Ich hatte mir den ja direkt angeschaut, eben weil der ja schon als geöffnet deklariert war. Da ist mir dann nix weiter aufgefallen und ich habe ihn angeschlossen. Als ich dann die Pixelfehler gesehen habe und im direkten Vergleich neben dem anderen Monitor ist mir das erst aufgefallen.Da hast du dich in eine schwierige Position gebracht. In dem Moment als du die Unstimmigkeit nach dem Auspacken bemerkt hast, da hättest du Fotos machen und dich beim Händler damit melden sollen. Also noch bevor du Hand angelegt hast. Jetzt aktuell steht die Aussage des Händlers, dass der Moni vor dem Versand getestet wurde und du selbst sagst, dass die Verpackung in Ordnung war und jetzt ist er defekt. Wonach sieht das aus?
Ich will dir nichts vormachen, ich halte beides für möglich. Wir können ja auch nur darauf hoffen, dass du ehrlich mit uns bist. In deiner Situation würde ich jetzt hergehen und die Aussage aufgreifen, dass der Monitor auf Funktion getestet wurde. Denn die ist ja erstmal nichtssagend, so lange da kein Ergebnisbericht existiert. Genau diesen Prüfbericht würde ich anfordern/einsehen wollen. Ist zwar nur ein Strohhalm, aber eventuell hilfts. Dazu würde ich fragen warum der schon geöffnet war. Wurde der als Ausstellungsstück genutzt, oder gar schon einmal retourniert? Probieren kannst du es zumindest.
Ok i hope zu deinen Gunsten?Aber jetzt mal schauen. Hab ja eine Info zur Gutschrift bekommen.
Das ist gut, dann wird der Betrag auch sicherlich in den nächsten 14 Tage kommen.Aber jetzt mal schauen. Hab ja eine Info zur Gutschrift bekommen.
Habe ich auch mitgemacht.Ich habe am gleichen Tag noch die Reklamation beantragt und dann hat es 1 Woche gedauert bis ich den Retourschein bekommen habe und dann wieder 1 Woche bis auf die Retour geantwortet wurde.
Gut, das musste ich in meinem Fall jetzt nicht machen und im Lieferumfang sind noch zwei spezielle Abstandshalter für die zwei Schraublöcher im unteren Bereich mit dabei gewesen. Da es dort ein Vorsprung gibt.Ja, glaube ich dir. Bei manchen Monitoren muss man um an die Verschraubungen zu kommen halt die halbe Verkleidung demontieren, weil man sonst gar nicht an den Standfuß kommt.
Ja laut pdf der volle Kaufpreis. Hat die Nachricht mit den ganzen Paragraphen wohl Wirkung gezeigt.Ok i hope zu deinen Gunsten?
Eine Telefononummer gibt es da gar nicht mehr. Der ganze Kontakt läuft über ein Ticketsystem.RMA beantragt und dann stand das Paket erstmal 3 Wochen neben mir, da sie einfach kein Retourenschein ausgestellt haben. Anfragen haben eine Woche auf Rückantwort auf sich warten lassen und mit einem Anruf wurden sie sogar sehr unfreundlich.
Die Rückerstattung kam dann auch ca. eine Woche später. Ich kaufe dort nichts mehr, der Support ist unter aller Sau. Das war dort aber nicht immer so, denn früher war der Support gut.
Das freut mich für dich.Ja laut pdf der volle Kaufpreis. Hat die Nachricht mit den ganzen Paragraphen wohl Wirkung gezeigt.
Der § 476 BGB lautet: Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.Bei Jakob Elektronik.
Nur ist es doch so, dass innerhalb der ersten 12 Monaten der Händler beweisen muss, dass ich für den Defekt verantwortlich bin.
Jetzt schicken dir mir das kaputte Gerät auch noch zurück. Kann ich da die Annahme verweigern?
Deine Quelle ist veraltet, es sind 12 Monate, hat sich gesetzlich geändert. Früher sind es 6 Monate gewesen.Es sind also 6 und nicht 12 Monate. Danach musst du beweisen, dass die Sache von Anfang an schadhaft war.
Hier das gesetzt dazu: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.htmlDeine Quelle ist veraltet, es sind 12 Monate, hat sich gesetzlich geändert. Früher sind es 6 Monate gewesen.
Cool, hatte echt immer 6 Monate in Erinnerung. Noch von meinem Studium. Aber das ist ja auch schon wieder 17 Jahre her. Hätte nicht erwartet, dass auch mal was im Sinne der Verbraucher geändert wird.Deine Quelle ist veraltet, es sind 12 Monate, hat sich gesetzlich geändert. Früher sind es 6 Monate gewesen.
Ist das rechtens so? Ich kann da ja nichts für und der Monitor kam ja schon defekt an bei mir.
Normalerweise müsste der Händler ja erst mal versuchen das Gerät zu reparieren bzw ich habe als Käufer das Recht auf Nacherfüllung.
siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Dann hast du sehr schlechte Karten, wenn der defekt erst nach verlassen des Händlers passierte.
Nochmal, es wurde ihm Eigenverschulden vorgeworfen und da greift keine Gewährleistung mehr! Wäre ja toll, wenn jemand eine gelieferte Ware selbst beschädigt und dann auf Gewährleistung das Geld zurückbekommtInteressiert nicht. Gefahrenübergang ist erst bei Ablieferung abgeschlossen und bis dahin haftet der Händler und muss das u.U. mit dem Transportunternehmen klären.