BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Das Jahr 2016 geht doch noch mit einem Paukenschlag bei der Rechtssprechung von Filesharing-Fällen zu Ende. Bereits im mai verhandelt, aber erst jetzt als Volltext erschienen ist das Urteil des Bundesgerichtshofes in einem Fall, in dem man feststellt, dass Filesharing-Fälle erst nach 10 Jahren verjähren (BGH Urt. v. 12.5.2016, I ZR 48/15 - "Everytime we touch"). Damit herrscht nun Klarheit, worüber lange diskutiert wurde. Bisher ging man von 3 meist von 3 Jahren aus.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Thread zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

jaja, zeigt mal wieder, das die legislative nciht für die bevölkerung, sondern für den profit ausländischer Firmen arbeitet.

Sicher doch, Filesharing ist doch sooo böse wenn man lieder die man auch frei im Radio hört mit naderen leuten tauscht.
jaja, die ganzen kosten die dem produzenten dadurch entstehen, das ncihts geschiet, und der Verlust der einnahmen von Filmen für die kein Mensch auch nur 2€ zahlen würde...................


fielsharing, raubkopien etc sind zwar fragwürdig, aber es ensteht dadurch kein Schaden:
Es wird nichts gestohlen, und sehr oft wird gedownloaded weil diese Filme/Musik/whatever entweder nicht anders erhältlich sind, sie wertlos sind und die preise Absurd, oder weil sich diese Personen es sich nicht leisten können.

1,50€ für ein Lied, eine schöne Sammlung ist dann mal 500+ Lieder -> 750€ für Musik.....
ich habe mir erst vor 2 Jahren ein paar Bud Spencer Filme gekauft - nach 2 tagen zurück ins geschäfft und Geld zurück verlangt.
Die BluRay war von der qualität Schlechter als eine 20 jahre alte selbstgemacht VHS aufnahme. dafür zahle ich keine 19,99€.
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Tut mir leid, aber wenn du der Künstler wärst, dann würdest du darauf bestehen, dass für dein eigenes Werk auch gezahlt wird.

Schließlich ist es ein Unterschied, wenn du deinen Song nur fünf Millionen oder gar sechs, sieben oder acht Millionen Mal, verkaufst. Es müssen nicht mal unbedingt immer so viele Käufe bzw. Downloads sein. Aber Fakt ist, dass sich fast jeder von uns darüber aufregen würde.

Ich selber habe früher auch oft illegal Lieder und Filme runtergeladen. Mittlerweile bin ich aber dabei, alle Lieder per iTunes zu kaufen. Filme und Serien ebenfalls. Mag sein, dass das viel Geld ist, aber es steht den Interpreten usw. zu.

Kurze Frage aber zu meinem Verhalten: mal angenommen, ich würde verklagt werden und könnte nachweisen, dass ich eben den Titel etc. gekauft habe. Kann man mich dann noch belangen? Wäre mal interessant zu wissen..
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Filesharing ist somit gleichgesetzt zu gewerbsmäßigem Diebstahl bzw. besonders schwerem Diebstahl. Gute Arbeit Lobbyisten! Und wieder habt ihr das Gesetz auf eurer Seite.
Jetzt heißt es quasi nicht 4x singen bis Papa wieder kommt, sondern bis zu 9x :stupid:
Weder befürworte ich Filesharing, noch sollte man ungestraft bleiben, aber ich werf nun mal ein Wort in den Raum -Verhältnismäßigkeit-
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Kurze Frage aber zu meinem Verhalten: mal angenommen, ich würde verklagt werden und könnte nachweisen, dass ich eben den Titel etc. gekauft habe. Kann man mich dann noch belangen? Wäre mal interessant zu wissen..

Warum sollte die Straftat dann auf einmal legal werden? :schief:

Macht vll. einen symphatischeren Eindruck beim Richter...
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Massenabmahnungen dienen lediglich der Bereicherung von korrupten Anwälten. Oftmals haben diese nicht einmal den Auftrag eines Klägers erhalten, 50.000 Abmahnungen im Monat zu verschicken. Zudem - haben die ne Druckerei zur Hand ?

:devil:
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Es wird nichts gestohlen, und sehr oft wird gedownloaded weil diese Filme/Musik/whatever entweder nicht anders erhältlich sind, sie wertlos sind und die preise Absurd, oder weil sich diese Personen es sich nicht leisten können.

Habe ich irgendwas verpasst? Ist Musik lebenswichtig oder ein Grundbedürfnis? Ich denke nicht, es ist ein Luxusgut. Wer es sich nicht leisten kann, hat Pech. Es rechtfertig gewiss keinen Diebstahl. Und die Behauptung "sie sind nicht anders erhältlich" riecht in Zeiten des Internets gewaltig nach Bullshit. Zudem scheinen sie wohl auch nicht zu wertlos zu sein, als dass du dir nicht die Zeit nehmen würdest, sie runter zu laden und anzuhören/sehen.
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Nachdem Streamingdienste wie Spotify oder Netflix in den letzten Jahren so erfolgreich wurden haben die Abmahner wohl zu wenig neue Fälle. Vor 20 Jahren wollte die Contentindustrie lieber ihr altes Verwertungssystem über die Anwälte schützen, statt gute Onlineangebote zu etablieren.
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

jaja, zeigt mal wieder, das die legislative nciht für die bevölkerung, sondern für den profit ausländischer Firmen arbeitet.

Sicher doch, Filesharing ist doch sooo böse wenn man lieder die man auch frei im Radio hört mit naderen leuten tauscht.
jaja, die ganzen kosten die dem produzenten dadurch entstehen, das ncihts geschiet, und der Verlust der einnahmen von Filmen für die kein Mensch auch nur 2€ zahlen würde...................


fielsharing, raubkopien etc sind zwar fragwürdig, aber es ensteht dadurch kein Schaden:
Es wird nichts gestohlen, und sehr oft wird gedownloaded weil diese Filme/Musik/whatever entweder nicht anders erhältlich sind, sie wertlos sind und die preise Absurd, oder weil sich diese Personen es sich nicht leisten können.

1,50€ für ein Lied, eine schöne Sammlung ist dann mal 500+ Lieder -> 750€ für Musik.....
ich habe mir erst vor 2 Jahren ein paar Bud Spencer Filme gekauft - nach 2 tagen zurück ins geschäfft und Geld zurück verlangt.
Die BluRay war von der qualität Schlechter als eine 20 jahre alte selbstgemacht VHS aufnahme. dafür zahle ich keine 19,99€.

Nach deiner Logik entsteht bei unbefugtem Gebrauch von geistigem Eigentum niemals ein Schaden. Willst du also geistiges Eigentum abschaffen? Nur weil es nicht greifbar ist, heißt es nicht, dass es nicht geschützt werden muss.


Filesharing ist somit gleichgesetzt zu gewerbsmäßigem Diebstahl bzw. besonders schwerem Diebstahl. Gute Arbeit Lobbyisten! Und wieder habt ihr das Gesetz auf eurer Seite.
Jetzt heißt es quasi nicht 4x singen bis Papa wieder kommt, sondern bis zu 9x :stupid:
Weder befürworte ich Filesharing, noch sollte man ungestraft bleiben, aber ich werf nun mal ein Wort in den Raum -Verhältnismäßigkeit-

Wie kommst du auf gewerbsmäßigen oder besonders schweren Diebstahl? Es geht bei dem zitierten Urteil überhaupt gar nicht um irgendeine strafrechtliche Relevanz. Hier geht es um zivilrechtliche Ansprüche und um die Frage, wann diese verjähren. Nichtmal im Geringsten wird hier Filesharing mit Diebstahl o.ä. gleichgesetzt.
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Filesharing ist somit gleichgesetzt zu gewerbsmäßigem Diebstahl bzw. besonders schwerem Diebstahl. Gute Arbeit Lobbyisten! Und wieder habt ihr das Gesetz auf eurer Seite.
Jetzt heißt es quasi nicht 4x singen bis Papa wieder kommt, sondern bis zu 9x :stupid:
Weder befürworte ich Filesharing, noch sollte man ungestraft bleiben, aber ich werf nun mal ein Wort in den Raum -Verhältnismäßigkeit-


Ich schließ mich da an, was die Verhältnismäßigkeit angeht.
Ich kenne diverse Fälle, bei denen wegen der "Lizenzverletzung" bzw. "Urheberrechtsverletzung" für 1! heruntergeladenes Lied zwischen 800 € und 2500 € von den Abmahnanwälten aufgerufen werden.
Mir soll mal jemand erklären, dass ein Lied für 1,50€ zum regulären Kauf, auf einmal bei illegalem Download 800€ aufruft.

Ja es geht auch um Abschreckung, ist mir vollkommen bewusst. Man kann hier aber auch 30 € für ein Lied aufrufen. Das tut weh genug und Anwaltskosten kommen ja auch dazu.

Sry aber für 2500€ kann ich ja den Interpreten kaufen:wow:
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Ich schließ mich da an, was die Verhältnismäßigkeit angeht.
Ich kenne diverse Fälle, bei denen wegen der "Lizenzverletzung" bzw. "Urheberrechtsverletzung" für 1! heruntergeladenes Lied zwischen 800 € und 2500 € von den Abmahnanwälten aufgerufen werden.
Mir soll mal jemand erklären, dass ein Lied für 1,50€ zum regulären Kauf, auf einmal bei illegalem Download 800€ aufruft.

Ja es geht auch um Abschreckung, ist mir vollkommen bewusst. Man kann hier aber auch 30 € für ein Lied aufrufen. Das tut weh genug und Anwaltskosten kommen ja auch dazu.

Sry aber für 2500€ kann ich ja den Interpreten kaufen:wow:
Welche Anwaltskosten meinst du?

Wenn du den Abmahn-Abzockern 800-2500€ überweist, brauchst du keinen Anwalt.
Wenn du keine Lust hast für ein einziges Lied 2500€ zu zahlen, dann nimmt man sich einen Anwalt --> ODER die noch günstigere Variante, man lädt es legal runter.
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Wer es sich nicht leisten kann, hat Pech. Es rechtfertig gewiss keinen Diebstahl.

Nur das es kein Diebstahl ist.
Bei Diebstahl nehme ich jemanden etwas weg, beim downloaden NICHT - es entsteht dem urheber/besitzer kein Schaden.



Und nein, nur wiel ich etwas anschaue/Anhöre ist es nicht wertvoll.
Schon mal Radio gehört? Oh ja, da zahlt man auch nichts um ein Lied anzuhören.
Das lied slebst mitschneiden? Auch legal.
Das selbe Lied herrunterladen? Auf einmal ist es ein verbrechen.
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Nur das es kein Diebstahl ist.
Bei Diebstahl nehme ich jemanden etwas weg, beim downloaden NICHT - es entsteht dem urheber/besitzer kein Schaden.



Und nein, nur wiel ich etwas anschaue/Anhöre ist es nicht wertvoll.
Schon mal Radio gehört? Oh ja, da zahlt man auch nichts um ein Lied anzuhören.
Das lied slebst mitschneiden? Auch legal.
Das selbe Lied herrunterladen? Auf einmal ist es ein verbrechen.

Im Radio oder TV zahlt der jeweilige Sender für die Rechte! Bei einem illegalen Download zahlt niemand! Nur weil man jemandem etwas nicht physisch/greifbar weg nimmt heißt es noch lange nicht, dass es keine Verletzung des Rechts darstellt. Stell Dir vor du arbeitest jahrelang an einer Software und ein Tag vor der Veröffentlichung geht jemand an deinen PC, kopiert sie und stellt sie kostenlos ins Netz. Dumm gelaufen was? Sicherlich ein weitaus höherer Schaden wie wenn dir jemand dein Smartphone stielt!

Nicht jede Straftat ist ein Verbrechen... Urheberrechtsverletzung != Diebstahl...
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Nur das es kein Diebstahl ist.
Bei Diebstahl nehme ich jemanden etwas weg, beim downloaden NICHT - es entsteht dem urheber/besitzer kein Schaden.

Doch, es geht der Gewinn flöten. Wie oben geschildert, wendet jemand Zeit und Geld auf etwas zu kreieren.
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Nur das es kein Diebstahl ist.
Bei Diebstahl nehme ich jemanden etwas weg, beim downloaden NICHT - es entsteht dem urheber/besitzer kein Schaden.

Schon mal Radio gehört? Oh ja, da zahlt man auch nichts um ein Lied anzuhören.
Das lied slebst mitschneiden? Auch legal.
Das selbe Lied herrunterladen? Auf einmal ist es ein verbrechen.

Wenn du im Radio ein Lied hörst, wurde sehr wohl dafür bezahlt. Mit Werbung oder Geldern des öffentlich-rechlichen Rundfunks (für den manche Menschen wirklich Gebühren zahlen ^^). Da sind dann Mitschnitte eingerechnet, genauso in den Kauf von CD-Rohlingen, Musickassetten oder MP3/USB-Sticks. Radiosender müssen ihr komplettes Programm im Vorherein an die GEMA senden, dort werden dann die anfallenden Gebühren berechnet. Es ist nichts umsonst und somit, da du für deinen illegalen Download nichts gezahlt hast, ist dieser sehr wohl ein Diebstahl...
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Muss gestehen das ich früher zur kazaaa Zeit und auch später per filesharing (rapidshare & Co.) sehr viel geladen habe.
Doch seitdem es kostengünstige Musikflats wie Spotify und Film/Serien unbegrenzt auf Netflix, Amazon Prime & Co. erhältlich sind hab ich gar keinen Grund mehr dazu.
Spiele werden kostengünstig per digital key bzw Sales gekauft oder gar ebenfalls per flat besorgt. (Origin Access)

Einzig für Software wäre eine flat noch eine tolle Sache die ich gebrauchen könnte.
Event. eine Marktlücke? ^^

Ich wäre allerdings dafür dass das Urheberrecht an das Digitale Zeitalter angepasst wird. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Nur das es kein Diebstahl ist.
Bei Diebstahl nehme ich jemanden etwas weg, beim downloaden NICHT - es entsteht dem urheber/besitzer kein Schaden.



Und nein, nur wiel ich etwas anschaue/Anhöre ist es nicht wertvoll.
Schon mal Radio gehört? Oh ja, da zahlt man auch nichts um ein Lied anzuhören.
Das lied slebst mitschneiden? Auch legal.
Das selbe Lied herrunterladen? Auf einmal ist es ein verbrechen.

Natürlich zahlst du über die Rundfunkgebühren dafür, dass du die Musik im Radio hörst und über die dort platzierte Werbung. Die Radiosender müssen selbstverständlich dafür bezahlen, dass sie die Interpreten dort spielen. Ich möchte dich mal sehen was du sagst, wenn du mal ein Buch schreiben solltest oder Software entwickeln solltest und die Leute kopieren sich den Kram und begründen es damit, dass sie dir ja nichts wegnehmen. Wenn du etwas mit deinen Fähigkeiten entwickelst, stehen dir dafür auch die Lorbeeren zu. Dann müssen halt andere dafür zahlen, dass sie dein Produkt nutzen wollen.

Edit: Sehe gerade, dass Bevier genau den Punkt auch schon aufgegriffen hat. :)
 
Zurück