Es muss erst eine Unterschrift geleistet werden, dann darf das Paket geöffnet werden.
Korrekt. Es muss jedoch nicht zwingend der
Empfang des Pakets mit Unterschrift quittiert werden, sondern ggf. eben auch, dass man es als Empfänger zwecks Kontrolle geöffnet hat. Durch die Kontrolle sichert sich der Empfänger ab, durch die Unterschrift der Paketbote.
Wenn das Paket bereits mit offensichtlich beschädigter Umverpackung angeliefert wird, ist das in aller Regel unproblematisch.
Ist die Umverpackung augenscheinlich in Ordnung, kann der Überzeugungsaufwand höher sein, das Ansinnen ist aber trotzdem legitim. Die bestellten Kristallgläser und Ähnliches können eben auch in einer augenscheinlich intakten Umverpackung gelitten haben.
Ansonsten siehe auch
hier.
Anders sieht es bei Speditionen aus, da darf man darauf bestehen im Beisein der Spedition, Zulieferers die Ware auf Schäden zu prüfen und diese werden in einem Extrafeld auf dem Lieferschein vermerkt.
Es gibt keinen juristischen (und im Grunde auch keinen logistisch-technischen) Unterschied zwischen Speditionen und Paketdiensten. Beide sind als Dienstleister - innerhalb der dem jeweiligen Transportauftrag entsprechenden Vereinbarungen - zum ordnungsgemäßen Transport verpflichtet. Mit Übernahme der Sendung durch den Transportdienstleister übernimmt dieser in der Regel das Risiko vom Versender und entledigt sich dieses Risikos mit Lieferung an den Empfänger.
Preisfrage: Warum sollte der Empfänger das Risiko ungeprüft übernehmen müssen?
Auch Transportdienstleister haben prinzipiell das Recht, übernommene Transportgüter zu prüfen, wenn sie dafür haften, dass diese unbeschädigt ankommen. Wenn der Transportdienstleister darauf verzichtet und das Risiko ungesehen übernimmt, ist das
seine Sache und ein Vertragsgegenstand zwischen ihm und dem
Absender. Daraus ergibt sich keinerlei Verpflichtung des Empfängers, der in diesem Vertragsverhältnis eine dritte Person darstellt, zu deren Lasten nichts vereinbart werden darf.
Was der Transportdienstleister machen kann, wenn ihm die Ansprüche des Empfängers zu blöd sind: er kann ggf. von seinem Vertrag mit dem
Absender zurücktreten und das Paket nicht zu Ende ausliefern. Das ärgert dann zwar den Empfänger, aber der ist immer noch nicht vertraglich Beteiligter. Er kann sich dann wiederum nur beim Absender ausheulen, mit dem er ebenfalls einen Vertrag hat.
Fiat iustitia et pereat mundus.