BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

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Wie oben schon geschrieben ist eine Urheberrechtsverletzung nach deutschem Recht trotzdem kein Diebstahl. Beim Diebstahl muss es sich um eine bewegliche Sache handeln. Es ist also immer noch eine klare Grenze zwischen den beiden Straftaten. Freiheitsstrafen sind im Falle einer Urheberrechtsverletzung wirklich extrem selten im Gegensatz zu Diebstahl. Steht also alles sehr wohl noch im richtigen Verhältnis...
 
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Bei Vergewaltigungen und sexuellem Mißbrauch an Kindern unter 14 J. (ohne Todesfolge) liegt die Verjährungsfrist je nach Schwere der Tat zwischen 3 und 10 Jahren.

Ist etwas komplizierter und ich bin nicht ganz auf dem Laufenden aber grundsätzlich beginnt die Verjährungsfrist erst nach Erreichen der Volljährigkeit des Opfers und beträgt dann jene 10 Jahre, wie es für eine Vergewaltigung grundsätzlich galt (Achtung, altes Recht, wie ich es einst lernte!). Zwischenzeitlich gab es aber (Pläne für) eine Verschärfung des Strafrechts in dem Bereich, allerdings hab ich die nicht komplett mitbekommen/verfolgt.
Abseits vom Strafrecht liegt die Verjährungsfrist auf Schadensersatz in dem Fall bei 30 Jahren ab Tathergang.
 
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(Illegale) Filesharer meinen ja immer noch das sie nichts unrechtes tun, sieht man ja hier bei manchen. Dabei ist der wirtschaftliche Schaden für den Rechteinhaber immens. Durch jeden illegalen Download geht (ihm) potentielles Geld flöten. Du hast doch an dem jeweiligen Lied/Film oder was auch immer Interesse, sonst würdest du es ja nicht downloaden. ;)

Stell dir vor jeder würde es machen, jede Firma/Interpret würde Pleite gehen. Und dann wars das mit runterladen, weil nix mehr da ist zum runterladen. Das sollte man keineswegs verharmlosen, da steckt mehr hinter als man denkt. Ausserdem hat man es doch heute garnicht mehr nötig so eine Schiene zu fahren. Wie majinvegeta20 schon passend angemerkt hat, gibt es heutzutage günstige legale Mittel sich den Kram zu besorgen.
 
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Tut mir leid, aber wenn du der Künstler wärst, dann würdest du darauf bestehen, dass für dein eigenes Werk auch gezahlt wird.

Schließlich ist es ein Unterschied, wenn du deinen Song nur fünf Millionen oder gar sechs, sieben oder acht Millionen Mal, verkaufst. Es müssen nicht mal unbedingt immer so viele Käufe bzw. Downloads sein. Aber Fakt ist, dass sich fast jeder von uns darüber aufregen würde.

Ich selber habe früher auch oft illegal Lieder und Filme runtergeladen. Mittlerweile bin ich aber dabei, alle Lieder per iTunes zu kaufen. Filme und Serien ebenfalls. Mag sein, dass das viel Geld ist, aber es steht den Interpreten usw. zu.

Kurze Frage aber zu meinem Verhalten: mal angenommen, ich würde verklagt werden und könnte nachweisen, dass ich eben den Titel etc. gekauft habe. Kann man mich dann noch belangen? Wäre mal interessant zu wissen..

Bei wieviel Klagen waren den die Künstler selber beteiligt?
Sind doch idR. nur Abzockfirmen.
Man muß auch mal die Kirche im Dorf lassen.
Gema + Gez zahlt man (praktisch! ) für nichts da sollte eigendlich schon ein Netflix Abo drin sein :P
ja bei den 800+ Liedern würde nicht mehr von Kleinigkeit reden aber...
 
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Es geht hier NICHT um Straftaten!!!

Wenn ihr nach hier vergleichbaren Verjährungsfristen sucht, dann schaut im BGB!

Mit dem Anspruch kann aber auch ein Strafantrag gestellt werden. Wo (k)ein Kläger da (k)ein Richter. Ist zwar sehr unwahrscheinlich, dass es da nach paar Jahren noch zu einer Verurteilung kommt aber theoretisch schon möglich meiner Meinung nach.
 
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Gut. fallen dann die Abgaben für Festplatten und Brenner weg?

Edit: Achso das musste sein.

Du großer mächtiger Geist Nosferatu, ich beschwöre dich an diesem Tag und zu dieser Stunde hier,
um dir bestimmte Angelegenheiten aufzutragen. Bevor ich aber damit fortfahren kann, ist es notwendig,
dass Du Dich gut sichtbar vor mir zeigst. Und höre, solltest Du unter irgendeinem Bann stehen, oder anderswo beschäftigt sein,
Dich dennoch nichts befähigen wird, der Kraft meiner fürchterlichen Beschwörung zu widerstehen; Ich kommandiere Dich,
und solltest meinen Worten nicht gehorchen oder unwillig sein zu kommen, dann verfluche ich Dich auf die schrecklichste Art und Weise,
dann ich werde Dir Deine Macht nehmen und Dich in den schauerlichen Ort verbannen!
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Mit dem Anspruch kann aber auch ein Strafantrag gestellt werden. Wo (k)ein Kläger da (k)ein Richter. Ist zwar sehr unwahrscheinlich, dass es da nach paar Jahren noch zu einer Verurteilung kommt aber theoretisch schon möglich meiner Meinung nach.

Nein, eine etwaige Straftat nach § 106 UrhG verjährt nach 3 Jahren (vgl. § 78 StGB). Die zehnjährige Verjährungsfrist hat der BGH ausschließlich für den zivilrechtlichen Wertersatzanspruch/Schadensersatzanspruch angenommen.

Und offtopic: Bei einer "einfachen" Vergewaltigung tritt Strafverfolgungsverjährung nach 5 Jahren ein. Mit einfacher Vergewaltigung ist aber eine Vergewaltigung ohne Gewaltanwendung gemeint. Sofern Gewalt angewendet wird, verjährt die Tat nach 20 Jahren. Wer es selbst nachlesen will, schaut in § 177 StGB und § 78 StGB.
 
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Stell dir vor jeder würde es machen, jede Firma/Interpret würde Pleite gehen. Und dann wars das mit runterladen, weil nix mehr da ist zum runterladen.

Imo machen heute fast alle Musiker ihr Geld über Konzerte. Wen alle Plattenfirmen pleite gehen und ein Song an sich nichts mehr wert ist, überleben die Künstler trotzdem. Alle jammern das die Streamingdienste so wenig pro Song ausschütten und wie viel hat Tyler Swift im letzten Jahr durch ihre Tour eingenommen? 70+ Mil.
 
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Kurze Frage aber zu meinem Verhalten: mal angenommen, ich würde verklagt werden und könnte nachweisen, dass ich eben den Titel etc. gekauft habe. Kann man mich dann noch belangen? Wäre mal interessant zu wissen..

Ja, kann man. Das Runterladen eines Liedes an sich ist tatsächlich noch immer eine ungeklärte rechtliche Grauzone (Stichwirt: one-klick-hoster), von der niemand weiß, ob das wirklich einen Schadensersatz nach sich zieht...

Es geht um filesharing, bei dem Ihr Lieder nicht nur runter-, sondern auch an andere Nutzer hochladet bzw. gleichzeitig zum Download zur Verfügung stellt. Hier hat der BGH halt gerade munter ruminterpretiert, dass der (nicht ganz, aber zum erklären ausreichend: ) entstanden Schaden die entgangene Lizenzgebühr für die quasie "öffentliche Vorführung" ist - egal, ob irgendeiner bei euch was runtergeladen hat oder nicht. Wenn man gekonnt hätte, reicht es aus, dass man pro Lied ab jetzt 200,00 € zu zahlen hat. Juhu.

Sprich: Dass ihr euch ein Lied runtergeladen habt, ist für den Schadenersatz recht egal. Es geht nur darum, dass Ihr das Runtergeladene mit anderen via p2p hättet "getauscht" haben können. Es ist egal, ob es zum "Tausch" gekommen ist (also der Schaden, den Ihr ersetzen sollt, überhaupt entstanden ist), ihr werdet zu Schadenersatz für die entgangenen Gebühren einer "öffentlichen Vorführung" verurteilt.
 
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Nicht jede Straftat ist ein Verbrechen... Urheberrechtsverletzung != Diebstahl...

off topic: Das ist richtig ein Verbrechen ist nur eine rechtswidrige Tat, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist. (§ 12 I StGB) Diebstahl ist übrigens deshalb auch kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen.

Aber zum Thema zurück: Hier geht es ausschließlich um ein zivilrechtliches Urteil und die damit zusammenhängenden Verjährungsfristen. Die Diskussion sollte sich hier also eigentlich vor allem dadrum drehen, ob die Entscheidung des Zivilsenats in diesem Fall dogmatisch vertretbar bzw. richtig war und wenn dies der Fall ist, ob der Gesetzgeber aus diesem Grund in der Pflicht wäre eine Gesetzesanpassung mit kürzeren Verjährungsfristen umzusetzen.
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Nein, eine etwaige Straftat nach § 106 UrhG verjährt nach 3 Jahren (vgl. § 78 StGB). Die zehnjährige Verjährungsfrist hat der BGH ausschließlich für den zivilrechtlichen Wertersatzanspruch/Schadensersatzanspruch angenommen.

Und offtopic: Bei einer "einfachen" Vergewaltigung tritt Strafverfolgungsverjährung nach 5 Jahren ein. Mit einfacher Vergewaltigung ist aber eine Vergewaltigung ohne Gewaltanwendung gemeint. Sofern Gewalt angewendet wird, verjährt die Tat nach 20 Jahren. Wer es selbst nachlesen will, schaut in § 177 StGB und § 78 StGB.

Nach § 78 StGB würde die Verjährung in diesem Fall aber nach 5 Jahren eintreten.
 
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Ich habe nie gesagt das es ganz rechtens ist.

Aber wenn hier schon shclaumeier daher kommen und sagen, das radio mit der Rundfunkgebühr schon gezahlt ist . ja dann mal etwas wo ihr anchdenken müsstet:
Unabhängig davon ob man sich ein lied runterläd oder nicht, man zahlt doch schon die GEZ - also nach eurer logik wäre es sogar vollkommen legal.


und nein, es ist nicht das die leute dadurch veramen würden, oder den Firmen auch nur irgend ein Schaden entsteht.
Entgangene Einnahmen sind NICHT das slebe wie ein Schaden.
Und dann kommt noch dazu das die Lieder, obwohl eigentlich gratis im Radio zu hören, beim legalen Downloaden schon 1-2€, auf einmal beim file-sharing dann hunderte Euro an 'schaden' versuchen sollen.


Und ob es Luxus-Gut oder Grundrecht ist - das liegt eigentlich in der Entscheidung der Bevölkerung, den das Recht und damit auch grund-Rechte gehen noch immer vom Volke aus. Telefon-versorgung ist alseits bekannt, mittlerweile ist auch ein internet-Zugang ein Grundrecht.
 
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Zu den gegenwärtigen Gesetzen kann ich nicht viel sagen, was zu was gehört oder wann etwas verjährt.

Fakt ist: Wenn ich etwas haben möchte, was ein anderer hergestellt hat und für einen gewissen Preis verkauft, dann zahlt man diesen Preis oder man lässt es, aber man klaut es nicht und sagt dann, dass ein "kostenfreier" Download ja niemanden weh tut, weil ich ihm nicht die CD an sich weggenommen habe. Man verursacht einen Schaden, ganz egal, wie Ihr den nun nennen möchtet. Das hat auch einfach was mit Anstand und Respekt der Arbeit gegenüber zu tun. Das wurde mir so beigebracht und finde ich persönlich auch nur fair.

Klar hat jeder schon mal was runtergeladen, was eigentlich gekostet hätte. Hat bestimmt auch schon mal jeder ein Gummibär mehr in die Tüte gepackt oder im Tante Emma Laden einen Lutscher eingesteckt. Das gehört halt zu den Dummheiten, die man so macht, wenn jung ist.

Wir sind hier aber alle mehr oder weniger Erwachsen und da gibt es keine Grauzone für mich. Ich möchte einen Gegenstand, eine Dienstleistung oder sonstiges und dafür muss es einen Gegenwert geben. Sehr viel früher waren das Gefälligkeiten oder andere Güter und heute ist's halt, "Dank" des kapitalistischem Systems, das Geld.

Diese Mentalität, sich alles greifen zu wollen, weil es kostenlos wäre und das dann noch zu verteidigen, obwohl der klare Menschenverstand allein schon was anderes sagt, finde ich zum kotzen. Wenn mir etwas zu teuer ist oder den Preis nicht wert, dann kaufe ich es nicht oder spare darauf (wenn es teurere Sachen sind), bevor ich nach Wegen suchen, mir diese kostenlos zu beschaffen und damit vor allem dem Ersteller oder Rechteinhaber in den Hintern trete.

Ich gehöre sicherlich nicht zu der wohlhabenden Schicht unserer Bevölkerung und muss oft den Cent ein paar mal umdrehen. Aber diese Einstellung und Mentalität ist mir trotzdem ein Grauß, auch wenn ich nachvollziehen kann, wo da der Reiz liegt. Die Verhältnismäßigkeit muss sicherlich gegeben sein, was Sie hier nicht ist, aber die Leute hören eh erst auf, wenn Sie das erste Mal was nachzahlen mussten.

Hört einfach auf damit, Seid ehrlich, kauft euch, was ihr haben wollt. So schwer ist das nicht.

P.S.: Das Argument "Die haben schon genug, das tut keinem weh" zählt überhaupt nicht und sagt nur was über die eigene Moral aus. Wer ein gutes Produkt macht, der darf davon auch viel verkaufen.
 
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Ist ja ein nettes Urteil und für den bürokratischen Deutschen ist es sicher wichtig dass sowas endlich mal geklärt wurde (Achtung Ironie), es ändert aber an der Situation rein gar nichts.
Die "Szene" ist hier den gesetzeshütern immer den nötigen Schritt voraus und das wird aufgrund der Trägheit des Systems und der Masse auch immer so bleiben. Gelackmeiert sind diejenigen, die genauso langsam sind wie der Staatsapparat (und heute anfangen emule zu installieren... gibts das eigentlich noch?^^) - und natürlich die Rechteinhaber die nach wie vor praktisch machtlos sind.

Ich meine schauts euch an - am Anfang gabs die bekannten Tauschbörsen wie kazaa, emule, limewire und so weiter. Die Szene hat geladen wie doof, für die breite Masse und den Gesetzgeber wars "Neuland". Als die Rechteinhaber und so mancher Ottonormalverbraucher dahintergekommen sind was da lief wurde reihenweise abgemahnt und Franz Mustermann der sich 3 MP3s runtergeladen hat hats getroffen.
Die dicken Fische der Szene waren da schon lange weg - die laden jetzt abseits der "abmahnbaren" P2P-Netzwerke auf Oneclick-Hostern rum, und das seit vielen Jahren quasi völlig ungefährdet/konsequenzlos (die drei Nasen die so doof waren mit echter eMail und ohne VPN zu uppen hatten ne Hausdurchsuchung - auch hier hats natürlich wieder nur die kleinen getroffen).

Wenn irgendwann der Tag kommt wo die Behörden es schaffen die OCHs bzw. deren Kunden zu belangen (was vielleicht nie passiert aufgrund der dahingehend fast "unabmahnbaren" Struktur) wird die Szene schon lange wieder weg sein und wiederum andere Wege gefunden haben. Das ganze ist ein für die legale Seite nicht zu gewinnender Kampf.

Die einzige Chance etwas dagegen zu tun ist, ein legales Angebot zu bieten, das besser als das illegale ist und nicht allzu teuer um den bösen Jungs einfach ausreichend "Kundschaft" zu klauen. Hier sind wir zwar auf dem richtigen weg mit Spotify, Prime, Netflix und so weiter aber noch immer ein gutes Stück davon entfernt. Denn eine Plattform, bei der ich für 3-5€ jeden aktuellen Kinostreifen eingebe und ihn sofort in voller Qualität herunterladen und speichern kann (in einem nicht geschützten Format) um ihn mir irgendwann auf einem gerät meiner Wahl anzusehen sucht man vergeblich - und das ist die Größenordnung an der man sich messen muss... denn genau das Angebot gibts im illegalen Bereich - und zwar umsonst.
 
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Ich habe nie gesagt das es ganz rechtens ist.

Aber wenn hier schon shclaumeier daher kommen und sagen, das radio mit der Rundfunkgebühr schon gezahlt ist . ja dann mal etwas wo ihr anchdenken müsstet:
Unabhängig davon ob man sich ein lied runterläd oder nicht, man zahlt doch schon die GEZ - also nach eurer logik wäre es sogar vollkommen legal.


und nein, es ist nicht das die leute dadurch veramen würden, oder den Firmen auch nur irgend ein Schaden entsteht.
Entgangene Einnahmen sind NICHT das slebe wie ein Schaden.
Und dann kommt noch dazu das die Lieder, obwohl eigentlich gratis im Radio zu hören, beim legalen Downloaden schon 1-2€, auf einmal beim file-sharing dann hunderte Euro an 'schaden' versuchen sollen.


Und ob es Luxus-Gut oder Grundrecht ist - das liegt eigentlich in der Entscheidung der Bevölkerung, den das Recht und damit auch grund-Rechte gehen noch immer vom Volke aus. Telefon-versorgung ist alseits bekannt, mittlerweile ist auch ein internet-Zugang ein Grundrecht.

Die GEZ ist aber eine Rundfunkgebühr, die geht eben an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und nicht direkt an die Künstler. Daher zahlt man mit der GEZ eben nicht für einen bestimmten Song.
 
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Ich habe nie gesagt das es ganz rechtens ist.

Aber wenn hier schon shclaumeier daher kommen und sagen, das radio mit der Rundfunkgebühr schon gezahlt ist . ja dann mal etwas wo ihr anchdenken müsstet:
Unabhängig davon ob man sich ein lied runterläd oder nicht, man zahlt doch schon die GEZ - also nach eurer logik wäre es sogar vollkommen legal.


und nein, es ist nicht das die leute dadurch veramen würden, oder den Firmen auch nur irgend ein Schaden entsteht.
Entgangene Einnahmen sind NICHT das slebe wie ein Schaden.
Und dann kommt noch dazu das die Lieder, obwohl eigentlich gratis im Radio zu hören, beim legalen Downloaden schon 1-2€, auf einmal beim file-sharing dann hunderte Euro an 'schaden' versuchen sollen.


Und ob es Luxus-Gut oder Grundrecht ist - das liegt eigentlich in der Entscheidung der Bevölkerung, den das Recht und damit auch grund-Rechte gehen noch immer vom Volke aus. Telefon-versorgung ist alseits bekannt, mittlerweile ist auch ein internet-Zugang ein Grundrecht.

Nach der Logik kann ich also eine Sache von Person A kaufen und die gleiche Sache von Person B stehlen? Macht zum Glück überhaupt keinen Sinn.
 
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Was verjährt sonst noch nach 10 Jahren?
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Z.B. wenn jemanden der Lappen wegen Alkohol weggenommen wird. Wenn er innerhalb von 10 Jahren nicht wieder aufgefallen ist braucht er keine MPU mehr machen. :devil:
 
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