Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Wahnsinn Kaaruzo, Du liest die Beiträge nicht, flamest nur rum, hast keine Argumente und beleidigst jeden, der versucht es Dir zu erklären.

:stupid:

Nochmal: Amazon HAT alles ordnugsgemäß rückabgewickelt. Daraus können also keine weitergehenden Ansprüche abgeleitet werden.

Korrekt. Habe ich auch nie angezweifelt.

Und anschließend hat Amazon dem Kunden gekündigt. Ja, das dürfen sie. Ganz genauso wie Du einem Vertragspartner ordnungsgemäß kündigen kann, kann das auch der Vertragspartner mit Dir machen.

Absolut richtig. Es geht auch nicht um das "um", sondern um das "wie". Die Begründung die Amazon dafür liefert, ist schlicht juristisch ungültig.

Hätten sie es stillschweigend oder mit einer nichtssagenden Begründung gemacht, wäre ja auch alles ok gewesen. Aber mit der Begründung fordern sie den Rechtsstreit ja geradezu heraus.

Und er kann auch ablehnen neue Verträge mit Dir zu schließen. Wenn Du das nicht verstehen kannst, dann ist echt alles zu spät.

Was du aufzählst ist mir alles bewusst, und das habe ich auch nie in Frage gestellt. Soviel dazu, wer hier offensichtlich keine Beiträge liest.

Wie wärs, wenn es eine Verpflichtung gäbe, mit jemandem Verträge einzugehen, dann mach ich das mit Dir, ok? Und da ich weiß, dass Du regelmäßig Brot kaufst, plädiere ich einfach auf den AGG und bestehe darauf, dass Du auch von MIR Brot kaufen musst - sonst verletzt Du ja den Gleichheitsgrundsatz, wenn Du mich anders als Deinen Hausbäcker behandelst.

Wenn ich das ohne Begründung mache nicht, wie gesagt, man sollte schon lesen und auch verstehen können.

Völlig absurd und widersinnig? Ganz richtig.

Dein Beitrag bisher? Absolut.

Etwas anderes ist es u.U. wenn mit der Kündigung des Kontos irgendwelche Dienste nicht mehr verfügbar wären, für die man aber bezahlt hat - z.B. gekaufte Filme. Aber das ist ein anderes Thema über das ja gerade verhandelt wird (und wo ich der Meinung bin, dass der Anbieter diese Rechte nicht entziehen darf).

Das war auch mehr ein Zusatz, als das Haupthema.

Aber das Konto passiv zu stellen, so dass man nichts neues mehr damit bestellen kann, ist völlig ok und unzweifelhaft rechtens.

Nicht, wenn man die falsche Begründung liefert.

Damit du dein eigenen Brotvergleich kapierst, ein Beispiel für dich.

Ich lehne dich als Handelspartner ab ohne Angabe von Gründen. Das ist rechtens.

Ich lehne dich als Handelspartner ab, weil du ein Mann bist. Das ist nicht rechtens.

Unterschied angekommen?

Du hast es nicht verstanden, richtig? Vermutlich kann man dir nicht helfen aber Amazon hat nichts irgendwie rechtlich Angreifbares getan. DAS war meine Aussage, das war die von FormatC und von einigen anderen, die eben verstehen, wie ein Geschäft zustandekommt. Darin liegt auch dein großes Defizit und deine "Argumente" und Seitenhiebe zeigen eben nur, dass du Google bedienen kannst aber nicht im Geringsten Ahnung von Jura hast!

Ich würde die eine Kostenrückerstattung für dein angebliches Jurastudium empfehlen.

Leider bist du geistig nicht in der Lage den Zusammenhang von zwei korrespondierenden Willenserklärungen zu erfassen, daher geb ich jetzt auch auf. Es wird einfach zu lächerlich. Bilde dir ruhig ein, du hättest gewonnen. Gewonnen hat hier allerdings nur die Unendlichkeit der menschlichen Dummheit -.-

Lächerlich ist es, wenn jemand behauptet, dass er Jura studiert hat und so offensichtliche Mängel in Erstsemsterwissen hat.

Das nicht alle Gründe rechtens sind, eine Geschäftsbeziehung zu beenden, sollte selbst ein juristischer Laie wie du verstehen.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Vogel zeigen ist eine Beleidigung.

Ich lehne dich als Handelspartner ab, weil du ein Mann bist. Das ist nicht rechtens.
Korrekt, zumindest wenn es um eine Minderheit ginge (Juden, Schwule, Behinderte usw.).

Aber es handelt sich hier nicht um einen Ausschluss einer durch eine solcherart definierte Minderheit sondern um eine Einzelperson.

Selbstverständlich kann ich den Handel mit einer einzelnen Person ausschließen. Ohne jeden Grund. Oder auch wenn ich die Person nicht für vertrauenswürdig halte. Ob und welche Begründung ich nenne ist unerheblich, allerdings wäre es ungünstig nur zu sagen "weil er Schwarz ist". Das hat Amazon ja aber nicht gemacht. Sie haben letztlich gesagt, sie halten ihn nicht für eine Person, mit der sie weiter Geschäfte machen möchten, weil er sie mehr Geld kostet als er ihnen einbringt. Eine absolut legitime Begründung. Und nicht diskriminierend.

Du hast ein sehr eigenartiges Rechtsverständnis.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Vogel zeigen ist eine Beleidigung.

Dann beschwer die bei PCGH für den Smiley.

Korrekt, zumindest wenn es um eine Minderheit ginge (Juden, Schwule, Behinderte usw.).

Aber es handelt sich hier nicht um einen Ausschluss einer durch eine solcherart definierte Minderheit sondern um eine Einzelperson.

Mit einer nicht haltbaren Begründung. Ich habe dir nur einen Vergleich geliefert, damit du es verstehst.

Selbstverständlich kann ich den Handel mit einer einzelnen Person ausschließen. Ohne jeden Grund. Z.B. wenn ich die Person nicht für vertrauenswürdig halte.

Richtig. Ohne Angabe von Gründen. Das habe ich auch gesagt. Nur hat Amazon einen Grund genannt und der ist halt extrem angreifbar.

Ob und welche Begründung ich nenne ist unerheblich, allerdings wäre es ungünstig nur zu sagen "weil er Schwarz ist".

Das wäre nicht nur "ungünstig", das wäre schlicht strafbar.

Das hat Amazon ja aber nicht gemacht. Sie haben letztlich gesagt, sie halten ihn nicht für eine Person, mit der sie weiter Geschäfte machen möchten, weil er sie mehr Geld kostet als er ihnen einbringt. Eine absolut legitime Begründung. Und nicht diskriminierend.

Aber genau diese Begründung haben sie nicht geliefert. Sie sagen, er hätte "unberechtigt" reklamiert.

Und ich verweise noch mal auf das Urteil vom BGH. Man muss bei der Reklame nach dem Widerrufsrecht keine Gründe angeben, das einzige was relevant ist, dass man die Frist einhält.

Ergo ist diese Aussage von Amazon stark angreifbar.


Du hast ein sehr eigenartiges Rechtsverständnis.

Eher die Leute, die anderen von Geschäften ausschließen wollen, weil sie gesetzliche Rechte in Anspruch nehmen.
 
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Nein, der angegebene Grund macht Amazon keineswegs angreifbar, da sie damit ja keine Minderheit sondern eine Einzelperson ausschließen. Weil sie ihnen nicht gefällt. Warum sie ihnen nicht gefällt, ist unerheblich., Der Grund "er kostet uns mehr als er uns einbringt" ist aber ein sehr guter Grund.
 
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Dann beschwer die bei PCGH für den Smiley.



Mit einer nicht haltbaren Begründung. Ich habe dir nur einen Vergleich geliefert, damit du es verstehst.



Richtig. Ohne Angabe von Gründen. Das habe ich auch gesagt. Nur hat Amazon einen Grund genannt und der ist halt extrem angreifbar.



Eher die Leute, die anderen von Geschäften ausschließen wollen, weil sie gesetzliche Rechte in Anspruch nehmen.

Eben nicht. Da sie keine Begründung benötigen ist ihre selbst abgegeben Begründung nicht angreifbar, da sie keine Minderheit oder ähnliches diskriminieren, sondern nur mit dem Kunden keinen Handel mehr treiben wollen.
 
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Nein, der angegebene Grund macht Amazon keineswegs angreifbar, da sie damit ja keine Minderheit sondern eine Einzelperson ausschließen. Weil sie ihnen nicht gefällt. Warum sie ihnen nicht gefällt, ist unerheblich., Der Grund "er kostet uns mehr als er uns einbringt" ist aber ein sehr guter Grund.

Anderen Vorwerfen, nicht zu lesen, aber selber den Artikel nicht gelesen. Das sind die richtigen.

Amazon hat diesen Grund ja eben nicht genannt.

Eben nicht. Da sie keine Begründung benötigen ist ihre selbst abgegeben Begründung nicht angreifbar, da sie keine Minderheit oder ähnliches diskriminieren, sondern nur mit dem Kunden keinen Handel mehr treiben wollen.

Weil er angeblich "unberechtigt" reklamiert hat. Was angesichts der erst im März gefallenen Urteils des BGHs angreifbar ist.
 
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Letzter Post für heute, ich muss nach der Dusche noch was essen... :D

Würde Amazon z.B. die Bewertungsrichtlinien für einen Rausschmiss öffentlich machen und genau erklären, wo z.B. eine Retourenquote liegen muss, hätte man zwei Probleme:
1.) Die Spezialisten würden immer hart an der Kante fahren und mitkalkulieren, wenn es gefährlich wird.
2.) Amazon würde sich u.U. damit sogar abmahnfähig machen.

Fakt ist nämlich auch: in Deutschland gibt es grundsätzlich Vertragsfreiheit, die man schon mit sehr guten Argumenten einschränken bzw. sehr überlegt vorgehen müsste, um einen Kontrahierungszwang zu statuieren. Interessant ist dabei auch, dass seitens der Betroffenen ebenfalls keine Offenlegung des Retourenverhaltens vorgenommen wurde, was ich durchaus bemerkenswert finde. Warum sagt eigentlich keiner der fristlos Gekündigten, was er wirklich bestellt und dann auch gekauft hat, bzw. eben nicht? Warum fragt die Presse nicht den Kunden, sondern Amazon? Boulevard und Click-baiting. Wie ich schon schrieb: langweilig. Diese Diskussion läuft seit über drei Jahren in allen Blogs, sogar unter Juristen. Und nun hat man wieder eine Sau, die laienhaft, aber medienwirksam, durchs Dorf getrieben wird.

Das Rumgeeiere seitens Amazon ist aus meiner Sicht geniales Wischiwaschi, damit man sie nicht festnageln kann und keine unüberlegte Dummschwätzerei. Das schreit so nach Pudding, dass es schon gut ist. :D

Gute Nacht.


 
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Anderen Vorwerfen, nicht zu lesen, aber selber den Artikel nicht gelesen. Das sind die richtigen.

Amazon hat diesen Grund ja eben nicht genannt.

Weil er angeblich "unberechtigt" reklamiert hat. Was angesichts der erst im März gefallenen Urteils des BGHs angreifbar ist.

Es wäre angreifbar, wenn Amazon daraus abgeleitet hätte, die Reklamation selbst zu verweigern. Was sie aber nicht getan haben.

Im Prinzip kann ein Händler den weiteren Handel schon nach einer einzigen Reklamation verweigern. Beispiel: Du bestellst etwas ganz spezielles (aber kein Einzelstück) und der Händler bricht sich einen ab um es Dir zu liefern, hat enorme Lieferkosten usw. Dann rückabwickelst Du das Geschäft. Der Händler findet das nicht lustig und lehnt in Zukunft jedes weitere Geschäft mit Dir ab -> Völlig legitim. Auch wenn er sagt, dass er das nur auf Grund der negativen Erfahrung mit Dir macht.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Würde Amazon z.B. die Bewertungsrichtlinien für einen Rausschmiss öffentlich machen und genau erklären, wo z.B. eine Retourenquote liegen muss, hätte man zwei Probleme:
1.) Die Spezialisten würden immer hart an der Kante fahren und mitkalkulieren, wenn es gefährlich wird.
2.) Amazon würde sich u.U. damit sogar abmahnfähig machen.

1) Das wäre wohl das Risiko.

2) Definitiv würden sie das. Wenn Amazon sagt, nach Anzahl x Retouren sperren wir ihr Konto, dann würde das den Bestimmungen des Widerufsrecht widersprechen.

Fakt ist nämlich auch: in Deutschland gibt es grundsätzlich Vertragsfreiheit, die man schon mit sehr guten Argumenten einschränken bzw. sehr überlegt vorgehen müsste, um einen Kontrahierungszwang zu statuieren.

Und diese Vertragsfreiheit gilt nicht grenzenlos.

Interessant ist dabei auch, dass seitens der Betroffenen ebenfalls keine Offenlegung des Retourenverhaltens vorgenommen wurde, was ich durchaus bemerkenswert findet. Warum sagt eigentlich keiner der fristlos Gekündigten, was er wirklich bestellt und dann auch gekauft hat, bzw. eben nicht? Warum fragt die Presse nicht den Kunden, sondern Amazon? Boulevard und Click-baiting. Wie ich schon schrieb: langweilig. Diese Diskussion läuft seit über drei Jahren in allen Blogs, sogar unter Juristen. Und nun hat man wieder eine Sau, die laienhaft, aber medienwirksam, durchs Dorf getrieben wird.

Das Retourverhalten (und die Häufigkeit) ist doch laut Amazon gar nicht der Kündigungsgrund (das wäre ja auch zu auffällig), sondern die angeblich "unberechtigte" Reklame.

Was und wie allerdings "unberechtigt" reklamiert wurde, darüber schweigt sich Amazon ja wohlfein aus.

Es wäre angreifbar, wenn Amazon daraus abgeleitet hätte, die Reklamation selbst zu verweigern. Was sie aber nicht getan haben.

Im Prinzip kann ein Händler den weiteren Handel schon nach einer einzigen Reklamation verweigern. Beispiel: Du bestellst etwas ganz spezielles (aber kein Einzelstück) und der Händler bricht sich einen ab um es Dir zu liefern, hat enorme Lieferkosten usw. Dann rückabwickelst Du das Geschäft. Der Händler findet das nicht lustig und lehnt in Zukunft jedes weitere Geschäft mit Dir ab -> Völlig legitim. Auch wenn er sagt, dass er das nur auf Grund der negativen Erfahrung mit Dir macht.

Das ist streitbar, ob das legitim ist. Aber man würde vermutlich damit durchkommen.

Aber auch das ist ja nicht die Aussage, die Amazon getroffen hat.
 
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Aber auch das ist ja nicht die Aussage, die Amazon getroffen hat.

Die Aussage spielt - so lange es nicht um Diskriminierung geht - überhaupt keine Rolle. Auch wenn die gelieferte Begründung sinnlos ist (da es gar keine "unberechtigte" Reklamationen gibt.

Ich nehme an, mit "unberechtigt" ist hier eher gemeint, dass der Kunde die Ware vermutlich zu ausgiebig "getestet" hat und entsprechende Gebrauchsspuren vorhanden waren. Die Formulierung ist ungünstig, aber das spielt auch keine Rolle, weil sie ja gar nicht notwendig ist.

Dass Amazon die Details nicht öffentlich macht, ist doch klar. Wenn, dann macht man das vor Gericht und nicht vorher. Wieso sollte man das sonst ohne Not machen?
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Was und wie allerdings "unberechtigt" reklamiert wurde, darüber schweigt sich Amazon ja wohlfein aus.
Das wiederum ist ihr gutes Recht und sogar ihre Pflicht, denn eine Zeitung ist kein Gericht und der gesamte Geschäftsvorgang unterliegt erst einmal dem Datenschutz. Auch im Interesse und zum Schutz des Kunden

Unberechtigte Reklamationen entstehen erfahrungsgemäß immer dann, wenn Kunden das Widerrufsrecht verstreichen ließen und danach mit zum Teil abenteuerlichen Argumenten reklamieren, um den Kauf doch noch rückabzuwickeln. Hier kommen auf den Händler noch zusätzliche Kosten zu, da Prüfungen auch Geld und Zeit kosten.

Interessanterweise ist Amazon bei so etwas erst einmal extrem kulant und nimmt auch Kaufgegenstände nach Verstreichen der Frist anfangs ziemlich konfliktfrei zurück. Häufen sich solche Vorgänge, würde wohl jeder Händler einen Schlussstrich ziehen. Der Witz ist ja, dass Amazon erst einmal Verkaufsangebote macht und der Kunde mit seiner Bestellung ein Willenserklärung abgibt. Erst wenn wirklich geliefert und bezahlt wurde, kommt der Vertrag letztendlich zustande. Im Falle übermäßiger Retouren und Reklamationen kann man dem Kunden u.U. sogar Betrug unterstellen, weil er nie willens war, den Kauf auch komplett abzuwickeln bzw. nicht doch noch vom Widerruf Gebrauch zu machen. Das ist rechtlich ein sehr schmaler Grat, aber es ist letztendlich dann das Vertragsrecht, das dem Verkäufer zugesteht, eine Willenserklärung des Käufers nicht mehr annehmen zu müssen. Genau dafür wurde es ja auch gemacht. Es gibt durchaus Urteile, in denen das Verhaltensmuster der Käufer nachweislich so eindeutig ausgelegt war, dass man nicht mehr vom normalen Käuferverhalten sprechen kann. Dann hat eben auch mal der Kunde Pech.

Die Formulierung ist ungünstig,
Sie ist im juristischen Sinne eindeutig und sogar richtig.
 
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AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Die Aussage spielt - so lange es nicht um Diskriminierung geht - überhaupt keine Rolle.

Natürlich. Diskriminierung ist nur ein Grund, warum die Vertragsfreiheit eingeschränkt ist.

Wenn ich dir dein gesetzlich zustehendes Streikrecht mit der Begründung, du hast es zu oft benutzt, verwehre, dann diskrimiere ich dich nicht. Trotzdem begehe ich damit Unrecht.

Auch wenn die gelieferte Begründung sinnlos ist (da es gar keine "unberechtigte" Reklamationen gibt.

Wenn sie einfach nur "sinnlos" wäre, wäre es ja kein Problem. Nur diese Begründung ist juristisch angreifbar, und daher unklug.

Ich nehme an, mit "unberechtigt" ist hier eher gemeint, dass der Kunde die Ware vermutlich zu ausgiebig "getestet" hat und entsprechende Gebrauchsspuren vorhanden waren. Die Formulierung ist ungünstig, aber das spielt auch keine Rolle, weil sie ja gar nicht notwendig ist.

Richtig, eine Begründung ist nicht notwendig. Aber wenn man eine abgibt, sollte sich schon gut sein. Das ist die von Amazon abgegebene aber nicht.

Dass Amazon die Details nicht öffentlich macht, ist doch klar. Wenn, dann macht man das vor Gericht und nicht vorher. Wieso sollte man das sonst ohne Not machen?

Weil der User FormatC wundert, dass der betroffenen Kunde keine näheren Angabe macht. Es gehören doch zwei dazu. Warum soll hier nur einseitig einer seine Karten offenlegen?

Das wiederum ist ihr gutes Recht und sogar ihre Pflicht, denn eine Zeitung ist kein Gericht und der gesamte Geschäftsvorgang unterliegt erst einmal dem Datenschutz. Auch im Interesse und zum Schutz des Kunden

Unberechtigte Reklamationen entstehen erfahrungsgemäß immer dann, wenn Kunden das Widerrufsrecht verstreichen ließen und danach mit zum Teil abenteuerlichen Argumenten reklamieren, um den Kauf doch noch rückabzuwickeln. Hier kommen auf den Händler noch zusätzliche Kosten zu, da Prüfungen auch Geld und Zeit kosten.

Interessanterweise ist Amazon bei so etwas erst einmal extrem kulant und nimmt auch Kaufgegenstände nach Verstreichen der Frist anfangs ziemlich konfliktfrei zurück. Häufen sich solche Vorgänge, würde wohl jeder Händler einen Schlussstrich ziehen. Der Witz ist ja, dass Amazon erst einmal Verkaufsangebote macht und der Kunde mit seiner Bestellung ein Willenserklärung abgibt. Erst wenn wirklich geliefert und bezahlt wurde, kommt der Vertrag letztendlich zustande. Im Falle übermäßiger Retouren und Reklamationen kann man dem Kunden u.U. sogar Betrug unterstellen, weil er nie willens war, den Kauf auch komplett abzuwickeln bzw. nicht vom Widerruf Gebrauch zu machen. Das ist rechtlich ein sehr schmaler Grat, aber es ist letztendlich dann das Vertragsrecht, das dem Verkäufer zugesteht, eine Willenserklärung des Käufers nicht annehmen zu müssen. Genau dafür wurde es ja auch gemacht. Es gibt durchaus Urteile, in denen das Verhaltensmuster der Käufer nachweislich so eindeutig ausgelegt war, dass man nicht mehr vom normalen Käuferverhalten sprechen kann. dann hat auch mal der Kunde Pech.

Das mit dem ins Bett gehen, war wohl nur so eine Floskel oder wie?

Wenn der Kunde die Frist verstreichen ließ (was ja nur eine Mutmassung ist), dann wäre der Widerruf nie wirksam erklärt worden und Amazon hätte ihn nicht abwickeln müssen. Scheinbar ist Amazon aber wohl von der Wirksamkeit der Frist ausgegangen, wenn sie doch rückabgewickelt haben.

Wenn sie nach Verstreichen der Frist nur aus Kulanz rückabwicklen, dann ist das ja Amazons eigenen Entscheidung. Dazu verpflichtet wären sie nicht.

Da der Kunde bei seinem Widerruf nie Gründe angeben muss, ist ein Betrug schwer nachweisbar.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Das mit dem ins Bett gehen, war wohl nur so eine Floskel oder wie?
Surface Pro FTW. Aber jetzt ist auch hier mal Schluss :D
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Wenn ich dir dein gesetzlich zustehendes Streikrecht mit der Begründung, du hast es zu oft benutzt, verwehre, dann diskrimiere ich dich nicht. Trotzdem begehe ich damit Unrecht.
Ganz schlechter Vergleich, da es hierzulande kein Individual-, sondern ein Kollektivrecht ist, für das ganz bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen.

Wenn sie nach Verstreichen der Frist nur aus Kulanz rückabwicklen, dann ist das ja Amazons eigenen Entscheidung. Dazu verpflichtet wären sie nicht.
Wo steht in dem PCGH Artikel eigentlich das sie rückabgewickelt haben?
Amazon begründete den Schritt Folgendermaßen: "Nach eingehender Überprüfung haben wir festgestellt, dass Sie unberechtigt Artikel reklamiert haben. Wie angekündigt, können wir daher zukünftig leider keine weiteren Bestellungen entgegennehmen und schließen Ihr Amazon.de-Konto mit sofortiger Wirkung."
Ich lese da nur was von unrechtmäßiger Reklamation und eine Reklamation ist immer noch was anderes, als ein Widerruf nach Fernabsatzgesetz.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Ganz schlechter Vergleich, da es hierzulande kein Individual-, sondern ein Kollektivrecht ist, für das ganz bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen.

Nimm Urlaub, statt Streik. Außerdem ging es um den Vergleich. Ich kann dir mit rechtlich unhaltbaren Begründungen nicht dir zustehenden gesetzlichen Rechte aushebeln.

Wo steht in dem PCGH Artikel eigentlich das sie rückabgewickelt haben?

Nirgends, ich bin nur auf den Text von FormatC eingegangen, der diesbezüglich gemutmaßt hat.

Ich lese da nur was von unrechtmäßiger Reklamation und eine Reklamation ist immer noch was anderes, als ein Widerruf nach Fernabsatzgesetz.

Dieser Abschnitt hier:

PCGH schrieb:
Eine Sprecherin des Unternehmens bemühte sich zudem darum klarzustellen, dass bei Amazon keine Konten wegen hoher Retouren-Quote gesperrt werden, sondern nur bei Missbrauch.

Also unterstellt Amazon ein "Missbrauch" des Retourverhalten des Kunden.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Dieser Abschnitt hier:

Also unterstellt Amazon ein "Missbrauch" des Retourverhalten des Kunden.
Zwar geht ein Artikel auch Retour, wenn man vom Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz gebrauch macht, aber er geht ebenso Retour, wenn man ihn, aufgrund eines wie auch immer gearteten Mangels, reklamiert. Von daher ergibt sich daraus nicht, dass der Kunde übermäßig vom Widerruf nach Fernabsatzgesetz gebrauch gemacht hat. Und wenn ich mir dann nochmal den Teil aus Amazons Begründung anschaue:
"Nach eingehender Überprüfung haben wir festgestellt, dass Sie unberechtigt Artikel reklamiert haben.
Dann hört sich das für mich danach an, dass man (massig) Artikel mit der Begründung eingeschickt hat, das die einen wie auch immer gearteten Mangel aufweisen, obwohl dem nach Prüfung von Seiten Amazons so nicht ist.
 
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Laut Artikel geht es aber scheinbar doch um die Anzahl der Retouren. Zumal auch die Mehrheit der User hier im Thread es wohl so verstanden haben.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Ich selbst habe bei Amazon und EBay wohl eine Rücksendequote von ca. 1:50. Meistens wegen Materialfehlern oder anderen Mängeln. Ich informierte mich aber auch vorher über das Produkt und finde es geradezu unverschämt sich zB. 3 Handys schicken zu lassen und zwei davon zurück zu senden! Wer will die Dinger dann noch haben und der Händler hat dann nur Kosten und Ärger an der Backe! Solche Kunden braucht niemand!
 
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