2 Grafikarten und andere Probleme

Wald Fee

Komplett-PC-Aufrüster(in)
Servus Leute,

Ich hab vor nen paar Wochen mein Pc nen bisschen verbesert, dabei habe ich mir auch ne graka bestelt, hab mich aber kurz nach der bestellung unentschieden und eine andere bestelt und die erste Bestellung storniert.
Naja der versandhändler hat Murks gebaut und mir die stonierte graka geschickt nun frag ich mi h was ich tun soll.

Rechtlich sieht es so aus das ich mit der Graka machen kann was ich will.

Nun ist die Frage was tun?

Mein System besteht aus:
I5-2500k
P67A-C45 von MSI ( 2 graka slots)
16Gb J-skill ripjaws
Und halt den beiden graka:
HIS Hd6870 (die die ich auch bezahlt habe)
und Gtx 560 amp Edition.

Also was tun?
Kann man irgendwie beide graka gleichzeitig nutzen?
Macht das Sihn?
Ist eine der beiden Graka viel besser alls die andere?
Nett sein und den Händler die Ware zurück senden?

Ich hab kein peil, schlagt was vor :-)

Auserdem habe ich nen kleines Problem mit meinen 2 Monitoren.

Ich betreibe einen asus vw220 auf den die Spiele usw Laufen
Und daneben habe ich nen alten Del Monitor den ich für Ts ITunes usw nutze.
Leider ist es jetzt so das manchmal nur 1 Anspringt, der von Dell, wenn ich den Pc starte. Mache ich den PC dann aus und Steck das Netzteil aus und warte ca 1 Stunden, dann Funktonieren wieder beide Monitore.
Ich nutze Windows 7 64Bit Profesional. Eyefinity nutz ich nicht.

Ich danke schon mal für die Hilfe
Grüße
Waldfee
 
Rechtlich sieht es so aus das ich mit der Graka machen kann was ich will.

Das siehst du falsch, du hast eine Aufbewahrungspflicht für den Fall daß der Versender den Irrtum bemerkt und die Karte zurückverlangt. Natürlich darfst du die Ware in der Zeit auch nicht gebrauchen. Somit stellt sich die Frage nach der Verwendung erstmal nicht. Die Aufbewahrungsfrist kann ich aus dem Kopf leider nicht sagen.
 
Zitat:
Wer unbestellte Leistungen erhält ist nicht verpflichtet, darauf zu reagieren. Bei Waren besteht keine Aufbewahrungspflicht für einen bestimmten Zeitraum. Selbst die Benutzung und der Verbrauch sind zulässig, ohne dass hierdurch eine Zahlungspflicht, auch nicht in Form von Schadensersatzansprüchen begründet wird.

Steht so im BGB und wenn da was nicht ganz falsch verstehe bedeutet das ich kann mit der Ware machen was ich will, ich bin nicht Eigentümer aber ich kan vom Eigentümer nicht belangt werden.
 
BGB § 812
Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Ist wohl wie so oft die Frage wer den besseren Anwalt hat. Benutzen würde ich jedenfalls die GTX 560, die liegt leicht höher und so zwischen 6870 und 6950
 
Unbestellt war die Karte nicht, sondern die Bestellung ist deinerseits nachträglich storniert worden.
 
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