Kaaruzo
Volt-Modder(in)
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Korrekt. Habe ich auch nie angezweifelt.
Absolut richtig. Es geht auch nicht um das "um", sondern um das "wie". Die Begründung die Amazon dafür liefert, ist schlicht juristisch ungültig.
Hätten sie es stillschweigend oder mit einer nichtssagenden Begründung gemacht, wäre ja auch alles ok gewesen. Aber mit der Begründung fordern sie den Rechtsstreit ja geradezu heraus.
Was du aufzählst ist mir alles bewusst, und das habe ich auch nie in Frage gestellt. Soviel dazu, wer hier offensichtlich keine Beiträge liest.
Wenn ich das ohne Begründung mache nicht, wie gesagt, man sollte schon lesen und auch verstehen können.
Dein Beitrag bisher? Absolut.
Das war auch mehr ein Zusatz, als das Haupthema.
Nicht, wenn man die falsche Begründung liefert.
Damit du dein eigenen Brotvergleich kapierst, ein Beispiel für dich.
Ich lehne dich als Handelspartner ab ohne Angabe von Gründen. Das ist rechtens.
Ich lehne dich als Handelspartner ab, weil du ein Mann bist. Das ist nicht rechtens.
Unterschied angekommen?
Ich würde die eine Kostenrückerstattung für dein angebliches Jurastudium empfehlen.
Lächerlich ist es, wenn jemand behauptet, dass er Jura studiert hat und so offensichtliche Mängel in Erstsemsterwissen hat.
Das nicht alle Gründe rechtens sind, eine Geschäftsbeziehung zu beenden, sollte selbst ein juristischer Laie wie du verstehen.
Wahnsinn Kaaruzo, Du liest die Beiträge nicht, flamest nur rum, hast keine Argumente und beleidigst jeden, der versucht es Dir zu erklären.

Nochmal: Amazon HAT alles ordnugsgemäß rückabgewickelt. Daraus können also keine weitergehenden Ansprüche abgeleitet werden.
Korrekt. Habe ich auch nie angezweifelt.
Und anschließend hat Amazon dem Kunden gekündigt. Ja, das dürfen sie. Ganz genauso wie Du einem Vertragspartner ordnungsgemäß kündigen kann, kann das auch der Vertragspartner mit Dir machen.
Absolut richtig. Es geht auch nicht um das "um", sondern um das "wie". Die Begründung die Amazon dafür liefert, ist schlicht juristisch ungültig.
Hätten sie es stillschweigend oder mit einer nichtssagenden Begründung gemacht, wäre ja auch alles ok gewesen. Aber mit der Begründung fordern sie den Rechtsstreit ja geradezu heraus.
Und er kann auch ablehnen neue Verträge mit Dir zu schließen. Wenn Du das nicht verstehen kannst, dann ist echt alles zu spät.
Was du aufzählst ist mir alles bewusst, und das habe ich auch nie in Frage gestellt. Soviel dazu, wer hier offensichtlich keine Beiträge liest.
Wie wärs, wenn es eine Verpflichtung gäbe, mit jemandem Verträge einzugehen, dann mach ich das mit Dir, ok? Und da ich weiß, dass Du regelmäßig Brot kaufst, plädiere ich einfach auf den AGG und bestehe darauf, dass Du auch von MIR Brot kaufen musst - sonst verletzt Du ja den Gleichheitsgrundsatz, wenn Du mich anders als Deinen Hausbäcker behandelst.
Wenn ich das ohne Begründung mache nicht, wie gesagt, man sollte schon lesen und auch verstehen können.
Völlig absurd und widersinnig? Ganz richtig.
Dein Beitrag bisher? Absolut.
Etwas anderes ist es u.U. wenn mit der Kündigung des Kontos irgendwelche Dienste nicht mehr verfügbar wären, für die man aber bezahlt hat - z.B. gekaufte Filme. Aber das ist ein anderes Thema über das ja gerade verhandelt wird (und wo ich der Meinung bin, dass der Anbieter diese Rechte nicht entziehen darf).
Das war auch mehr ein Zusatz, als das Haupthema.
Aber das Konto passiv zu stellen, so dass man nichts neues mehr damit bestellen kann, ist völlig ok und unzweifelhaft rechtens.
Nicht, wenn man die falsche Begründung liefert.
Damit du dein eigenen Brotvergleich kapierst, ein Beispiel für dich.
Ich lehne dich als Handelspartner ab ohne Angabe von Gründen. Das ist rechtens.
Ich lehne dich als Handelspartner ab, weil du ein Mann bist. Das ist nicht rechtens.
Unterschied angekommen?
Du hast es nicht verstanden, richtig? Vermutlich kann man dir nicht helfen aber Amazon hat nichts irgendwie rechtlich Angreifbares getan. DAS war meine Aussage, das war die von FormatC und von einigen anderen, die eben verstehen, wie ein Geschäft zustandekommt. Darin liegt auch dein großes Defizit und deine "Argumente" und Seitenhiebe zeigen eben nur, dass du Google bedienen kannst aber nicht im Geringsten Ahnung von Jura hast!
Ich würde die eine Kostenrückerstattung für dein angebliches Jurastudium empfehlen.
Leider bist du geistig nicht in der Lage den Zusammenhang von zwei korrespondierenden Willenserklärungen zu erfassen, daher geb ich jetzt auch auf. Es wird einfach zu lächerlich. Bilde dir ruhig ein, du hättest gewonnen. Gewonnen hat hier allerdings nur die Unendlichkeit der menschlichen Dummheit -.-
Lächerlich ist es, wenn jemand behauptet, dass er Jura studiert hat und so offensichtliche Mängel in Erstsemsterwissen hat.
Das nicht alle Gründe rechtens sind, eine Geschäftsbeziehung zu beenden, sollte selbst ein juristischer Laie wie du verstehen.

