Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Frag das Amazon, nicht mich.:schief:

Amazon verweigert ja laut Artikel die Auskunft, sondern stellen einfach nur eine Behauptung in den Raum.

Ich glaube nicht das ich mich auf irgendwelche Paragrafen berufen muss, wenn ich mit XY nicht handeln will.

Hahaha. Ich habe herzhaft gelacht.

Ich empfehle dir einen guten Rechtsberater, solltest du selber Händler sein. Sonst wird das teuer für dich.

PS: Hast du schonmal vom AGG (das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) gehört? Könnte hilfreich sein.

Nur ist das laut Amazon eben nicht der Fall, daher ist dein Beispiel an den Haaren herbeigezogen.

Was sind denn die "vorliegenden" Tatsachen? Amazon verweigert ja jede Auskunft. Aber wenn du nähere Informationen hast, nur zu, teile sie bitte mit uns.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Amazon verweigert ja laut Artikel die Auskunft, sondern stellen einfach nur eine Behauptung in den Raum.
Was sind denn die "vorliegenden" Tatsachen? Amazon verweigert ja jede Auskunft. Aber wenn du nähere Informationen hast, nur zu, teile sie bitte mit uns.
Lies den Artikel da steht alles.:schief:
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Lies den Artikel da steht alles.:schief:

PCGH schrieb:
Amazon konnte dem Kunden aber nicht darlegen, welche Produkte zu Unrecht reklamiert worden sind. Eine Sprecherin des Unternehmens bemühte sich zudem darum klarzustellen, dass bei Amazon keine Konten wegen hoher Retouren-Quote gesperrt werden, sondern nur bei Missbrauch

Nein, da steht es eben nicht. Weil Amazon sich weigert, Auskunft zu geben.

Und wenn es tatsächlich (wie Amazon ja behauptet) nicht an der Anzahl der Retour-Quoten liegt, sondern am Missbrauch, dann sollte es doch ein leichtes sein für Amazon das zu beweisen, oder nicht?

Im Gesetz steht ja glasklar geregelt, für welche Fälle das Widerrufsrecht nicht gilt.
 
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Haben nicht Gerichte darüber zu entscheiden, ob jemand ein Recht "missbraucht"? Oder ist Amazon in Deutschland schon neuerdings Bestandteil der Judikative?



BGB - Einzelnorm
BGB - Einzelnorm

Jetzt hätte ich doch gerne mal gewusst, warum diese "unberechtigt" sind? Zumal sich ja laut Artikel Amazon weigert, da näher drauf einzugehen.

Außerdem hat die Vertragsfreiheit in Deutschland seine Grenzen. Nämlich wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird. Und einen Kunde vom Handel auszuschließen, weil dieser seine gesetzlich zugsicherten Recht wahrnimmt, dürfte wohl kaum Bestand vor einem Gericht haben.

Deshalb ja das Beispiel. Ich möchte mal wissen, wie du guckst, wenn dein Chef dich feuert, weil du deinen dir gesetzlich zustehenden Urlaub wahrnimmst oder wenn du dein gesetzlich zustehendes Streikrecht wahrnimmst.



Auf die ganzen unwahren Unterstellungen gehe ich mal nicht ein, das zeigt einfach nur, dass du keine Argumente hast.

Ich habe die einschlägigen anwendbaren Gesetze verlinkt. Bitte zeige mir doch mal, wo man die "missbrauchen" kann? Außerdem hat eine solche Prüfung (Missbrauch eines Gesetzes) ein ordentliches Gericht zu entscheiden, nicht das Wirtschaftsunternehmen Amazon.

Als Verkäufer habe ich immer noch zu entscheiden, wem ich etwas verkaufe und wem, warum nicht. Da gibt es kein Recht, dass den Verkäufer dazu zwingen könnte, diesem Typen etwas zu verkaufen. Daher ist das keine Frage eines Gerichts, sondern einfach so zu akzeptieren. Es wäre etwas anderes, wenn sie ihm den Zugang zu seinen Onlinedatenbanken verwehren oder sein Guthaben unzugänglich machen. Gegen alles andere kann er rein garnichts machen und es sieht für ihn nunmal danach aus, dass er ein gutes Gesetz für uns alle schamlos ausnutzt. Daher meine ich letztlich auch, er solle kein Fass aufmachen, sondern sich still und heimlich schämen, dass es überhaupt soweit kommt. Wenn du mir jedoch irgendein Gesetz zeigen kannst
(und glaub mir, in meinem Jurastudium hätte ich sicher davon gehört), das einen Verkäufer dazu zwingen könnte, einem unleidigen Kunden etwas verkaufen zu müssen, dann geb ich dir sogar recht ^^
Sonst gilt immer: ohne übereinstimmende Willenserklärungen kommt kein Geschäft zustande und wenn ich als Verkäufer dir, weil mir einfach deine Nase nicht passt, etwas nicht verkaufen will, kannst du wenig dagegen machen, als dir einen anderen Verkäufer suchen...
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Als Verkäufer habe ich immer noch zu entscheiden, wem ich etwas verkaufe und wem, warum nicht. Da gibt es kein Recht, dass den Verkäufer dazu zwingen könnte, diesem Typen etwas zu verkaufen. Daher ist das keine Frage eines Gerichts, sondern einfach so zu akzeptieren.

Wenn man keine Ahnung vom Recht hat, sollte man besser nichts schreiben.

Kleiner Ratschlag. Lies dir mal das AGG (allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) durch und dann komm wieder.

Wenn man einen Kunden ausschließt, weil der ihm gesetzlich zustehende Rechte wahrnimmt, dann ist wird das vor keinem deutschen Gericht Bestand haben.

Es wäre etwas anderes, wenn sie ihm den Zugang zu seinen Onlinedatenbanken verwehren oder sein Guthaben unzugänglich machen. Gegen alles andere kann er rein garnichts machen und es sieht für ihn nunmal danach aus, dass er ein gutes Gesetz für uns alle schamlos ausnutzt.

Jetzt hätte ich doch mal von dir erklärt, wie er das Gesetz "schamlos ausgenutzt" hat. Wird anhand deines juristischen "Wissens" bestimmt lustig.

Daher meine ich letztlich auch, er solle kein Fass aufmachen, sondern sich still und heimlich schämen, dass es überhaupt soweit kommt.

Leute sollen sich schämen, weil sie Rechte wahrnehmen, die ihnen gesetzlich zustehen? Was ist das für ein Rechtsverständnis?

Wenn du mir jedoch irgendein Gesetz zeigen kannst
(und glaub mir, in meinem Jurastudium hätte ich sicher davon gehört), das einen Verkäufer dazu zwingen könnte, einem unleidigen Kunden etwas verkaufen zu müssen, dann geb ich dir sogar recht ^^.

Du hast ein Jurastudium und kennst das AGG oder den Begriff "Sittenwidrig" nicht? Aua, das tut weh.

Das sollte jeder Student im ersten Semester wissen, dass man Leute nicht als Kunden ausschließen kann, weil sie gesetzliche Rechte wahrgenommen haben.
 
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@Bevier- so ist es. Genau so wie ein Ladenbesitzer jemanden Hausverbot aussprechen kann aus egal welchen Gründen auch immer, so kann Amazon im eigenen wirtschaftlichen Interesse (und teilweise sogar im Interesse der anderen Kunden) handeln und ich sag mal "Abuser" vom Onlineshop ausschließen.

Ich denke die Toleranzschwelle bei Amazon ist relativ hoch, sonst würde man so ähnliche Fälle öfter mitbekommen. Umso wahrscheinlicher ist es, dass der Kunde in der Tat das Rückgaberecht mißbraucht hat. Und sollte das nach einer Recherche der Rücksendungen + Untersuchung der Artikel tatsächlich festgestellt worden sein, kann man Amazon beim besten Willen nichts vorwerfen.
 
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@Bevier- so ist es. Genau so wie ein Ladenbesitzer jemanden Hausverbot aussprechen kann aus egal welchen Gründen auch immer, so kann Amazon im eigenen wirtschaftlichen Interesse (und teilweise sogar im Interesse der anderen Kunden) handeln und ich sag mal "Abuser" vom Onlineshop ausschließen.

Genauso ist es nicht. Man kann in Deutschland nicht jemand "aus welchen Gründen auch immer" ausschließen.

Da gibt es einschlägige Urteile zu.

Ich denke die Toleranzschwelle bei Amazon ist relativ hoch, sonst würde man so ähnliche Fälle öfter mitbekommen. Umso wahrscheinlicher ist es, dass der Kunde in der Tat das Rückgaberecht mißbraucht hat. Und sollte das nach einer Recherche der Rücksendungen + Untersuchung der Artikel tatsächlich festgestellt worden sein, kann man Amazon beim besten Willen nichts vorwerfen.

Amazon äußert sich doch gar nicht. Sie stellen eine Behauptung in den Raum. Es gibt im § 312g BGB eindeutig Fälle, in denen das Widerrufsrecht nicht gilt.

Da kann Amazon doch ohne Probleme beweisen, dass ein "Missbrauch" vorliegt. Warum macht Amazon das nicht?
 
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Das Hausverbot kann doch ausgesprochen werden, wenn (wiederholt?) gegen die Hausordnung (kein Alkohol im Laden z.B.) verstoßen wird
wieso sollte es bei Amazon dann kein "virtuelles" Hausverbot geben?`:)
 
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Das Hausverbot kann doch ausgesprochen werden, wenn (wiederholt?) gegen die Hausordnung (kein Alkohol im Laden z.B.) verstoßen wird
wieso sollte es bei Amazon dann kein "virtuelles" Hausverbot geben?`:)

Das ist auch ein Grund, der vor jedem Gericht Bestand haben wird. Aber zu behaupten, "egal aus welchem Grund" ist halt inhaltlich falsch.
 
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Nein, da steht es eben nicht. Weil Amazon sich weigert, Auskunft zu geben.
Amazon sagt das es so ist, also muss man diese Aussage erstmal als Fakt hinnehmen.

Genauso ist es nicht. Man kann in Deutschland nicht jemand "aus welchen Gründen auch immer" ausschließen.
Doch, du darfst nur niemanden diskriminieren und mehr steht in deinem AGG nicht,:schief:

Da gibt es einschlägige Urteile zu.
Link.
Das ist auch ein Grund, der vor jedem Gericht Bestand haben wird. Aber zu behaupten, "egal aus welchem Grund" ist halt inhaltlich falsch.
Link.
 
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Amazon sagt das es so ist, also muss man diese Aussage erstmal als Fakt hinnehmen.

Weil ja Wirtschaftsunternehmen (insbesondere globale) ja auch immer die Wahrheit sagen :lol:

Doch, du darfst nur niemanden diskriminieren und mehr steht in deinem AGG nicht,:schief:

Also darf man ja doch nicht, aus "welchen Gründen auch immer". Danke für die Bestätigung.


Pressemitteilung Nr. 57/16 vom 16.3.2016

BGH schrieb:
Für die Wirksamkeit des Widerrufs eines im Internet geschlossenen Kaufvertrags genügt allein, dass der Widerruf fristgerecht erklärt wird. Die Vorschriften über den Widerruf sollen dem Verbraucher ein effektives und einfach zu handhabendes Recht zur Lösung vom Vertrag geben. Einer Begründung des Widerrufs bedarf es nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung nicht. Deshalb ist es grundsätzlich ohne Belang, aus welchen Gründen der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
 
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Du scheinst wirklich nicht zu verstehen, dass ich als Verkäufer sehr wohl sagen kann: ich will dir nichts verkaufen! Dass muss nicht irgendwie begründet sein, der Unwille reicht aus. Ein Geschäft kommt somit nicht zustande. Damit erlischen alle eingebildeten Rechte des Kunden, da er kein Kunde ist. Dass ich vielleicht irgendwelche "unrechtmäßigen" Gründe dafür habe, demjenigen etwas nicht verkaufen zu wollen, ist dabei vollkommen egal. Es gibt kein Gesetz das mich dazu zwingen kann, wenn doch, nenn es mir!
Das AGG greift hier sicher nicht. Denn um etwas zu kaufen muss erstmal ein Geschäft zustande gekommen sein. Wenn ich jemandem etwas aber partout nicht verkaufen will, kommt eben kein Geschäft zustande! Gesetze sind so einfach, wenn man sie nur verstehen will ^^
Amazon hat gegen kein Gesetz verstoßen, vielleicht etwas ungeschickt agiert aber das kratzt höchstens am Image. Als größter Internethändler der Welt mit Millionen an zufriedenen Kunden stört das allerdings auch nicht sonderlich.
 
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Du scheinst wirklich nicht zu verstehen, dass ich als Verkäufer sehr wohl sagen kann: ich will dir nichts verkaufen! Dass muss nicht irgendwie begründet sein, der Unwille reicht aus. Ein Geschäft kommt somit nicht zustande. Damit erlischen alle eingebildeten Rechte des Kunden, da er kein Kunde ist. Dass ich vielleicht irgendwelche "unrechtmäßigen" Gründe dafür habe, demjenigen etwas nicht verkaufen zu wollen, ist dabei vollkommen egal. Es gibt kein Gesetz das mich dazu zwingen kann, wenn doch, nenn es mir!
Das AGG greift hier sicher nicht. Denn um etwas zu kaufen muss erstmal ein Geschäft zustande gekommen sein. Wenn ich jemandem etwas aber partout nicht verkaufen will, kommt eben kein Geschäft zustande! Gesetze sind so einfach, wenn man sie nur verstehen will ^^
Amazon hat gegen kein Gesetz verstoßen, vielleicht etwas ungeschickt agiert aber das kratzt höchstens am Image. Als größter Internethändler der Welt mit Millionen an zufriedenen Kunden stört das allerdings auch nicht sonderlich.

Wenn das ernsthaft dein Rechtsverständnis ist, würde ich an deiner Stelle die Staatsexamen zurückgeben. Ist ja gruselig.

Alleine der hervorgehobene Satz zeigt deutlich, dass du vielleicht von anderen Sachen Ahnung hast, aber bestimmt nicht von Recht. Wer Kunden ausschließt, weil sie bestehende gesetzlich zugesicherte Rechte wahrnehmen, der handelt definitiv nicht rechtens. Das wird dir jeder Erstsemeser erklären können.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Genauso ist es nicht. Man kann in Deutschland nicht jemand "aus welchen Gründen auch immer" ausschließen.

Da gibt es einschlägige Urteile zu.
Dann lass mal ein paar Urteile rüberwachsen. Bis dahin glaube ich Hr. Solmecke, denn der hat das erste Semester (im Gegensatz zu Dir?) bereits hinter sich: IT-Anwalt: Das geht nicht ohne Vorwarnung - Verbraucherschutz: Amazon sperrt Kundenkonten nach haufigen Rucksendungen - Golem.de
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Dann lass mal ein paar Urteile rüberwachsen. Bis dahin glaube ich Hr. Solmecke, denn der hat das erste Semester (im Gegensatz zu Dir?) bereits hinter sich: IT-Anwalt: Das geht nicht ohne Vorwarnung - Verbraucherschutz: Amazon sperrt Kundenkonten nach haufigen Rucksendungen - Golem.de

Schon doof, wenn einem der eigenen Text widerspricht:

Golem schrieb:
Andererseits dürfe Kunden, die von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, nicht ohne weiteres das Konto gesperrt werden, selbst wenn sie übermäßig viele Artikel zurückschicken. "Dies hätte sonst eine Aushöhlung des gesetzlichen Widerrufsrechts zur Folge. So könnten Kunden aus Sorge vor Sperrung des Accounts von der Rücksendung von Artikeln abgehalten werden, obwohl ihnen dieses Recht gesetzlich zusteht. Eine solche Situation würde nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen."

Also ist die Gleichung "Viele Rücksendung=Accountsperre" wohl doch nicht rechtens. Nichts anderes sage ich ja.
 
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Also ich bin Industriekaufmann. Und wenn ich bzw meine Firma einem Kunden etwas nicht verkaufen möchte, muss ich das nicht tun. Das muss ich auch nicht begründen. Und das einzige , dass der Anwalt bemängelt ist, das die Kunden Vorgewarnt werden müssten.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Also ich bin Industriekaufmann. Und wenn ich bzw meine Firma einem Kunden etwas nicht verkaufen möchte, muss ich das nicht tun. Das muss ich auch nicht begründen. Und das einzige ist das der Anwalt bemängelt ist, das die Kunden Vorgewarnt werden müssten.

Achso, mit einer Vorwarung dürfen also bestehende Gesetze ausgehebelt werden? Gut zu wissen.

Viele Rucksendungen: Wann darf Amazon ein Kundenkonto sperren? | Mitteldeutsche Zeitung

Unter diesem Gesichtspunkt überschreiten Online-Anbieter, die Nutzerkonten aufgrund zu häufiger Rücksendungen sperren, selbst die gesetzlichen Vorgaben. Denn das Widerrufsrecht, das Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften zusteht, begrenzt die erlaubte Rückgabe bestellter Waren in keiner Weise.

Schließlich soll die Widerrufsmöglichkeit dazu dienen, die Ware wie im Geschäft vor Ort unverbindlich prüfen zu können. Ein Nutzungsverbot ließe sich darüber nicht begründen. Im Übrigen wäre eine entsprechende AGB unwirksam, da sie vom Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung abweicht. Entscheidungen dazu fehlen jedoch bislang.

Es bleibt dabei, Amazon versucht hier durch die Hintertür ein gesetzlich zustehendes Recht zu beschneiden.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Schon doof, wenn einem der eigenen Text widerspricht:



Also ist die Gleichung "Viele Rücksendung=Accountsperre" wohl doch nicht rechtens. Nichts anderes sage ich ja.

Schon doof, wenn man Dinge aus dem Kontext reißt und / oder nicht den kompletten Text liest. Das steht noch folgendes:
Eine Kontosperrung müsse jedoch für den Kunden vorhersehbar sein. Zumindest eine Vorwarnung des Kunden sei erforderlich.

Und jetzt kommst Du...
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Wenn das ernsthaft dein Rechtsverständnis ist, würde ich an deiner Stelle die Staatsexamen zurückgeben. Ist ja gruselig.

Alleine der hervorgehobene Satz zeigt deutlich, dass du vielleicht von anderen Sachen Ahnung hast, aber bestimmt nicht von Recht. Wer Kunden ausschließt, weil sie bestehende gesetzlich zugesicherte Rechte wahrnehmen, der handelt definitiv nicht rechtens. Das wird dir jeder Erstsemeser erklären können.

Was verstehst du an: "ich will dir nichts verkaufen, also kommt kein Geschäft zustande" nicht? Welche Gründe dafür herrschen, dass du jemand Bestimmten etwas nicht verkaufen willst, ist rechtlich absolut irrelevant. Mir mein korrektes Rechtsverständnis abzusprechen, ist hingegen schon etwas beleidigend. Ich weiß ziemlich genau, was ich sage, drück es nur recht gerne einfach aus. Damit auch Leute, wie du, die wirklich absolut keine Ahnung von Recht und Gesetz und der richtigen Interpretation derselben haben, es vielleicht verstehen können...
Es gibt einfach kein Gesetz, das dich zum Handel mit irgendwem zwingen kann. Amazon will dieser Familie nichts mehr verkaufen, dann müssen sie es eben auch nicht.
 
AW: Amazon: Erneut Bericht über Kontosperrung wegen zu hoher Retouren-Quote

Schon doof, wenn man Dinge aus dem Kontext reißt und / oder nicht den kompletten Text liest. Das steht noch folgendes:


Und jetzt kommst Du...

Also wenn dein Chef dich vorwarnt, dass du zu oft streikst, darf er dich folglich beim nächsten Streik kündigen? Interessante Rechtsauffasung.

Ich verweise nochmal auf den BGH:

Pressemitteilung Nr.*57/16 vom*16.3.2016

BGH schrieb:
Für die Wirksamkeit des Widerrufs eines im Internet geschlossenen Kaufvertrags genügt allein, dass der Widerruf fristgerecht erklärt wird. Die Vorschriften über den Widerruf sollen dem Verbraucher ein effektives und einfach zu handhabendes Recht zur Lösung vom Vertrag geben. Einer Begründung des Widerrufs bedarf es nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung nicht. Deshalb ist es grundsätzlich ohne Belang, aus welchen Gründen der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

Amazon kann ja gerne mal versuchen zu beweisen, dass das rechtens ist, was sie da tun.

Was verstehst du an: "ich will dir nichts verkaufen, also kommt kein Geschäft zustande" nicht? Welche Gründe dafür herrschen, dass du jemand Bestimmten etwas nicht verkaufen willst, ist rechtlich absolut irrelevant.

Ist es nicht.

Mir mein korrektes Rechtsverständnis abzusprechen, ist hingegen schon etwas beleidigend. Ich weiß ziemlich genau, was ich sage, drück es nur recht gerne einfach aus. Damit auch Leute, wie du, die wirklich absolut keine Ahnung von Recht und Gesetz und der richtigen Interpretation derselben haben, es vielleicht verstehen können...

Komisch, ich habe bisher die Paragraphen und ein Urteil des BGHs zur Diskussion beigetragen. Was genau kam von dir? Richtig gar nichts. Soviel zu deinem Rechtsverständnis.

Es gibt einfach kein Gesetz, das dich zum Handel mit irgendwem zwingen kann. Amazon will dieser Familie nichts mehr verkaufen, dann müssen sie es eben auch nicht.

Wie gesagt, es ist nicht rechtens und das sollten jemand der Jura studiert haben wissen. Ich fange an zu bezweifeln, dass du Jura tatsächlich studiert hast.
 
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