BGH: Ist weiterverkauf von Downloadsoftware erlaubt? (Feb. 2011)

Das "gebrauchter" in "gekaufter" ändern.


Auf ein Urteil bin ich höchst gespannt. Ein PC Game auf DVD darf üblicherweise weiterverkauft werden. Die Daten sind die Gleichen wie bei Steam-Downloads. Das muss man sich immer
Steam&Co. sollten durch ein Urteil dazu gezwungen werden, die Daten so zu sichern, dass sie nicht vervielfältigt werden können und gleichzeitig der Anwender diese jederzeit legal verkaufen kann(über Steam-Shop etc.):daumen:
 
Cool wäre es wenn man das Spiel was man nicht mehr will, wieder über den Steamstore zu verkaufen zu können. Meinetwegen auch mit ner kleinen Gebühr (ala 1€).

*Hach träumen ist schön*
 
Cool wäre es wenn man das Spiel was man nicht mehr will, wieder über den Steamstore zu verkaufen zu können. Meinetwegen auch mit ner kleinen Gebühr (ala 1€).

*Hach träumen ist schön*

traumhaft wäre wirklich wenn man Spiele z.B. für 50% des akt. Wertes wieder zurückverkaufen könnte.

naja mich würde schon freuen wenn man die Möglichkeit hätte :
a.) auch uncut Versionen kaufen zu können
b.) Spiele verschenken die man selber hat
 
Das "gebrauchter" in "gekaufter" ändern.


Auf ein Urteil bin ich höchst gespannt. Ein PC Game auf DVD darf üblicherweise weiterverkauft werden.

Falsch.
Software (also auch Spiele) wird gewöhnlich nicht verkauft.
Verkauft wird nur das Nutzungsrecht.
Das bedeutet, die Software gehört nach wie vor dem Hersteller, du darfst
sie nutzen, und für dieses Nutzungsrecht gelten nun mal andere Gesetze.

Eine Softwarelizenz ist rechtlich eher ein Mietvertrag als ein Kauf, und
eine gemietete Ware darfst du natürlich nicht weiterverkaufen.

Die DVD ist nur der Datenträger und beeinhaltet für sich allein noch kein Recht, die Software zu benutzen. Es macht also keinen Unterschied ob
DVD oder Download.

Konkret bedeutet das, du darfst die DVD tatsächlich verkaufen, der Käufer
darf aber trotzdem nicht spielen.

In der Praxis ist das alles natürlich genauso wasserdicht wie schwachsinnig,
deshalb hoffe ich, der BGH räumt damit auf und behandelt Lizenzen wie echten Kauf.

traumhaft wäre wirklich wenn man Spiele z.B. für 50% des akt. Wertes wieder zurückverkaufen könnte.

naja mich würde schon freuen wenn man die Möglichkeit hätte :
a.) auch uncut Versionen kaufen zu können

Uncut geht doch, solange das Spiel auch als Datenträger und nicht nur als
Download verkauft wird. Einfach Importversion nehmen, die ist dann uncut.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@hfb
Wenn es geht, bitte in Zukunft Doppelpostes vermeiden...

@ topic
Die Sache ist schon ziehmlich kompliziert, und wird auch nur sehr schwierig zu vermeiden sein.
z.B. Erlaubt Steam laut AGB den Weiterverkauf von Accounts nicht.
In Wirklichkeit werden am Tag unzählige in der Bucht usw. verkauft.
 
Eine Softwarelizenz ist rechtlich eher ein Mietvertrag als ein Kauf, und
eine gemietete Ware darfst du natürlich nicht weiterverkaufen.
Und wo steht das die Software auf der DVD "gemietet" wurde?
Nachträgliche AGB gelten in Deutschland nicht und da die AGB nicht auf der Packung stehen gelten diese nicht, da der Kaufvertrag zwischen Händler und Käufer abgeschlossen wird und nicht zwischen Hersteller und Käufer.

Anders sieht es aus wenn man die Software online kauft, da vor dem Kauf die AGB angezeigt wird.
 
Falsch.
Software (also auch Spiele) wird gewöhnlich nicht verkauft.
Verkauft wird nur das Nutzungsrecht.
Das bedeutet, die Software gehört nach wie vor dem Hersteller, du darfst
sie nutzen, und für dieses Nutzungsrecht gelten nun mal andere Gesetze.

Eine Softwarelizenz ist rechtlich eher ein Mietvertrag als ein Kauf, und
eine gemietete Ware darfst du natürlich nicht weiterverkaufen.

Die DVD ist nur der Datenträger und beeinhaltet für sich allein noch kein Recht, die Software zu benutzen. Es macht also keinen Unterschied ob
DVD oder Download.

Konkret bedeutet das, du darfst die DVD tatsächlich verkaufen, der Käufer
darf aber trotzdem nicht spielen.

In der Praxis ist das alles natürlich genauso wasserdicht wie schwachsinnig,
deshalb hoffe ich, der BGH räumt damit auf und behandelt Lizenzen wie echten Kauf.
genau so schauts aus. nicht nur bei software. bei jeglicher urheberrechtgeschützten ware.
war schon bei schellacks so.

Und wo steht das die Software auf der DVD "gemietet" wurde?
Nachträgliche AGB gelten in Deutschland nicht und da die AGB nicht auf der Packung stehen gelten diese nicht, da der Kaufvertrag zwischen Händler und Käufer abgeschlossen wird und nicht zwischen Hersteller und Käufer.
dabei nimmt der gesetzgeber an, daß du wissentlich und willentlich weißt, was du kaufst.
würdest du das nicht, wärest du unter vormundschaft. oder in der klinik.

und auch das wurde schon vor vielen jahren ausjudiziert, weil microsoft ihre lizenzen
hinter einem siegel verpackte, und wenn das siegel gebrochen war, hattest du bereits
die lizenzbestimmungen akzeptiert.
denn niemand kauft ein windows, ohne zu wissen warum. capiche.. ?
 
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Und wo steht das die Software auf der DVD "gemietet" wurde?
Nachträgliche AGB gelten in Deutschland nicht und da die AGB nicht auf der Packung stehen gelten diese nicht, da der Kaufvertrag zwischen Händler und Käufer abgeschlossen wird und nicht zwischen Hersteller und Käufer.

Anders sieht es aus wenn man die Software online kauft, da vor dem Kauf die AGB angezeigt wird.

Die brauchen auch nicht zwingend auf der Verpackung stehen. Die AGB der Händler ist irgendwo im Laden angeschlagen bzw. anzuschlagen. Meist hängen die Schilder an der Information oder im Eingangsbereich. Das reicht rechtlich völlig aus, und wenn man diese Tafeln vorher nicht durchliest - was wohl keiner von uns je getan hat - dann ist man halt selber schuld. Wäre für die Händler/Verkäufer sonst auch ein mit Nichts zu rechtfertigender Aufwand. Stell Dir mal vor, die Pommesbude deines Vertrauens würde Dir vor der Bestellung erstmal den Zettel mit der AGB in Hand drücken. ;-)

Und was die AGB der Software angeht, die mußt Du vor der Installation der Programm ja vorher immer bestätigen. Ansonsten kannst Du die Software nicht installieren. Und dort stehen alle deine Rechte und Pflichten im Umgang mit der Software drin. Selbstredend auch die des Rechteinhabers! Und aus diesen Texten ergibt sich, das Du eigentlich nur die Software mietest und Dir über den Kaufbetrag für das Medium ein mehr oder weniger eingeschränktes Nutzungsrecht erhälts.

Du siehst also, weder beim Kauf noch bei der Installation kommt es in irgendeiner Form zu nachträglichen AGBs. Es ist rechtlich also alles in trockenen Tüchern. Auch wenn Einige noch etwas klamm sind, wie bei Steam und co. (Um mal bei dem Bild mit den Tüchern zu bleiben!)
 
Zuletzt bearbeitet:
traumhaft wäre wirklich wenn man Spiele z.B. für 50% des akt. Wertes wieder zurückverkaufen könnte.

Und wie stellst du dir das vor? Soll Steam dir nach x Jahren wieder das Geld zurückgeben? Dann kannst du auch gleich an den Hersteller schreiben, "Ich habe ihre Spiel jetzt mehrfach durch und will jetzt mein Geld wieder haben", ich glaub die antwort kann sich jeder denken.

Wenn jetzt das Spiel nicht gekoppelt an den Steam Account wäre und man einen richtigen Kaufnachweis bekommen würde, nicht dieser selbstausgedruckte Wisch sonder einen mit Echtheitszertifikat und so gekoppelt das man es nur an einen Rechner gleichzeitig aktivieren kann, dann könnte man über einen Verkauf reden. Aber so in der jetzigen Form, das Steam da auch noch Verkaufböre spielen muss ist schlichtweg unmöglich. Da würden die ihr eigenes Geschäfft kaputt machen.

Was man dagegen an Steam verbessern könnte wäre die Preispolitik. Es gibt zwar echt hin und wieder geniale Schnäppchen aber gerade neue Spiele sollten schon ein paar Euro günstiger sein wie im Laden. Ich hab nunmal gern etwas in der Hand und da der Steam Account bzw. die Anmeldeprozedur nicht gerade mit Sicherheit aufblüht bin ich da schon immer skeptisch wenn ich darüber was kaufen will. Eine Kopplung an die Identität des Käufers wäre nicht schlecht.

Ghostmarine1871 schrieb:
Und was die AGB der Software angeht, die mußt Du vor der Installation der Programm ja vorher immer bestätigen. Ansonsten kannst Du die Software nicht installieren. Und dort stehen alle deine Rechte und Pflichten im Umgang mit der Software drin. Selbstredend auch die des Rechteinhabers! Und aus diesen Texten ergibt sich, das Du eigentlich nur die Software mietest und Dir über den Kaufbetrag für das Medium ein mehr oder weniger eingeschränktes Nutzungsrecht erhälts.

Aber die AGB der Software sehe ich erst nach dem Kauf. Wenn ich jetzt mit der nicht einverstanden bin, der Grund sei mal dahingestellt, und will die Software wieder zurücktragen wird mir der Verkäufer die Rausgabe des Geldes in den meisten Fällen verwehren mit der Begründung die OVP wurde geöffnet und die Software könnte ja kopiert worden sein. In diesen Falle ist man ja quasi gezungen die Software auf andren wege wieder los zu werden. Weil ich bin mit der AGB nicht einverstanden, nutze die Software nicht und mein Geld soll ich trozdem ncht wieder sehen?
 
Aber die AGB der Software sehe ich erst nach dem Kauf. Wenn ich jetzt mit der nicht einverstanden bin, der Grund sei mal dahingestellt, und will die Software wieder zurücktragen wird mir der Verkäufer die Rausgabe des Geldes in den meisten Fällen verwehren mit der Begründung die OVP wurde geöffnet und die Software könnte ja kopiert worden sein. In diesen Falle ist man ja quasi gezungen die Software auf andren wege wieder los zu werden. Weil ich bin mit der AGB nicht einverstanden, nutze die Software nicht und mein Geld soll ich trozdem ncht wieder sehen?

Das kann er heute nicht mehr. Denn die Beweislast diesbezüglich obliegt dem Verkäufer. Und da er diesen Beweis nicht führen kann, wird ihm Nichts anderes übrig bleiben als Dir dein Geld zurück zu geben. Macht er das nicht, hat er ein Problem.

Außerdem hast Du seit ein paar Jahren, der EU sei diesmal gedankt, ein 14-tägiges Rückgaberecht. Und während dieser Zeit bedarf es nicht geringsten Bregründung warum, weshalb und wieso Du ein Produkt zurück geben willst.
 
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Falsch.
Software (also auch Spiele) wird gewöhnlich nicht verkauft.
Verkauft wird nur das Nutzungsrecht.
Das bedeutet, die Software gehört nach wie vor dem Hersteller, du darfst
sie nutzen, und für dieses Nutzungsrecht gelten nun mal andere Gesetze.

Eine Softwarelizenz ist rechtlich eher ein Mietvertrag als ein Kauf, und
eine gemietete Ware darfst du natürlich nicht weiterverkaufen.

Die DVD ist nur der Datenträger und beeinhaltet für sich allein noch kein Recht, die Software zu benutzen. Es macht also keinen Unterschied ob
DVD oder Download.

Konkret bedeutet das, du darfst die DVD tatsächlich verkaufen, der Käufer
darf aber trotzdem nicht spielen.

In der Praxis ist das alles natürlich genauso wasserdicht wie schwachsinnig,
deshalb hoffe ich, der BGH räumt damit auf und behandelt Lizenzen wie echten Kauf.
Mieten?
Noch kein Händler hat mein gemietetes Game auf DVD zurückgefordert. Oder ist ein Vertrag ausgelaufen. Auch hat der Vermieter kein Recht auf eine Frist.
 
Soweit ja richtig nur sagen wir mal, ich kauf mir ein Spiel aktiviere es bei Steam und sehe dann mein Rechner ist zu lahm und will es dann wieder zurücktragen. Sollte ja laut EU Recht kein Problem darstellen, aber sobald ich es aktiviert habe ist es meines Wissens unwiderruflich an meinen Steam Account gebunden, und weiterverkaufen darf man es ja auch nicht laut AGB von Steam. Wer würde jetzt wiederrum Recht bekommen?
 
Mieten?
Noch kein Händler hat mein gemietetes Game auf DVD zurückgefordert. Oder ist ein Vertrag ausgelaufen. Auch hat der Vermieter kein Recht auf eine Frist.

Okay, formulieren wir es eindeutiger: Du "mietest" die Software gegen Einmalbetrag auf Lebenszeit.
In dem Zusammenhang wäre nebenbei die Frage nach der Vererbbarkeit interessant...

Im übrigen gibt es ja tatsächlich die Möglichkeit, die Lizenzbedingungen auf
Zeit zu formulieren, also eine Nutzungsdauer zu definieren.
Und immer wieder mal versucht ja einer, sowas am Markt durchzusetzen.



Zum Rückgaberecht: gilt denn das Fernabsatzgesetz überhaupt für Lizenzen? Es liegt ja eben KEIN Kaufvertrag vor...genau das ist ja die Hintertür mit dem die Hersteller uns ihre Bedingungen aufzwingen können.
Edit: laut §312D ist es klar, sobald der Datenträger entsiegelt ist, erlischt das Widerrufsrecht. Also gilt das Fernabsatzgesetz nicht für Lizenzen.
 
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Das ist falsch...

Du hast tatsächlich recht. :daumen: Man lernt halt nie aus. :ka: Aber wenn ich den §312d Abs.4 Satz 2 des BGB richtig interpretiere, dann gilt das nicht für Audio- und Videoaufnahmen, sowie Software. Zumindest sofern diese durch den Käufer entsiegelt wurden. Jetzt bleibt nur die Frage, ob die Zellophanhülle als Siegel gilt. Wenn dem so ist, dann sieht das mit dem Rückgaberecht ja mauer aus als ich bis dato dachte.

§ 312d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
 
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Okay, formulieren wir es eindeutiger: Du "mietest" die Software gegen Einmalbetrag auf Lebenszeit.
Nein. Man Mietet nicht auf Lebenszeit sondern auf einen (bis jetzt noch) unbestimmten Zeitraum. Steht auch in den AGB von Steam.
Wenn Valve wollte könnten die von heute auf Morgen einfach zu machen.

C. GARANTIEAUSSSCHLUSS

VALVE GARANTIERT NICHT DEN DAUERHAFTEN, FEHLERFREIEN, VIRUSFREIEN ODER SICHEREN BETRIEB UND ZUGANG AUF STEAM, DIE SOFTWARE, IHR BENUTZERKONTO UND/ODER IHRE ABONNEMENTS.

........

12. ÄNDERUNGEN DIESES NUTZUNGSVERTRAGS

Valve kann diesen Nutzungsvertrag jederzeit nach eigenem Ermessen anpassen. Als Nutzer stimmen Sie zu, dass Valve die Regelungen dieses Nutzungsvertrags ändern kann. Sofern Valve diesen Nutzungsvertrag ändert, entfalten solche Veränderungen 30 (dreißig) Tage, nachdem Sie eine Bekanntmachung des geänderten Nutzungsvertrags erhalten haben, Wirkung. Diese Bekanntgabe kann entweder per E-Mail oder als Benachrichtigung über die Software erfolgen. Sie können den Nutzungsvertrag jederzeit unter der Adresse Welcome to Steam einsehen. Sollten Sie Ihr Benutzerkonto nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Bekanntmachung über die veränderten Nutzungsvertrag kündigen, gilt dies als Annahme sämtlicher Änderungen.
Und wenn Valve als "neuer Nutzungsvertrag" reinschreibt das die Software nur noch 6 Monate gültig ist, dann sind es entweder 6 Monate oder du kündigst sofort und verlierst all deine Spiele.
 
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