Assassins Creed II Metaserver ausgefallen

108b bezieht sich auf §95a, welcher nicht für Computerprogramme gilt. Also hat 108b wiederum nichts mit den Sondervorschriften für Computerprogramme (die 69er) zu tun.

Eigentlich ist es ganz einfach. Recht auf Privatkopie gibt's bei Computerprogrammen nicht. Ergo braucht man auch keine Regelungen wann eine Privatkopie erlaubt ist und wann nicht. Wann eine Sicherungskopie (=Vervielfältigung) erlaubt ist ergibt sich aus 69c bis e.

Was Cracks angeht:
§69c Nr.2:
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten: [...] die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse.


Ein NoDVD Crack ist meines Erachtens eine Umarbeitung der .exe Datei.

§69d Abs. 1:
Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.


Die vertragliche Bestimmung, dass Cracks nicht erlaubt sind, dürfte in der Regel vorliegen (irgendwo in der EULA steht das drin). Nun kann man sich streiten, ob die überhaupt wirksam ist, da vor dem Kauf nicht einsehbar. Man kann also zum Ergebnis kommen, dass Cracks in der Regel unzulässig sind, wenn man ebenso annimmt, dass die EULA rechtsgültig ist.

Und selbst wenn ein Crack in der EULA nicht ausdrücklich untersagt (und auch nicht gestattet) ist, also überhaupt nichts darüber drin steht, wäre er höchstens dann zulässig, wenn er für die bestimmungsgemäße Benutzung erforderlich ist. Also zum Beispiel, wenn das DVD Laufwerk die gekaufte DVD nicht als Original erkennt.
Man sollte der vollständigkeitshalber noch dazu erwähnen, dass all die genannten Punkte strafrechtsrelevant sind oder eben auch nicht. Zivilrechtlich kann man in jedem Fall belangt werden, was aber beim Besitz der Originalsoftware dann eher unwahrscheinlich ist. :)

MfG
 
Und wieder einmal wird der zahlende Spieler wie eine dumme Randgruppe behandelt mit der man alles machen kann... man stelle sich das nur mal in anderen Bereichen vor, da wäre solche Zustände absolut nicht vorstellbar!

Beispiel:
Man geht in's Kino, kauft sich ne Karte und setzt sich in den Kinosaal.

Nachdem man etwa eine Stunde von dem dortigen Personal nach Kameras und anderen Aufnahmegereten bis auf die Unterhosen gefilzt wurde geht's auch schon weiter.
Der Film startet nicht weil der Server, über den gerade der Film gestreamt wird down ist. Weitere zwei Stunden vergehen.
Nun kann's aber schon losgehen, man sieht den Vorspann und die ersten 10 Minuten des Films, dann bricht die Verbindung wieder zum Streamserver ab.
Die Gäste werden vom Personal freundlich gebeten noch zu warten bis der Filmverleih seinen Servercluster ausgebaut hat und bittet um Verständniss da der Film ja auch grade mal seit einer Woche an den Kinos läuft, und da sind solche Kinderkrankheiten auch völlig normal.
Nach etwa einer weiteren Woche im Kinosaal Zelten gehen die Server nun auch halbwegs wieder. Bild und Ton kommen zwar etwa 2 sekunden Zeitversetzt an, aber das liegt nur an den Kopierschutzmaßnahmen, versichert einem das freundliche Personal, damit Leute die den Film doch illegal auf Video aufnehmen keine Freude dran haben und den Film später doch wieder löschen.
Bei Nachfrage ob man denn wenigstens ne Runde Nachos umsonst als Verpflegung bekommt weist das Personal mit dem Hinweis ab, man könne keinen Content umsonst verschenken, da ohnehin sehr knapp kalkuliert werden muss aufgrund der imensen Schädigung der Filmpiraterie.

Man sieht den Film irgendwie noch zuende, hat kaum Verstanden worum's jetzt eigentlich ging und Spaß kam eigentlich nur auf weil einige der Kinogäste bereits angefangen haben Frischgebrannte DVDs mit dem Film den man sich eigentlich im Kino ansehen wollte, zu verteilen und man zumindest die Gewissheit hat, den Film in Ruhe daheim ansehen zu können, ohne diese ganze Gängelung.

Nachtrag: Eine Woche später lassen Verschiedene Filmstudios verlauten, das die Preise für Kinotickets in nächster zeit um min. 20% ansteigen werden.

:ugly:
 
Natürlich, die Wut der Spieleentwickler über die grecrackten Versionen wird ja auch immer ungefiltert an der zahlenden Kundschaft ausgelassen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wird Zeit, dass ich mir ein Gesetzbuch anschaffe. Diese Scrollerei im Web geht mir auf den Sack. Danke für die Erläuterungen.
 
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