8700K - CaseKing?

Hatte mir bei Caseking eine normale Boxed Version vom i7 8700K bestellt, das Intel-Siegel war schon durchtrennt und überklebt. Scheinbar testet der 8auer alle Caseking CPUs, auch wenn das der Kunde gar nicht möchte. :ugly:
 
Na klar wundert es mich nicht, Caseking macht ja auch sein Geschäft mit Pretested-CPUs, dann ist es auch klar, dass die Standardprozessoren wohl jene sind, welche eben nicht als Pretested-CPUs verkauft werden.

Ich bin draufgekommen vor Kurzem, dass meine CPU bei 5 GHz auch mit 1.34v ganz ordentlich läuft, allerdings nicht absolut stabil. bei 1.35 ist sie eigentlich komplett am Ziel, allerdings wirklich solide läuft sie auf 1.36v.
Sogesehen war die Voltangabe korrekt. Bei 1.35v könnte ich sie auch laufen lassen, so eng wird das nicht. Kann sein, dass es ganz selten mal dazu kommt, dass ein Spiel (zB Forza7) unerwartet abbricht - ob das dann "nur" wegen etwas geringerer Vcore ist?


PS: Sogesehen ist es keine Lotterie bei Caseking. Normale CPU (nicht besonders übertaktbar), Pretested (soweit wie getestet und angepreist wurde) - bei Caseking weiß man somit wo man ist. Will man die Lotterie, dann würd ich zu Händlern gehen, die keine Pretested selbst anbieten (aber selbst dann weiß man es nicht genau, ob nicht auch da vorher schon mal "reingesehen" wurde).
 
Kann mir nicht vorstellen das Caseking das macht. Normal werden Rückläufer von Boxed CPUs zum Lieferanten zurück geschickt und daraus werden wohl Trays. Kenne das von keinem Shop das man geöffnete Boxed CPUs als A-Ware weiter verkauft.
 
Doch, das weiß man genau dann wenn bei einer boxed-CPU wie es sich gehört noch das Siegel intakt ist. Sollte das mal nicht der Fall sein zurückschicken und dem Händler einen Einlauf geben.

Eben da wird bei Caseking einfach ein kleiner Fehler passiert sein. Einfach zurück mit der CPU, eine Neue verlangen und gut ist.
Warum da jetzt so eine Verschwörungstheorie entsteht ist mir ein Rätsel :ka:


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Eben da wird bei Caseking einfach ein kleiner Fehler passiert sein. Einfach zurück mit der CPU, eine Neue verlangen und gut ist.
Warum da jetzt so eine Verschwörungstheorie entsteht ist mir ein Rätsel :ka:


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Vorausgesetzt die schicken dir ne neue. Ich hab ne defekte von Casking Mitte des Jahres bekommen. 2 Monate hab ich mich vertrösten lassen dann hat Paypal mein Geld zurück geholt.
Für mich reicht das was Caseking angeht
 
Falls du möchtest wäre das ein Grund die CPU zurück zu geben. Sowas muss man nicht hinnehmen.

Im Rahmen des Widerrufs kannst du natürlich jede CPU zurückgeben, aber als Mangel wirst du es schwer anerkannt bekommen.
Auch Versandrückläufer dürfen oft noch als Neuware verkauft werden. Da ändert auch ein gebrochenes Siegel nichts.
 
Hatte mir bei Caseking eine normale Boxed Version vom i7 8700K bestellt, das Intel-Siegel war schon durchtrennt und überklebt. Scheinbar testet der 8auer alle Caseking CPUs, auch wenn das der Kunde gar nicht möchte. :ugly:

Sollte das wirklich der Fall sein, dann nimm die Box und schick sie zurück. Deine Analyse halte ich für sehr gewagt, da es auch ein Rückläufer sein kann (CPU wurde schon mal versandt, geöffnet, zurückgeschickt und wieder für den Versand freigegeben.. ).

Vorausgesetzt die schicken dir ne neue. Ich hab ne defekte von Casking Mitte des Jahres bekommen. 2 Monate hab ich mich vertrösten lassen dann hat Paypal mein Geld zurück geholt.
Für mich reicht das was Caseking angeht

Widerruf: "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen."

Auch Versandrückläufer dürfen oft noch als Neuware verkauft werden. Da ändert auch ein gebrochenes Siegel nichts.

Eine boxed CPU mit gebrochenem Siegel darf nicht ohne etwaige Kennzeichnung oder Inkenntnissetzung des Käufers verkauft werden. Das ist auch keine Neuware mehr. Da ist ein Fehler passiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollte das wirklich der Fall sein, dann nimm die Box und schick sie zurück. Deine Analyse halte ich für sehr gewagt, da es auch ein Rückläufer sein kann (CPU wurde schon mal versandt, geöffnet, zurückgeschickt und wieder für den Versand freigegeben.. ).



Widerruf: "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen."



Eine boxed CPU mit gebrochenem Siegel darf nicht ohne etwaige Kennzeichnung oder Inkenntnissetzung des Käufers verkauft werden. Das ist auch keine Neuware mehr. Da ist ein Fehler passiert.


Danke das ich noch den Tipp des Jahres 2017 bekommen durfte :)
 
Auch Versandrückläufer dürfen oft noch als Neuware verkauft werden. Da ändert auch ein gebrochenes Siegel nichts.

Falsch
Die Hersteller versehen die Produkte bzw. die Verpackung nicht ohne Grund mit diesen Siegeln. Wenn das Siegel durchbrochen ist, ist es KEINE Neuware mehr und somit ist ein Preisnachlass fällig. Anders sieht es aus wenn Händler das Produkt so anbieten Stichwort "Neuwertig". Ich würde es so nicht akzeptieren, wenn man für Neuware bezahlt, dann will ich auch Neuware haben.
 
Falsch
Die Hersteller versehen die Produkte bzw. die Verpackung nicht ohne Grund mit diesen Siegeln. Wenn das Siegel durchbrochen ist, ist es KEINE Neuware mehr und somit ist ein Preisnachlass fällig. Anders sieht es aus wenn Händler das Produkt so anbieten Stichwort "Neuwertig". Ich würde es so nicht akzeptieren, wenn man für Neuware bezahlt, dann will ich auch Neuware haben.

Hatten wir in anderen Threads schon, deine Definition ist nicht richtig.
Der Käufer darf das Produkt testen, dieses Produkt wird dadurch aber nicht automatisch "gebraucht".

Neuware, neuwertig, solche Definitionen findest du bei Ebay, aber nicht bei Caseking, MF oder Alternate. Dort steht nur, boxed oder tray und damit die verbundene Garantieleistung.
Das Siegel bei boxed CPUs steht aber einem Test des Produkts im Weg, ergo muss man das Siegel brechen um die CPU testen zu können. Da aber getestete Produkte nicht automatisch gebraucht sind kannst du sehr wohl Rückläufer bekommen.

Widerrufsrecht: Zurückgenommene Ware darf wieder als neu verkauft werden - Nachrichten bei HT4U.net

Stein des Anstoß war ein von einem Kunden zurückgegebenes Mobiltelefon, in welchem gar schon Nummern einprogrammiert waren. Das Gericht schaffte nun Klarheit, dass die Eigenschaft neu nicht gleich dadurch abgesprochen werde, dass ein Kunde ein Gerät "eingehend studiert" habe. Bei technischen Geräten sei ein Test der vorhandenen Optionen üblich. Aus dem gesetzlichen Muster der Widerrufsbelehrung ergäbe sich, dass mit der "Ingebrauchnahme" nicht die reine technische Überprüfung eines Gegenstandes, im Rahmen der Kaufentscheidung gemeint sei. Erst eine eigentumsähnliche Nutzung durch den Käufer sei als "Ingebrauchnahme" anzusehen.

Daraus wird abgeleitet, dass im Rahmen des Widerrufrechts zurückgenommene Ware, welche lediglich in dieser Form geprüft worden sei, auch ein weiteres Mal als Neuware zum Verkauf angeboten werden kann.

Wann ist Ware noch neu? | heise online

Die Hauptpflichten, die sich aus einem Kaufvertrag ergeben sind zum einen die Übergabe einer mangelfreien Ware an den Käufer und die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises an den Verkäufer. Hier wirkt sich eine beschädigte Verpackung nicht aus. Auch wenn der Käufer sich aus dem Kaufvertrag lösen will und als Begründung aufführt, die Ware sei mangelhaft, spielt die Verpackung auch erst einmal keine Rolle.

Ist bei CPUs ohne den Einbau nicht möglich, ergo, das Siegel an der Box sagt nichts über den rechtlichen Zustand des Inhaltes aus.

Müssen Händler Produkte, die ein anderer Kunde bereits getestet hat, entsprechend kennzeichnen und auch günstiger anbieten?

Dineiger: Für diese Frage wird wieder nach der Qualität des Testes zu fragen sein. Besteht der Test darin, dass Gerät einmalig einzuschalten und sodann wieder auszuschalten, liegt nach dem Verständnis der Rechtsprechung kein Gebrauch vor. Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht des Händlers ist dann nicht anzunehmen.

Liegt allerdings ein Gebrauch von einiger Dauer vor, so muss der Händler eine entsprechende Kennzeichnung vornehmen bzw. hat eine entsprechende Offenbarungspflicht. Bietet er dann nämlich das Gerät als neu oder fabrikneu an, so weicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit (neu) von der tatsächlichen Beschaffenheit (gebraucht) ab, mit der Folge, dass die Sache dann mangelhaft ist und das Mängelgewährleistungsrecht Anwendung findet.

Wie weißt man jetzt jemandem bei einer CPU nach dass der Test über ein/ausschalten hinausgegangen ist? Richtig, garnicht.
 
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Allein der Bruch des Siegels stellt eine unsachgemäße Auslieferung des Produktes dar. Das Siegel dient dem Nachweis, dass die CPU vom Hersteller kommt und in diesem Fall der Garantie von Intel unterliegt. Ist das Siegel gebrochen, ist dieser Zustand nicht mehr gegeben. Der Garantieanspruch ist dadurch nicht mehr eindeutig ausgewiesen. Es ist nicht mehr eindeutig nachgewiesen, ob es sich um eine Fälschung oder ein Original handelt. Im Widerrufsfall ist der Verkäufer in der Bringschuld. Sollte also jemand eine CPU auspacken, testen und wieder zurück schicken dann muss der Verkäufer für die zurückgenommene CPU selbst aufkommen oder diese zum Hersteller zurück schicken.

Auch wenn ein Verkäufer nicht rechtlich dafür belangt werden darf, dann kann man die CPU dennoch im Rahmen des Widerrufs zurück schicken. Dem Verkäufer sind da die Hände gebunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Allein der Bruch des Siegels stellt eine unsachgemäße Auslieferung des Produktes dar. Das Siegel dient dem Nachweis, dass die CPU vom Hersteller kommt und in diesem Fall der Garantie von Intel unterliegt. Ist das Siegel gebrochen, ist dieser Zustand nicht mehr gegeben. Der Garantieanspruch ist dadurch nicht mehr eindeutig ausgewiesen. Es ist nicht mehr eindeutig nachgewiesen, ob es sich um eine Fälschung oder ein Original handelt. Im Widerrufsfall ist der Verkäufer in der Bringschuld. Sollte also jemand eine CPU auspacken, testen und wieder zurück schicken dann muss der Verkäufer für die zurückgenommene CPU selbst aufkommen oder diese zum Hersteller zurück schicken.

Auch wenn ein Verkäufer nicht rechtlich dafür belangt werden darf, dann kann man die CPU dennoch im Rahmen des Widerrufs zurück schicken. Dem Verkäufer sind da die Hände gebunden.

Lies die Links durch die ich gepostet habe, was du sagst widerspricht halt der gegenwärtigen Rechtsprechung zu dem Thema.
Das Siegel zu brechen hat nichts, aber auch garnichts damit zu tun ob eine CPU "gebraucht" wurde oder nicht. Bei DVDs z.b. ist das was anderes weil du dort den Film sehen kannst, also den Grund warum du die DVD gekauft hast erfüllen kannst.
Eine CPU zu testen ist kein "Gebrauch", deshalb darf diese CPU im Anschluss auch erneut ans Neuware verkauft werden weil sie eben NICHT gebraucht ist.

Du wirst weder bei Caseking, noch MF, noch Alternate irgendwo den Hinweis Neuware oder Neuwertig finden wenn du im regulären Shop suchst. Nur ob eine CPU boxed oder tray ist.
Kaufst du eine boxed CPU dann erwirbst du die CPU samt Garantie. Nicht mehr und nicht weniger.
 
Da gabs doch mal ne Aussage von der_Bauer und Caseking

Eine CPU zu testen ist kein "Gebrauch", deshalb darf diese CPU im Anschluss auch erneut ans Neuware verkauft werden weil sie eben NICHT gebraucht ist.

Was ist das für ne Aussage??? Um die CPU zu testen wird sie gebraucht. Also nach dem Test und zurück senden ist sie gebraucht und keine Neuware mehr.
Oder machst Du nur die Packung auf und setzt deine Glaskugel ein, die dir dann sagt ja die macht 5 GHZ mit 1V?!
 
Doch, denn das ist gängiges Verbraucherrecht. Du darf jeden beliebigen Artikel kaufen und ausprobieren, zum Beispiel einen Monitor. Du darfst ihn anschließen und testen. Wenn er dir nicht gefällt, darfst du ihn zurückschicken und er wird als Neuware weiterverkauft. Wenn das nicht so wäre, würden Versandhändler wie Amazon riesige Verluste machen, da sie zusätzlich ja auch den Versand übernehmen
 
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Wenn dem wirklich so wäre dann wäre das ein Grund keine übertaktbaren CPUs bei Caseking zu kaufen. Denn dann kann man davon ausgehen dass sie negativ selektiert sind. Caseking verkauft ja die guten Samples mit Aufpreis. Ich bin mir nicht sicher ob Caseking das will :rollen:
 
Wenn dem wirklich so wäre dann wäre das ein Grund keine übertaktbaren CPUs bei Caseking zu kaufen. Denn dann kann man davon ausgehen dass sie negativ selektiert sind. Caseking verkauft ja die guten Samples mit Aufpreis. Ich bin mir nicht sicher ob Caseking das will :rollen:

blödsinn.
Caseking testet zunächst mal keine boxed cpus. weiterhin werden die CPUs erst geköpft und dann getestet. CPUs die durchgefallen sind, werden B2B weitergegeben.
 
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