Abgebrochene Auto-Auktion bei Ebay: Anbieter muss Schadensersatz zahlen

1. Dass sowas passieren kann, hat auch schon Herr Solmecke in seinem YT Channel berichtet.

2. Was hier keiner anscheinend verstanden hat: der Bieter hat nicht 1€ geboten, sondern 555,55€.

3. Bei einer Auktion verpflichten sich beide Parteien schon vorher, Ihr Angebot zu erfüllen, sobald ein Gebot vorliegt (Zahlung bzw. Lieferung der Ware).
Der Verkäufer hatte hier sozusagen 2 Auktionen parallel am Laufen. Eine bei Ebay und eine weitere irgendwo in Reallife.
Das geht doch nicht! Man muss sich doch an gewisse Regeln halten.
Hier wurde nun auch mal ein Spass-Anbieter bestraft. Hart aber fair.
 
Er hat es sich anders überlegt, bei Ebay zu verkaufen, die Auktion beendet und danach (!) die Karre Privat verkauft.

Ich selber stelle auch manchmal einen Artikel bei Ebay ein, überlege es mir dann jedoch anders und streiche diesen mit der jeweiligen Begründung ( steht nicht mehr zum Verkauf ) bei Ebay raus.

Da soll sich mal jemand wagen mich zu verklagen.

Bescheuerte Welt. :daumen2:
 
Der Anbieter hatte es sich dann aber anders überlegt und die Auktion vorzeitig beendet. Es kam dann zu einer E-Mail-Konversation mit dem Bieter, worin der Anbieter erklärte, er habe das Auto anderweitig für 4.200 Euro verkauft.
Das hört sich nicht danach an, dass er ZUERST die Auktion abgebrochen hat und DANACH später jemand Anderem das Auto angeboten hat.
So ein Verkauf eines Autos geschieht ja auch nicht innerhalb eines Tages. Gemeint ist ja logischerweise auch der komplette Prozess mit Angebot, Besichtigung, Übergabe etc., gemeint ist nicht nur der Moment der Geld-/Warenübergabe. Er hat während der Ebay Auktion das Auto schlicht auch woanders angeboten und sei es durch einen Zettel, der an der Scheibe klebte.
Da war dann ein Interessent, hat ihm die 4200 geboten und als er gesehen hat, dass die Ebay Auktion nicht gut läuft, hat er es eben nebenher woanders verkauft.

Irgendeinen erwischt es halt irgendwann.
Für Viele scheint das Internet eine regel-/gesetzlose Zone zu sein.
Haltet euch einfach an die Regeln und es geschieht euch auch Nichts!
 
Ich selber stelle auch manchmal einen Artikel bei Ebay ein, überlege es mir dann jedoch anders und streiche diesen mit der jeweiligen Begründung ( steht nicht mehr zum Verkauf ) bei Ebay raus.

In den AGB'S von Ebay ist jedoch ein rausnehmen weil man es sich anders überlegt hat ausdrücklich verboten. Mit Angabe diese Grundes wäre es dann wohl möglich auf Schadensersatz zu klagen.

Ich könnte mir auch vorstellen das Ebay bei solchen Auktionsabbrüchen seine Interressen schützen möchte schließlich werden da einige Gebüren umgangen.
 
Ich selber stelle auch manchmal einen Artikel bei Ebay ein, überlege es mir dann jedoch anders und streiche diesen mit der jeweiligen Begründung ( steht nicht mehr zum Verkauf ) bei Ebay raus.
Da soll sich mal jemand wagen mich zu verklagen.
Da wird es recht schnell jemand wagen, dich zu verklagen, wenn es sich lohnt und das ist sein gutes Recht, da du unseriös handelst. Andererseits könnte man sagen, wie kannst du es nur wagen, einen Artikel bei ebay anzubieten, wenn du ihn gar nicht wirklich dort verkaufen willst?

1. Dass sowas passieren kann, hat auch schon Herr Solmecke in seinem YT Channel berichtet.

2. Was hier keiner anscheinend verstanden hat: der Bieter hat nicht 1€ geboten, sondern 555,55€.

3. Bei einer Auktion verpflichten sich beide Parteien schon vorher, Ihr Angebot zu erfüllen, sobald ein Gebot vorliegt (Zahlung bzw. Lieferung der Ware).
Der Verkäufer hatte hier sozusagen 2 Auktionen parallel am Laufen. Eine bei Ebay und eine weitere irgendwo in Reallife.
Das geht doch nicht! Man muss sich doch an gewisse Regeln halten.
Hier wurde nun auch mal ein Spass-Anbieter bestraft. Hart aber fair.
Selbst wenn dieser eine Euro das Höchstgebot gewesen wäre, würde es nichts an der Rechtslage ändern.

Ansonten:
Der Grundgedanke des betreffenden Gesetzes ist, dass der Käufer nicht schlechter dasteht, als wenn das Rechtsgeschäft reibungslos zustande gekommen wäre. Schließlich handelt in diesem Falle nur eine Partei schuldhaft.
Das einzig interessante an dem Fall ist vielleicht, dass es sich um eine ebay-Auktion handelt. Außerhalb ist das schon sehr lange so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich bei der Artikelbeschreibung einen Fehler mache, oder den Startpreis falsch eingestellt habe, bin ich sehr wohl dazu bereichtigt, mein Angebot bei Ebay zu streichen.
Da soll mir erstmal einer nachweisen, das alles richtig beschrieben war.
 

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Frechheit!

Wenn der Anbieter den Kauf über Ebay abgewickelt hätte, hätte der Bieter mit dem Max. Gebot von 550 Euro auch durch die Finger geschaut. Klingt für mich eher wie ein dummes Gesetz bei dem Dem Anbieter das Recht genommen wird seine Ware an, von ihm ausgesuchte Personen zu verkaufen. Wenn ich jemandem etwas nicht verkaufen will dann hat der das zu akzeptieren...Ich hoffe in Österreich ist die Gesetzeslage in solchen Fällen nicht so sau-blöd
 
Frechheit!

Wenn der Anbieter den Kauf über Ebay abgewickelt hätte, hätte der Bieter mit dem Max. Gebot von 550 Euro auch durch die Finger geschaut. Klingt für mich eher wie ein dummes Gesetz bei dem Dem Anbieter das Recht genommen wird seine Ware an, von ihm ausgesuchte Personen zu verkaufen. Wenn ich jemandem etwas nicht verkaufen will dann hat der das zu akzeptieren...Ich hoffe in Österreich ist die Gesetzeslage in solchen Fällen nicht so sau-blöd

Euch ist allen aber schon klar, dass sehr sehr viele Verkäufer diesen "Abbruch" immer genutzt haben, wenn ihre Ware nicht den gewünschten Verkaufspreis erreicht hat oder?

Hier mal an alle, die das blöd finden:
Genau dafür (Ware nicht unter Wert X verkaufen wollen) gibt es den tollen "Mindestpreis", aber halt, DA werden ja Gebühren fällig :daumen2::daumen2::daumen2:

Ich finde das Urteil super und hoffentlich wird es dann so Leuten wie "Chinaquads" richtig viel Geld kosten.

Stellt euch doch mal vor, ihr würdet eine Wohnung mieten, habt den gültigen Mietvertrag unterschrieben und 2 Wochen später kommt der Vermieter und meint "Ne Sorry du, aber ich habe die Wohnung an meinen digga vermietet. Pech gehabt" Wenn man einen gültigen Vertrag hat, hat man sich auch an diesen zu halten. Wenn nicht, dann muss man mit den Konsequenzen leben.

Was den Schadensersatz angeht: Auto ist wohl 5250 € Wert gewesen. Abzüglich des Verkaufspreises hat der Käufer einen Anspruch auf 5249 €. Pech für den Verkäufer, aber so geht es halt Betrügern.
 
Wenn ich bei der Artikelbeschreibung einen Fehler mache, oder den Startpreis falsch eingestellt habe, bin ich sehr wohl dazu bereichtigt, mein Angebot bei Ebay zu streichen.
Da soll mir erstmal einer nachweisen, das alles richtig beschrieben war.

Sehr schön, du missbrauchst also das Recht auf Abbruch bei Fehlern weil du es dir einfach anders überlegst und wunderst dich dann das Leute die Abbruchreglung für ist halten und sich beschweren:huh: Ernsthaft :daumen2:

Ich find das Urteil völlig ok. Als Bieter verpflichte ich mich ja auch zu Kaufen und kann dann nicht sagen ich habs woanders schon günstiger erstanden. Gebot ist Gebot und Angebot ist Angebot. Ich muss mich auch darauf verlassen können das wenn ich für etwas biete und ggf. das Objekt erstehe.
 
Frechheit!

Wenn der Anbieter den Kauf über Ebay abgewickelt hätte, hätte der Bieter mit dem Max. Gebot von 550 Euro auch durch die Finger geschaut. Klingt für mich eher wie ein dummes Gesetz bei dem Dem Anbieter das Recht genommen wird seine Ware an, von ihm ausgesuchte Personen zu verkaufen. Wenn ich jemandem etwas nicht verkaufen will dann hat der das zu akzeptieren...Ich hoffe in Österreich ist die Gesetzeslage in solchen Fällen nicht so sau-blöd

Wenn ich mir aussuchen möchte an wen ich verkaufe dann mache ich aber keine Auktion. Rein rechtlich ist es so das man bei der Erstellung der Auktion bereits seine Einwilligung gibt an den Höchstbietenden zu verkaufen. Sobald es auch nur ein Gebot gibt ist quasi ein Kaufvertrag entstanden und man darf die Auktion nicht mehr abbrechen. In Österreich wird die Gesetzeslage nicht anders sein wie im Rest der Welt. Eine Auktion (und das betrifft nicht nur Ebay) darf nur abgebrochen werden, wenn die Artikelbeschreibung nicht stimmt.

Durch die Auktion tritt der Anbieter von seinem Recht zurück an denjenigen zu verkaufen an den er möchte. Auch eine Änderung des Besitzers während der Auktion ist nicht zulässig da der Verkauf von Ware die einem nicht gehört Hehlerei ist (bereits die Absicht durch z.B. eine Auktion ist strafbar). Die Gesetzeslage ist klar. Es gab ein Gebot, wodurch die Auktion nicht abgebrochen werden durfte. Der Höchstbietende hat seine ersteigerte Ware nicht erhalten und wurde dafür entschädigt.

Den Fehler den der Anbieter gemacht hat war das Mindestgebot auf 1€ zu setzen bzw. die Auktion mit der Begründung abzubrechen den Artikel bereits verkauft zu haben. Hätte der die Auktion abgebrochen mit der Begründung das z.B. eine Scheibe eingeschlagen wurde wäre es rechtlich völlig in Ordnung gewesen die Auktion vorzeitig zu beenden und den neuen (da anderer Zustand) Artikel an jemand anderen über eine andere Plattform zu verkaufen.
 
Frechheit!

Wenn der Anbieter den Kauf über Ebay abgewickelt hätte, hätte der Bieter mit dem Max. Gebot von 550 Euro auch durch die Finger geschaut. Klingt für mich eher wie ein dummes Gesetz bei dem Dem Anbieter das Recht genommen wird seine Ware an, von ihm ausgesuchte Personen zu verkaufen. Wenn ich jemandem etwas nicht verkaufen will dann hat der das zu akzeptieren...Ich hoffe in Österreich ist die Gesetzeslage in solchen Fällen nicht so sau-blöd


Wenn DU etwas an JEMANDEN BESTIMMTEN verkaufen willst, darfst Du auch keine Auktion auf ebay starten oO
Dann musst Du eben auf den Flohmarkt und deine Sachen Face to Face verkaufen...
Gefällt Dir die Nase des Gegenüber nicht verkaufst Du es eben nicht...


Jeder hat Rechte und Pflichten, eben auch ein Verkäufer...
 
Ich finde die Rechtslage hier sehr zweifelhaft.
Praktisch gesehen wurde der Kläger ja überboten, nur eben nicht auf der Platform Ebay.
Somit war er zum Zeitpunkt des Abbruchs ja garnicht höchstbietender...
Man könnte aber auch sagen, dass sich am Gegenstand etwas Geändert hat, nämlich der Besitzer.
Abgesehen davon sollte der Schadensersatz, doch nicht den Kaufpreis übersteigen, wenn ich im Rahmen einer Aktion ein Produkt erwerbe und dieses sich als deffekt herraus stellt bekomme ich doch auch nicht den Regulären Preis erstattet, sondern den, den ich bezahlt habe.
Richter gibt es, weil Gesetzte Auslegungssache sind und ein Urteil im Sinne der Gerechtichkeit gefällt werden sollte.
Sein Auto verschenken zu müssen ist meiner Ansicht nach nicht gerecht!

Das Problem scheint hier eindeutig zu sein, dass die Leute nicht zwischen Onlinekauf im Shop und einer Auktion im rechtlichen Sinne unterscheiden können, insbesondere welche Verpflichtungen sich darauf ergeben.
Die bittere Erfahrung des laienhaften Verkäufers ist nun, dass er Schadensersatzpflichtig ist gegenüber dem Käufer, da er den zu versteigernden Gegenstand WÄHREND der Auktion anderweitig verkauft hat. So entstand dem Käufer bzw. dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden ein Schaden in Höhe der Differenz zwischen geschätztem Wert des Autos (knapp die 5500) und seinem Gebot (den er hätte es ja weiter verkaufen können). Das das "stille" Gebot knapp 550€ betrug und es aufgrund des Abbruchs zu keinem weiteren Gebot kam, ist dem Verkäufer anzulasten. Denn ebay weist bei einem Abbruch der Auktion DEUTLICH darauf hin, dass dies eine Schadensersatzpflicht nach sich ziehen kann, sofern bereits Gebote abgegeben wurden (sollte es noch keine geben, so ist das problemlos möglich).
Bei Amazon wurde es von yingtao bereits gut beschrieben. Onlineshops legen die Ware virtuell aus, dein Warenkorb mit "kaufen" signalisiert dem Betreiber ein Angebot, dass erst durch Amazon angenommen werden muss, damit ein Vertrag zustande kommt. Bei einer Auktion geht man unmittelbar bei Beginn der Versteigerung einen Vertrag mit dem aktuell Höchstbietenden ein. Pech gehabt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Kann man aber wunderbar bei ebay vorab durchlesen, sofern man sich die Zeit nimmt.
 
Was ist dem Bieter denn bitte für ein SCHADEN entstanden?
Der Kerl hat einen KNOPF gedrückt, er hat KEIN Geld bezahlt, er hätte mit dem lächerlichen Gebot noch locker überboten werden können wenn es durchgelaufen wäre und im Maximalfall hätte er 555€ bezahlt.
In keinem Fall würde ich diesem Mensch 5000+ € zusprechen wenn er maximal 555 gezahlt hätte, wenn überhaupt dann hätte er das Maximal Gebot bekommen und davon kann er dann versuchen ein anderes Auto zu kaufen!

Zudem KANN der Anbieter nichtmal sehen wie viel der Bieter wirklich geboten hat. (imho sollte ebay da eh anders funktionieren, wenn ich 50€ biete, dann bin ich auch bereit 50€ zu zahlen und dann soll die der Anbieter auch gefälligst bekommen und nicht 20 oder 30 oder 40 je nachdem wie viel ein DRITTER bietet. Anbieter würden mehr Geld bekommen, die Auktion würde auch dem Konzept von echten Auktionen entsprechen und sogar ebay würde mehr Geld verdienen durch Verkaufsprovision [die eh schon viel zu hoch ist]).

Wenn überhaupt steht ihm zu das er eine Negative Bewertung abgeben darf [was technisch bei Abbruch nicht möglich ist, da besteht Nachbesserungsbedarf @ Ebay], aber sicher keine an den Haaren herbeigezogene Summe von irgend einem Depp der das Auto geschätzt hat (wenn dein Auto mal von einem Gutachter der gegnerischen Versicherung geschätzt wurde weißt du was für ein Beschiss das alles ist, der ist bei mir wirklich auf Autoscout gegangen und hat den billigsten Wagen des gleichen Modells hergenommen und mich mit 150€ abgespeist, womit wegen einer winzigen Beule in der Tür [die ich später mit einem Schraubenzieher ausgebeult habe] mein sonst funktionstüchtiges Auto als finanzieller Totalschaden betitelt wurde... usw. usw. wenn da irgend ein Depp das Auto auf 5000+€ einschätzt heißt das noch lange nicht das der Preis realistisch ist, da würde ich direkt ein Gegen Gutachten machen lassen, denn die fallen hoch oder niedrig aus je nachdem wer es in Auftrag gegeben hat!).

Es ist vielleicht nicht "fair" und von mir aus sogar gegen die AGB von eBay eine Auktion zu beenden aus diversen Gründen... aber damit ist dem Bieter noch lange kein finanzieller Schaden entstanden, der Deal ist nicht zustande gekommen und FERTIG. Der Anbieter hat jetzt einen riesigen finanziellen Schaden.

Zudem ist nicht klar aus dem Artikel vorgegangen... wurde die Auktion abgebrochen bevor die Auktion abgelaufen war oder nachdem die Auktion vorbei war und 1€ der finale Kaufpreis war. DAS macht in meinen Augen einen riesigen Unterschied.

So... ich geh dann mal los und biete 1€ auf alle Autos in ebay und beschäftige meinen Anwalt sobald irgendwer die Auktion abbricht... das muss ja nur eins zwei mal pro Jahr klappen dann hab ich schon mehr Geld zusammen als man im Jahr bei Hartz IV bekommt, sollte sich ganz gut von leben lassen :ugly:
 
Der Käufer hat also 1€ geboten und deswegen geht er vor Gericht?? Nur weil er das Auto nicht bekommen hat? Das er erst bekommen kann, wenn die Auktion endet und er der Höchstbietende ist??:what:

Das ist nun wirklich Schwachsinn! Wenn der Verkäufer die Auktion abbricht, entsteht doch keinen Schaden für den Bieter, der hat nur einen Mausklick gemacht, ist nicht so, das da direkt Geld von seinem Konto abgebucht wurde.:nene:

Ebay sollte für sowas aber die Funktion einfügen, das es dem Verkäufer nicht möglich ist die Auktion abzubrechen sobald ein Gebot drauf liegt. So ist es bei dem Schweizer Auktionshaus Ricardo, da ich gerade Auktionen drin habe die ich nicht mehr abbrechen kann weil ein Gebot drauf liegt, kann sich der Käufer bzw der Bieter sicher sein das er nach Zahlungseingang die Ware bekommt.:)
 
Sehr schön, du missbrauchst also das Recht auf Abbruch bei Fehlern weil du es dir einfach anders überlegst und wunderst dich dann das Leute die Abbruchreglung für ist halten und sich beschweren:huh: Ernsthaft :daumen2:

Ich find das Urteil völlig ok. Als Bieter verpflichte ich mich ja auch zu Kaufen und kann dann nicht sagen ich habs woanders schon günstiger erstanden. Gebot ist Gebot und Angebot ist Angebot. Ich muss mich auch darauf verlassen können das wenn ich für etwas biete und ggf. das Objekt erstehe.

Vor allem dürfte man mit dieser Masche nur noch durchkommen wenn man den Fehler zeitnah bemerkt. Bei einer Auktionszeit von 7 Tagen einen Fehler erst eine paar Stunden vorher zu "finden" dürfte einem nach dem neuen Urteil sowieso keiner mehr abkaufen.

Da es aber sowieso schon Leute gibt die sich auf solche Fälle spezialisiert haben und sofort mit dem Anwalt drohen (und das auch durchziehen) wenn sie ihr ersteigertes Gut nicht bekommen, scheinen jetzt erst recht richtig rosige Zeiten auf die Spaßabbrecher die den Hals nicht nicht voll genug bekommen zuzukommen.
 
Der Käufer hat also 1€ geboten und deswegen geht er vor Gericht?? Nur weil er das Auto nicht bekommen hat? Das er erst bekommen kann, wenn die Auktion endet und er der Höchstbietende ist??:what:



Artikel ganz gelesen?
Es gab einen Mailverkehr, in dem der Verkäufer mitteilte, er habe das Auto anderweitig verkauft, was laut ebay Grundsätzen verboten ist, zudem auch gesetzlich...
Außerdem war das Mindestgebot 1€, der Verkäufer hat 555,55€ maximal geboten.

Erst lesen dann meckern...
Dummheit wird eben bestraft, bzw. es sollte öfter so sein.
 
Artikel ganz gelesen?
Es gab einen Mailverkehr, in dem der Verkäufer mitteilte, er habe das Auto anderweitig verkauft, was laut ebay Grundsätzen verboten ist, zudem auch gesetzlich...
Außerdem war das Mindestgebot 1€, der Verkäufer hat 555,55€ maximal geboten.

Erst lesen dann meckern...
Dummheit wird eben bestraft, bzw. es sollte öfter so sein.

Ja ich habe den Artikel ganz gelesen und trotzdem hat der Käufer kein Geld verloren, wenn er 555.55€ als Maximalgebot reintut, dann muss er auch erst so viel bezahlen, wenn er das Auto auch wirklich ersteigert. Welchen Finanziellen Schaden hat er wenn er gar nichts zahlen muss??
 
In welcher kranken Welt leben wir denn, wenn jemand Geld bekommt weil er etwas nicht kaufen konnte/durfte :huh:
Wir leben (zum Glück) in einer Welt, in der Gerichte dafür sorgen, dass Geschäftsbedingungen auch eingehalten werden ;) Wer bei eBay etwas einstellt, garantiert damit rechtsverbindlich, dass er auch willens ist, diesen Artikel bei eBay an den Höchstbietenden (egal wer das ist!) zu verkaufen. Wenn demjenigen später einfällt, dass er das Ding lieber anderweitig verkaufen würde, ist es einfach zu spät. Es gibt natürlich Fälle, da kann eine Auktion nicht erfüllt werden. Wenn z.B. in der Zwischenzeit ein Feuer das Auto zerstört hätte, hätte der Käufer es natürlich auch nicht bekommen, und es wäre ihm definitiv auch kein Schadenersatz zugesprochen worden. Aber wenn der Verkäufer so doof ist, auch noch offen zuzugeben, dass er es sich anders überlegt hat (und damit wissentlich die Geschäftsbedingungen bricht), und das Auto nun lieber anderweitig verkauft, dann hat er genau dieses Urteil verdient, finde ich :daumen: Er hätte sich ja vorher mal die AGB durchlesen können ^^
 
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