AW: AMD Radeon R9 290X: Custom-Designs doch verspätet? MSI ab Januar 2014
Asus und MSI gewähren dem Endkunden aber keine Garantie für PC Komponenten. Die Garantie gilt nur für die Großhändler.
MSI gibt dazu selbst folgende Informationen auf ihrer Homepage: Bitte beachten Sie, dass die Herstellergarantie nur gegenüber Großhändlern (Distributoren) gilt.
Endkunden (Verbraucher) haben nur einen Gewährleistungsanspruch Ihrem Händler gegenüber (nicht gegenüber dem Hersteller). Daher müssen Endkunden Ansprüche aufgrund eines Garantiefalles immer gegenüber Ihrem Fachhändler (bei dem das Produkt erworben wurde) geltend machen.
Quelle: MSI Deutschland - Informationen zur Endkundengarantie
Die Diskussion darüber hatte ich bereits in einem anderem Thread, daher hatte ich selbst noch einmal MSI angeschrieben und gefragt an wen ich mich denn wenden muss, falls es einen Defekt der Hardware gibt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Webseite stehen folgende Bestimmungen zur Garantieansprüchen: Bitte beachten Sie, dass die Herstellergarantie nur gegenüber Großhändlern (Distributoren) gilt.
Endkunden (Verbraucher) haben nur einen Gewährleistungsanspruch Ihrem Händler gegenüber (nicht gegenüber dem Hersteller). Daher müssen Endkunden Ansprüche aufgrund eines Garantiefalles immer gegenüber Ihrem Fachhändler (bei dem das Produkt erworben wurde) geltend machen.
Bedeutet dies, dass ich Garantieansprüche nicht über MSI abwickeln kann, weil sie als Hersteller nur dem Händler Garantie gewähren? Wenn ja, würde dies bedeuten, dass ich im Fall eines Defektes immer den Händler kontaktieren muss und die Ware nicht bei Ihn en einschicken kann oder verstehe ich dies falsch? Das wäre insofern problematisch, weil ich als Kunde keinen Ansprechpartner hätte, falls der Händler insolvent wäre bzw. wenn es diesen nicht mehr gibt.
Mit freundlichen Grüßen
*******
Und das war die Antwort:
Sehr geehrter ******
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gewährleistungsansprüche machen Sie gegenüber Ihrem Händler gelten, im Fall
das der Händler insolvent ist sprechen Sie uns an, wir werden Ihnen einen Lösungsweg
für das Problem nennen.
Ihr MSI RMA Team
http://de.msi.com
Ich verstehe dies so, dass ich mich daher als Endkunde an den Händler wenden muss. Daher würde ich das im Vorfeld mit dem Händler klären und nicht davon ausgehen dass ich von MSI in einem solchen fall grundsätzlich Hilfe zu erwarten hätte
Und was Asus angeht, auch hier sollte man im Vorfeld die Sachlage mit dem Händler klären. Denn auch Asus schreibt:
Für alle Produkte, die nicht separat aufgelistet sind, gibt es keinen Garantieservice direkt über ASUS.
Bitte kontaktieren Sie für die Garantieabwicklung Ihren Händler.
Eine Abwicklung direkt über ASUS ist gemäss unser Garantiebedingungen nicht vorgesehen.
Quelle: https://eu-rma.asus.com/pick_eu/de/other.html
Und in den Garantiebedingungen heißt es ausdrücklich dass man den Ditributoren eine Garantie gewährt:
ASUS garantiert seinen direkten Kunden (Distributoren) beim Kauf eines Neugerätes , das das Produkt frei von Fehlern , Material- und Verarbeitungsschäden ist.
Auch hier klingt es so, dass man auf jeden Fall den Weg über den Händler gehen muss. Und ich denke dass man dem Händler nachweisen muss, dass ein Defekt nicht durch den Kühlerwechsel entstanden ist. Denn in den Garantiebestimmungen heißt es weiter:
Die Herstellergarantie erstreckt sich nur auf solche Defekte, die aus der normalen Verwendung des Produkts entstehen; Keine Garantieansprüche seitens ASUS bestehen für Produkte, bei denen ....
1) Schäden durch zweckentfremdete Verwendung , Nichtbeachtung von Benutzerhinweisen in der zusammen mit dem Produkt gelieferten Benutzeranleitung und , oder durch sonstige missbräuchliche Nutzung des Produkts , etwa den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen aufgetreten sind , deren Kompatibilität ASUS nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat ....
3 ) unerlaubte Veränderungen vorgenommen wurden , ....
6 ) durch unsachgemäße Installation von weiteren Produkten eine Beschädigung oder Funktionsunfähigkeit verursacht wurde.
7 ) Schäden entstanden sind , die aufgrund externer Einwirkungen oder auf den Ausfall eines weiteren installierten Produkts zurückzuführen sind.
Quelle: ASUSTeK Computer Inc.-Support-
Asus und MSI gewähren dem Endkunden aber keine Garantie für PC Komponenten. Die Garantie gilt nur für die Großhändler.
MSI gibt dazu selbst folgende Informationen auf ihrer Homepage: Bitte beachten Sie, dass die Herstellergarantie nur gegenüber Großhändlern (Distributoren) gilt.
Endkunden (Verbraucher) haben nur einen Gewährleistungsanspruch Ihrem Händler gegenüber (nicht gegenüber dem Hersteller). Daher müssen Endkunden Ansprüche aufgrund eines Garantiefalles immer gegenüber Ihrem Fachhändler (bei dem das Produkt erworben wurde) geltend machen.
Quelle: MSI Deutschland - Informationen zur Endkundengarantie
Die Diskussion darüber hatte ich bereits in einem anderem Thread, daher hatte ich selbst noch einmal MSI angeschrieben und gefragt an wen ich mich denn wenden muss, falls es einen Defekt der Hardware gibt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Webseite stehen folgende Bestimmungen zur Garantieansprüchen: Bitte beachten Sie, dass die Herstellergarantie nur gegenüber Großhändlern (Distributoren) gilt.
Endkunden (Verbraucher) haben nur einen Gewährleistungsanspruch Ihrem Händler gegenüber (nicht gegenüber dem Hersteller). Daher müssen Endkunden Ansprüche aufgrund eines Garantiefalles immer gegenüber Ihrem Fachhändler (bei dem das Produkt erworben wurde) geltend machen.
Bedeutet dies, dass ich Garantieansprüche nicht über MSI abwickeln kann, weil sie als Hersteller nur dem Händler Garantie gewähren? Wenn ja, würde dies bedeuten, dass ich im Fall eines Defektes immer den Händler kontaktieren muss und die Ware nicht bei Ihn en einschicken kann oder verstehe ich dies falsch? Das wäre insofern problematisch, weil ich als Kunde keinen Ansprechpartner hätte, falls der Händler insolvent wäre bzw. wenn es diesen nicht mehr gibt.
Mit freundlichen Grüßen
*******
Und das war die Antwort:
Sehr geehrter ******
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gewährleistungsansprüche machen Sie gegenüber Ihrem Händler gelten, im Fall
das der Händler insolvent ist sprechen Sie uns an, wir werden Ihnen einen Lösungsweg
für das Problem nennen.
Ihr MSI RMA Team
http://de.msi.com
Ich verstehe dies so, dass ich mich daher als Endkunde an den Händler wenden muss. Daher würde ich das im Vorfeld mit dem Händler klären und nicht davon ausgehen dass ich von MSI in einem solchen fall grundsätzlich Hilfe zu erwarten hätte
Und was Asus angeht, auch hier sollte man im Vorfeld die Sachlage mit dem Händler klären. Denn auch Asus schreibt:
Für alle Produkte, die nicht separat aufgelistet sind, gibt es keinen Garantieservice direkt über ASUS.
Bitte kontaktieren Sie für die Garantieabwicklung Ihren Händler.
Eine Abwicklung direkt über ASUS ist gemäss unser Garantiebedingungen nicht vorgesehen.
Quelle: https://eu-rma.asus.com/pick_eu/de/other.html
Und in den Garantiebedingungen heißt es ausdrücklich dass man den Ditributoren eine Garantie gewährt:
ASUS garantiert seinen direkten Kunden (Distributoren) beim Kauf eines Neugerätes , das das Produkt frei von Fehlern , Material- und Verarbeitungsschäden ist.
Auch hier klingt es so, dass man auf jeden Fall den Weg über den Händler gehen muss. Und ich denke dass man dem Händler nachweisen muss, dass ein Defekt nicht durch den Kühlerwechsel entstanden ist. Denn in den Garantiebestimmungen heißt es weiter:
Die Herstellergarantie erstreckt sich nur auf solche Defekte, die aus der normalen Verwendung des Produkts entstehen; Keine Garantieansprüche seitens ASUS bestehen für Produkte, bei denen ....
1) Schäden durch zweckentfremdete Verwendung , Nichtbeachtung von Benutzerhinweisen in der zusammen mit dem Produkt gelieferten Benutzeranleitung und , oder durch sonstige missbräuchliche Nutzung des Produkts , etwa den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen aufgetreten sind , deren Kompatibilität ASUS nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat ....
3 ) unerlaubte Veränderungen vorgenommen wurden , ....
6 ) durch unsachgemäße Installation von weiteren Produkten eine Beschädigung oder Funktionsunfähigkeit verursacht wurde.
7 ) Schäden entstanden sind , die aufgrund externer Einwirkungen oder auf den Ausfall eines weiteren installierten Produkts zurückzuführen sind.
Quelle: ASUSTeK Computer Inc.-Support-



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