Playstation Classic nutzt zum Abspielen PCSX-Emulator

Du sprichst von Recht, ich spreche von Recht bekommen. Leider ist das nicht immer das Selbe.

Lasst uns das Richter entscheiden lassen. Ich liebe Emulatoren, ich verstehe auch, dass sie alleine für sich rechtlich noch unproblematisch sein könnten. Aber sobald man sie auch verwendet, wird es haarig: Sony verkaufte mit einer CD nicht das uneingeschränkte Recht an der beliebigen Nutzung der enthaltenen Daten sondern eben nur das Recht, das Spiel auf ihren Konsolen zu spielen. Schon das Spielen auf PC und Dreamcast verstieß gegen die von Sony „gewollte“ rechtliche Gestaltung. Selbst wenn man da auf legalem Weg gegen verstößt, ist es ein offensiver Akt gegen den Rechteinhaber. Wäre dies kein (noch immer) Megakomzern sondern der Nachbar, würde man es wohl nicht tun wollen. Aber viele Menschen die sich im Netz bewegen sind offenbar kapitalismusfeindliche Anarchisten, was ich nicht wertend meine.
 
Das kann doch alles nicht dein Ernst sein? Mir fehlen gerade die Worte, ich bin wirklich erschüttert über dein Argumentationsniveau.
Ich auch, da ich mich nach geltendem Recht verhalte.

Es gibt Emulatoren die nur Homebrew abspielen und welche, die auch kommerzielle Produkte abspielen. Schon mit der Entscheidung stellt man die Weichen für einen Missbrauch.
Nicht, daß Du dich da irrst.
Die Programmierung eines Emulators verstößt gegen keinerlei Regeln / Gesetze wenn er nicht recompiliert ist und die Recompilierung eindeutig untersagt ist.

Und wenn ich damit eine originale CD der Playstation abspiele verstoße ich ebenfalls gegen keine Gesetze.
Da das Recht auf eine Privatkopie
Privatkopie – Wikipedia
immer noch besteht, dürfte ich sogar eine ISO erstellen und benutzen, wenn kein Kopierschutz umgangen wird.

Der Rechteinhaber bestimmt, was mit dem Recht gemacht werden darf.
Auch der hat sich an bestehende Gesetze zu halten.

Legaler Einsatz ist möglich, illegaler auch. Das kann man doch nicht vereinfachen auf „Waffen können auch zur Verteidigung eingesetzt werden, dehalb sollte jeder eine Waffe führen dürfen“.
Das ist doch so in einigen Ländern, oder?
Das kommt eben auf die herrschenden Gesetze an.

Und die sind nun mal unterschiedlich.
In den USA sogar von Bundesstaat zu Bundesstaat.

Besser wäre es man behandelt das Thema mit Respekt vor den Codern, den Rechteinhabern und den Konsumenten gleichermaßen.
Dann müßte man aber auch die Firmen verpflichten, nach 30 Jahren den Code zu veröffentlichen, oder?
 
Finde diese ganzen Mini "neu" Konsolen völlig uninteressant. Geht einfacher und besser mit einem Emulator am PC. Würde die Dinger höchstens kaufen als Wohnungsdekoration. :D
 
Sony verkaufte mit einer CD nicht das uneingeschränkte Recht an der beliebigen Nutzung der enthaltenen Daten sondern eben nur das Recht, das Spiel auf ihren Konsolen zu spielen

Erst mal verkauft Sony Dir als Privatperson mit Sicherheit gar keine CD. Sondern Sony verkauft sie einer Kette aus Mittelsmännern(Distributoren, Händler...). Und nur mit dem Händler gehst Du beim Kauf überhaupt einen Vertrag ein.

Gegenüber Sony hast Du erst mal gar keine vertraglichen Verpflichtungen!

Wenn Sony das Empfinden hat, dass Du irgendwelche Vertraglichen Pflichten verletzt hättest, müsste Sony die komplette Kette aktivieren, damit der Händler es umsetzt. Der müsste also mit Dir vertraglich festlegen, dass Du das gekaufte Medium nur auf PlayStation-Systemen abspielen wirst.
Tut er aber nicht, weil ihm es komplett Schnuppe ist, was Du mit Deiner Lizenz machst. (Edit: Jedenfalls, solange Du sie nicht massenhaft vervielfältigst und verkaufst) ;)

Deshalb gibt es in Deutschland ein Urheberrecht. Das schützt den Urheber in der Form, dass sein Werk z.B. gegen Verunglimpfung, unerlaubte Vervielfältigung usw. geschützt ist, obwohl kein Vertrag besteht. Und soweit ich informiert bin, steht dort zum Glück nirgendwo eine Regel, dass Du die überlassene Sache nur auf eine bestimmte Art und Weise nutzen kannst. (Stattdessen sind Rechte, wie das Recht zur Veräußerung, aufgeführt.)

Aber viele Menschen die sich im Netz bewegen sind offenbar kapitalismusfeindliche Anarchisten, was ich nicht wertend meine.
Ich bin genauso kapitalismus- wie kommunismusfeindlich. Beides sind zwei ideologische Konstrukte, die sich den Menschen unterwerfen. Leider muss man Kompromisse schließen, diskutieren, andere überzeugen, wenn man die richtige Mitte wählt. Mein System ist die Menschheit selbst. Auch wenn Du sie als Anarchie bezeichnen magst. Nichts kann gut sein, was der Menschheit schadet.

Die Menschen profitieren vom Schutz durch die Gemeinschaft in vielerlei Hinsicht, sodass es nur gerecht ist, wenn ihre Erzeugnisse nach einer angemessenen Zeit zum Allgemeineigentum werden. Häufig hat ein Entdecker einer Sache selbst nicht mal etwas davon, sondern eine sehr große Gesellschaft kauft ihm die Rechte ab. Er kann sie mangels Kapitals auch oft nicht durchsetzen.
Es muss auch gerecht zugehen und darf nicht sein, dass Erben von Ideen ohne je etwas dafür getan zu haben, auf Ewig durch die Entdeckung ihres Vorfahren bereichert werden. Das ist respektlos gegenüber anderen, die täglich einer harten Arbeit nachgehen müssen.
Der Respekt muss aus beiden Richtungen kommen. Der Einzelne muss für seine Taten für die Gemeinschaft von der Gemeinschaft gerecht entlohnt werden. Er muss aber auch der Gemeinschaft, die ihn in schweren Zeiten trägt, Respekt erweisen und darf sich nicht unverhältnismäßig aus ihr hervortun.

Ich finde, dass nach spätestens 15 Jahren auch mal Schluss mit einem Urheberrecht sein muss. Bis dahin kann man durchaus viel Geld mit der Sache verdienen.

wenn kein Kopierschutz umgangen wird.
Wenn kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird ;) - Und ich bin mir auch sehr sicher, dass die allgemeine Auffassung herrscht, dass man sogar einen wirksamen Kopierschutz durchbrechen, oder das Programm sogar verändern dürfe, wenn es anderweitig im überlassenen Zeitraum nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Hürden im Rahmen der überlassenen Rechte nutzbar ist.

Ein Stück weit sind somit diejenigen, die für die Rechtsprechung zuständig sind, nicht unbedingt auf den Kopf gefallen, jedoch sieht man tendenziell, dass man sich dessen bewusst ist, dass das Land eher mit "westlichen Nationen" in Verbindung steht - eine gewisse Färbung ist da leider noch sichtbar. Wäre schön, wenn sich das wieder weiter in die Mitte zwischen Kollektiv und Individuum bewegen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bist da leider nicht ganz richtig Informiert und verbreitest Halbwissen:
1. "Die Programmierung eines Emulators verstößt gegen keinerlei Regeln / Gesetze wenn er nicht recompiliert ist und die Recompilierung eindeutig untersagt ist."
Das ist nur so lange richtig so lange dein Emulator keine Orginalroms dabei hat außer du besitzt eine Lizenz dafür!

2. "Da das Recht auf eine Privatkopie"
Das stimmt nur so lange wie du keine technischen Hilfsmittel für die Kopie brauchst um z.B. einen Kopierschutz zu umgehen, da greift nämlich der Hacker§
Und ansonsten nur dann wenn wenn du selbst im Besitz der Originale bist. Geliehen oder verkauf des Mediums bedeutet auch das du die Isos löschen musst!
Und wenn du dann auch noch mit Wiki um dich hauen musst solltet du es vielleicht vorher selbst noch mal lesen:
"Dieses Urteil ist allerdings von 1978 und bezieht sich nicht auf digitale Kopien"
Letzteres sagt aus wenn die Lizenzvereinbarung vom Hersteller das untersagt, ist es im jeden Fall illegal und du darfst kein Iso erstellen!
Die meisten Hersteller verbieten eine Kopie in ihren Lizenzvereinbarungen, liest bloß keiner ;)
 
Ich auch, da ich mich nach geltendem Recht verhalte.

Nicht, daß Du dich da irrst.
Die Programmierung eines Emulators verstößt gegen keinerlei Regeln / Gesetze wenn er nicht recompiliert ist und die Recompilierung eindeutig untersagt ist.

Und wenn ich damit eine originale CD der Playstation abspiele verstoße ich ebenfalls gegen keine Gesetze.
Da das Recht auf eine Privatkopie
Privatkopie – Wikipedia
immer noch besteht, dürfte ich sogar eine ISO erstellen und benutzen, wenn kein Kopierschutz umgangen wird.

Auch der hat sich an bestehende Gesetze zu halten.

Das ist doch so in einigen Ländern, oder?
Das kommt eben auf die herrschenden Gesetze an.

Und die sind nun mal unterschiedlich.
In den USA sogar von Bundesstaat zu Bundesstaat.

Dann müßte man aber auch die Firmen verpflichten, nach 30 Jahren den Code zu veröffentlichen, oder?
Von mir aus nach 30 Jahren, warum nicht nach 80? Worauf beziehst du dich eigentlich?

Was ich meine: Ob legal oder nicht: Sony möchte keine Emulatoren und sie werden gegen ihren Willen entwickelt. Ins Gesicht gespuckt. Jetzt nutzt Sony diese Emulatoren kommerziell aus: zurückgespuckt.

Und das gefällt mir!
 
Letzteres sagt aus wenn die Lizenzvereinbarung vom Hersteller das untersagt, ist es im jeden Fall illegal und du darfst kein Iso erstellen!
Die meisten Hersteller verbieten eine Kopie in ihren Lizenzvereinbarungen, liest bloß keiner ;)

Die sind allerdings in den meisten Fällen in Deutschland völlig wertlos, vor allem, wenn Dinge vereinbart sind, die das Recht aushöhlen (z.B. Recht auf Privatkopie, das natürlich höher steht) In den USA scheint dagegen tatsächlich dieser Wisch eine Gesetzesähnliche Bedeutung zu haben...
Endbenutzer-Lizenzvertrag
 
Von mir aus nach 30 Jahren, warum nicht nach 80? Worauf beziehst du dich eigentlich?
Auf das geltende Patentrecht.

Was ich meine: Ob legal oder nicht: Sony möchte keine Emulatoren und sie werden gegen ihren Willen entwickelt. Ins Gesicht gespuckt. Jetzt nutzt Sony diese Emulatoren kommerziell aus: zurückgespuckt.
Was Sony will oder nicht will, interessiert niemanden.

Fakt sind die geltenden Gesetze.

Du bist da leider nicht ganz richtig Informiert und verbreitest Halbwissen:
1. "Die Programmierung eines Emulators verstößt gegen keinerlei Regeln / Gesetze wenn er nicht recompiliert ist und die Recompilierung eindeutig untersagt ist."
Das ist nur so lange richtig so lange dein Emulator keine Orginalroms dabei hat außer du besitzt eine Lizenz dafür!
Du liest meine Beiträge nur halb und verbreitest Viertelwissen.

Ich BESITZE die Original_CDs und brauche keine mitgelieferten "Originalroms".
Beim BIOS kann man sich streiten, aber das kriege ich auch aus der Playstation persönlich raus, mit Sicherheit. ;)
Ein ROM auszulesen ist nun wahrlich kein Hexenwerk.


2. "Da das Recht auf eine Privatkopie"
Das stimmt nur so lange wie du keine technischen Hilfsmittel für die Kopie brauchst um z.B. einen Kopierschutz zu umgehen, da greift nämlich der Hacker§
Und ansonsten nur dann wenn wenn du selbst im Besitz der Originale bist. Geliehen oder verkauf des Mediums bedeutet auch das du die Isos löschen musst!
Und wenn du dann auch noch mit Wiki um dich hauen musst solltet du es vielleicht vorher selbst noch mal lesen:
"Dieses Urteil ist allerdings von 1978 und bezieht sich nicht auf digitale Kopien"
Letzteres sagt aus wenn die Lizenzvereinbarung vom Hersteller das untersagt, ist es im jeden Fall illegal und du darfst kein Iso erstellen!
Die meisten Hersteller verbieten eine Kopie in ihren Lizenzvereinbarungen, liest bloß keiner
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So richtig liest Du aber auch nicht:

Nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage
In Deutschland und Österreich darf die Vorlage darüber hinaus nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden sein. Diese Voraussetzung wird häufig kritisiert, weil die Grenzen nicht absehbar sind: Zum einen steht nicht fest, wann überhaupt von einer Offensichtlichkeit auszugehen ist, zum anderen, von welchem Standpunkt aus dies betrachtet werden soll. Darüber hinaus lässt sich z. B. im Internet nicht feststellen, ob die zum Herunterladen angebotene Datei rechtmäßig hergestellt wurde. Mit der Reform des Urheberrechts, die am 1. Januar 2008 in Kraft trat (sog. „2. Korb“) wurde zudem das Merkmal „öffentlich zugänglich gemacht“ zu der offensichtlichen Rechtswidrigkeit hinzugefügt. Ziel des Gesetzgebers ist es, Online-Tauschbörsen besser zu erfassen.

Anzahl der Kopien
Umstritten ist unter Juristen, wie viele Kopien im Rahmen der Privatkopieschranke hergestellt werden dürfen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1978[SUP][6][/SUP] wird häufig die Ansicht vertreten, dass bis zu sieben Kopien zulässig seien. Allerdings entschied das Gericht nur, dass nicht mehr als sieben Kopien zulässig seien. Zu der konkreten Entscheidung hat auch der Antrag im damaligen Verfahren beigetragen, der bereits diese Formulierung enthielt.

Diese Zahl wird jedoch teilweise kritisiert.[SUP][7][/SUP] Viele Autoren legen sich nicht auf eine ausdrückliche Zahl fest, sondern bevorzugen eine Orientierung am Einzelfall.[SUP][8][/SUP] Gerade im digitalen Umfeld wird die Anzahl der zulässigen Vervielfältigungen häufig unterhalb von sieben angesetzt.

Technische Schutzmaßnahmen

Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG (DE) bzw. § 90c (AT) die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.
Zwar sieht in Deutschland § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschützte Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.

Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht.[SUP][9][/SUP] Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt.[SUP][10][/SUP]
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf das geltende Patentrecht.

Was Sony will oder nicht will, interessiert niemanden.

Fakt sind die geltenden Gesetze.

Das ist eine valide, doch einseitige Sichtweise. Es mangelt ihr an Ethik und Moral. Die sind durch das Recht alleine nicht zu ersetzen: Recht haben und Recht bekommen sind nicht deckungsgleich. Fakt können übrigens nicht nur Gesetze sein, sondern auch Gefühle. Oder besteht faktisch das Unrechtsgefühl nicht, solange kein Gesetz gebrochen wird (setze generischen Nationalsozialismusvergleich)?

Letztlich hast du mir auf dem dir so wichtigen Gebiet der Juristerei noch nicht dargelegt, welches Gesetz Sony hier gebrochen hat. Ich zweifle dich nicht an, ich verstehe nur nicht, wie dein standpunkt zum Artikel überhaupt ist.
 
Das ist eine valide, doch einseitige Sichtweise. Es mangelt ihr an Ethik und Moral.
Ethik und Moral sind keine Kategorien im RECHT.

Außerdem bin ich, unter anderem, Kaufmann und haben daher kein Gewissen. :ugly:

Die sind durch das Recht alleine nicht zu ersetzen: Recht haben und Recht bekommen sind nicht deckungsgleich.
Stimmt.

Fakt können übrigens nicht nur Gesetze sein, sondern auch Gefühle. Oder besteht faktisch das Unrechtsgefühl nicht, solange kein Gesetz gebrochen wird (setze generischen Nationalsozialismusvergleich)?
Ich gehe da stets von Gesetzen quasidemokratischer Staaten aus (die heutige Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, ...).

Letztlich hast du mir auf dem dir so wichtigen Gebiet der Juristerei noch nicht dargelegt, welches Gesetz Sony hier gebrochen hat.
War gar nicht meine Absicht.

Ich zweifle dich nicht an, ich verstehe nur nicht, wie dein standpunkt zum Artikel überhaupt ist.
Wer selber klaut, sollte sich doch nicht über Diebstahl beschweren. ;)
 
Über Privatkopien kann man sich streiten, ich bin dafür, dass sie zulässig sind. Diese Kopien darf man natürlich auch nur entsprechend der Lizenz nutzen und die ist bei Sony für PSP(bei neueren Spielen)/PSV/3/4 explizit nur für entsprechende autorisierte Geräte (Steht auf der Außenseite jeder entsprechenden Spielehülle drauf, somit vor Kauf bekannt was in Deutschland wichtig ist) erteilt.
Bei PS1/2 Games steht das nicht ganz so klar auf den Hüllen, dort heißt es das die Spiele nur mit PS1 bzw. 2 kompatibel sind.
Bei älteren PSP-Spielen ist ein Hinweis das das Spiel exklusiv für die PSP ist vorhanden, wegen der UMD war anderes ja auch eigentlich nicht möglich.

Damit sind alle Spiele für Sony Konsolen ab der PSP klar nur für entsprechende Systeme zugelassen, inoffizielle Emulation ist gegen die Lizenz. Da jedes Spiel für eine Sony Konsole immer auch Code von Sony enthält (z. B. APIs für Grafik, Trophäen, Freundesliste usw.), hält Sony Teilrechte am Programmcode und lizenziert ihren Teil des Codes nur für ihre Hardware.
 
Nachdem ich mich etwas schlau gemacht habe steht mein Entschluss fest: Scheiß auf die PlayStation Classic, Bestellung storniert.

Lieber kauf ich mir ein Raspberry Pi 3 B+ mit 32 GB SD Karte und schmeiß RetroPie drauf. Dort bekomme ich schöne Menüs die sich sogar anpassen lassen, kann erweitern bis die Karte voll ist und hab obendrein noch die Möglichkeit höhere Auflösungen zu benutzen als die nativen 240p der Spiele hochskaliert auf 720p und anschließen vom TV noch mal auf 1080p hochskaliert :ugly:. Das Gehäuse der PS1 fehlt mir dann zwar, wenn ich dem aber die massiven Vorteile gegenüber stelle kann ich getrost darauf verzichten.

Mit der durchwachsenen Spieleauswahl hätte ich noch leben können, dass sich Sony aber derart wenig Mühe gibt und dafür 99 EUR verlangt ist am Ende ziemlich dreist. Angefangen beim sehr lieblosen und billig wirkenden Menü über den deutlich spürbaren Inputlag, der offensichtlich sehr schwachen Hardware die nur 720p Output beherrscht bis hin zur nicht vorhandenen Erweiterbarkeit. Die PlayStation 1 hat die Spielelandschaft damals wie keine andere Konsole verändert und war der Wegbereiter für Sonys heutige Marktstellung, die lieblose Herangehensweise ist deshalb ziemlich traurig. Die PS1 hat was besseres verdient als diesen halbgaren Cashgrab. Sony hätte so viel mehr daraus machen können und hat es total verbockt.
 
Nachdem ich mich etwas schlau gemacht habe steht mein Entschluss fest: Scheiß auf die PlayStation Classic, Bestellung storniert.

Lieber kauf ich mir ein Raspberry Pi 3 B+ mit 32 GB SD Karte und schmeiß RetroPie drauf. Dort bekomme ich schöne Menüs die sich sogar anpassen lassen, kann erweitern bis die Karte voll ist und hab obendrein noch die Möglichkeit höhere Auflösungen zu benutzen als die nativen 240p der Spiele hochskaliert auf 720p und anschließen vom TV noch mal auf 1080p hochskaliert :ugly:. Das Gehäuse der PS1 fehlt mir dann zwar, wenn ich dem aber die massiven Vorteile gegenüber stelle kann ich getrost darauf verzichten.

Mit der durchwachsenen Spieleauswahl hätte ich noch leben können, dass sich Sony aber derart wenig Mühe gibt und dafür 99 EUR verlangt ist am Ende ziemlich dreist. Angefangen beim sehr lieblosen und billig wirkenden Menü über den deutlich spürbaren Inputlag, der offensichtlich sehr schwachen Hardware die nur 720p Output beherrscht bis hin zur nicht vorhandenen Erweiterbarkeit. Die PlayStation 1 hat die Spielelandschaft damals wie keine andere Konsole verändert und war der Wegbereiter für Sonys heutige Marktstellung, die lieblose Herangehensweise ist deshalb ziemlich traurig. Die PS1 hat was besseres verdient als diesen halbgaren Cashgrab. Sony hätte so viel mehr daraus machen können und hat es total verbockt.
720p lässt sich aus 240p halt besser skalieren, als 1080.
Wieder gespart.
 
Nachdem ich mich etwas schlau gemacht habe steht mein Entschluss fest: Scheiß auf die PlayStation Classic, Bestellung storniert.

Lieber kauf ich mir ein Raspberry Pi 3 B+ mit 32 GB SD Karte und schmeiß RetroPie drauf. Dort bekomme ich schöne Menüs die sich sogar anpassen lassen, kann erweitern bis die Karte voll ist und hab obendrein noch die Möglichkeit höhere Auflösungen zu benutzen als die nativen 240p der Spiele hochskaliert auf 720p und anschließen vom TV noch mal auf 1080p hochskaliert :ugly:. Das Gehäuse der PS1 fehlt mir dann zwar, wenn ich dem aber die massiven Vorteile gegenüber stelle kann ich getrost darauf verzichten.

Mit der durchwachsenen Spieleauswahl hätte ich noch leben können, dass sich Sony aber derart wenig Mühe gibt und dafür 99 EUR verlangt ist am Ende ziemlich dreist. Angefangen beim sehr lieblosen und billig wirkenden Menü über den deutlich spürbaren Inputlag, der offensichtlich sehr schwachen Hardware die nur 720p Output beherrscht bis hin zur nicht vorhandenen Erweiterbarkeit. Die PlayStation 1 hat die Spielelandschaft damals wie keine andere Konsole verändert und war der Wegbereiter für Sonys heutige Marktstellung, die lieblose Herangehensweise ist deshalb ziemlich traurig. Die PS1 hat was besseres verdient als diesen halbgaren Cashgrab. Sony hätte so viel mehr daraus machen können und hat es total verbockt.

Das unterschreib ich mal so :)
 
Diese Kopien darf man natürlich auch nur entsprechend der Lizenz nutzen und die ist bei Sony [...] explizit nur für entsprechende autorisierte Geräte [...] erteilt.

Nach welcher Rechtsgrundlage sollen denn Publisher verbieten dürfen, in welche Geräte ich privat eine CD/DVD einlege? Meines Wissens nach erwirbt man die CD/DVD (und keine Lizenz) und kann damit machen was man will (außer Vervielfältigung/Vertrieb mit Ausnahme von Privatkopie): ich darf sie in einen VHS-Player einlegen, im Kamin verfeuern, mit ner Schere zerschneiden und auch in ein CD/DVD-Laufwerk am PC einlegen. Warum sollte ein Publisher das verbieten dürfen? Nur weil es hinten auf der Packung steht heißt das noch lange nicht dass das rechtliche Relevanz hat. Da stehen teilweise auch Marketing-Aussagen, die nicht verifiziert werden können, die haben genau so wenig rechtliche Relevanz (sofern es nicht in Richtung irreführender Werbung geht).
 
Nach welcher Rechtsgrundlage sollen denn Publisher verbieten dürfen, in welche Geräte ich privat eine CD/DVD einlege? Meines Wissens nach erwirbt man die CD/DVD (und keine Lizenz) und kann damit machen was man will (außer Vervielfältigung/Vertrieb mit Ausnahme von Privatkopie): ich darf sie in einen VHS-Player einlegen, im Kamin verfeuern, mit ner Schere zerschneiden und auch in ein CD/DVD-Laufwerk am PC einlegen. Warum sollte ein Publisher das verbieten dürfen? Nur weil es hinten auf der Packung steht heißt das noch lange nicht dass das rechtliche Relevanz hat. Da stehen teilweise auch Marketing-Aussagen, die nicht verifiziert werden können, die haben genau so wenig rechtliche Relevanz (sofern es nicht in Richtung irreführender Werbung geht).
Das Einlegen des Datenträgers in ein anderes Gerät können Sie natürlich nicht untersagen, da man den Datenträger tatsächlich besitzt und auch gerne zerstören darf. Die Software auf der Disc gehört einem aber nicht, sondern man hat lediglich eine Nutzungslizenz erworben die Bedingungen unterliegt. Die Lizenz ist meist nicht exklusiv und zeitlich unbegrenzt, wenn man nicht dagegen verstößt. Bei Playstation Spielen ist eben das Ausführen des Codes nur auf entsprechenden Konsolen zugelassen, dem hat man zugestimmt!
 
Bei Playstation Spielen ist eben das Ausführen des Codes nur auf entsprechenden Konsolen zugelassen, dem hat man zugestimmt!
Du hast doch selbst geschrieben:

Bei PS1/2 Games steht das nicht ganz so klar auf den Hüllen, dort heißt es das die Spiele nur mit PS1 bzw. 2 kompatibel sind.
Und das ist einfach nur eine unwahre Aussage. Sie sind eben auch mit PCSX kompatibel und selbstverständlich darf man die Spiele dann auch damit nutzen.

Anders wäre es, wenn dort stünde, dass man die Programme auf dem Datenträger nur auf einem bestimmten Gerät ausführen dürfe. Ob so eine Klausel mit der vorherrschenden Ethik in Deutschland vereinbar ist, und keine anderen Gesetze untergräbt, müsste dann erst mal geklärt werden. Schreiben kann man erst mal viel, ob das auf der CD-Hülle oder in einer Hausordnung ist (keine Haustiere erlaubt etc. :D).
Jedenfalls kann so eine Klausel überhaupt erst gültig sein, wenn sie vor dem Kauf einsehbar ist und zwingend mit dem Erwerb des Produktes ersichtlich ist.
 
Du hast doch selbst geschrieben:


Und das ist einfach nur eine unwahre Aussage. Sie sind eben auch mit PCSX kompatibel und selbstverständlich darf man die Spiele dann auch damit nutzen.

Anders wäre es, wenn dort stünde, dass man die Programme auf dem Datenträger nur auf einem bestimmten Gerät ausführen dürfe. Ob so eine Klausel mit der vorherrschenden Ethik in Deutschland vereinbar ist, und keine anderen Gesetze untergräbt, müsste dann erst mal geklärt werden. Schreiben kann man erst mal viel, ob das auf der CD-Hülle oder in einer Hausordnung ist (keine Haustiere erlaubt etc. :D).
Jedenfalls kann so eine Klausel überhaupt erst gültig sein, wenn sie vor dem Kauf einsehbar ist und zwingend mit dem Erwerb des Produktes ersichtlich ist.

Das stimmt sogar, in Deutschland kann man das spiel nicht mehr zurückgeben, nachdem es ausgepackt ist. Also hinterher informieren hat rechtlich wohl keinen Bestand, weil es nicht als Teil des Kaufvertrages klar vereinbart ist. Vielleicht ähnlich wie mit HL2 und Steam damals, das stand nicht deutlich genug da und man hätte vom Kauf zurücktreten können... und was verpasst.
 
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