wie ein etablierter Händler und 20× so teuer, wie die billigsten Key-Händler ist. Sonst gibt es keine Sicherheit. Und genau da müssen jetzt Gerichte entscheiden, ab wann der Käufer zumindest misstrauisch werden/Hehlerware in betracht ziehen muss, weil ein Angebot zu gut ist, um wahr zu sein.
Da spielt dann natürlich wieder die Frage mit, warum MS es einem so schwer macht den gekauften key überprüfen zu lassen. Den MS Support anzurufen und nachzufragen ist Unsinn, weil man dort in einem Callcenter herauskommt, die ihre Mitarbeiter mit Frage- und Antwortkatalog ausstatten und dann ab die Post, keine lizensierten Fachanwälte.
Um den PID Check von MS zu nutzen muss man erst einmal eine eidesstattliche Erklärung abgeben zusammen mit unzähligen anderen Dokumenten, dass ist schon harter Tobak.
Bei zertifizierten Distributoren erhältst du aber auch keine gebrauchte Software sondern Neuware. Da gelten wie gesagt ganz andere Gesetze.
Und zu der Sache mit dem "da muss man doch Misstrauisch werden" ist auch grenzwertig. Klar bei nem Ebay Angebot mit 2,99 für 5x Windows 10 ist das ganze schon extrem. Nichtsdestotrotz kann der Preis aber kein Maßstab für eine gerichtliche Anklage sein nur weil man ein bisschen "Bauchi Bauchi"-Gefühl hat
Wobei die Prüfung des Keys durch MS doch bei der Internetaktivierung schon erfolgt. Und wenn die klappt ist die Lizenz gültig.
Das wird sogar mit einem Logo dargestellt.
Der Server erkennt nur, ob der key original ist oder nicht. Aber nicht ob du als User in Deutschland den key aus juristischer Sicht auch wirklich verwenden darfst