Online-Handel: Rücksendungen könnten ab 2014 kostenpflichtig werden

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Ich hatte ja nicht gesagt das die Retouren Schäden aufweisen, nur ist halt ein Aufwand nötig die Hardware zu überprüfen und möglicherweise in einen Zustand zu verbringen das man es ohne schlechtes Gewissen weiter verkaufen kann.
 
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Wie gesagt. Die zwei wöche Widerrufsfrist gibt es aus dem Grunde, dass man die bestellte Ware testen kann. Warum man das im Rahmen dessen wie man es in Geschäften auch machen kann, Hardware davon ausschliessen soll, erschliesst sich mir nicht wirklich. In einem Ladengeschäft kann ich Fernseher beispielsweise auch vor dem Kauf testen. Sollte dabei das Produkt beschädigt werden, tritt ja die Wertminderungsklausel ein. Von daher sehe ich da keinerlei Probleme. Das mit den Versandkosten, wie ich bereits schrieb, würde ich akzeptieren, wenn die Zustellerindustrie also die ganzen Paketfahrer und Logistikmitarbieter davon profitieren würden.
nen neuen Fernseher kannst du aber auch nicht im Ladengeschäft testen...

Genauso wenig wie nen Monitor....

Du kannst dir die Vorführmodelle anschauen, aber das wars dann auch. Ob dein GErät dann ein Pixelfehler hat, kannst du nicht feststellen, und hast dann auch einfach PECH, wenn du den entsprechenden Service nicht dazu kaufst. Das wird wahrscheinlich nicht mal der Laden um die Ecke machen... Das Gerät kann er dann nämlich in die Tonne treten, wenn ein Pixelfehler da ist.

Als Onlinekäufer würdest du aber dich voll auf im Recht sehen, und das Rücktrittsrecht ausnutzen. Du HAST das Gerät aber in Betrieb genommen, und damit ist das dann eigentlich nicht mehr möglich... Die ganzen Versender sind abe viel zu Kullant, dadurch hat sich dieser Irrglaube leider entwickelt, mit all seinen Auswüchsen...

Also bitte, lass die Kich im Dorf. Du kannst mir aber gern die Adresse+Telefonnummer von dem Laden zukommen lassen, der das macht. Pixelfehlerservices sind teuer...


Naja, ich denke nicht das so viele Produkte beschädigt wieder zurückgehen. Die meisten gefallen einfach nicht, gehen zurück und werden weiter verkauft, ohne das es zu irgendwelchen Problemen kommt.
Überleg mal, allein wie viele hier GANZ stolz (:kotz:) davon berichten, wie Sie sich ne neue GPU gekauft haben, und die dann doch ne OC Krücke sein, und deswegen zurück ging.... :kotz:

Das Problem ist doch, das diese Assis eben nicht nur ein Produkt durchnudeln, sondern gleich 5, 10 oder 20...
 
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nen neuen Fernseher kannst du aber auch nicht im Ladengeschäft testen...

Genauso wenig wie nen Monitor....

Du kannst dir die Vorführmodelle anschauen, aber das wars dann auch. Ob dein GErät dann ein Pixelfehler hat, kannst du nicht feststellen, und hast dann auch einfach PECH, wenn du den entsprechenden Service nicht dazu kaufst. Das wird wahrscheinlich nicht mal der Laden um die Ecke machen... Das Gerät kann er dann nämlich in die Tonne treten, wenn ein Pixelfehler da ist.

Als Onlinekäufer würdest du aber dich voll auf im Recht sehen, und das Rücktrittsrecht ausnutzen. Du HAST das Gerät aber in Betrieb genommen, und damit ist das dann eigentlich nicht mehr möglich... Die ganzen Versender sind abe viel zu Kullant, dadurch hat sich dieser Irrglaube leider entwickelt, mit all seinen Auswüchsen...
Ja, genau und das ist nicht zwangsläufig verboten. Wenn es nach dem Testgebrauch nicht mehr neuwertig ist muss man ja auch mit einer Wertminderung rechnen, was auch absolut gerechtfertigt ist.
Also bitte, lass die Kich im Dorf. Du kannst mir aber gern die Adresse+Telefonnummer von dem Laden zukommen lassen, der das macht. Pixelfehlerservices sind teuer...
K&M in Berlin beispielsweise. Da konnte ich ein eingebautes MB innerhalb von zwei Wochen zurückgeben und da ich es sehr sorgfältig behandelt habe bekam ich auch keine Wertminderung.
Überleg mal, allein wie viele hier GANZ stolz (:kotz:) davon berichten, wie Sie sich ne neue GPU gekauft haben, und die dann doch ne OC Krücke sein, und deswegen zurück ging.... :kotz: Das Problem ist doch, das diese Assis eben nicht nur ein Produkt durchnudeln, sondern gleich 5, 10 oder 20...
Und wenn Siegel kaputt sind, wobei ich mich bei GPU´s an keine erinnern kann und die Karten benutzt aussehen, dann gehen die nicht zu 100% zurück, sondern entsprechend der Wertminderung reduziert. Das ist doch ok, vor allem wenn es der Händler nicht bemängelt. Was soll man denn da den Verbraucher vorwerfen, dass er das nutzt was ihm eingeräumt wird? Davon mal ab denke ich das wirklich nur ein kleiner, klitze kleiner Bruchteil der Käufer so extrem wie von dir beschrieben handelt.

Ich hatte ja nicht gesagt das die Retouren Schäden aufweisen, nur ist halt ein Aufwand nötig die Hardware zu überprüfen und möglicherweise in einen Zustand zu verbringen das man es ohne schlechtes Gewissen weiter verkaufen kann.
Und Händler kalkulieren so etwas vorab in die Preise mit rein. Niemand schenkt einem etwas. ;)

MfG
 
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Finde ich sehr gut.

Auch wenn, wie immer, nur die Unschuldige trifft. :(

Aber abgesehen davon, weiss ich nicht was für ein Problem ist 10, 15 Euro für ein Laptop oder TV Versand zu zahlen. Ihr seid einfach zu verwöhnt. :D

Ich wohne in der Schweiz und hier gibts 14 Tage Rückgaberecht nicht. Ausnahme, ist wenn der Artikel nicht die Produktbeschereibung entspricht, was sehr selten ist.
Sonst, gekauft ist gekauft. Wenn es dir nicht gefällt, Pech gehabt. Du kannst es wegschmeissen, oder günstiger verkaufen, und dann ist der Verlust noch grösser als diese 10-15 Euro. ;)
 
nen neuen Fernseher kannst du aber auch nicht im Ladengeschäft testen...
(...)
Als Onlinekäufer würdest du aber dich voll auf im Recht sehen, und das Rücktrittsrecht ausnutzen. Du HAST das Gerät aber in Betrieb genommen, und damit ist das dann eigentlich nicht mehr möglich... Die ganzen Versender sind abe viel zu Kullant, dadurch hat sich dieser Irrglaube leider entwickelt, mit all seinen Auswüchsen...
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Überleg mal, allein wie viele hier GANZ stolz davon berichten, wie Sie sich ne neue GPU gekauft haben, und die dann doch ne OC Krücke sein, und deswegen zurück ging.... Das Problem ist doch, das diese Assis eben nicht nur ein Produkt durchnudeln, sondern gleich 5, 10 oder 20...

Von einem Fernseher kann ich aber meistens das Vorführmodell im Laden im Betrieb sehen, bei guten Läden und etwas Zeit zeigen die mir auch mein gekauftes Exemplar vorab. Trotzdem hast Du recht: Das Rückgaberecht verbessert die Stellung des Verbrauchers gegenüber früher. Allerdings ist die Produktwelt auch weitaus komplizierter als vor über 100 Jahren, als das BGB verfasst wurde. Ich finde es wurde höchste Zeit für diesen Schritt!

Mit Kulanz hat das Verhalten der meisten Händler nichts zu tun. Die Rechtssprechung hat hier klar entschieden, dass es Risiko des Händlers ist, wenn das zurückgegebene Produkt sich so (z.B. wegen angerissener Verpackung) nicht mehr als neuwertig verkaufen lässt. Das kann m.E. auch nicht anders sein, denn sonst ließe sich das Rückgaberecht ja durch geschicktes Verpackungsdesign (ich sag mal nur: Blister) und astronomische Wertminderungsforderungen bequem aushebeln.

Dass es genügend egoistisch handelnde Kunden gibt, die 10 Produkte bestellen, in dem Wissen, 9 zurückzugeben, ist dabei genauso ärgerlich wie wohl unausweichlich. Allerdings landen die bei vielen Firmen schnell auf der schwarzen Liste und werden einfach nicht mehr beliefert. Und das ist auch richtig so. Schließlich zahlen wir Anderen das alle mit!

Aber abgesehen davon, weiss ich nicht was für ein Problem ist 10, 15 Euro für ein Laptop oder TV Versand zu zahlen. Ihr seid einfach zu verwöhnt. :D

Ich wohne in der Schweiz und hier gibts 14 Tage Rückgaberecht nicht. Ausnahme, ist wenn der Artikel nicht die Produktbeschereibung entspricht, was sehr selten ist.
Sonst, gekauft ist gekauft. Wenn es dir nicht gefällt, Pech gehabt. Du kannst es wegschmeissen, oder günstiger verkaufen, und dann ist der Verlust noch grösser als diese 10-15 Euro. ;)
Auch wenn ich nach dem Motto "geteiltes Leid ist halbes Leid" eine gewissen Beteiligung des Käufers an Rücksendekosten nicht verkehrt finde, wird es schon wieder grenzwertig, wenn die Versandkosten zu hoch sind. Einen Plasma-TV verschickt man sicher nicht für 15€.

Und grade Fernseher würde ich nie online kaufen, wenn ich ihn nicht zurückgeben kann. Testberichte und Anschauen im Laden sind eine Sache - die Wirkung zu Hause ist eine ganz andere. Ich denke das wissen auch die Online-Shops. In bestimmte Branchen (Mode etc.) könnten die ohne das Rückgaberecht nämlich nie soviel Umsatz machen.

Insofern freu ich mich, dass ich jetzt mal einen Punkt kenne, in der die EU wirklich fortschrittlicher ist als die Schweiz :D
 
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Wenn das den Paketzustellern zu gute kommt, ok, denn diese leiden unter den zunehmenden Onlinekäufen sehr stark.

Die Paketzusteller leiden ? sorry aber das ist doch genau die Branche welche am meisten von den ganzen Rücksendungen profitiert.

Edit: Grad deine Antwort weiter oben entdeckt, in der du argumentierst das die Paketdienstleister von Bestellungen überschwemmt werden, was zu Lohnsekungen bei den Angestellten führt.
Das ist ökonomischer Unsinn, denn das wäre die erste Branche die aufgrund zuvieler Aufträge "leidet"!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Paketzusteller leiden ? sorry aber das ist doch genau die Branche welche am meisten von den ganzen Rücksendungen profitiert.

Edit: Grad deine Antwort weiter oben entdeckt, in der du argumentierst das die Paketdienstleister von Bestellungen überschwemmt werden, was zu Lohnsekungen bei den Angestellten führt.
Das ist ökonomischer Unsinn, denn das wäre die erste Branche die aufgrund zuvieler Aufträge "leidet"!

Das ist kein Unsinn. Die Mitarbeiter kriegen dort Niedrigstlöhne bei steigender Arbeitsbelastung. Teilweise sind das dann nur 5€ die Stunde. Ich poste dazu gleich mal einen Link.

Hier ein paar Links zu dem Thema:
http://www.youtube.com/watch?v=ROWCl5Q4N4Q
http://www.sueddeutsche.de/medien/undercover-bei-rtl-wallraff-traegt-der-anderen-last-1.1370558

MfG
 
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Und wo ist da der Kunde/Versender dran Schuld?

Das ist Marktwirtschaft auf die Spitze getrieben. Die Leute lassen es halt auch mit sich machen, und dagegen kann nur die Politik etwas machen durch Mindestlöhne, und eben eine rigiede verfolgung der gesetzlichen Auflagen/Bestimmungen.
 
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Mit den Monitoren sind dann die Shops selber Schuld wenn die Monitore wegen Pixelfehlern zurück gehen, dann das P/L es dor testen zulassen nicht stimmt.
 
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Die sind an gar nichts schuld...

Du hast KEINE GARANTIE auf keine Pixelfehler! Und wenn du das Gerät in Betrieb nimmst, anders kannst du es ja nicht erkennen, hast du eben keine REcht mehr auf den Widerruf aus dem Fernabsatzgesetz....
 
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Selbst die Südkorea Monitore habe eine maximale Pixelfehleranzahl garantiert!
Es kann doch nicht sein das ich in DE schlechter dastehe, als wenn das Ding um die halbe Welt geschift wird?

Und im Laden würde ich drauf stehen das ich mir vorher anschauen kann, also werde ich es Online genauso machen.
 
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Dir wird aber nahezu jeder Händler den Vogel zeigen. Die haben ja nicht ohne Grund die Pixelfehler Services für gutes Geld im Programm....

Und natürlich gibt es ein maximum für die Pixelfehler. 20 oder 30 dürfen nicht kaputt sein. Wenn ich es aber richtig im Kopf habe, sind bei 1920x1080 bis zu 5 Pixelfehler kein Mangel. DU hast also kein Recht auf Nachbesserung, sondern musst damit leben, wenn du keine Garantie abgeschlossen hast, für die du extra blechst.

Die willst du dir aber eben über das Rücktrittsrecht im Onlinehandel "erschleichen", was nicht ok ist...
 
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Die willst du dir aber eben über das Rücktrittsrecht im Onlinehandel "erschleichen", was nicht ok ist...
Was hat das mit erschleichen zu tun, wenn ich vorab einen Monitor genau auf solche Fehler hin überprüfen möchte und mir das "ausdrücklich" per Gesetzt "erlaubt" ist bzw. Händler das aus Kulanz zugestehen?

MfG
 
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Moralisch fragwürdig, aber laut § erlaubt. Da habe ich nun kein Problem nimmt, hat der Händler halt Pech, wenn ich das Gefühl habe das er mich Abzocken will.
Und 5 bei 1080p sind extrem viel, wenn man sich mal das hier anschaut: New ACHIEVA Shimian QH270-Lite 27" LED Quad HD DVI 2560x1440 16:9 6ms PC Monitor | eBay
1 in der Mitte Fehlerhaft, mehr als 5 aussen :fehlerhaft und das bei WQHD und nichtmal den besten Panel.
 
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Was hat das mit erschleichen zu tun, wenn ich vorab einen Monitor genau auf solche Fehler hin überprüfen möchte und mir das "ausdrücklich" per Gesetzt "erlaubt" ist bzw. Händler das aus Kulanz zugestehen?

MfG
...

Dann sag mir mal, wie du einen Pixelfehler OHNE "inbetriebnahme des Geräts" feststellen willst.... nochmals sobald das Gerät in Betrieb genommen wird, erlische das Rücktrittsrecht aus dem Fernabsatzgesetz...

Für was verlinke und zitiere ich eigentlich die relevanten passagen, wenn eh keiner liest...

Moralisch fragwürdig, aber laut § erlaubt. Da habe ich nun kein Problem nimmt, hat der Händler halt Pech, wenn ich das Gefühl habe das er mich Abzocken will.
Und 5 bei 1080p sind extrem viel, wenn man sich mal das hier anschaut: New ACHIEVA Shimian QH270-Lite 27" LED Quad HD DVI 2560x1440 16:9 6ms PC Monitor | eBay
1 in der Mitte Fehlerhaft, mehr als 5 aussen :fehlerhaft und das bei WQHD und nichtmal den besten Panel.

Und? Wenn dir die Konditionen nicht passen, dann nimm halt den Service in Anspruch! Dafür gibt es ihn...

Leute, das ist doch genau das was ich meine. Das Fernabsatzgesetz wird leider immer wieder total falsch interpretiert, was dazu führt, das die Leute sich auch noch im Recht sehen, wenn Sie einfach nicht im Recht sind...

Der Gelackmeierte daran ist nur der Händler, der sich kaum wehren kann....

PS:
Pokerclock kannst du es ihnen bitte erklären, dir glauben Sie vielleicht...
 
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...

Dann sag mir mal, wie du einen Pixelfehler OHNE "inbetriebnahme des Geräts" feststellen willst.... nochmals sobald das Gerät in Betrieb genommen wird, erlische das Rücktrittsrecht aus dem Fernabsatzgesetz...

Für was verlinke und zitiere ich eigentlich die relevanten passagen, wenn eh keiner liest...
Laut Prad stimmt das nicht was du sagst.:
"Das Fernabsatzgesetz (FAG) (auch Fernabsatzrecht; seit 2002 eingegliedert im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz) regelt zusammenfassend die Rechtsverhältnisse bei sogenannten Fernabsatzverträgen, also z.B. beim Kauf eines TFT über das Internet von einem gewerblichen Verkäufer. Im BGB finden sich die entsprechenden Passagen unter § 312 b, c, d und e. Für den Verbraucher eröffnet es die Möglichkeit, die erworbene Ware innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Lieferung an den Händler zurückzusenden. Sofern bereits eine Zahlung geleistet wurde, muss der Händler den vollen Betrag zurückerstatten, nebst den Rücksendekosten, wenn der Gegenwert der Ware über 40,00 Euro liegt - i. d. R. sind das 7,00 Euro für ein versichertes Postpaket. Die Rücksendung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen, weil das Gerät zum Beispiel optisch nicht gefällt, Schlieren sichtbar sind, deutlich störende Pixelfehler auftreten oder die Ausleuchtung schlecht ist. Das Gerät kann somit auch dann zurückgeschickt werden, wenn die Pixelfehlertoleranz der jeweiligen Pixelfehlerklasse nicht überschritten wird."

Allerdings steht es dem Händler zu, in den AGB´s gesonderte Punkte einzutragen, wie das ein Gerät nicht entsiegelt etc. werden darf. In dem Fall ist es ratsam auf Händler umzusteigen welche das "nicht" explizit ausschliessen, wie Amazon zum Beispiel.

Quelle: PRAD | Reportage | TFT-Kauf: Fernabsatzgesetz und Pixelfehlertest
Und? Wenn dir die Konditionen nicht passen, dann nimm halt den Service in Anspruch! Dafür gibt es ihn...
Warum soll ich für einen service zahlen, der eigentlich, nach meiner Auffassung, durch die normale Grantie, siehe oben, abgedeckt ist?
Leute, das ist doch genau das was ich meine. Das Fernabsatzgesetz wird leider immer wieder total falsch interpretiert, was dazu führt, das die Leute sich auch noch im Recht sehen, wenn Sie einfach nicht im Recht sind...

Der Gelackmeierte daran ist nur der Händler, der sich kaum wehren kann....

PS:
Pokerclock kannst du es ihnen bitte erklären, dir glauben Sie vielleicht...
Ja Pockerclock, dass wäre mal eine Maßnahme! Als Beispiel würde ich da den von skysnake zitierten TFT Monitor Fall nehmen, welcher sich ja nicht mit den Angaben von Prad deckt.

MfG
 
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Wäsche online zu bestellen verstehe ich eh nicht, da ist es doch echt einfacher in nen Laden zu gehen und die Sachen auch direkt anzuprobieren..

Wenn die Läden denn mal das hätten, was man braucht... (idealerweise noch zu Preisen, die nicht 80% über online liegen...)

Also bei k&m konhte ich sogar im Laden ein bereits eingebautes mb anstandslos zurückgeben ohne Wertminderung. ^^

Ich hab bei nem Händler-für-den-ich-hier-garantiert-keine-Werbung-mache mal Übergangsweise eine FX5200 gekauft und später zum Vollpreis zurückgegeben, weil die im Laden mir eine angemessene Gewährleistungsabwicklung für meine 6800GT verweigert haben und ich somit erstmal 2-3 Wochen mit der Zentrale verhandeln musste. (nicht dass ich nach den ganzen Scherereien den Rest- bzw. Wiederbeschaffungswert ersetzt bekommen hätte, aber zumindest habe ich nicht mehr alzu viel Miese gemacht)

Hier im Forum hat bestimmt jeder User ein Erdungsband zuhaue denn hier geht ja relativ wenig kaputt :schief: Ich könnte sogar Wetten das hier nicht mal 10% der User wissen wie so nen teil aussieht :ugly: und gebrauchte Hardware wird hier ja genügend verscherbelt.

Gerüchten zu Folge soll es im hiesigen Dunstkries Redaktionen geben, bei denen schonmal 1-2 Dutzend Grafikkarten auf einem Haufen im Regal lagen/liegen... (zugegeben: War ein Metallregal, also ggf. geerdet :ugly: )


Das ist dann aber auch ein Mangel!

Das wird hiervon wiederum überhaupt nicht tangiert, sondern läuft wieder unter Gewährleistung, und somit Kostenlos.

Jein. Oftmals gibt es auch Eigenschaften, die online nicht oder nur eingeschränkt beschrieben werden. Natürlich kannst du dann versuchen, dass im Rahmen der Gewährleistung als Mangel zu regeln, da landest du aber ggf. in einem Rechtsstreit, wenn das Produkt 1:1 dem entspricht, was der Hersteller nun einmal liefert. De facto liegt hier eher ein nicht-gefallen vor. Aber eins, dass der Händler mit seiner unzureichenden/irreführenden Beschreibung zu verantworten hat.


nen neuen Fernseher kannst du aber auch nicht im Ladengeschäft testen...

Genauso wenig wie nen Monitor....

Du kannst dir die Vorführmodelle anschauen, aber das wars dann auch.

Also wenn ich im Laden sehen möchte, ob mein mitzunehmendes Exemplar auch die Bildeigenschaften (Stichwort: Schwankende Farbtreue) aufweist, dann möchte ich einmal den Händler sehen, der mir das verweigert. Einmal sehen. Kein zweites Mal...

Davon abgesehen: Selbst an einem Vorführmodell kann ich Eigenschaften wie Geräuschentwicklung, Helligkeitsregelbereich, Flimmerneigung, etc. beurteilen. Kann ich bei einem Onlinekauf alles erst im Rahmen des Testbetriebes. Ähnliches gilt z.B. für alles aus dem Audio-Bereich: Es ist vollkommen normal, dass du im Laden probehören kannst. Das wird beim Onlinekauf nicht gelingen, ohne die Verpackung zu öffnen.

Für die Händler ist das natürlich schlecht, weil man es den Produkten z.T. ansieht. Das ist aber ein Problem, dass die Händler letztlich weitergeben müssen: Durch Forderung nach sinnvollen Verpackungen an die Hersteller und durch entsprechende Abzüge für Unachtsame Testkäufer. Aber nicht durch generelle Preisaufschläge.


Dir wird aber nahezu jeder Händler den Vogel zeigen. Die haben ja nicht ohne Grund die Pixelfehler Services für gutes Geld im Programm....

Die meisten haben das nicht.
 
AW: Online-Handel: Rücksendungen könnten ab 2014 kostenpflichtig werden

Allerdings steht es dem Händler zu, in den AGB´s gesonderte Punkte einzutragen, wie das ein Gerät nicht entsiegelt etc. werden darf. In dem Fall ist es ratsam auf Händler umzusteigen welche das "nicht" explizit ausschliessen, wie Amazon zum Beispiel.
Quelle:
MfG

Diese Quelle ist total veraltet. Wie der BGH 2010 im "[URL="http://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/e-commerce/internetkauf-wasserbetten-ausprobieren-und-danach-zuruecksenden.html"]Wasserbettenurteil
" festgestellt hat, muss der Händler immer die vollen Kosten zurückerstatten, wenn das Produkt "normal ausprobiert" und zurückgeschickt wurde.

In dem besagten Fall hatte der Händler versucht, den nicht unbeträchtlichen Wertverlust eines einmal befüllten Wasserbettes durch einen Klausel zu verhindern, dass er bei der Erstattung des Kaufpreises einen Schadenersatz abziehen wollte, falls das Wasserbett entsiegelt und befüllt wurde. Dies hat der BGH für unwirksam erklärt.
 
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