DaStash
PCGH-Community-Veteran(in)
Ganz einfach, weil nicht die Quelle belangt wird sondern Dritte die formel nichts falsch machen. Portale wo Nutzer Links teilen sind erlaubt und die Prüfung der Inhalte sollte nicht Rechteverwertern überlassen oder Providern auferlegt werden sondern denen die dafür zuständig sind, Judicative und Executive etc..Lies es dir doch einfach durch:
Art 5 GG - Einzelnorm
An welcher Stelle kannst Du jetzt nicht mehr frei Deine Meinung äußern und wirst von staatlicher Seite zensiert, wenn eine verbotene Hehlerquelle bestimmte "Informationen", naja besser unbedeutenden Unterhaltungsschund, nicht mehr kostenlos anbietet, sondern man diese bestimmten "Informationen" kostenpflichtig einsehen muss, weil der Ersteller seine Rechte nur gegen Bezahlung verleiht? Übrigens werden alle Kinofilme mit zeitlichem Versatz im Fernsehen für GEZ Zahler kostenlos ausgestrahlt. Hat man das Geld für Kino oder DVD nicht, muss man nur warten. Inhaltsangaben, um sich über die wichtigen "Informationen" dieser Schundunterhaltung zu unterrichten, gibt es weiterhin tausendfach. Wo ist Dein Problem?
Versuche doch mal, ein PCGH Heft einzuscannen und hier im Forum zu veröffentlichen. Nach wievielen Sekunden wirst Du dauerhaft gesperrt werden? Ist das für Dich auch Zensur?
Ein Fisch stinkt nun einmal vom Kopf her demnach muss man auch da ansetzen.
Schlechtes Beispiel. In dem Fall handelt es sich um ein Trödelmarkt und wenn einzelne Händler so etwas anbieten dann kann man die auch belangen. Du willst aber den ganzen Trödelmarkt schließen und die Zufahrtsstraßen dahin sperren.^^Wenn im RL ne hinterhoffirma flüssig DVD raubkopiert und auf der Strasse verteilt, wird der laden auch dicht gemacht und du darfst das Betriebsgelände nicht mehr betreten.
MfG
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