Das ergibt doch wirklich keinen Sinn, Nutzer mit AD-Blocker auszusperren.
Letztendlich kann man doch über nen vernünftigen Router die Domains / IPs vopn denen die Werbebilder kommen, einfach umleiten, sodaß die Anfrage an die Werbebilder garnicht ankommt.
Auch wenn ich adblocker selbst nutze, kenne ich nicht die genaue Technik, die dahinter steckt.
Aber Fakt ist:
Im TV kommt ständig Werbung.
Resultat: Ich schaue kein TV und wenn, dann nehm ich den Film auf, den ich gerne anschauen möchte und spule bei der Werbung einfach vor.
Noch ein Fakt:
Ich entscheide, was ich sehen möchte und was nicht.
Hierzu nutze ich Tools wie Adblocker um Dinge auszublenden, die ich nicht sehen möchte.
Werde ich nun dafür bestraft, daß ich einige Webinhalte nicht sehen möchte, so ist das m.E. ein Eingriff in die Grundrechte.
Ich soll quasi gezwungen werden, etwas zu sehen, was ich garnicht sehen will. Sowas nennt man Nötigung.
§ 240 StGB
Abs.1: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn ich also dafür bestraft werden soll, weil ich keine Werbung sehen möchte und dazu AD-Blocker nutze, dann ist das eine Straftat.