Intel garantiert dem Käufer dieses Intel® Prozessors und seines Kühlers (das „Produkt“) in der versiegelten Originalverpackung („Originalkäufer“) und dem Erstkäufer eines von einem Originalkäufer gebauten Computersystems, das das Produkt enthält („Originalsystemkunde“), Folgendes: Das Produkt entspricht im Wesentlichen Intels öffentlich zugänglichen technischen Daten und wird bei ordnungsgemäßer Verwendung und Installation für die Dauer von 3 Jahren ab Kaufdatum des
(1) Produktes in seiner versiegelten Originalverpackung oder
(2) des Computersystems, das das Produkt („Computersystem“) enthält, ohne Material- und Herstellungsfehler arbeiten.
Wenn das Produkt die oben genannten Garantiebedingungen nicht erfüllt, wird Intel nach eigenem Ermessen:
das Produkt REPARIEREN; ODER
es durch ein neues oder überholtes Produkt ERSETZEN; ODERseinen Wert zum Zeitpunkt des Gewährleistungsanspruchs RÜCKERSTATTEN.
Dies ist das ausschließliche Rechtsmittel im Falle einer Garantieverletzung.
Diese beschränkte Garantie und alle etwaigen unter geltendem Recht bestehenden stillschweigenden Gewährleistungen
erstrecken sich nur auf den Originalkäufer oder den Originalsystemkunden und sind nur so lange gültig, wie sich das Produkt in ihrem jeweiligen Besitz befindet.
Am Ende des Tages kaufst Du die Katze im Sack, wenn Du solche Ware annimmst. Da muss nur ein "Tester" die CPU mal so richtig schön misshandelt haben und Du sitzt dann später auf dem Schaden obwohl Du nichts falsch gemacht hast. Man kann natürlich alles selbst testen und die Garantie prüfen... aber warum? Wozu denn überhaupt ein Risiko eingehen?
Wenn ich Neuware kaufe, erwarte ich diese auch.
Auch wenn die Verpackung nicht mehr original ist, macht das nichts. Gerichte gehen meist davon aus, dass nur die Ware Objekt des Kaufs ist, nicht die Verpackung.
Das Oberlandesgericht Hamm sieht sie nur als Schutz vor Transportschäden (Az. 11 U 102/04). Ob ein Gerät neu ist, hängt nicht von der Verpackung ab.

Niemand muss das Risiko eingehen, kann ja jeder widerrufen. Und das ist genau das Problem mit Hardware.
Du kannst feststellen dass eine CPU eingebaut wurde, aber nicht was derjenige damit gemacht hat. Deswegen ist der "Funktionstest" bei CPUs ja auch problematisch, eben weil der Händler nicht erkennt, hat ein Test oder eine Nutzung stattgefunden.
Intel kann das auch nicht. Welchen Unterschied machts also ob der Händler sein Siegel draufpappt oder Intel ein neues boxed Siegel draufmacht, wenn du einen solchen Rückläufer bekommst, haste Pech. Oder glaubst du die schmelzen alle Rückläufer einfach ein?
Wenn CK seine CPUs testet ist das eine Nutzung. Ist die CPU nur verbaut worden und einmal ein- und wieder ausgeschaltet ist dies noch keine Nutzung und die CPU gilt weiterhin als Neu, da nicht gebraucht.
Intel will für seine Garantie die S/N & BatchNummer haben, beides findet man auf dem Siegel. Ob das Siegel gebrochen war oder nicht zu dem Zeitpunkt an dem der Käufer die CPU erhält ist Intel vollkommen egal. Ob da ein Händlersiegel draufklebt, vollkommen egal.
Kann ja auch aus einer Reklamation beim Händler stammen.
Das einzige was einem die Garantie verhagelt ist, wenn man nicht als Erstbesitzer dasteht. Rechnung auf anderen Namen & Adresse? Schwierig.
Dass der Kunde der ein solches Produkt bekommt dies nicht behalten muss, keine Frage.
Aber die Frage nach dem eigenen tragbaren Risiko hat nix damit zu tun was Shops dürfen und was nicht. Denn wie gesagt, selbst CPUs die bereits verbaut wurden können als "neu" gelten.
Das Risiko entsteht erst, wenn sich der Kunde dafür entscheidet die CPU trotz gebrochenem Siegel zu behalten. Der Händler hat nix aber auch gar nix an der CPU zu schaffen wenn es um die Garantie von Intel geht. Die CPU sollte für den Funktionstest zurück zu Intel geschickt werden und da nach deren Qualitätsstandards bemessen entweder aussortiert oder wieder verwendet werden. Dafür hat ein Händler weder die Expertise noch Gerätschaften noch die Erlaubnis. Der Händler kann natürlich die CPU unter eigener Garantie verkaufen. Ein eigenes Siegel drauf kleben und darauf zu vertrauen, dass Intel das schon so macht ist absolute Grauzone und birgt ein Risiko für den Käufer.
CK bietet für ihre getesteten CPU's eine eigene Garantie an. Ab wann man was als Nutzung bezeichnet, ist auch total egal. Sobald das Siegel gebrochen wird, ist der Drops gelutscht. Ab diesem Zeitpunkt fällt die Art der Nutzung auf den Käufer zurück.
Was Intel dann letzten Endes möchte und aus Kulanz dann doch umtauscht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Ein geöffnetes Siegel birgt ein Risiko. Selbst wenn man dann doch die CPU umtauschen kann oder reparieren lassen kann, warum das Risiko eingehen, dass dieser Fall überhaupt auftritt und man einen aufwendigen Umtausch durchführen muss?
Für Boxed Prozessoren benötigt Intel die Kennzeichnungen oben am Prozessor. Sie werden möglicherweise auch aufgefordert, einen Kaufbeleg vorzulegen. Bevor Sie sich an Intel wenden, identifizieren Sie die Kennzeichnungen an Ihrem Desktop-Prozessor und Lüfter für Garantieanträge.
Ja, allerdings musst Du auch bitte beachten, dass selbst wenn Shops das dürfen, diese sehr schnell in Verruf geraten. Solche Schlagzeilen möchte kein Shop haben, auch wenn sie vielleicht rechtlich gesehen das dann so machen dürfen. Und am Ende des Tages ist dann immer noch fraglich, wie Intel auf so etwas reagiert. Die werden sicherlich nicht erfreut sein, wenn ein Händler mit eigenen Stickern Intels Qualitätsstandards umgeht.
Alles was der Händler mit dem eigenen Siegel tut ist den Inhalt zu bestätigen.
Nochmal: Intel interessiert es nicht was auf der OVP klebt. Du gibst S/N & Batch Nummer an und legst eine Rechnung vor aus der 2 Dinge Hervorgehen: Du bist der Erstbesitzer & es ist eine boxed CPU.
Der Rest ist Intel egal. Wen interessiert bei der Garantieleistung ob jemand irgendwas auf die OVP klebt.
Wow, du schaffst es immernoch gegen aktuelle Rechtsprechung zu argumentieren.
Du MUSST das Siegel brechen um die CPU zu testen, nur wird aus einem Test keine Nutzung. Keine Ahnung wie oft man das noch erklären muss.
Selbst für einen Funktionstest a la Einschalten-Ausschalten muss man das Siegel brechen. Deswegen ist die CPU aber noch lange nicht gebraucht.
Intel muss sich auch an die Gesetze der einzelnen Länder / der EU halten.
Und wie Intel es feststellen will dass die OVP bereits geöffnet und wieder versiegelt wurde bevor der Kunde die CPU gekauft hat, das würd mich echt interessieren.
Das Siegel ist für den Garantiefall nur deshalb wichtig weil dort S/N & BatchNummer stehen.
Was für Schlagzeilen? Es ist Alltag in den Supportforen dass sich Kunden beschweren Rückläufer erhalten zu haben. Und oftmals haben diese Kunden nichtmal verstanden was Rückläufer bedeutet.
Wie am Beispiel Graka bei CK. Spulenfiepen? Kein Reklamationsgrund, geht direkt wieder in den Verkauf, ohne Rabatt / Kennzeichnung.
Außerdem umgeht kein Händler Intels Qualitätsstandards... So ein Blödsinn.
Warum sind boxed CPUs versiegelt? Damit das Drin ist was Draufsteht. Kriegt ein Händler einen boxed zurück prüft er ob drin ist was draufsteht. Siegel drauf, damit stellt der Händler auch sicher dass es ein Siegel gibt und der Kunde nicht einfach behaupten kann er hätte falsche Ware bekommen.
Mehr ist das nicht. Das ist kein Drama oder Weltuntergang.
Die Rechtsprechung interessiert nicht genauso wie es nicht interessiert das die Rente absolut unverhältnismäßig verteilt wird. Es ist scheiß egal, ob es laut Rechtssprechung als Neuware verkauft werden darf. Letztlich ist das immer noch ein Produkt von Intel und nicht vom deutschen Staat.
Und das es falsch ist, brauch ich wohl nicht zu erläutern, wo es doch schon viele andere User hier getan haben.
Wenn Du Glück hast passt alles, wenn nicht dann bist Du selbst schuld diese Ware angenommen zu haben.
Ob die Grafikkarte nun Spulenfiepen hat, ist ein Fehler des Herstellers bzw. entspricht der Spezifikation der Grafikkarte wenn es kein Reklamationsgrund ist. Genauso verkauft AMD immer noch fehlerhafte CPU's mit dem "performance marginality problem". Das sind Dinge die auf den Hersteller zurück zu führen sind. Ob die CPU nun trotz gebrochenem Siegel zum Kunden geliefert wird, ist ein Fehler des Händlers. Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun. Es ist nicht Alltag, dass boxed CPU's mit gebrochenem Siegel verkauft werden. Das stimmt nicht.
Das ist überhaupt kein Blödsinn. Das Siegel ist eindeutig ein Qualitätsmerkmal. Es dient dem Käufer. Blödsinnig ist nur, dass Du das noch nicht mal siehst. Das Produkt ist von Intel! Du kannst Dir nicht selbst Dein Produkt basteln und Dich dann auf die Garantie von Intel berufen! Wenn es nach Dir gehen würde, könnte man die CPU's auch gleich vom Schrotthändler kaufen. Kaugummi drauf und alles ist in Ordnung. Es ist vielleicht kein Weltuntergang aber es ist sehr wohl ein Drama, wenn nicht mehr garantiert werden kann, dass die Ware direkt vom Hersteller kommt und Leute wie Du das sogar noch verteidigen.
Ahja, Rechtsprechung interessiert also nicht. Gut zu wissen.
Wozu noch Gesetze machen, im PCGH Forum wird einem erklärt dass diese sowieso nicht gelten weils ja keine Produkte des Deutschen Staates sind...
Geht's noch ein kleinwenig weltfremder?
1.) Hier erklärt kein User irgendwas, viele behaupten und können das was sie behaupten nichtmal mit Links oder sonstigem unterfüttern.
2.) Falsch ist der falsche Begriff. Es ist zulässig und was der Händler daraus macht, bzw. was der Kunde in seinem (oftmals miserablen) Rechtsverständnis daraus ableitet ist eine andere Diskussion.
Ahjo, sag ich doch die ganze Zeit. Einfach testen / prüfen.
Wenn es eine boxed CPU ist, wozu sich dann aufregen? Wie du sagst, das Siegel ist für den Kunden, nicht für Intel. Es spielt auch bei einem Garantiefall keine Rolle sofern du die S/N & Batchnummer hast.
Die Graka mit Spulenfiepen wird eins zu eins genauso wieder in den Handel gebracht. Warum? Weil sie keine Mängel hat. Die Packung der Graka wurde geöffnet, eventuell vorhandene eingeschweißte Folien geöffnet, sie wurde eingebaut & mit Strom versorgt (sonst geht schlecht Spulenfiepen feststellen). Sie funktioniert einwandfrei & der Kunde der sie nach der Retoure erwirbt bekommt ganz genau was er bestellt hat.
WO soll jetzt der Unterschied bei einer retournierten CPU sein? Das gebrochene Siegel sagt NICHTS über den Zustand der CPU aus und NUR darum geht es. Der Zustand der Verpackung spiel bei der Bewertung des Inhaltes keine Rolle... haben Deutsche Gerichte festgestellt.
Achso halt, du bist ja der Meinung Gesetze seien nur zum Vergnügen gemacht worden... mein Fehler.
Welches Qualitätsmerkmal soll das Siegel denn zeigen?
Das einzige was das Siegel aussagt ist, diese Packung wurde bislang nicht geöffnet.
Und du verstehst das grundlegende Problem nicht. Du beschreibst immer kriminelle Handlungen, nämlich den Betrug.
Es ist einfach Betrug eine andere CPU in eine boxed Verpackung zu schieben und diese CPU dann als boxed auszugeben. Das lag aber im hier genannten Beispiel seitens Caseking nicht vor.
Vllt ist das zu hoch für manche, aber der Verkauf von Retourware ist nicht mit Betrug gleichzusetzen.

Nicht alles was der Rechtssprechung nach kommt muss zwangsläufig der Sache dienlich sein.
Kannst Du gerne so machen. Es spielt erst für den Garantiefall eine Rolle. Und wenn da was nicht stimmt, Pech gehabt. Selbst schuld.
Das gebrochene Siegel sagt aus, dass die CPU eben schon mal verwendet worden ist, für was auch immer. Der Zustand der CPU ist ungewiss. Ist das Siegel vollständig vorhanden, so kommt die CPU direkt von Intel und entspricht dem Zustand wie sie laut Hersteller ausgeliefert werden soll.
Bei den deutschen Gerichten ging es um die Deklaration "Neuware". Neuware ist nicht gleich zusetzen mit OVP. OVP wird aber von Intel für boxed so ausgegeben. Dem entsprechend kann der Händler die Ware laut Gesetz mit gebrochenem Siegel ausliefern, aber nicht nach Intels Bestimmungen. Somit hat Intel die Möglichkeit da einfach einen Riegel vorzuschieben, wenn ein Händler die Ware nicht wie vorgeschrieben ausliefert. Da kann auch kein deutsches Gericht helfen.
Oha, das könnte dann wohl ein Qualitätsmerkmal sein.
Der Händler hat in diesem Fall die CPU zurück zu schicken. Intel prüft die CPU und schickt diese, falls diese den Rahmenspezifikationen/Seriennummern entspricht wieder versiegelt an den Händler zurück.
Hallo ein Kumpel und ich haben vor uns einen i7 8700k zu gönnen , haben aber keine Lust auf ein ausselektierten Chip oder eine ,,Krücke“ wir möchten halt die Möglichkeit haben wenn wir es wollen/brauchen den Chip auf 4,9-5.0 zu clocken . Wenn wir uns einen Chip bei mf bestellen ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch das unser Vorstellung eine wunschvorstellung ist ? Bedeutet wof auch gleich Boxed wof ?! Serien Nummer fängt ja mit Bx an . Bin mittlerweile wirklich kritisch , wenn wir schon soviel Geld bezahlen wollen wir auch einen ,,anständigen“ Chip bekommen. Wofür bestellt Mann sich eigentlich den K wenn Mann Pech haben kann und nur 1-200 mhz zu clocken ? Finde das ganze ziemlich schade![]()
wof steht für without fan (ohne CPU Kühler) und ist gleichzusetzen mit boxed.
Ob du beim Kauf einer boxed CPU eine OC Krücke oder ein OC Monster bekommst hängt alleine an der Sillicon Lottery. Du hast allerdings die Möglichkeit bei Caseking Pretested CPUs zu kaufen (bereits geköpft), diese erreichen dann die Taktfrequenz welche du haben möchtest, kosten dann eben mehr.
Wobei OC Krücke beim 8700k wohl bedeutet dass man die CPU für 5 Ghz köpfen muss, denn geköpft sollte jeder 8700k diesen Takt erreichen & halten.
Einfach nur bestelllen entweder hast du Glück oder Pech kann’s ja nicht sein


Wie gehe ich den als nicht crack am besten vor bei dem Kauf worauf kann ich den achten , werde hier nicht ganz schlüssig . Einfach nur bestelllen entweder hast du Glück oder Pech kann’s ja nicht sein

Was halt irrelevant ist da Rechtsprechung bindend ist.
Die Interpretation von Recht ist ja zulässig, allerdings nur solange bis Gerichte Entscheidungen treffen.
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Der Händler hat auch nicht das Recht sein eigenes Siegel auf den Karton zu kleben, es sei denn er ist von Intel dazu autorisiert. Im Falle einer Verletzung des Vertrags kann Intel dem Händler auch die Lizenz für den Verkauf der CPU's entziehen. Deine Rechtssprechung ist dabei überhaupt nicht von Bedeutung.