BGH stärkt Anonymität im Netz: Bewertungsportale haben keine Auskunftspflicht

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Der BGH hat die Anonymität im Netz gestärkt. Bewertungsportale haben keine Auskunftspflicht, wenn es um die Verfasser von Beiträgen geht. Geklagt hatte ein Arzt, der persönliche Daten über den Verfasser eines negativen Beitrags in Erfahrung bringen wollte.

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AW: BGH stärkt Anonymität im Netz: Bewertungsportale haben keine Auskunftspflicht

Mhhh, ich weiß nicht was ich davon halten soll. Ich bin da grundsätzlichen für Anonymität aber wenn jemand beabsichtigt Rufschädigung betreibt und dabei darauf achtet nicht beleidigend zu sein, kann man denjenigen nach dem Urteil jetzt nicht mehr belangen und das kann so nicht ganz richtig sein. Ich denke das letzte Wort dazu ist noch nicht gesprochen.

MfG
 
AW: BGH stärkt Anonymität im Netz: Bewertungsportale haben keine Auskunftspflicht

In dem Fall ist es für den Arzt gut ausgegangen, aber in Zukunft kann man sich auf solche Urteile wohl nicht mehr berufen, wenn es soweit kommt, dass man durch das Handelsabkommen und weitere diese Gerichte umgehen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
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:what::huh::lol:
Oh man, was willst du uns damit sagen? :D

MfG
 
AW: BGH stärkt Anonymität im Netz: Bewertungsportale haben keine Auskunftspflicht

Du glaubst ernsthaft, das lässt sich jetzt so übersetzen, dass das einen Sinn ergibt? :devil:
 
AW: BGH stärkt Anonymität im Netz: Bewertungsportale haben keine Auskunftspflicht

Mhhh, ich weiß nicht was ich davon halten soll. Ich bin da grundsätzlichen für Anonymität aber wenn jemand beabsichtigt Rufschädigung betreibt und dabei darauf achtet nicht beleidigend zu sein, kann man denjenigen nach dem Urteil jetzt nicht mehr belangen und das kann so nicht ganz richtig sein. Ich denke das letzte Wort dazu ist noch nicht gesprochen.

MfG
Vielleicht wollen sie damit ein zweites Fliegengitter-Gate verhindern. :ugly:
 
AW: BGH stärkt Anonymität im Netz: Bewertungsportale haben keine Auskunftspflicht

Natürlich ist Anonymität gut, ABER was haben diese lächerlichen Gerichte wie BGH etc. schon zu bestimmen, bzw was .....

Dein Beitrag hat nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun. Das ist für mich nur vulgäres Hetzgerede.

Grundsätzlich ist ein Schutz der Privatsphäre wie vom BGH auch bestätigt wichtig und richtig. Dennoch sollten Personen die in Ihren Persönlichkeitsrechten öffentlich verletzt werden eine einfachere Möglichkeit bekommen sich zu wehren. Schließlich gilt der Rechtsstaat für alle.
 
AW: BGH stärkt Anonymität im Netz: Bewertungsportale haben keine Auskunftspflicht

Du glaubst ernsthaft, das lässt sich jetzt so übersetzen, dass das einen Sinn ergibt? :devil:
Bin ich da etwa zu optimistisch? :ugly:
Vielleicht wollen sie damit ein zweites Fliegengitter-Gate verhindern. :ugly:
Hehe, stimmt. :ugly: Dann kann der Rezensent ja jetzt wenigsten auf Schadensersatz hoffen, wegen ungerechtfertigter Herausgabe seiner Daten. :D

MfG
 
AW: BGH stärkt Anonymität im Netz: Bewertungsportale haben keine Auskunftspflicht

Dein Beitrag hat nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun. Das ist für mich nur vulgäres Hetzgerede.
Sry, Post geändert.

Grundsätzlich ist ein Schutz der Privatsphäre wie vom BGH auch bestätigt wichtig und richtig. Dennoch sollten Personen die in Ihren Persönlichkeitsrechten öffentlich verletzt werden eine einfachere Möglichkeit bekommen sich zu wehren. Schließlich gilt der Rechtsstaat für alle.

Das ist deine Meinung, aber das ist nicht 100%ig der Fall.
 
AW: BGH stärkt Anonymität im Netz: Bewertungsportale haben keine Auskunftspflicht

Man hat doch nichtmal in RL ne Möglichkeit gegen Beleidgung vorzugehen. Wenn einen jemand irgendwo dumm anmacht kannst den ja nich wirklich verklagen, der wird sich kaum namentlich vorstellen und einem seine Adresse geben. Wennst ihm eine dafür rein haust bekommst am Ende noch selber ärger, erst recht wenns sich um ne Frau oder Minderjährge handelt.
Demnach ist Recht bekommen so ne Sache, egal ob online oder offline. Wenn die jetzt dem Antrag des Arztes stattgegeben hätten, würde wir vor dem Problem stehen, dass dies dann als Präzedenzfall von anderen missbraucht wird, bei denen negative Kritik gerechtfertigt ist. Ist da nicht grad ein Fall am Laufen, bei dem ein Amazon-Händler einen Kunden wegen schlechter Bewertung und weil ihn Amazon in Verbindung mit dieser (wegen mehr oder weniger Erpessung) als Händler gesperrt hat verklagt?
 
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"Beleidigung" ist schon lange auf dem index, für dinge die strafrechtlich hinfällig werden sollen, ausserdem ist der begriff viel zu weitläufig und missbraucht.

"Mobbing" für viele fällt da heutzutage schon darunter, das man anderer meinung ist...sry, aber auch dieser begriff, ist mir inzwischen zu leichtfertig benutzt und ausgelutscht.

"Rufschädigung" nunja, erstmal muss man einen haben und sich zweitens darum scheren, bei dem arzt mag das ja noch nachvollziehbar sein, aber auch wenn das in dem fall erwiesenermaßen tatsächlich falsch war, sind unsere "halbgötter in weiss" weder unangreif noch unantastbar und über jeden zweifel erhaben oder haben sonderrechte.

ergo: das urteil find ich gut, es nimmt dem ganzen bullshit etwas den wind aus den segeln, wenn es wirklich zu krass wird, wird es auch so noch strafrechtlich relevant, denn das urteil negiert das ja nicht, sondern setzt nur die messlatte wieder etwas nach oben und das ist verdammt gut so.
 
AW: BGH stärkt Anonymität im Netz: Bewertungsportale haben keine Auskunftspflicht

"Rufschädigung" nunja, erstmal muss man einen haben und sich zweitens darum scheren, bei dem arzt mag das ja noch nachvollziehbar sein, aber auch wenn das in dem fall erwiesenermaßen tatsächlich falsch war, sind unsere "halbgötter in weiss" weder unangreif noch unantastbar und über jeden zweifel erhaben oder haben sonderrechte.
Es geht ja nicht prinzipiell um Ärzte sondern darum, dass man jetzt bewußt jemanden Schaden kann, in dem man auf Bewertungsseiten lügt und falsch behauptet ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen und das kann man schon in Frage stellen wie ich finde.

MfG
 
AW: BGH stärkt Anonymität im Netz: Bewertungsportale haben keine Auskunftspflicht

Mhhh, ich weiß nicht was ich davon halten soll. Ich bin da grundsätzlichen für Anonymität aber wenn jemand beabsichtigt Rufschädigung betreibt und dabei darauf achtet nicht beleidigend zu sein, kann man denjenigen nach dem Urteil jetzt nicht mehr belangen.

Das Urteil bezieht sich auf zivilrechtliche Auskünfte, nicht auf strafrechtliche Ermittlungen. Wenn du eine Anzeige wegen Verleumdnung/übler Nachrede/etc. stellst, dann erhält die Polizei sehr wohl diese Auskünfte. Das wollte der Arzt in diesem Fall aber wohl nicht. Er wollte scheinbar nicht, dass staatlich gegen die Unterstellungen vorgegangen wird, sondern er wollte selbst wissen, wer dahinter steckt. Der einzige Nutzen, der mir in diesem Zusammenhang einfallen würde, wäre Selbstjustiz - und dass da ein Riegel vorgeschoben werden muss ist sowas von sonnenklar, dass man sich fragt wieso die Klage überhaupt noch zugelassen und eine aufwendige Verhandlung geführt werden musste.
 
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Jop, hatte ich ja oben auch geschrieben, siehe Anmerkung Beleidigung aber das lag ja in dem Fall nicht vor. Sicher das es unter Verleumdnung/ übler Nachrede fällt?

MfG
 
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AW: BGH stärkt Anonymität im Netz: Bewertungsportale haben keine Auskunftspflicht

Naja, es muss ja nicht gleich um Selbstjustiz gehen, wenn ein Arzt/Restaurantbetreiber etc. wissen will, wer Unwahrheiten über ihn verbreitet. Man kann sich schließlich auch einigen, bzw. dann erst erkennen, was da dahintersteckt (der hat sich nicht bei mir entschuldigt, dass er vor 5 Jahren mal was mit meiner damaligen Freundin hatte, deswegen kriegt er jetzt ne schlechte Bewertung). So muss man jetzt strafrechtlich dagegen vorgehen, was man demjenigen vielleicht ersparen wollte.
Bei korrekten negativen Bewertungen ist es sicherlich gut, dass da die Anonymität gewahrt bleibt, wenn etwas einfach nicht stimmen kann (wenn die Akten z.B. definitiv nicht in Wäschekörben gelagert werden), dann sollte der Portalbetreiber den Beitrag zumindest löschen und den User dann mal kritisch betrachten, besonders, wenn dieser den Beitrag dann wiedereinstellt...
Theoretisch könnte es jetzt zu ähnlichen Situationen wie bei der Verfolgung von Filesharern kommen, dass man dann über ein strafrechtliches Verfahren an den Namen kommt und diesen dann zivilrechtlich zusätzlich belangt. Wieder mehr Arbeit für Gerichte/Polizei, teurer für den Betroffenen, auch für den Mobber schlechter (zusätzliches strafrechtliches Vergehen). Aber die Anonymität bleibt gewahrt...
 
AW: BGH stärkt Anonymität im Netz: Bewertungsportale haben keine Auskunftspflicht

Jop, hatte ich ja oben auch geschrieben, siehe Anmerkung Beleidigung aber das lag ja in dem Fall nicht vor. Sicher das es unter Verleumdnung/ übler Nachrede fällt?

Was genau der Straftatbestand nun ist, müsste ein Jurist beantworten. Aber du darfst in Deutschland jedenfalls nicht einfach so vollkommen falsche, negative, geschäftsschädigende Lügen verbeiten.


Naja, es muss ja nicht gleich um Selbstjustiz gehen, wenn ein Arzt/Restaurantbetreiber etc. wissen will, wer Unwahrheiten über ihn verbreitet. Man kann sich schließlich auch einigen, bzw. dann erst erkennen, was da dahintersteckt (der hat sich nicht bei mir entschuldigt, dass er vor 5 Jahren mal was mit meiner damaligen Freundin hatte, deswegen kriegt er jetzt ne schlechte Bewertung). So muss man jetzt strafrechtlich dagegen vorgehen, was man demjenigen vielleicht ersparen wollte.

Im konkreten Fall geht es wohl um mehrfache, zahlreiche negative Bewertungen, also systematische Geschäftsschädigung. Ich weiß nicht, was für welche Leute so etwas machen - aber ich glaube, die erfordern mehr als ein kurzes Gespräch. (ganz abgesehen davon, dass das in den meisten Bewertungsportalen auch anonym via Kontaktfunktion möglich sein sollte)
Theoretisch könnte es jetzt zu ähnlichen Situationen wie bei der Verfolgung von Filesharern kommen, dass man dann über ein strafrechtliches Verfahren an den Namen kommt und diesen dann zivilrechtlich zusätzlich belangt. Wieder mehr Arbeit für Gerichte/Polizei, teurer für den Betroffenen, auch für den Mobber schlechter (zusätzliches strafrechtliches Vergehen). Aber die Anonymität bleibt gewahrt...

Schlechter? Ich glaube, die meisten File-Sharer bekommen trotz allem lieber Besuch von der Polizei, als von Balkan-Inkasso, wenn der geneigte Gangster-Rapper mal wieder der Meinung ist, jemandem Fresse und damit seinen Ruf zu polieren.
 
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Nun dann bei mir dei Bewertungen bei etlichen Seiten wohl komplett aus ohne öffentlichen Herausgeber. Nun das ist ja Anonymität vom feinsten. -.-
 
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