Neues Mainboard gekauft - Gebrauchte defekte Ware mit falscher Seriennummer erhalten - Was tun?

Sind denn alle Mainboardkartons versiegelt? Bei meinem TUF und dem neuen ROG Strix A Gaming war da gar nix versiegelt. Dein Problem kenne ich nur zu gut, das hatten wir in der Firma schon sehr oft, nur kann man da einfach dem Großhändler den kram wieder zurückschicken
 
Versiegelt kenne ich jetzt nur vom Prozessor her, beim Mainboard kann ich mich jetzt nicht erinnern.

@Brokoli1
Hatte meinen letzten Beitrag etwas editiert gehabt, daher nochmals lesen.
 
Sind denn alle Mainboardkartons versiegelt? Bei meinem TUF und dem neuen ROG Strix A Gaming war da gar nix versiegelt. Dein Problem kenne ich nur zu gut, das hatten wir in der Firma schon sehr oft, nur kann man da einfach dem Großhändler den kram wieder zurückschicken

Die Kartons sind nicht versiegelt. Nur die ESD-Folie um das Board. Und der Klebestreifen war nicht da, auf dem Board die Schutzfolie auf dem Kühler fehlte, die M.2-Schraube war bereits aufgeschraubt. Die IO-Blende war aber eingepackt und die zwei SATA-Kabel auch. Im Karton waren aber schon viele Abdrücke vom vielen Transportieren vermute ich.

Selbst wenn ein Siegel am Karton schon offen wäre...auch das kann man nicht belegen. Ich hätte da trotzdem den Karton öffnen können und das Board tauschen. Die Argumentationskette ist ein Kreis....
 
Nur habe ich NULL Beweise.
Na und? Kennst du die Gewährleistung und wieso oft Händler so oft austauschen und ausbessern müssen? Weil sie in den ersten 6 Monate in der Beweispflicht sind und sie müssen dir in diesem Sinn auch beweisen können das korrekte Board gesendet zu haben. Ich würde mich statt hier im Forum zu informieren mal bei einem Anwalt informieren. Der wird dir besser über deine Rechte aufklären können und ein Händler wird dir ein Mandat zusenden, wenn du 100 Euro nicht bezahlen würdest!

Man sei nicht so kleinlich und informiere dich zunächst über deine Rechte!
 
Die Kartons sind nicht versiegelt. Nur die ESD-Folie um das Board. Und der Klebestreifen war nicht da, auf dem Board die Schutzfolie auf dem Kühler fehlte, die M.2-Schraube war bereits aufgeschraubt. Die IO-Blende war aber eingepackt und die zwei SATA-Kabel auch. Im Karton waren aber schon viele Abdrücke vom vielen Transportieren vermute ich.

Selbst wenn ein Siegel am Karton schon offen wäre...auch das kann man nicht belegen. Ich hätte da trotzdem den Karton öffnen können und das Board tauschen. Die Argumentationskette ist ein Kreis....
Ja das ist echt schlecht für dich, da kannst dich ewig mit rumschlagen wenn der Händler da keine einsicht zeigt. Sehr ärgerlich das ganze.
Die ESD Folie war bei mir aber auch nicht zugeklebt, bei beiden Boards nicht
 
Glaube habe auch einiges zu verkaufen, so wie ihr hier gleich aufgibt könnte ich auch einiges loswerden und Geld machen. :D
 
Na und? Kennst du die Gewährleistung und wie so oft Händler so oft austauschen und ausbessern müssen? Weil sie in den ersten 6 Monate in der Beweispflicht sind und sie müssen dir in diesem Sinn auch beweisen können das korrekte Board gesendet zu haben. Ich würde mich statt hier im Forum zu informieren mal bei einem Anwalt informieren. Der wird dir besser über deine Rechte aufklären können und ein Händler wird dir ein Mandat zusenden, wenn du 100 Euro nicht bezahlen würdest!

Man sei nicht so kleinlich und informiere dich zunächst über deine Rechte!

Naja bleib mal auf dem Teppich. Es geht um 100€ und ich habe eine gute Geschäftsbeziehung. Jetzt direkt zum Anwalt zu rennen , dann wird die Geschäftsbeziehung von denen beendet werden., was ich nicht möchte.

Zumal: Klar gibt es eine Gewährleistungspflicht. Aber Nur, wenn das gekaufte Produkt auch dem tatsächlichen entspricht. Und das ist in diesem Fall eben NICHT der Fall.

Wir können das Spiel ja mal Umdrehen: Ich habe euch alle belogen und ein defektes Board von einem anderen PC in den neuen Karton gepackt und nun wollte ich das von dem Händler repariert haben. Wie argumentiert du nun?

Der Händler wird sich auf das Irrtumsvorbehalt oder sowas stützten. Da hat ein Mitarbeiter dort eben wie üblich mit bestem Wissen und Gewissen den Karton aus dem Lager genommen und verschickt.
Glaube habe auch einiges zu verkaufen, so wie ihr hier gleich aufgibt könnte ich auch einiges loswerden und Geld machen. :D

Das ist eine Frage der Persönlichkeit. Ich strebe es an Ruhe zu haben und weiterhin gute Beziehungen mit Menschen zu haben, weil man sich immer zwei Mal im Leben sieht. Andere beharren bis zur letzten Instanz auf ihr Recht und haben damit so viel Stress, Probleme und Ärger, welcher meistens nie im Verhältnis steht.

Recht haben und Recht geben sind unterschiedliche Dinge...
 
Naja bleib mal auf dem Teppich. Es geht um 100€ und ich habe eine gute Geschäftsbeziehung
Und das ist für dich kein Geld? Am Ende interessiert es mich noch nicht mal, weil es dein Geld ist. ;)

Jetzt direkt zum Anwalt zu rennen , dann wird die Geschäftsbeziehung von denen beendet werden., was ich nicht möchte.
Blödsinn, was glaubst, du würde der Händler machen, wenn er von dir keine 100 Euro bekommen würde?! Du hast keine Geschäftsbeziehung mit dem Händler, auch nicht, wenn du als privater Kunde einige tausende von Euro ausgegeben hättest. Was glaubst du was es dem Händler intressiert.. Mich hat einer mal 3,5 Monate in der Herstellergarantie warten lassen und hat sich erst dann bewegt als ich mit dem Anwalt drohte.
 
Doch, 100€ ist einiges. Da müssen viele sehr lange für arbeiten. Das ist unumstritten. Und klar, ich verstehe deine Sichtweise komplett und du hast ja auch Recht. Aber den ganzen Ärger und das Theater möchte ich einfach nicht haben.
 
Was du aber von dir gibst, eher das man es mit dir machen kann... sorry... du gibst selbst mit 100 Euro so schnell nach.
Wie bereits geschrieben... setze ein Schriftstück auf und nicht per Email! Damit der Händler merkt, dass du es auch ernst meinst und setze eine Frist! Keiner hat was davon geschrieben das du direkt zum Anwalt laufen sollst!

Man muss sich auch mal mit Konflikte auseinandersetzen können und nicht direkt den Kopf einziehen, wenn es doch mal schwierig wird.
 
Und das ist für dich kein Geld? Am Ende interessiert es mich noch nicht mal, weil es dein Geld ist. ;)

Blödsinn, was glaubst, du würde der Händler machen, wenn er von dir keine 100 Euro bekommen würde?! Du hast keine Geschäftsbeziehung mit dem Händler, auch nicht, wenn du als privater Kunde einige tausende von Euro ausgegeben hättest. Was glaubst du was es dem Händler intressiert.. Mich hat einer mal 3,5 Monate in der Herstellergarantie warten lassen und hat sich erst dann bewegt als ich mit dem Anwalt drohte.

Wieso habe ich keine Geschäftsbeziehung? Was soll das denn sonst sein?


Die Sachlage wäre einfacher.: Ich habe Ware erhalten und diese nicht bezahlt. Da gibt es keine andere Sichtweise.

Es ist nicht ein Mangel, der nicht vom Hersteller behoben wird.
Es ist ein komplett anderer Gegenstand, der laut deren Datenbank niemals bei denen erworben wurde.
Und das kann der Händler nicht beweisen und das kann ich auch nicht
 
Mich hat einer mal 3,5 Monate in der Herstellergarantie warten lassen und hat sich erst dann bewegt als ich mit dem Anwalt drohte.
Du hast recht, in diesem Fall hat unsere Geschäftsbeziehung darunter gelitten, weil ich seither dort nichts mehr bestelle. :D
Die Sachlage wäre einfacher.: Ich habe Ware erhalten und diese nicht bezahlt. Da gibt es keine andere Sichtweise.
Eben nicht! Weil du dann ein Mandat bekommst und das ganze sogar bis zum Gerichtsvollzieher gehen würde, dein Händler würde so oder so an sein Geld kommen!
 
Diese Aussage ist mir bekannt. Die kursiert durchs Internet. Aber ist sie wahr? Gibt es dafür irgendwelche Belege?
Gibt es Belege für das Gegenteil? :)

Fakt ist, du musst nichts unbesehen annehmen. Unter welchen Bedingungen sich welcher Transportdienstleister auf eine Begutachtung (i.d.R. im Beisein des Boten) einlässt, musst du mit diesem klären ... ebenso, wie du später ggf. nachweisen musst, dass dich ein Produkt in einer augenscheinlich intakten Umverpackung trotzdem beschädigt erreicht hat.

Ich stehe beispielsweise mit den meisten Paketboten, die meinen Wohnbereich bedienen, auf gutem Fuß. Diese wissen aber auch, dass ich nicht jedes Paket kontrolliere, sondern nur solche, deren erwarteter Inhalt besonders empfindlich ist bzw. bei dem der Versender noch ein unsicherer Kandidat ist; und dass ich dabei schnell und umsichtig zur Sache gehe und im Falle der Nichtannahme ohne Murren und Knurren quittiere, dass das Paket durch mich geöffnet wurde.

Wer die Zähne nicht für eine höfliche Frage auseinander bekommt, hat natürlich grundsätzlich schlechte Karten. Wenn darauf eine ablehnende Antwort bekommt, kann man immer noch auf Verdacht die Annahme verweigern.

Ansonsten gilt, was ich bereits als Alternative genannt habe: Pro-Forma-Reklamation, sobald die Unregelmäßigkeit festgestellt wurde. Nicht weiter auspacken, schon gar nicht nutzen, auch wenn's in den Fingern juckt. Erst wenn der Händler bestätigt/versichert hat, dass er die angezeigten Unregelmäßigkeiten zur Kenntnis genommen hat und alles in Ordnung wäre, kann man prüfen, ob es tatsächlich nur falscher Alarm war.
Sicherlich kann man sich diese Umstände auch sparen, darf sich dann aber eben auch nicht beschweren, wenn später noch größere Umstände entstehen.
 
Es ist nicht ein Mangel, der nicht vom Hersteller behoben wird.
Klar, weil es nicht dein bestelltes Board ist, wieso sollte der Hersteller für Murgs was zwischen dir und dem Händler passiert gerade stehen?!

Es ist ein komplett anderer Gegenstand, der laut deren Datenbank niemals bei denen erworben wurde.
Und ist es dein Problem? Noch schlimmer ist das dir hier sogar ein Betrugsversuch zugeschrieben wird, weil du angeblich ein Board zurückgesendet hast was nicht dort gekauft wurde.

Und das kann der Händler nicht beweisen und das kann ich auch nicht
Richtig, aber da gibt es ein kleinen Hacken für den Händler und das nennt sich Gewährleistung. ;)
Kann er es innerhalb der ersten 6 Monate nicht beweisen muss er in den sauren Apfel beißen, nicht DU!
Wären die ersten 6 Monate bereits verstrichen müsstest du es beweisen und dann würdest du in den sauren Apfel beißen.

Wie bereits geschrieben hole dir rechtliche Beratung, diese kostet oft noch nicht mal was.
Möchtest du aber ohne Schuld Kleinbeigeben kannst du mir gerne auch 100 Euro zukomme lassen. :D

Ich bin dann hier mal raus und wünsche dir, das alles zu deinem besten geregelt wird. :)
 
Puh, Ärger, Stress und Anstrengung vermeiden? Nö, ich schließe mich da @IICARUS an.
Das sollte man nicht so durchwinken.
Der Händler muss Dir beweisen, dass er Dir das richtige Produkt geschickt hat.
Und man sollte sich doch eher fragen, weshalb es der Händler in Deinem Fall darauf anlegt, sich einen guten Kunden (400-500 Komponenten) zu vergraulen. Und bisher hat es mit Dir als Kunde anscheinend auch keine Probleme gegeben, die eine derartige Unterstellung rechtfertigen.
Es ist halt auch nicht immer damit getan, dass man seinen Frieden möchte. Möglicherweise hat der Händler auch ein paar faule Eier im Nest und es betrifft demnächst andere Kunden.

Und letztlich kann man eine Reklamation und Aufforderung zur Nachbesserung auch deutlich kommunizieren ohne dem Händler gleich ne Kriegserklärung zu schicken.
 
Danke für eure Antworten und Meinungen.

Ich warte noch immer auf eine Rückmeldung vom Händler.
Parallel habe ich einem Kumpel geschrieben, der Jura studiert...

Mal sehen...
 
Wenn man wenig Skrupel hat, könnte man dem Händler auch mit Verweis auf dieses Thema hier ja ein wenig "Druck" machen :devil:

Überschwängliches Lob durch dich ob der großen Kulanz des Händlers, oder eben ein vernichtendes Urteil des Selben.

Sind ja nicht grad wenig potenzielle Kunden für einen Hardware-Versandhändler hier unterwegs :fresse:
Und die öffentliche Meinung ist manchmal (leider) ein großes Druckmittel.
Hab auch schon erlebt, dass Jemand einknickt, wenn das Wort "Verbraucherzentrale" nur flüchtig erwähnt wird. :D

PS: Nicht ganz ernst nehmen, bitte ;)
 
Gibt es Belege für das Gegenteil? :)
Ich habe mal ein Paket in der Filiale abgeholt und durfte es erst öffnen, nachdem ich den Erhalt quittiert hab.
Und wenn ich jedesmal die Annahme verweigere weil ich das Paket nicht öffnen darf, hab ICH das Problem. Ich will ja das Paket.

Ich hatte Mal ein ähnliches Problem mit einem Schuh. Der Schuh ging nach einer Woche kaputt und ich habe ihn zurück gebracht. Es stellte sich raus, dass es ein Messeschuh gewesen ist und ich ihn nicht im Laden gekauft haben kann weil solche Schuhe nie in den Verkauf gelangen. Nach vielem Diskutieren und Rücksprache mit Nike habe ich Ersatz erhalten. Ich hatte da Glück. Das ist tatsächlich ein schwieriges Thema. Keine Partei kann einen Beweis liefern.
 
Mahlzeit.
Es muss erst eine Unterschrift geleistet werden, dann darf das Paket geöffnet werden.
Das Risiko liegt hier 100% beim Kunden, Besteller.
Deshalb gilt schon als erstes den Umkarton auf Schäden, Mängel zu überprüfen und ggf. alles per Fotos zu dokumentieren. Vor der Unterschrift hat der Kunde die Möglichkeit die Annahme der Sendung zu verweigern.

Klar, hat auch nicht jeder Lust bei jedem Paket ein "Unboxing-Vid" zu erstellen :ugly:

....man kann natürlich versuchen den Postboten zu belatschern, nur kommt dieser in Teufelsküche sollte sowas rauskommen!
In dem Punkt das hier nachgebessert werden muss in Sachen Übereinstimmung der Seriennummern gebe ich euch zu 100% recht um diesen Betrug schleunigst entgegenzuwirken.

Anders sieht es bei Speditionen aus, da darf man darauf bestehen im Beisein der Spedition, Zulieferers die Ware auf Schäden zu prüfen und diese werden in einem Extrafeld auf dem Lieferschein vermerkt.
 
Es muss erst eine Unterschrift geleistet werden, dann darf das Paket geöffnet werden.
Korrekt. Es muss jedoch nicht zwingend der Empfang des Pakets mit Unterschrift quittiert werden, sondern ggf. eben auch, dass man es als Empfänger zwecks Kontrolle geöffnet hat. Durch die Kontrolle sichert sich der Empfänger ab, durch die Unterschrift der Paketbote.

Wenn das Paket bereits mit offensichtlich beschädigter Umverpackung angeliefert wird, ist das in aller Regel unproblematisch.
Ist die Umverpackung augenscheinlich in Ordnung, kann der Überzeugungsaufwand höher sein, das Ansinnen ist aber trotzdem legitim. Die bestellten Kristallgläser und Ähnliches können eben auch in einer augenscheinlich intakten Umverpackung gelitten haben.

Ansonsten siehe auch hier.


Anders sieht es bei Speditionen aus, da darf man darauf bestehen im Beisein der Spedition, Zulieferers die Ware auf Schäden zu prüfen und diese werden in einem Extrafeld auf dem Lieferschein vermerkt.
Es gibt keinen juristischen (und im Grunde auch keinen logistisch-technischen) Unterschied zwischen Speditionen und Paketdiensten. Beide sind als Dienstleister - innerhalb der dem jeweiligen Transportauftrag entsprechenden Vereinbarungen - zum ordnungsgemäßen Transport verpflichtet. Mit Übernahme der Sendung durch den Transportdienstleister übernimmt dieser in der Regel das Risiko vom Versender und entledigt sich dieses Risikos mit Lieferung an den Empfänger.

Preisfrage: Warum sollte der Empfänger das Risiko ungeprüft übernehmen müssen?

Auch Transportdienstleister haben prinzipiell das Recht, übernommene Transportgüter zu prüfen, wenn sie dafür haften, dass diese unbeschädigt ankommen. Wenn der Transportdienstleister darauf verzichtet und das Risiko ungesehen übernimmt, ist das seine Sache und ein Vertragsgegenstand zwischen ihm und dem Absender. Daraus ergibt sich keinerlei Verpflichtung des Empfängers, der in diesem Vertragsverhältnis eine dritte Person darstellt, zu deren Lasten nichts vereinbart werden darf.

Was der Transportdienstleister machen kann, wenn ihm die Ansprüche des Empfängers zu blöd sind: er kann ggf. von seinem Vertrag mit dem Absender zurücktreten und das Paket nicht zu Ende ausliefern. Das ärgert dann zwar den Empfänger, aber der ist immer noch nicht vertraglich Beteiligter. Er kann sich dann wiederum nur beim Absender ausheulen, mit dem er ebenfalls einen Vertrag hat.

Fiat iustitia et pereat mundus. :D
 
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