Freakless08
Volt-Modder(in)
Ein Interview zum Thema weiterverkauf gebrauchter Software wurde bei Heise.de veröffentlicht.
Im Februar 2011 will das BGH Entscheiden ob in Zukunft der Weiterverkauf verboten oder erlaubt werden soll wenn der Hersteller/Reseller den weiterverkauf in den AGB nicht erlaubt hat (z.B. Steam etc.).
Gebraucht-Software: Handel verbieten ist einfacher als Regelungen zu gestalten | heise resale
Im Februar 2011 will das BGH Entscheiden ob in Zukunft der Weiterverkauf verboten oder erlaubt werden soll wenn der Hersteller/Reseller den weiterverkauf in den AGB nicht erlaubt hat (z.B. Steam etc.).
Gebraucht-Software: Handel verbieten ist einfacher als Regelungen zu gestalten | heise resale
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Aber wenn ich den §312d Abs.4 Satz 2 des BGB richtig interpretiere, dann gilt das nicht für Audio- und Videoaufnahmen, sowie Software. Zumindest sofern diese durch den Käufer entsiegelt wurden. Jetzt bleibt nur die Frage, ob die Zellophanhülle als Siegel gilt. Wenn dem so ist, dann sieht das mit dem Rückgaberecht ja mauer aus als ich bis dato dachte.