BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Eine Sache die mich die stutzig macht (habe jetzt nicht jeden Beitrag gelesen, sorry falls es schon erwähnt wurde): Wie wollen die das zurückverfolgen, wenn zumindest in Deutschland, die Provider nur 6 Wochen die Verbindungsdaten samt Ips speichern müssen? Vorher mußten sie die Daten gar nicht speichern.
Wie will man, wenn die Verbindungsdaten gelöscht wurden, das noch zurückverfolgen?:what:
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Nur weil Verbindungsdaten nach 6 Wochen gelöscht wurden bedeutet das nicht, dass sie nicht bereits vor Jahren abgerufen und in einer Akte gespeichert wurden die es aus welchen Gründen auch immer (Zeit-/Personalmangel, was auch immer) bisher nicht zur Anklage geschafft hatte.
Nach dem Urteil könnte theoretisch wenn es solche Akten womöglich tonnenweise gibt eine der tollen Abmahnkanzleien damit beworfen werden die viele Jahre alte Fälle jetzt allesamt aufrollt.

Außerdem gibt es auch Möglichkeiten was nachzuweisen ohne Verbindungsdaten. Stell dir ma vor, ein One-Click-Hoster deiner Wahl bekommt ein Angebot: Tonnenweise Geld der Rechteinhaber für 2 Wochen Vollzugriff auf alle Datenbanken. Wenn dieser OCH nun alle Verbindungsdaten gespeichert hat - also wer wann wo was wie rauf-/runtergeladen hat einschließlich Mailadresse, ggf. Bankverbindungen und so weiter - kann man einfach bei die bösen Jungs klingeln gehen. Da brauchste keine IP für.
Die OCHs behaupten natürlich alle, dass derartige Daten was wann wo geladen wurde nicht gespeichert werden... aber beweisen können sie das nicht und in der Branche wäre man wohl recht leichtsinnig wenn man einfach jedem trauen würde.
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Tut mir leid, aber wenn du der Künstler wärst, dann würdest du darauf bestehen, dass für dein eigenes Werk auch gezahlt wird.
Seit wann sind Künstler denn zwangsweise Geschäftsmänner/-frauen?

Im einen Moment behauptet man, etwas Wertvolles geschaffen zu haben, und im anderen bemüht man sich dann wieder, dieses schwerer zugänglich zu machen.
Das passiert, wenn man Kunst zu einer rechtlich etablierten Form der "Dienstleistung" degradiert.

Ich bezweifle ja, dass man in Belangen des Urheberrechts in absehbarer Zeit auch nur mit einem Funken von Aufklärung rechnen darf.
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

In einem Moment behauptet man, etwas Wertvolles geschaffen zu haben, und im anderen bemüht man sich dann wieder, dieses schwerer zugänglich zu machen.
Das passiert, wenn man Kunst zu einer rechtlich etablierten Form der "Dienstleistung" degradiert.
"Wertvoll Geschaffenes" ist ja auch weniger Kunst als Handwerk, wenn es der Vergütung wegen geschaffen wird. Aber auch Handwerk darf geschützt werden! Nur geht's ja wiedermal eher vermindert um die Schaffenden, sondern vorrangig um Verwertungsmachenschaften! Kunst ist eben keine Industrie, verdiehnt somit auch keinen sonderlichen Schutz.
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Wenn du den Abmahn-Abzockern 800-2500€ überweist, brauchst du keinen Anwalt.
Wenn du keine Lust hast für ein einziges Lied 2500€ zu zahlen, dann nimmt man sich einen Anwalt --> ODER die noch günstigere Variante, man lädt es legal runter.

Genau das. Unabhängig davon schicken alle Abmahnanwälte sogenannte Unterlassungserklärungen mit, die genau von einem Anwalt geprüft werden sollten. Unterschreibt man die einfach so heißt das soviel wie: "Ja ich gebe zu, dass ich das mit vollem Bewusstsein gemacht habe und ihr gerne nochmal bei mir abkassieren dürft und falls ich es wieder machen sollte dürft ihr deutlich höhere Geldbußen verlangen." ;-)
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Nur weil Verbindungsdaten nach 6 Wochen gelöscht wurden bedeutet das nicht, dass sie nicht bereits vor Jahren abgerufen und in einer Akte gespeichert wurden die es aus welchen Gründen auch immer (Zeit-/Personalmangel, was auch immer) bisher nicht zur Anklage geschafft hatte.
Nach dem Urteil könnte theoretisch wenn es solche Akten womöglich tonnenweise gibt eine der tollen Abmahnkanzleien damit beworfen werden die viele Jahre alte Fälle jetzt allesamt aufrollt.

Außerdem gibt es auch Möglichkeiten was nachzuweisen ohne Verbindungsdaten. Stell dir ma vor, ein One-Click-Hoster deiner Wahl bekommt ein Angebot: Tonnenweise Geld der Rechteinhaber für 2 Wochen Vollzugriff auf alle Datenbanken. Wenn dieser OCH nun alle Verbindungsdaten gespeichert hat - also wer wann wo was wie rauf-/runtergeladen hat einschließlich Mailadresse, ggf. Bankverbindungen und so weiter - kann man einfach bei die bösen Jungs klingeln gehen. Da brauchste keine IP für.
Die OCHs behaupten natürlich alle, dass derartige Daten was wann wo geladen wurde nicht gespeichert werden... aber beweisen können sie das nicht und in der Branche wäre man wohl recht leichtsinnig wenn man einfach jedem trauen würde.
Ich bin da nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Aber früher konnte man bei Rapidshare & Co runterladen ohne einen Account zu besitzen. Also haben die dann nur die IP.
Und wenn der Provider wirklich sämtliche Daten nach 6 Wochen löscht und man eine neue IP erhalten hat, können die das ja nach meinem Verständnis nicht mehr nachvollziehen.
Mitlerweile sieht das anders aus weil es bei einigen Providern schon IPv6 gibt. Soviel ich weiß wird diese IP nicht mehr geändert, bzw nur die letzten 8 Stellen.
 
AW: BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

Ich kenne Musiker die einzig und allein von Konzerteinnahmen, Auftritten und Plattenverkäufen/GEMA leben.

Jedes Lied/ jede CD weniger verkauft, bedeutet weniger Geld zum Leben.

Aber ey sind nur Musiker, sollen se halt was anderes machen...
Die Musik kopier ich mir aber dann trotzdem.

Man sollte hier DRINGEND zwischen gierigen Abmahnanwälten und ehrlich schaffenden Künstlern (denen eine ehrliche Vergütung zusteht) unterscheiden.
Ebenso sollte man sich darüber klar sein welche Künstler wirklich darunter leiden (ein Keinhirn West hat genug Geld, aber kleinere Bands, Singer Songwriter etc werden um bares Geld betrogen)

Wer behauptet man würde ja nichts stehlen, wenn man sich Musik illegal besorgt, statt sie zu kaufen, der ist ein blödes Arschloch, nicht mehr und nicht weniger.
 
Zurück