Arbeitslosengeld 1 verkürzen.

AW: Arbeitslosengeld 1 verkürzen.

Das kommt auf den Einzelfall drauf an. Ein Freund von mir muss gezwungenermaßen in einem Lager einer Uni-Klinik arbeiten und erhält dort ca.1.100 € netto. 40h Woche, Knochenarbeit.

Ein anderer Freund ist Sozialhilfeempfänger (auf Grund zwei kaputter Nieren erwerbsunfähig) und erhält knapp 1.000 € für einen Monat (inkl. Heizung, Miete etc). Er arbeitet gar nicht und hat bis auf seine 3x wöchentlichen Dialyse Sitzungen Freizeit. Übrigens bekommt er auf Grund seiner Behinderung gerade mal 54 € extra, weil er Phosphat freie Nahrung braucht. Der Rest ist gleich einen vollkommen gesunden Sozialhilfeempfänger.

Nun kann man sich fragen, ob es 100 € wert sind tatsächlich 40h die Woche zu arbeiten, wenn es für 100 € weniger auch so geht.

Natürlich muss man in diese Rechnung die Maßnahmen der Arge einbeziehen bei Erwerbsfähigen. Wenn man es aber auf die bloßen Zahlen reduziert, kann ich durchaus den Unmut verstehen.
Nur dass man deinen Beitrag nicht falsch versteht:

"Bedürftige Nichterwerbsfähige sowie bedürftige Personen über 65 Jahre können Sozialhilfe erhalten" Quelle

D.h. es gibt nach diesem Grundsatz keine erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger (unter 65). Den "vollkommen gesunden Sozialhilfeempfänger" (unter 65), der arbeiten könnte, es aber nicht will und trotzdem 1000€ bekommt, gibt es in diesem Sinne wohl gar nicht.

Wenn dein Freund unter 65 ist und keine kaputten Nieren hätte, würde er demnach auch keine 1000 Euro bekommen.
 
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es gibt sehr wohl berufe, in denen man so viel verdient wie ein arbeitsloser. Außerdem muss man dazurechnen, dass diese billigjobs oft hartee knochenarbeiten sind. Geade im Berufsfeld Soziales und Pflege ist der Lohn viel zu niedrig.
 
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Nur dass man deinen Beitrag nicht falsch versteht:

"Bedürftige Nichterwerbsfähige sowie bedürftige Personen über 65 Jahre können Sozialhilfe erhalten" Quelle

Das stimmt natürlich. Insoweit muss das in meinem Beitrag noch ergänzt werden. :daumen:

Im Zuge der Zusammenlegung von ALGII und Sozialhilfe kann man aber bis auf ein paar Unterschiede im Einzelfall die Bezüge miteinander vergleichen. Er bekäme nahezu die gleichen Leistungen, müsste sich dann aber auf Jobsuche begeben und evtl. mit Restriktionen rechnen.

Aber ganz ehrlich. Ich habe mich nur am Rande mit den SGB auseinander gesetzt. Mit anderen Rechtsgebieten kenne ich mich um ein Vielfaches besser aus.
 
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Ich zahle in eine Zwangsversicherung ein und muss zusehen wie diese nach und nach gekürzt wird?
WTF? :what::daumen2:

Und werd noch böse angeschaut wenn ich diese in Anspruch nehme.
Eigentlich ist das eine Unverschämtheit.
 
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Ich zahle in eine Zwangsversicherung ein und muss zusehen wie diese nach und nach gekürzt wird?

Du zahlst in eine Umlagekasse ein, genau wie bei einer Krankenversicherung. Weder richtet sich die Beitragshoehe nach der Inanspruchnahme durch den Einzelnen noch alimentieren viele "unfallfreie" Jahre saftige Auszahlungen. Immer wieder interessant zu lesen, wie zuallererst diejenigen, die nach mehr Gemeinwesen schreien, seine einfachsten Spielregeln scheinbar nicht verstanden haben.
 
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Ich weiß. ;)
Trotzdem funktioniert es aber doch als eine Versicherung in die ich "einzahle" gefühlt. Verstehst?
 
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