Assassins Creed II Metaserver ausgefallen

Falsch, falsch unf nochmals falsch. Es ist definitiv verboten einen Kopierschutzmechanismuss illegal zu umgehen und es gibt keine legalen Cracks, denn diese würden sich dann Patches nennen und i. d. R. vom Hersteller kommen.

MfG

naja schade auch wäre ja zu schön .

solange die es ja net von selbst wegmachen werde ich mir keine spiele mit den KS kaufen.

haben die halt selber schuld
 
Du darfst sogar DVDs brennen, solange du das Original hast, nennt sich dann Sicherheitskopie. Bis zu 5 Sicherheitskopien darf man von Filmen erstellen, wie gesagt unter der Vorraussetzung das man das Original hat! Man darf diese natürlich nicht weitergeben.

Selbst wenn Ubisoft das Cracken in der Eula verbietet ist es nicht direkt verboten. Es ist allerdings auch nicht direkt erlaubt. Ist wie oben gesagt eine rechtliche Grauzone.
 
Du darfst sogar DVDs brennen, solange du das Original hast, nennt sich dann Sicherheitskopie. Bis zu 5 Sicherheitskopien darf man von Filmen erstellen, wie gesagt unter der Vorraussetzung das man das Original hat! Man darf diese natürlich nicht weitergeben.
Höre bitte auf hier Unwahrheiten zu verbreiten, dass Umgehen eines Kopierschutzes ist auch unter Ausführung einer Sicherheitskopie illegal. Sobald ein Produkt mit einer technischen Schutzmassnahme versehen ist, ist es Dir untersagt und zwar nach deutschem Recht, Eula spielt da überhaupt keine Rolle, in jeder Hinsicht diese Maßnahme zu umgehen.
§ 95a UrhG Schutz technischer Maßnahmen

MfG
 
Wie sieht das aus wen man einen surf stick hat kann man die neuen Ubisoft spiele überhaupt spiel?

Ich habe einen stick und bei Steam klappt das nicht richtig 8 tage 8 stunden Download!

Wen ich richtig liege ist eine schlechte Internetverbindung kein Rückgabe recht im laden oder?

Einmal am Anfang nach original DVD fragen und fertig vielleicht noch mal beim 10. spiel start oder so weiter!

Ich finde es gut wie es für Ubisoft läuft ich bin in einem alter wo mir keiner sagen muss was ich tun soll, dar für geht man arbeiten und bezahlt Geld, verkauft ist verkauft!

Gute spiel machen so das man gerne Geld für ausgibt ich habe noch nie ein GTA Bereut, und werde sie weiter Legal Kaufen!

Bey bey UbiDRM :daumen2:
 
Ich freue mich über die ganzen Speler die die das Spiel gekauft haben und jetzt über den Ks meckern - vorher INFORMIEREN, darüber NACHDENKEN und dann NICHT KAUFEN - würden das mehr als nur die Hälfte der Leute machen,die jetzt nur rumheulen, wäre Ubisoft schon längst am Patchen oder hätte nen Konkurs angemeldet... .

Daher tun mir die Leute nicht die Bohne leid - sie wollten es ja fast so.
 
Wie sieht das aus wen man einen surf stick hat kann man die neuen Ubisoft spiele überhaupt spiel?

Ich habe einen stick und bei Steam klappt das nicht richtig 8 tage 8 stunden Download!

Wen ich richtig liege ist eine schlechte Internetverbindung kein Rückgabe recht im laden oder?
Nein, wenn das Spiel tz. verfügbarer Internetevrbindung nicht funktioniert, kannst du von dem Gewährleitungsrecht gebrauch machen, womit dem Hersteller/ Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt werden muss, denn Mangel, wenn einer zweifelsfrei besteht, zu beseitigen. Dafür hat er i. d. R. maximal drei Versuche, wenn dies dann nicht gelingt muss er Dir das Geld zurückgeben.

MfG
 
Ubisoft wird solangsam lächerlich. Erst so eine Mist bauen und dann noch nichtmal ordentlich gegen Hackerattaken geschützt sein. AC1 hab ich gespielt aber AC2 werde ich mir nicht antun. Ausserdem werden diese Kopierschutzsachen eh immer genackt. Wenn ich bedenke das ein Spiel *Gecrackt* schon ne Woche vor Relaese verfügbar ist dann sieht man doch das es nichts nützt.
So werden eingefleischte Spiele Käufer bald keinen Bock mehr haben son scheiss zu kaufen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Boah freue ich mich immer wenn ich solche News lese, hoffentlich passiert denen das noch häufiger - jedesmal freue ich mich dann darüber, dass ich AC2 nicht gekauft habe.

Wenn sie DRM irgendwann entfernen kaufe ichs, ansonsten können sies behalten.
 
Meine frage besteht immer noch.

Darf man wenn man das Orginal hat auch nen crack drauf hauen ohne irgendwelche rechtlichen konsequenzen?

Weil mit Crack ist der Inet Zwang nichtens...

Falsch, falsch unf nochmals falsch. Es ist definitiv verboten einen Kopierschutzmechanismuss illegal zu umgehen und es gibt keine legalen Cracks, denn diese würden sich dann Patches nennen und i. d. R. vom Hersteller kommen.

MfG

Stimmt den das verändern der Spieledatein ist illegal, mit einen crack (dens noch nicht gibt ) veränderst du die Exe und vlt noch ein paar dll datein und das macht Strafbar

Ich freue mich über die ganzen Speler die die das Spiel gekauft haben und jetzt über den Ks meckern - vorher INFORMIEREN, darüber NACHDENKEN und dann NICHT KAUFEN - würden das mehr als nur die Hälfte der Leute machen,die jetzt nur rumheulen, wäre Ubisoft schon längst am Patchen oder hätte nen Konkurs angemeldet... .

Daher tun mir die Leute nicht die Bohne leid - sie wollten es ja fast so.

Wieso bei mir funkts einwandfrei habe keine Probs damit :bier: und das Game macht Spaß, mitlerweile stört mich der Kopierschutz nicht mehr..

Ubisoft wird solangsam lächerlich. Erst so eine ******** bauen und dann noch nichtmal ordentlich gegen Hackerattaken geschützt sein. AC1 hab ich gespielt aber AC2 werde ich mir nicht antun. Ausserdem werden diese Kopierschutzsachen eh immer genackt. Wenn ich bedenke das ein Spiel *Gecrackt* schon ne Woche vor Relaese verfügbar ist dann sieht man doch das es nichts nützt.
So werden eingefleischte Spiele Käufer bald keinen Bock mehr haben son scheiss zu kaufen!

Hmm nur das für AC2 immer noch keinen Crack gibt und es sind schon fast 2 Wochen um ich glaub das wird neuer Rekord :daumen:
 
Ich freue mich über die ganzen Speler die die das Spiel gekauft haben und jetzt über den Ks meckern - vorher INFORMIEREN, darüber NACHDENKEN und dann NICHT KAUFEN - würden das mehr als nur die Hälfte der Leute machen,die jetzt nur rumheulen, wäre Ubisoft schon längst am Patchen oder hätte nen Konkurs angemeldet... .

Daher tun mir die Leute nicht die Bohne leid - sie wollten es ja fast so.
Im Grunde hast du Recht, aber freuen... wir leiden mit ihnen, sagen wir so! :D

Manche Nerds sollten sich aber wirklich mal Gedanken machen ob sie so ein Game in Zukunft nicht einfach liegen lassen, aber sie könnten ja was verpassen... :nicken::stupid::haha:
 
Fl_o:
Hmm nur das für AC2 immer noch keinen Crack gibt und es sind schon fast 2 Wochen um ich glaub das wird neuer Rekord


Ja das ist echt ein neuer Rekord^^ aber das ist nur noch eine Frage der Zeit.
Naja mir solls wursten sein will das eh nicht spielen.
 
§ 95a UrhG besagt folgendes:
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

Was ist an einem Kopierschutz wirksam, der so einfach umgangen werden kann?
Und darüber streiten aktuell noch die Gerichte. Womit wir in der von mir beschriebenen Grauen Zone sind.
 
Was ist an einem Kopierschutz wirksam, der so einfach umgangen werden kann?
Du kannst da rumdiskutieren wie du willst, dass ändert an der Sachlage nichts. ;) Legal wirst du diesen Kopierschutz nicht umgehen können und von daher ist dieser auch wirksam. ;) Das Einzige im Übrigen was als legaler Weg angesehen wird eine technisch wirsame Maßnahme zu umgehen, ist die Analogkopie.
Und darüber streiten aktuell noch die Gerichte. Womit wir in der von mir beschriebenen Grauen Zone sind.
Aha, tun sie das? Dann zeig mir das mal bitte, denn das wäre mir neu.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, meine Info war wohl etwas alt, die Gerichte sind fertig^^

Resultat:
§ 69a Gegenstand des Schutzes
(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.
(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.
(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.
(4) Auf Computergrogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.


Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69a.html

Demnach wirkt § 95a, der ja immer herangezogen wird, nicht für PC-Spiele.
 
Hey, also ich hab mich nochmal genauestens erkundigt. Entgegen meiner bisherigen Kenntnis ist es tatsächlich erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen ausschl. bei Computerprogrammen den Kopierschutz zu umgehen aber ausschliesslich um eine Sicherungskopie zu erstellen. Der Kopierschutz an sich darf allerdings nicht der Grund dafür sein, sondern beispielsweise der Mangel an einer Software der z. B. dann besteht wenn der Hersteller dem User, bei Defekt, keine Sicherung zukommen läßt. Jetzt kommt aber noch ein Wiederspruch, denn das Nutzen von Cracks an sich ist untersagt. Man darf bestimmte Programme wie Alcohol nutzen oder Ähnliche, mit welchen man eine direkte Sicherungskopie, in Form einer 1:1 Kopie, erstellen kann.

Mal davon abgesehen das sich wohl kaum ein Hersteller, bei Benutzung einer original gekauften Software, darüber beschweren wird, wenn dieser diese mit einem Crack laufen läßt. ;)

MfG
 
Ich hätte jetzt diesen § in den Raum geworfen:

§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen

Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

1.
die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers;
Keine Zustimmung = Verstoß gegen das Urheberrecht.

Die Auswirkungen kann man hier lesen:

§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen

(1) Wer

1.
in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
2.
wissentlich unbefugt

a)
eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder
b)
ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht

und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,

wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.
(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Und da fallen auch Cracks darunter = Ermöglichen eines Zugangs durch Umgehung des Kopierschutzes
 
Mir ist es eigentlich vollkommen egal was mit Ubisoft, Assassins Creed oder deren Servern los ist.

Ich finde es eher gesagt schade das man sich über so etwas aufregen muss, wenn es nicht funktioniert funktioniert es eben nicht, dann geht man eben mal raus oder so. Einige vergessen wohl immer wieder das dort auch nur Technik hinter steckt, welche Tücken haben kann, genauso wie dort nur Menschen arbeiten welche auch nicht immer etwas dafür können...

Man kann es auch übertreiben...


Bist du noch zu retten? du weisst schon das, dass Spiel über 40€ kostet und eine Permanente Internet Verbindung benötigt und wenn du mal raus willst ist das wohl in Interessen aller das es niemanden interessiert....!

Jetzt mal Topic
Das was Ubisoft getan hat mit seinem Internetwahn hat ihn sehr viele Kunden gekostet und für mich ist ubisoft als Spielhersteller gestorben, wegen seiner Internet dauerwahn.

Hoffe es kommt wieder ein Patch der das Inet dauerwahn iwann abschafft. so wie bei X-blades.
 
Ich hätte jetzt diesen § in den Raum geworfen:

Keine Zustimmung = Verstoß gegen das Urheberrecht.

Die Auswirkungen kann man hier lesen:



Und da fallen auch Cracks darunter = Ermöglichen eines Zugangs durch Umgehung des Kopierschutzes
Da man davon ausgehen kann, dass die Entwickler dem nicht zustimmen, ist somit das Umgehen des Kopierschutzes auch bei Computerprogrammen nicht gestattet.

MfG
 
Hab mich eigentlich sehr auf das spiel gefreut, da es ja die schwächen des ersten teils wettmacht, aber im kern noch genauso genial ist...

... und dann kam der kopierschutz. Jetzt würde ich es nur noch kaufen, wenn der schutz rausgepatcht UND es erheblich billiger wird :D
 
Und da fallen auch Cracks darunter = Ermöglichen eines Zugangs durch Umgehung des Kopierschutzes
108b bezieht sich auf §95a, welcher nicht für Computerprogramme gilt. Also hat 108b wiederum nichts mit den Sondervorschriften für Computerprogramme (die 69er) zu tun.

Eigentlich ist es ganz einfach. Recht auf Privatkopie gibt's bei Computerprogrammen nicht. Ergo braucht man auch keine Regelungen wann eine Privatkopie erlaubt ist und wann nicht. Wann eine Sicherungskopie (=Vervielfältigung) erlaubt ist ergibt sich aus 69c bis e.

Was Cracks angeht:
§69c Nr.2:
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten: [...] die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse.


Ein NoDVD Crack ist meines Erachtens eine Umarbeitung der .exe Datei.

§69d Abs. 1:
Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.


Die vertragliche Bestimmung, dass Cracks nicht erlaubt sind, dürfte in der Regel vorliegen (irgendwo in der EULA steht das drin). Nun kann man sich streiten, ob die überhaupt wirksam ist, da vor dem Kauf nicht einsehbar. Man kann also zum Ergebnis kommen, dass Cracks in der Regel unzulässig sind, wenn man ebenso annimmt, dass die EULA rechtsgültig ist.

Und selbst wenn ein Crack in der EULA nicht ausdrücklich untersagt (und auch nicht gestattet) ist, also überhaupt nichts darüber drin steht, wäre er höchstens dann zulässig, wenn er für die bestimmungsgemäße Benutzung erforderlich ist. Also zum Beispiel, wenn das DVD Laufwerk die gekaufte DVD nicht als Original erkennt.
 
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