Du sprichst von Recht, ich spreche von Recht bekommen. Leider ist das nicht immer das Selbe.
Ich auch, da ich mich nach geltendem Recht verhalte.Das kann doch alles nicht dein Ernst sein? Mir fehlen gerade die Worte, ich bin wirklich erschüttert über dein Argumentationsniveau.
Nicht, daß Du dich da irrst.Es gibt Emulatoren die nur Homebrew abspielen und welche, die auch kommerzielle Produkte abspielen. Schon mit der Entscheidung stellt man die Weichen für einen Missbrauch.
Auch der hat sich an bestehende Gesetze zu halten.Der Rechteinhaber bestimmt, was mit dem Recht gemacht werden darf.
Das ist doch so in einigen Ländern, oder?Legaler Einsatz ist möglich, illegaler auch. Das kann man doch nicht vereinfachen auf „Waffen können auch zur Verteidigung eingesetzt werden, dehalb sollte jeder eine Waffe führen dürfen“.
Dann müßte man aber auch die Firmen verpflichten, nach 30 Jahren den Code zu veröffentlichen, oder?Besser wäre es man behandelt das Thema mit Respekt vor den Codern, den Rechteinhabern und den Konsumenten gleichermaßen.
Sony verkaufte mit einer CD nicht das uneingeschränkte Recht an der beliebigen Nutzung der enthaltenen Daten sondern eben nur das Recht, das Spiel auf ihren Konsolen zu spielen
Ich bin genauso kapitalismus- wie kommunismusfeindlich. Beides sind zwei ideologische Konstrukte, die sich den Menschen unterwerfen. Leider muss man Kompromisse schließen, diskutieren, andere überzeugen, wenn man die richtige Mitte wählt. Mein System ist die Menschheit selbst. Auch wenn Du sie als Anarchie bezeichnen magst. Nichts kann gut sein, was der Menschheit schadet.Aber viele Menschen die sich im Netz bewegen sind offenbar kapitalismusfeindliche Anarchisten, was ich nicht wertend meine.
Wenn kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird - Und ich bin mir auch sehr sicher, dass die allgemeine Auffassung herrscht, dass man sogar einen wirksamen Kopierschutz durchbrechen, oder das Programm sogar verändern dürfe, wenn es anderweitig im überlassenen Zeitraum nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Hürden im Rahmen der überlassenen Rechte nutzbar ist.wenn kein Kopierschutz umgangen wird.
Von mir aus nach 30 Jahren, warum nicht nach 80? Worauf beziehst du dich eigentlich?Ich auch, da ich mich nach geltendem Recht verhalte.
Nicht, daß Du dich da irrst.
Die Programmierung eines Emulators verstößt gegen keinerlei Regeln / Gesetze wenn er nicht recompiliert ist und die Recompilierung eindeutig untersagt ist.
Und wenn ich damit eine originale CD der Playstation abspiele verstoße ich ebenfalls gegen keine Gesetze.
Da das Recht auf eine Privatkopie
Privatkopie – Wikipedia
immer noch besteht, dürfte ich sogar eine ISO erstellen und benutzen, wenn kein Kopierschutz umgangen wird.
Auch der hat sich an bestehende Gesetze zu halten.
Das ist doch so in einigen Ländern, oder?
Das kommt eben auf die herrschenden Gesetze an.
Und die sind nun mal unterschiedlich.
In den USA sogar von Bundesstaat zu Bundesstaat.
Dann müßte man aber auch die Firmen verpflichten, nach 30 Jahren den Code zu veröffentlichen, oder?
Letzteres sagt aus wenn die Lizenzvereinbarung vom Hersteller das untersagt, ist es im jeden Fall illegal und du darfst kein Iso erstellen!
Die meisten Hersteller verbieten eine Kopie in ihren Lizenzvereinbarungen, liest bloß keiner
Auf das geltende Patentrecht.Von mir aus nach 30 Jahren, warum nicht nach 80? Worauf beziehst du dich eigentlich?
Was Sony will oder nicht will, interessiert niemanden.Was ich meine: Ob legal oder nicht: Sony möchte keine Emulatoren und sie werden gegen ihren Willen entwickelt. Ins Gesicht gespuckt. Jetzt nutzt Sony diese Emulatoren kommerziell aus: zurückgespuckt.
Du liest meine Beiträge nur halb und verbreitest Viertelwissen.Du bist da leider nicht ganz richtig Informiert und verbreitest Halbwissen:
1. "Die Programmierung eines Emulators verstößt gegen keinerlei Regeln / Gesetze wenn er nicht recompiliert ist und die Recompilierung eindeutig untersagt ist."
Das ist nur so lange richtig so lange dein Emulator keine Orginalroms dabei hat außer du besitzt eine Lizenz dafür!
2. "Da das Recht auf eine Privatkopie"
Das stimmt nur so lange wie du keine technischen Hilfsmittel für die Kopie brauchst um z.B. einen Kopierschutz zu umgehen, da greift nämlich der Hacker§
Und ansonsten nur dann wenn wenn du selbst im Besitz der Originale bist. Geliehen oder verkauf des Mediums bedeutet auch das du die Isos löschen musst!
Und wenn du dann auch noch mit Wiki um dich hauen musst solltet du es vielleicht vorher selbst noch mal lesen:
"Dieses Urteil ist allerdings von 1978 und bezieht sich nicht auf digitale Kopien"
Letzteres sagt aus wenn die Lizenzvereinbarung vom Hersteller das untersagt, ist es im jeden Fall illegal und du darfst kein Iso erstellen!
Die meisten Hersteller verbieten eine Kopie in ihren Lizenzvereinbarungen, liest bloß keiner
Nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage
In Deutschland und Österreich darf die Vorlage darüber hinaus nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden sein. Diese Voraussetzung wird häufig kritisiert, weil die Grenzen nicht absehbar sind: Zum einen steht nicht fest, wann überhaupt von einer Offensichtlichkeit auszugehen ist, zum anderen, von welchem Standpunkt aus dies betrachtet werden soll. Darüber hinaus lässt sich z. B. im Internet nicht feststellen, ob die zum Herunterladen angebotene Datei rechtmäßig hergestellt wurde. Mit der Reform des Urheberrechts, die am 1. Januar 2008 in Kraft trat (sog. „2. Korb“) wurde zudem das Merkmal „öffentlich zugänglich gemacht“ zu der offensichtlichen Rechtswidrigkeit hinzugefügt. Ziel des Gesetzgebers ist es, Online-Tauschbörsen besser zu erfassen.
Anzahl der Kopien
Umstritten ist unter Juristen, wie viele Kopien im Rahmen der Privatkopieschranke hergestellt werden dürfen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1978[SUP][6][/SUP] wird häufig die Ansicht vertreten, dass bis zu sieben Kopien zulässig seien. Allerdings entschied das Gericht nur, dass nicht mehr als sieben Kopien zulässig seien. Zu der konkreten Entscheidung hat auch der Antrag im damaligen Verfahren beigetragen, der bereits diese Formulierung enthielt.
Diese Zahl wird jedoch teilweise kritisiert.[SUP][7][/SUP] Viele Autoren legen sich nicht auf eine ausdrückliche Zahl fest, sondern bevorzugen eine Orientierung am Einzelfall.[SUP][8][/SUP] Gerade im digitalen Umfeld wird die Anzahl der zulässigen Vervielfältigungen häufig unterhalb von sieben angesetzt.
Technische Schutzmaßnahmen
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG (DE) bzw. § 90c (AT) die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.
Zwar sieht in Deutschland § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschützte Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.
Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht.[SUP][9][/SUP] Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt.[SUP][10][/SUP]
Auf das geltende Patentrecht.
Was Sony will oder nicht will, interessiert niemanden.
Fakt sind die geltenden Gesetze.
Ethik und Moral sind keine Kategorien im RECHT.Das ist eine valide, doch einseitige Sichtweise. Es mangelt ihr an Ethik und Moral.
Stimmt.Die sind durch das Recht alleine nicht zu ersetzen: Recht haben und Recht bekommen sind nicht deckungsgleich.
Ich gehe da stets von Gesetzen quasidemokratischer Staaten aus (die heutige Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, ...).Fakt können übrigens nicht nur Gesetze sein, sondern auch Gefühle. Oder besteht faktisch das Unrechtsgefühl nicht, solange kein Gesetz gebrochen wird (setze generischen Nationalsozialismusvergleich)?
War gar nicht meine Absicht.Letztlich hast du mir auf dem dir so wichtigen Gebiet der Juristerei noch nicht dargelegt, welches Gesetz Sony hier gebrochen hat.
Wer selber klaut, sollte sich doch nicht über Diebstahl beschweren.Ich zweifle dich nicht an, ich verstehe nur nicht, wie dein standpunkt zum Artikel überhaupt ist.
720p lässt sich aus 240p halt besser skalieren, als 1080.Nachdem ich mich etwas schlau gemacht habe steht mein Entschluss fest: Scheiß auf die PlayStation Classic, Bestellung storniert.
Lieber kauf ich mir ein Raspberry Pi 3 B+ mit 32 GB SD Karte und schmeiß RetroPie drauf. Dort bekomme ich schöne Menüs die sich sogar anpassen lassen, kann erweitern bis die Karte voll ist und hab obendrein noch die Möglichkeit höhere Auflösungen zu benutzen als die nativen 240p der Spiele hochskaliert auf 720p und anschließen vom TV noch mal auf 1080p hochskaliert . Das Gehäuse der PS1 fehlt mir dann zwar, wenn ich dem aber die massiven Vorteile gegenüber stelle kann ich getrost darauf verzichten.
Mit der durchwachsenen Spieleauswahl hätte ich noch leben können, dass sich Sony aber derart wenig Mühe gibt und dafür 99 EUR verlangt ist am Ende ziemlich dreist. Angefangen beim sehr lieblosen und billig wirkenden Menü über den deutlich spürbaren Inputlag, der offensichtlich sehr schwachen Hardware die nur 720p Output beherrscht bis hin zur nicht vorhandenen Erweiterbarkeit. Die PlayStation 1 hat die Spielelandschaft damals wie keine andere Konsole verändert und war der Wegbereiter für Sonys heutige Marktstellung, die lieblose Herangehensweise ist deshalb ziemlich traurig. Die PS1 hat was besseres verdient als diesen halbgaren Cashgrab. Sony hätte so viel mehr daraus machen können und hat es total verbockt.
Nachdem ich mich etwas schlau gemacht habe steht mein Entschluss fest: Scheiß auf die PlayStation Classic, Bestellung storniert.
Lieber kauf ich mir ein Raspberry Pi 3 B+ mit 32 GB SD Karte und schmeiß RetroPie drauf. Dort bekomme ich schöne Menüs die sich sogar anpassen lassen, kann erweitern bis die Karte voll ist und hab obendrein noch die Möglichkeit höhere Auflösungen zu benutzen als die nativen 240p der Spiele hochskaliert auf 720p und anschließen vom TV noch mal auf 1080p hochskaliert . Das Gehäuse der PS1 fehlt mir dann zwar, wenn ich dem aber die massiven Vorteile gegenüber stelle kann ich getrost darauf verzichten.
Mit der durchwachsenen Spieleauswahl hätte ich noch leben können, dass sich Sony aber derart wenig Mühe gibt und dafür 99 EUR verlangt ist am Ende ziemlich dreist. Angefangen beim sehr lieblosen und billig wirkenden Menü über den deutlich spürbaren Inputlag, der offensichtlich sehr schwachen Hardware die nur 720p Output beherrscht bis hin zur nicht vorhandenen Erweiterbarkeit. Die PlayStation 1 hat die Spielelandschaft damals wie keine andere Konsole verändert und war der Wegbereiter für Sonys heutige Marktstellung, die lieblose Herangehensweise ist deshalb ziemlich traurig. Die PS1 hat was besseres verdient als diesen halbgaren Cashgrab. Sony hätte so viel mehr daraus machen können und hat es total verbockt.
Diese Kopien darf man natürlich auch nur entsprechend der Lizenz nutzen und die ist bei Sony [...] explizit nur für entsprechende autorisierte Geräte [...] erteilt.
Das Einlegen des Datenträgers in ein anderes Gerät können Sie natürlich nicht untersagen, da man den Datenträger tatsächlich besitzt und auch gerne zerstören darf. Die Software auf der Disc gehört einem aber nicht, sondern man hat lediglich eine Nutzungslizenz erworben die Bedingungen unterliegt. Die Lizenz ist meist nicht exklusiv und zeitlich unbegrenzt, wenn man nicht dagegen verstößt. Bei Playstation Spielen ist eben das Ausführen des Codes nur auf entsprechenden Konsolen zugelassen, dem hat man zugestimmt!Nach welcher Rechtsgrundlage sollen denn Publisher verbieten dürfen, in welche Geräte ich privat eine CD/DVD einlege? Meines Wissens nach erwirbt man die CD/DVD (und keine Lizenz) und kann damit machen was man will (außer Vervielfältigung/Vertrieb mit Ausnahme von Privatkopie): ich darf sie in einen VHS-Player einlegen, im Kamin verfeuern, mit ner Schere zerschneiden und auch in ein CD/DVD-Laufwerk am PC einlegen. Warum sollte ein Publisher das verbieten dürfen? Nur weil es hinten auf der Packung steht heißt das noch lange nicht dass das rechtliche Relevanz hat. Da stehen teilweise auch Marketing-Aussagen, die nicht verifiziert werden können, die haben genau so wenig rechtliche Relevanz (sofern es nicht in Richtung irreführender Werbung geht).
Du hast doch selbst geschrieben:Bei Playstation Spielen ist eben das Ausführen des Codes nur auf entsprechenden Konsolen zugelassen, dem hat man zugestimmt!
Und das ist einfach nur eine unwahre Aussage. Sie sind eben auch mit PCSX kompatibel und selbstverständlich darf man die Spiele dann auch damit nutzen.Bei PS1/2 Games steht das nicht ganz so klar auf den Hüllen, dort heißt es das die Spiele nur mit PS1 bzw. 2 kompatibel sind.
Du hast doch selbst geschrieben:
Und das ist einfach nur eine unwahre Aussage. Sie sind eben auch mit PCSX kompatibel und selbstverständlich darf man die Spiele dann auch damit nutzen.
Anders wäre es, wenn dort stünde, dass man die Programme auf dem Datenträger nur auf einem bestimmten Gerät ausführen dürfe. Ob so eine Klausel mit der vorherrschenden Ethik in Deutschland vereinbar ist, und keine anderen Gesetze untergräbt, müsste dann erst mal geklärt werden. Schreiben kann man erst mal viel, ob das auf der CD-Hülle oder in einer Hausordnung ist (keine Haustiere erlaubt etc. ).
Jedenfalls kann so eine Klausel überhaupt erst gültig sein, wenn sie vor dem Kauf einsehbar ist und zwingend mit dem Erwerb des Produktes ersichtlich ist.