Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Achso, mit einer Vorwarung dürfen also bestehende Gesetze ausgehebelt werden? Gut zu wissen.

Viele Rucksendungen: Wann darf Amazon ein Kundenkonto sperren? | Mitteldeutsche Zeitung



Es bleibt dabei, Amazon versucht hier durch die Hintertür ein gesetzlich zustehendes Recht zu beschneiden.

Welches Gesetz wird denn gebrochen, wenn ein Händler mit dir keinen Handel treiben will? Sie verweigern ja nicht die Rücknahme, sondern lediglich, in Zukunft ,weiter Handel mit dir zu betreiben.
 
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Äpfel und Birnen. Ich glaube es ist sinnlos. Zeig mir einen Beleg, in dem steht, dass Amazon oder sonst jemand verpflichtet ist, mit Dir oder mir Geschäfte einzugehen.
 
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Wem es noch nicht aufgefallen ist, dem empfehle ich die Lektüre der AGB von Amazon. Rechtsstand ist Luxemburg Stadt und es gilt das dortige Recht. Und Amazon hat laut AGB auch das Recht, Konten zu löschen, wenn deren Nutzung Amazons Richtlinien widerspricht, was auch immer das sein soll. Wer also dort kauft, sollte das von vornherein wissen. Er hat ja bestätigt, die AGB gelesen zu haben und anzuerkennen.

Was die Presse betrifft: ein Händler wird sich auch nur selten über einen laufenden Vorgang äußern, um seine Position in einem Rechtsstreit nicht unnötig zu schwächen. Selbst wenn der Kunde eindeutig gegen Regeln verstoßen hat ist es nicht Amazons Recht, dies in der Öffentlichkeit als Tatsache darzustellen, solange nicht ein Gericht dies auch dementsprechend so beurteilt hat. Bis dahin gilt, egal was der Kunde getan hat, in jedem Fall die Unschuldsvermutung. Und es gelten die AGB, denen der Kunde ja seinerzeit vollumfänglich zugestimmt haben muss.

Und noch eine kleine Anmerkung:
Amazon hat NICHT das Widerrufsrecht gebrochen, sondern NACH den ganzen Retouren das Konto gelöscht. Das wiederum steht jedem Händler frei. Er müsste es noch nicht einmal im Detail begründen - siehe AGB.
Warum schreibt eigentlich keiner über die Praktiken diverser deutscher Online-Händler? Ich erinnere mich da persönlich an nette Dinge wie geforderte Sockelkappen bis hin zu willkürlich aufgedrücktem Service-Level Gold, der dann im Schadensfall noch nicht mal berücksichtigt wurde. MF ist da wirklich ein feines Beispiel. ;)
 
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Wem es noch nicht aufgefallen ist, dem empfehle ich die Lektüre der AGB von Amazon. Rechtsstand ist Luxemburg Stadt und es gilt das dortige Recht. Und Amazon hat laut AGB auch das Recht, Konten zu löschen, wenn deren Nutzung Amazons Richtlinien widerspricht, was auch immer das sein soll. Wer also dort kauft, sollte das von vornherein wissen. Rr hat ja bestätigt, die AGB gelesen zu haben und anzuerkennen.

Was die Presse betrifft: ein Händler wird sich auch nur selten über einen laufenden Vorgang äußern, um seine Position in einem Rechtsstreit nicht unnötig zu schwächen. Selbst wenn der Kunde eindeutig gegen Regeln verstoßen hat ist es nicht Amazons Recht, dies in der Öffentlichkeit als Tatsache darzustellen, solange nicht ein Gericht dies auch dementsprechend so beurteilt hat. Bis dahin gilt, egal was der Kunde getan hat, in jedem Fall die Unschuldsvermutung. Und es gelten die AGB, denen der Kunde ja seinerzeit vollumfänglich zugestimmt haben muss.

Achso, also gelten deutschen Gesetze nicht, sobald ausländische Unternehmen hier handeln? Wird ja immer besser :lol:

Das AGBs die gegen bestehendes Recht verstoßen, unzulässig sind, weißt du aber schon, ja ?
 
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In diesem Fall das Widerrufsrecht (312g in Verbindung mit 355 BGB).

Wo wird denn das gebrochen. Sie haben die waren ja zurückgenommen. Nur weitere Geschäfte wollen sie mit diesen Kunden nicht machen. Und das müssen sie ja nicht. Denn ,wie schon gesagt, kann ich als Händler bestimmen, wem ich etwas Verkaufe.
 
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Wo wird denn das gebrochen. Sie haben die waren ja zurückgenommen. Nur weitere Geschäfte wollen sie mit diesen Kunden nicht machen. Und das müssen sie ja nicht. Denn ,wie schon gesagt, kann ich als Händler bestimmen, wem ich etwas Verkaufe.

Genau das ist doch der rechtliche Knackpunkt. Mit jemanden nicht mehr zu handeln, weil er zu oft ein bestehendes Recht wahrgenommen hat, ist schlicht unwirksam.

Weil damit das Recht umgegangen wird. So kann ja jede Schutzwirkung des Gesetzes umgangen werden.

Kundenrechte: Viele Retouren – darf Amazon jetzt mein Konto sperren? | Express.de

Express schrieb:
Unter diesem Gesichtspunkt überschreiten Online-Anbieter, die Nutzerkonten aufgrund zu häufiger Rücksendungen sperren, selbst die gesetzlichen Vorgaben. Denn das Widerrufsrecht, das Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften zusteht, begrenzt die erlaubte Rückgabe bestellter Waren in keiner Weise.

Schließlich soll die Widerrufsmöglichkeit dazu dienen, die Ware wie im Geschäft vor Ort unverbindlich prüfen zu können. Ein Nutzungsverbot ließe sich darüber nicht begründen. Im Übrigen wäre eine entsprechende AGB unwirksam, da sie vom Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung abweicht. Entscheidungen dazu fehlen jedoch bislang.
 
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Ist es eben nicht. Als Händler kann ich dir 10 Sachen verkaufen. Und beim 11. Mal sage ich einfach ich will nicht mehr mit dir Handeln. Warum? Das begründe ich nicht, denn ich muss es nicht Begründen. Mit welchem recht willst du mich jetzt zu einem Handel mit dir Zwingen?
 
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Ist es eben nicht. Als Händler kann ich dir 10 Sachen verkaufen. Und beim 11. Mal sage ich einfach ich will nicht mehr mit dir Handeln. Warum? Das begründe ich nicht, denn ich muss es nicht Begründen. Mit welchem recht willst du mich jetzt zu einem Handel mit dir Zwingen?

Nur das Amazon es so nicht gemacht hat. Hätten sie es, wie von dir beschrieben getan, wären sie fein raus. (Jeder Rechtsberater mit etwas Ahnung wird dir nämlich empfehlen, niemals Begründungen anzugeben, die sind nämlich angreifbar).
 
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Amazone hat doch keine Begründung geliefert. Solange sie das Konto so sperren, dass der Kunde noch auf seine bereits erworbenen Mediainhalte zugreifen kann, und lediglich der weitere Handel ausgeschlossen ist, kann ihnen doch niemand etwas.
 
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Amazone hat doch keine Begründung geliefert. Solange sie das Konto so sperren, dass der Kunde noch auf seine bereits erworbenen Mediainhalte zugreifen kann, und lediglich der weitere Handel ausgeschlossen ist, kann ihnen doch niemand etwas.

Sie haben gesagt, er hätte "unberechtigt" reklamiert. So eine Aussage ist sehr leicht angreifbar. Zumal der betreffende Paragraph ausdrücklich sagt, dass meine keine Gründe für den Widerruf angeben muss. Entscheidend ist nur, dass man fristgerecht widerruft. Das hat auch der BGH (mit dem Urteil, das ich bereits verlinkt habe) auch so dieses Jahr im März bestätigt. Ergo ist die Aussage von Amazon unklug.
 
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Erschreckend, dass hier soviele User auch noch Amazon beipflichten, wenn die einen Kunden vom Handel ausschließen, weil der seine ihm gesetzlich zugesicherten Rechte wahrnimmt.

das was hier betrieben wird ist einfach nur schmu und ausnutzen vom Kunden. Das hat nix mit rechten zutun und ist ganz klar als Schmarotzen oder sogar illegal in manchen Fällen anzusehen. Ich kann als Händler selbst entscheiden wem ich was verkaufen will und was nicht, wenn mir deine Art nicht passt dann verkaufe ich dir auch nichts. Ein anderer wird es mir danken. So läuft das Jahr 2016

Hoffentlich denkt eurer Chef nicht auch so, wenn ihr mal euren Urlaub wahrnehmt oder streikt.

Geiler wenn auch total sinnfreier Vergleich. Ohne Sinn und Verstand. Aber zumindest was das betrifft wird es mein Chef nicht eng sehen, weil ich selbst der Chef bein. Wenn ich keiner wäre, würde ich bestimmt auch nicht so denken. Denn erst wenn man mal der Kuchen ist und nicht nur der Krämel weis man was der Kunde wirklich alles treibt. Denn bei mir landet wohl ALLES auf dem Tisch.

Sie haben gesagt, er hätte "unberechtigt" reklamiert. So eine Aussage ist sehr leicht angreifbar. Zumal der betreffende Paragraph ausdrücklich sagt, dass meine keine Gründe für den Widerruf angeben muss. Entscheidend ist nur, dass man fristgerecht widerruft.

und wenn man es übertreibt wird man eben ausgeschlossen. Das ist als Händler völlig legitim. Wenn du in einen Supermarkt gehst und an der Kasse das HB Männchen spielst weil du denkst du kannst was zurückgeben dann kannst du genauso dafür hausverbot bekommen wie ein anderer. Ob du nun 20€ bezahlt hast oder nicht. Man darf es einfach nicht übertreiben.
 
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Achso, also gelten deutschen Gesetze nicht, sobald ausländische Unternehmen hier handeln? Wird ja immer besser :lol:
Das AGBs die gegen bestehendes Recht verstoßen, unzulässig sind, weißt du aber schon, ja ?

Wo haben denn die AGB gegen deutsches Recht verstoßen? Der Kunde hat doch alle Retouren erstattet bekommen. Nur als Kunden mag man ihn in Zukunft nicht mehr. Schwierig, dies einzuklagen.
 
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und wenn man es übertreibt wird man eben ausgeschlossen. Das ist als Händler völlig legitim. Wenn du in einen Supermarkt gehst und an der Kasse das HB Männchen spielst weil du denkst du kannst was zurückgeben dann kannst du genauso dafür hausverbot bekommen wie ein anderer. Ob du nun 20€ bezahlt hast oder nicht. Man darf es einfach nicht übertreiben.

Und genau das ist es eben nicht. Man kann die Nutzung eines Rechts nicht "übertreiben". Weil im Gesetz keine Anzahl festgelegt ist. Ergo gilt das Widerrufsrecht unbegrenzt. Der Vergleich mit dem Supermarkt hinkt nicht nur, der kriecht. Weil das Widerrufsrecht gerade dafür nicht gilt, sonder für Fernabsatzverträge.

Wo haben denn die AGB gegen deutsches Recht verstoßen? Der Kunde hat doch alle Retouren erstattet bekommen. Nur als Kunden mag man ihn in Zukunft nicht mehr. Schwierig, dies einzuklagen.

Teile der AGB wurde gerade erst vor kurzem von OLG Köln einkassiert.

Und unabhängig davon, habe ich bereits bei meiner Antwort an "sepplel584" auch bereits geschrieben, warum es eben nicht schwierig ist, das einzuklagen. Die Äußerung Amazons ist viel zu leicht angreifbar.
 
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Sie haben gesagt, er hätte "unberechtigt" reklamiert. So eine Aussage ist sehr leicht angreifbar. Zumal der betreffende Paragraph ausdrücklich sagt, dass meine keine Gründe für den Widerruf angeben muss. Entscheidend ist nur, dass man fristgerecht widerruft. Das hat auch der BGH (mit dem Urteil, das ich bereits verlinkt habe) auch so dieses Jahr im März bestätigt. Ergo ist die Aussage von Amazon unklug.
Jeder stellt seine Behauptung auf und keiner weicht davon ab, was oder wem soll man glauben bzw. kann man glauben. Selbst wenn man den Kunden stattgeben würde wäre sein nächster Kauf eh eine Nullnummer. Das Problem bei der Rückgabe ist ja einfach das ein hoher Aufwand betrieben werden muss um zu sehen ob der Artikel als solches noch als Neuware durchgeht, neu verpacken soweit es überhaupt noch möglich ist und die Rückbuchung etc. Das muss man als Unternehmer wegstecken ohne gleich die Preise nach oben zu treiben. Generell ist aber jeder der etwas verkauft versucht sich mit Händen und Füßen gegen eine Rücknahme zu wehren
 
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Jeder stellt seine Behauptung auf und keiner weicht davon ab, was oder wem soll man glauben bzw. kann man glauben. Selbst wenn man den Kunden stattgeben würde wäre sein nächster Kauf eh eine Nullnummer. Das Problem bei der Rückgabe ist ja einfach das ein hoher Aufwand betrieben werden muss um zu sehen ob der Artikel als solches noch als Neuware durchgeht, neu verpacken soweit es überhaupt noch möglich ist und die Rückbuchung etc. Das muss man als Unternehmer wegstecken ohne gleich die Preise nach oben zu treiben. Generell ist aber jeder der etwas verkauft versucht sich mit Händen und Füßen gegen eine Rücknahme zu wehren

Und genau deshalb gibt es das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Weil der Kunde gegenüber einem globalen Wirtschaftsriesen definitiv in der schwächeren Position ist.

So ein Schwachsinn!

Na dann hätte ich mal von dem "Rechtsexperten" sliceX mal gerne gesehen, wo im Widerrufsrecht eine Anzahl genannt wird. Ich bin gespannt :lol:
 
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Und genau das ist es eben nicht. Man kann die Nutzung eines Rechts nicht "übertreiben". Weil im Gesetz keine Anzahl festgelegt ist. Ergo gilt das Widerrufsrecht unbegrenzt. Der Vergleich mit dem Supermarkt hinkt nicht nur, der kriecht. Weil das Widerrufsrecht gerade dafür nicht gilt, sonder für Fernabsatzverträge.



Teile der AGB wurde gerade erst vor kurzem von OLG Köln einkassiert.

Und unabhängig davon, habe ich bereits bei meiner Antwort an "sepplel584" auch bereits geschrieben, warum es eben nicht schwierig ist, das einzuklagen. Die Äußerung Amazons ist viel zu leicht angreifbar.

Gut dann wäre das , aufgrund der Begründung, eventuell angreifbar und ein Gericht würde in diesem Fall vielleicht dem kunden Recht geben. Dannn muss Amazone in Zukunft einfach nur die Begründung weglassen :-D
 
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Gut dann wäre das , aufgrund der Begründung, eventuell angreifbar und ein Gericht würde in diesem Fall vielleicht dem kunden Recht geben. Dannn muss Amazone in Zukunft einfach nur die Begründung weglassen :-D

Richtig. Niemals Begründungen angeben, warum man etwas macht/nicht macht, außer man ist gesetzlich zu einer Begründung verpflichtet. Die sollte dann juristisch fest sein.

Die Aussage von Amazon war angesichts der erst im März gefällten Urteils des BGHs einfach verdammt unklug.

Guck dir Personalabteilungen an. Die wären schön doof, wenn sie eine Begründung abgegben würden. Da haben sich nämlich schon Leute erfolgreich auf Einstellung eingeklagt.

Siehe hier: Arbeitsrechtskolumne: Bewerbungsabsagen besser neutral formulieren
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Du vergleichst ständig Äpfel mit Birnen. So wird nie ein Jurist aus Dir. :ugly:
 
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