News Wegen Ubisoft: Bekannter Half-Life-Youtuber startet Kampagne gegen das "Töten von Spielen"

"Nicht verhindern" ist ein Verbot aktiver Gegenmaßnahmen. Die Frage stellt sich hier gar nicht – bei DRM-Gütern müsste eine Möglichkeit zum Kauf überhaupt erst einmal geschaffen werden. Das wäre die Gesetzgeber-Formulierung: "XY muss den Weiterverkauf von Software ermöglichen."
Der Rest deines Beispiels hängt dann davon ab, wem der Gesetzgeber diese Pflicht auferlegt – Publisher? Händler? – und wie er sie ausgestaltet. (Bis in alle Ewigkeit? Technischer Support? Zu unterstützende Betriebssysteme? Zugangs- und Identitätprüfungen, Diebstahlschutz? Kosten für all das? Was ist bei Accountsperrungen?) Ich würde aber erwarten, dass ein derart tiefgehender Eingriff in die Handelsfreiheit mindestens ein halbes, eher ein volles Jahrzehnt durch die Gerichtsinstanzen tourt, ehe es überhaupt Wirkung entfaltet. Und das ab Zeitpunkt des Beschlusses, der bei einer mindestens EU-Recht, wenn nicht sogar WTO-Vereinbarungen berührenden Forderung seinerzeit viele Jahre voller komplexer Verhandlungen in der Zukunft liegen dürfte.
Man stelle sich mal vor, alle z.B. Auto-Hersteller wären verpflichtet, Gebrauchtwagenhändler zu unterhalten. (Kostenslos. Mit Auslieferung an den neuen Besitzer!)



Diese Bedingung wäre nur erfüllt, wenn der Käufer die "Ware" nach abgeschlossenen Kauf zum "Verwaltungs-Service" bringt. Also wenn du z.B. deine GoG-Installationsdatei bei Steam hochladen könntest, um dann diese konkrete Kopie über Steam zu installieren. So funktioniert das System aber nicht (sonst hätten wir das Problem gar nicht); so kann es nicht einmal funktionieren: Ohne synchrone Zerstörung der Kopie bei dir zu Hause während des Uploads (und zuvor der bei GoG während des Downloads) gibt es nicht einmal "eine Ware" und jegliche Form von Vervielfältigungen durch Transfers würde das weiterhin bestehende Urheberrecht Ubisofts berühren.

Was es stattdessen gibt ist eine Lizenz. Die kaufst du von Ubisoft, sie erlaubt dir den Download einer Kopie der Software und der von Ubisoft beauftrage Dienstleister Valve schaltet dir auf Vorlage des Lizenz-Nachweises eine von Ubisoft beauftragte Downloadmöglichkeit frei; im weiteren Verlauf betreibt er im Auftrag von Ubisoft einen Server, der im Rahmen des von Ubisoft implementierten DRM-Systems das Spielen ermöglicht. Jedes einzelne dieser Elemente ist an Ubisoft gekoppelt und jedes einzelne unterliegt nicht den rechtlichen Bedingungen für Waren, sondern für Lizenzen. Und die sind verdammt frei gestaltbar und in diesem Fall von Ubisoft zugunsten Ubisofts geschrieben worden. Valve kann da gar nichts ändern, ohne ihren Vertrag mit Ubisoft zu brechen.



Wie gesagt: Es ist ein großer Unterschied, ob du etwas selbst machen darfst oder ob jemand anders dazu verpflichtet wird, es für dich durchzuführen. Du darfst zum Beispiel auch weiterhin Crew im Multiplayer zocken. Dein Problem ist nur, dass du das nicht kannst. Aber wenn deine Crew-Kopie eine Ware und dein Eigentum ist, dann ist das schlichtweg dein ganz privates Problem als Eigentümer. Wenn mein Auto nicht mehr fährt, habe ich leider auch keinen Anspruch, dass der Hersteller das ändert, sondern muss höchst selbst eine Werkstatt bezahlen. Und der Hersteller ist nicht einmal in nenneswertem Umfange verpflichtet, eine Reparatur zu ermöglichen. (Anm.: Einzelne Werkstätten zu benachteiligen ist verboten. Aber einfach Reparaturen für alle so unmöglich zu machen, wie es die Zulassungsordnung gerade noch tolleriert, ist keine einseitige Benachteiligung. Autokäufer müssten natürlich saudämlich sein, nochmal bei so einem Hersteller zu kaufen, aber er würde meinem Wissen nach nicht illegal handeln. Was das über nochmal kaufende Spielekäufer aussagt ...)

Nach dem Kauf und einer gewissen Gewährleistungszeit können Ansprüche nur noch aus Service-Verträgen oder im Rahmen des Lizenzrechts geltend gemacht werden (was ja auch nahe verwandt ist).



Wenn es "deine" "Items" wären, hättest du doch Zugriff. Wenn du stattdessen nur eine Lizenz besitzt, laut der dir ein Service-Anbieter über einen jederzeit beendbaren Dienst über einen undefinierten, jederzeit ("jetzt") beendbaren Zeitraum ein Item in einem Account anzeigt, an dem du nichts weiter "besitzt" als die Zugangsdaten, dann sieht die Sachlage anders aus.



Eigentumsrechte sind eine sehr grundlegende Sache, genauso das Lizenz- respektive das Vertragsrecht im weiteren Sinne. Natürlich kann man theoretisch alles an der Verfassung und auch alles an internationalen Verträgen ändern – was du dir hier wünscht geht in dieser Formulierung aber wirklich tief und wirft Fragen ohne Ende auf. Zum Beispiel wäre dein gewünschtes "Waren"-Recht schon komplett wertlos, solange Valve weiterhin das Recht behält, Steam einfach dicht zu machen. Du implizierst also eine dauerhafte, unbegrenzte Servicepflicht – bis zum vollständigen Ruin der Eigentümer? Was würde das für die Eigentumsrechte von Gabe Newell bedeuten? Am andere Ende der Skala laufen In-Game-Käufe im Prinzip nach dem gleichen Rechtsrahmen ab: Du zahlst, dafür gibt der Publisher gibt dir die Möglichkeit den "Goldenen Diamanthammer der Meister" zu benutzen, solange eine ganze Kladde von Vertragsanforderungen erfüllt sind. Darunter zum einen so Dinge wie "das Spiel muss überhaupt noch laufen und dein Account darf nicht gesperrt sein", die sehr ähnlich dem Steam-Fortbetrieb wären, also unter deine "Eigentumsansprüche". Aber dazu gehört auch die Art und Weise, wie du den GoDahamM überhaupt benutzen kannst. Erlaubst du hier nachträgliche, einseitige Änderungen könnte Ubisoft auf dieser Basis z.B. auch einfach den Online-Multiplayer von Crew durch eine Online-Galerie ersetzen und erneut die Server abschalten. Ist ja nicht festgeschrieben, wie dein "Besitz" eigentlich aussieht. Schreibst du es dagegen trotzdem fest, wären dadurch auch Balancing-Änderungen zumindest in sämtlichen Spielen mit Premium-Content verboten.

Wie gesagt: Man kann natürlich neue Rechte definieren. Aber diesen neuen Status für "virtuelle Software als Ware" kann man locker mit Patenten als solche oder das gesamte Urheberrecht vergleichen. Also Rechtssysteme, die trotz mehreren Jahrhunderten Arbeit daran heute immer noch so lückenhaft und uneinheitlich sind, dass es praktisch ständig große internationale Prozesse mit schwerwiegenden Auswirkungen darum gibt. Etwas funktionierendes dieser Reichweite für die schnelllebige Welt der Computer-Spiele formulieren, vereinbaren und in Kraft setzen? Ohne Lücken? Ohne Kollateralschäden?
Challenge rejected.
Sorry, aber das ist ein bisschen Quatsch, was Du da in Kombination schreibst.
Es geht nicht darum, unendlichen Support für eine Ware zu fordern. Oder unendlichen Betrieb von unlukrativen Servern oder Services. Vollständiger Rin der Urheber, Einschränkung der Handelsfreiheit ...
Es geht darum, dass eine Verkäufer nicht aktiv die Funktion Deiinies gekauften Besitzes kaputt macht und die Ware unbrauchbar.
Die Gesetzesgrundlagen dazu gibt es schon. In der Industrie macht sich ein Praxis breit die absolut schädlich ist und auch nicht nötig wäre. Nur wird das niicht geahndet und es gibt keine Präzedenzfälle dazu.

Aber es gibt schon teilweise Gerichtsentscheidungen, die in die Richtung deuten (die hatte ich verlinkt).
Lizenz. [...] und jedes einzelne unterliegt nicht den rechtlichen Bedingungen für Waren, sondern für Lizenzen. Und die sind verdammt frei gestaltbar und in diesem Fall von Ubisoft zugunsten Ubisofts geschrieben worden.
Falsch. Die virtuelle Kopie von Software (Spielen) ist eine Ware gemäß Handelsrecht, ungeachtet der Lizenz zur Nutzung.
Und auch Lizenzen sind nicht frei gestaltbar sondern müssen den gesetzlichen Rechtsbestimmungen entsprechen.
Du kannst auch keine Lizenz nur an "weiße Männer" knüpfen, oder an "Katholiken". Handels- und Besitzrechte unterliegen definierten Bestimmungen.
Valve muss auch den Verkauf an Frauen und andere Glaubensrichtungen ermöglichen. Eine Lizenzbedingung oder Auftrag kann auch nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Es geht jetzt drum, rauszufinden, wie diese Praxis gegen geltendes Recht verstößt und was die Folgen und Schäden daraus sind und eine Gerichtsentscheidung zu erwirken.

Du implizierst also eine dauerhafte, unbegrenzte Servicepflicht
Nein! Nirgendwo.
Autohersteller verkauft Dir ein Auto. Nach Jahren gibt es keinen Service und später keine Ersatzteile mehr. Die Dokumentation dazu existiert und ich kann andere beauftragen, das nun zu übernehmen und Ersatzteile nachzubauen, um meinen Besitz am Laufen zu halten. Das geht doch auch und ist vollkommen iO.
Gleiches gilt auch für Software und Spiele, die auch Waren sind, gemäß Recht. Wir reden von diesen, nicht von Services.
Durch DRM, Verschleierung und Entfernung essentieller Teile etwas nicht mehr Funktionsfähig zu machen, ist nicht OK. Das gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Publisher das EOL einleitet und den Service enstellt.

Vielleicht gucks Du nochmal (oder überhaupt erstmal) beide Videos an: "The largest campaign ever to stop publishers destroying games" + "Games as a service is fraud"
 
Zuletzt bearbeitet:
Woher soll ich das denn wissen?

Naja mindestens einen scheint es ja zu geben.

Die stehen über dem Gesetz?

Nein, die nutzen ihre Möglichkeiten da es keine Gesetzgebung gibt.

Das betrifft mich wenigstens. Ich wette, daß du mit The Crew nichts am Hut hast. Ebenso, wie der Halflife-Blogger.

Tut nichts zur Sache. Das Thema betrifft mich als Verbraucher, fertig.

Woher denn sonst?

Z.B. von einem eindeutigen Hinweis in der Produktbeschreibung bzw. Produktbewerbung.
Jaja, "dein Pech, wenn du die AGB's nicht gelesen hast". Aber verbraucherfreundlich ist es auch nicht, sowas in den AGBs zu verstecken.
 
Naja mindestens einen scheint es ja zu geben.
Es ist auf jeden Fall ein brauchbarer Datei Manager.


Nein, die nutzen ihre Möglichkeiten da es keine Gesetzgebung gibt.
Guthaben verfällt, ebenso Datenvolumen, Dienste werden abgeschaltet, usw. Das ist nichts Besonderes.


Tut nichts zur Sache. Das Thema betrifft mich als Verbraucher, fertig.
Dann biete Ubisoft an, für den Weiterbetrieb des Spiels aufzukommen, fertig.


Z.B. von einem eindeutigen Hinweis in der Produktbeschreibung bzw. Produktbewerbung.
Jaja, "dein Pech, wenn du die AGB's nicht gelesen hast". Aber verbraucherfreundlich ist es auch nicht, sowas in den AGBs zu verstecken.
Ja, so ist es. Da ist schon so mancher mit aufs Maul geflogen.
 
Guthaben verfällt, ebenso Datenvolumen, Dienste werden abgeschaltet, usw. Das ist nichts Besonderes.

Nö, was besonderes ist es nicht. Heißt aber nicht, dass es so bleiben muss.

Dann biete Ubisoft an, für den Weiterbetrieb des Spiels aufzukommen, fertig.

Selbst wenn ich anbieten würde, dafür aufzukommen, würde Ubisoft das wohl kaum zum Handeln bewegen. :D Und das hätte auch keine Auswirkung auf die Branche.
 
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