Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Du vergleichst ständig Äpfel mit Birnen. So wird nie ein Jurist aus Dir. :ugly:

Muss ich auch nicht mehr werden. Und ich habe bereits mehr als genug Quellen geliefert. Von dir kamen bisher nur nichtssagende Einzeiler. Das ist weder Apfel, noch Birne, was du lieferst, sondern maximal eine Mandel :lol:
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Na wenn Du meinst. Viel Spaß vor Gericht irgendwann mal. Ich nehme an, dass Du keinen Anwalt benötigst und jeder Richter Deiner lückenlosen Argumentation folgt.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Ich bin auch immer wieder erstaunt, wie viele Volljuristen hier immer wieder aufschlagen. Das ist ein wirklich beruhigendes Gefühl. :D

Und ich habe bereits mehr als genug Quellen geliefert
Richtig. Und so Einiges davon falsch interpretiert ;)

Das OLG Köln hat übrigens NICHT entschieden, dass Amazon keine Kundenkonten löschen darf, im Gegenteil. Dieser Part ist völlig Rechtens. Man hat nur festgestellt, dass man nach der Kontensperrung den Kunden nicht den den Zugang zu bereits gekauften digitalen Inhalten verweigern darf. Außerdem ist das Urteil noch gar nicht rechtskräftig. Wenn zudem ein Teil der AGB für unwirksam erklärt werden sollte, ist der Rest davon trotzdem gültig. Das nennt sich vorbeugende Absicherung (salvatorische Klausel) und ist in jedem solcher Vertragswerke eingebunden.

Da hier auch fast immer Downloads angeboten werden, sollte es Amazon nicht schwerfallen, diesen Kunden ein zeitlich begrenztes Download dieser Inhalte auf einem eingeschränkten Account zu gestatten. ich habe meine ganzen Alben auch noch auf der Festplatte. Bei den Filmen in Prime handelt es sich ja zudem nicht um den physikalischen Erwerb, sondern ein Nutzungsrecht während der Mitgliedschaft, da sie gegen Gebühr quasi geliehen sind. Das ist bei Netflix & Co. nicht anders.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Ich habe auch nie behauptet, dass das OLG Köln behauptet hat, dass Amazon keine Kundenkonto löschen darf. Ich habe nur gesagt, dasss Teile der AGB für unwirksam erklärt wurden. Das ist inhaltlich korrekt.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Ja Wobei sie, wenn der Kunde für 1 Jahr Prime gezahlt hat auch dieses zur Verfügung stellen müssten. Wäre vielleicht klüger von Amazone einzig den kauf zu sperren, anstelle der Kompletten Löschung des Accounts.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Ich habe auch nie behauptet, dass das OLG Köln behauptet hat, dass Amazon keine Kundenkonto löschen darf. Ich habe nur gesagt, dasss Teile der AGB für unwirksam erklärt wurden. Das ist inhaltlich korrekt.
Nein, es ist sogar falsch. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist sogar die beanstandete Klausel noch wirksam.

Teile der AGB wurde gerade erst vor kurzem von OLG Köln einkassiert.
Solange das noch Verfahren läuft, ist gar nichts kassiert. Wenn die Beklagte Rechtsmittel einlegt, weil z.B. die Revision zugelassen wurde, geht es lediglich in die nächste Runde. Mehr nicht.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Nein, es ist sogar falsch. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist sogar die beanstandete Klausel noch wirksam.

Und Amazone hätte noch die Möglichkeit eine Instanz höher zu gehen. Ist ja nicht so, dass noch nie ein OlG Urteil in Deutschland, wieder einkassiert worden wäre. ich denke mit dem Thema werden die Gerichte noch ein weilchen zu tun haben.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Nein, es ist sogar falsch. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist sogar die beanstandete Klausel noch wirksam.

Da muss ich gestehen, dass habe ich nicht geprüft. Mein Fehler.

Trotzdem habe ich gerade nicht das behauptet, was du mir versucht unterzuschieben.

OLG Koln, Urteil vom 26. Februar 216 - Az. 6 U 9/15

Doof nur, dass für das Urteil keine Revision zugelassen ist. Ergo ist die Rechtskräftigkeit nur noch eine Frage der Zeit. Es sein denn Amazon geht diesbezüglich zum Bverfg.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Da muss ich gestehen, dass habe ich nicht geprüft. Mein Fehler.
Trotzdem habe ich gerade nicht das behauptet, was du mir versucht unterzuschieben.

Ich versuche nur zu korrigieren, dass Dinge als Tatsache hingestellt werden, obwohl sie es (noch) gar nicht sind.
Ich schiebe Dir auch nichts unter, sondern bestehe lediglich auf einer korrekten Darstellung der Dinge, was mein gutes recht ist.
Das ist alles. Amazon wurde noch nichts rechtskräftig verurteilt bzw. angewiesen, etwas zu ändern. Somit ist der gesamte Vorgang im konkreten Fall absolut ohne Belang.

Was habe ich Dir übrigens versucht, Dir unter zu schieben? Ich finde keine Stelle, in der ich so etwas getan haben könnte.
Was Du hier tust, ist übrigens eine Tatsachenbehauptung, für die Du mir entsprechende Belegtatsachen schuldig bist ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Ich versuche nur zu korrigieren, dass Dinge als Tatsache hingestellt werden, obwohl sie es (noch) gar nicht sind. Ich schiebe Dir auch nichts unter, sondern bestehe lediglich auf einer korrekten Darstellung der Dinge. Das ist alles. Amazon wurde noch nichts rechtskräftig verurteilt bzw. angewiesen, etwas zu ändern. Somit ist der gesamte Vorgang im konkreten Fall absolut ohne Belang.

Was habe ich Dir übrigens versucht, Dir unter zu schieben? Ich finde keine Stelle, in der ich so etwas getan haben könnte.

DIe Stelle hier liest sich so:

Das OLG Köln hat übrigens NICHT entschieden, dass Amazon keine Kundenkonten löschen darf, im Gegenteil.

als hätte ich behauptet, dass das OLG Köln eine solche Entscheidung getroffen hätte. Das war aber nie meine Grundaussage.

Zumal der Verweis auf das OLG Köln nur ein Zusatz war. Das entscheidene Urteil wurde bereits vom BGH gesprochen. DAs habe ich auch verlinkt.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

als hätte ich behauptet, dass das OLG Köln eine solche Entscheidung getroffen hätte. Das war aber nie meine Grundaussage.
Das war eine rein informative Ergänzung zum "einkassiert" für alle, die außer Dir noch mitlesen, da Du diesen Part nicht erwähnt hattest, habe ich es lediglich vervollständigt. :)

Im Übrigen hast das BGH-Urteil NICHTS mit dem aktuellen Fall zu tun, da Amazon den Widerruf ja in jedem Vorgang klaglos angenommen hat. Es verbietet jedoch auch nicht das Recht des Verkäufers, eine Kundenbeziehung DANACH nicht fortsetzen zu wollen.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Das war eine rein informative Ergänzung zum "einkassiert" für alle, die außer Dir noch mitlesen, da Du diesen Part nicht erwähnt hattest, habe ich es lediglich vervollständigt. :)

Ich schrieb, dass Teile des AGBs von OLG Köln einkassiert wurden. Von der Unwirksamkeit der Accountlöschung, auf die du dann angsprochen hast, habe ich nie geredet. Darum ging es mir.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Und mir ging es darum, den fehlenden Rest zu ergänzen. Warum? Ganz einfach darum, weil es hier im vorliegenden Fall NUR um die reine Accountlöschung geht und um nichts anderes.
Und genau diese ist nach wie vor gültiges Recht. Damit ist die gesamte Diskussion inklusive der Links absolut gegenstandlos und meine angebliche Unterstellung lediglich ein kleiner Wink, um endlich mal wieder aufs Thema zurückzukommen.

Amazon darf kündigen, fertig. Dass die Kläger digitale Inhalte besessen haben sollen, steht nämlich nirgendwo. Hier ist lediglich der Umtauschunsitte mal ein Riegel vorgeschoben worden, was ich nur begrüße.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Und mir ging es darum, den fehlenden Rest zu ergänzen. Warum? ganz einfach darum, weil es hier im vorliegenden Fall NUR um die reine Accountlöschung geht und um nichts anderes. Und genau diese ist nach wie vor gültiges Recht. Damit ist die gesamte Diskussion inklusive der Links absolut gegenstandlos.

Und die Aussage von Amazon ist schlicht und ergreifend unklung, weil juristisch nicht standfest. Diesbezüglich das Urteil des BGH. Die Aussage von Amazon wird (sollte der betreffende Kunde tatsächlich klagen) nochmal zum Fallstrick werden.

Und der Verweis auf das OLG Köln war nur ein Einwand auf dein Post, wo du meinst, dass AGB von Amazon wäre halt so. Ich wollte damit ledeglich zum Ausruck bringen, dass AGBs nicht in Stein gemeiselt sind und unwirksame Passagen in AGBs halt nichtig sind. Zumal der Verweis auf luxemburigsches Recht überflüssig ist. Ein Unternehmen, dass auch in Deutschland Handel betreibt, muss sich schlicht auch deutschen Gesetzen unterwerfen, dazu gehört auch das Widerrufsrecht nach § 312g BGB.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Und die Aussage von Amazon ist schlicht und ergreifend unklung, weil juristisch nicht standfest.
Ganz dünnes Eis, Herr Volljurist. ;) Ich hätte geschrieben "ich persönlich halte sie unter Umständen für juristisch nicht standfest", aber ich hätte es nie als Tatsache hingestellt. Damit drehst Du Dir nämlich Fallstricke :)

Diesbezüglich das Urteil des BGH. Die Aussage von Amazon wird (sollte der betreffende Kunde tatsächlich klagen) nochmal zum Fallstrick werden.
Falsch. Das Widerrufsrecht hat mit dem Fall hier bei Amazon überhaupt nichts zu tun.

Mich langweilt die Diskussion abgrundtief, weil sie meilenweit am Thema vorbeigeht. Ein paar Umtauschhanseln wurde nach der Retoure das Konto gekündigt. So what? Passiert täglich und überall, nicht nur bei Amazon. Alles andere ist nicht relevant *gähn*
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Ganz dünnes Eis, Herr Volljurist. ;)

Tja hier steht dann Meinung gegen Meinung. Da werden wir nicht auf einen Nenner kommen.

Falsch. Das Widerrufsrecht hat mit dem Fall hier bei Amazon überhaupt nichts zu tun.

Aber absolut. Sie sagen, einige Reklamen wären "unberechtigt". Der BGH hat erst im März entschieden, dass man keine Gründe angeben muss und es allein auf die Einhaltung der Frist ankommt.

Wie man da auf das Ergebniss kommt, es hätte nichts miteinander zu tun, erschließt sich mir nicht.

Mich langweilt die Diskussion abgrundtief, weil sie meilenweit am Thema vorbeigeht. Ein paar Umtauschhanseln wurde nach der Retoure das Konto gekündigt. So what? Passiert täglich und überall, nicht nur bei Amazon. Alles andere ist nicht relevant *gähn*

Immer wieder schön, wenn Leute sich ihr Scheitern eingestehen. Da macht es gleich viel mehr Spaß.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Tja hier steht dann Meinung gegen Meinung. Da werden wir nicht auf einen Nenner kommen.
Nein, werden wir sicher nicht, weil ich mich am Thema orientiere.

Immer wieder schön, wenn Leute sich ihr Scheitern eingestehen. Da macht es gleich viel mehr Spaß.
Stimmt, ich habe selten so gelacht, aber leider nicht sehr lange. Da ich nämlich nicht auf Running-Gags stehe und Dinge auch nach der zigsten Wiederholung nicht besser werden, hat mich jetzt einfach die große Langeweile gepackt. Das ist alles. Du bist einfach nicht interessant genug in der Argumentation, um das fortzuführen.

Aber absolut. Sie sagen, einige Reklamen wären "unberechtigt". Der BGH hat erst im März entschieden, dass man keine Gründe angeben muss und es allein auf die Einhaltung der Frist ankommt.
Noch einmal für Blitzmerker: Amazon hat alle Retouren ordnungsgemäß abgewickelt. Das, was Amazon als Grund für die Kündigung des Kundenkontos angegeben hat, hat mit dem Matratzenurteil nun wirklich nichts gemein. Das mit dem Kundenkonto ist nichts anderes, als wenn Dir die Haftpflicht nach dem dritten Teppichbrandschaden bei Kumpels kündigt. Auch dafür gibt es bereits Grundsatzurteile.

Und da Du wohl Klartext möchtest:
Es langweilt mich, wenn sich heutzutage jeder für einen Juristen hält, nur weil er googeln kann. Bleib einfach beim Thema und hau nicht immer so steile Thesen in den Raum. Ich gehe jetzt nach einem 14-Stunden-Tag erfüllter Arbeit ins Bett, weil ich um sechs wieder raus muss und verlasse das Forum jetzt aus biologischen Gründen und nicht damit irgendein Google-Jurist glaubt, in irgendetwas "gesiegt" zu haben. Wer das nötig hat, hat entweder ein Persönlichkeitsdefizit oder keine Arbeit. :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Nein, werden wir sicher nicht, weil ich mich am Thema orientiere.

Offensichtlich ja nicht.

Stimmt, ich habe selten so gelacht, aber leider nicht sehr lange. Da ich nämlich nicht auf Running-Gags stehe und Dinge auch nach der zigsten Wiederholung nicht besser werden, hat mich jetzt einfach die große Langeweile gepackt. Das ist alles. Du bist einfach nicht interessant genug in der Argumentation, um das fortzuführen.

Du kannst es drehen und wenden wie du willst, du hast einfach keine Argumente und anstatt dazu zu stehen, versuchst du es mit einem leicht zu durchschauenden Manöver zu verschleiern.

Noch einmal für Blitzmerker: Amazon hat alle Retouren ordnungsgemäß abgewickelt. Das, was Amazon als Grund für die Kündigung des Kundenkontos angegeben hat, hat mit dem Matratzenurteil nun wirklich nichts gemein. Das mit dem Kundenkonto ist nichts anderes, als wenn Dir die Haftpflicht nach dem dritten Teppichbrandschaden bei Kumpels kündigt. Auch dafür gibt es bereits Grundsatzurteile.

Und schon wieder das Urteil vom BGH nicht verstanden.

Und da Du wohl Klartext möchtest:
Es langweilt mich, wenn sich heutzutage jeder für einen Juristen hält, nur weil er googeln kann. Bleib einfach beim Thema und hau nicht immer so steile Thesen in den Raum.

Das sind keine steile Thesen, sondern geltendes Recht.

Ich gehe jetzt nach einem 14-Stunden-Tag erfüllter Arbeit ins Bett, weil ich um sechs wieder raus muss und verlasse das Forum jetzt aus biologischen Gründen und nicht damit irgendein Google-Jurist glaubt, in irgendetwas "gesiegt" zu haben. Wer das nötig hat, hat entweder ein Persönlichkeitsdefizit oder keine Arbeit. :D

Ich komme heute leider nur auf 10 Stunden. Also soviel zu der haltlosen Unterstellung. Aber das ist ja nicht das erste Mal. Von daher kann ich drüber hinwegsehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Wahnsinn Kaaruzo, Du liest die Beiträge nicht, flamest nur rum, hast keine Argumente und beleidigst jeden, der versucht es Dir zu erklären.

Nochmal: Amazon HAT alles ordnugsgemäß rückabgewickelt. Daraus können also keine weitergehenden Ansprüche abgeleitet werden.

Und anschließend hat Amazon dem Kunden gekündigt. Ja, das dürfen sie. Ganz genauso wie Du einem Vertragspartner ordnungsgemäß kündigen kann, kann das auch der Vertragspartner mit Dir machen. Und er kann auch ablehnen neue Verträge mit Dir zu schließen. Wenn Du das nicht verstehen kannst, dann ist echt alles zu spät. Wie wärs, wenn es eine Verpflichtung gäbe, mit jemandem Verträge einzugehen, dann mach ich das mit Dir, ok? Und da ich weiß, dass Du regelmäßig Brot kaufst, plädiere ich einfach auf den AGG und bestehe darauf, dass Du auch von MIR Brot kaufen musst - sonst verletzt Du ja den Gleichheitsgrundsatz, wenn Du mich anders als Deinen Hausbäcker behandelst.

Völlig absurd und widersinnig? Ganz richtig.

Etwas anderes ist es u.U. wenn mit der Kündigung des Kontos irgendwelche Dienste nicht mehr verfügbar wären, für die man aber bezahlt hat - z.B. gekaufte Filme. Aber das ist ein anderes Thema über das ja gerade verhandelt wird (und wo ich der Meinung bin, dass der Anbieter diese Rechte nicht entziehen darf). Aber das Konto passiv zu stellen, so dass man nichts neues mehr damit bestellen kann, ist völlig ok und unzweifelhaft rechtens.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Du hast es nicht verstanden, richtig? Vermutlich kann man dir nicht helfen aber Amazon hat nichts irgendwie rechtlich Angreifbares getan. DAS war meine Aussage, das war die von FormatC und von einigen anderen, die eben verstehen, wie ein Geschäft zustandekommt. Darin liegt auch dein großes Defizit und deine "Argumente" und Seitenhiebe zeigen eben nur, dass du Google bedienen kannst aber nicht im Geringsten Ahnung von Jura hast!

Leider bist du geistig nicht in der Lage den Zusammenhang von zwei korrespondierenden Willenserklärungen zu erfassen, daher geb ich jetzt auch auf. Es wird einfach zu lächerlich. Bilde dir ruhig ein, du hättest gewonnen. Gewonnen hat hier allerdings nur die Unendlichkeit der menschlichen Dummheit -.-
 
Zurück