News Laut Bundesverwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist "nicht zulässig"

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Das Bundesverwaltungsgericht hat die deutsche Vorratsdatenspeicherung für nicht zulässig erklärt. Hierbei stützt man sich auf ein EuGH-Urteil. Unterdessen streitet die Ampel-Regierung um eine Nachfolgeregelung.

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Um einfach mal Klartext zu reden:

Wenn man, sobald einem etwas vor die Augen kommt, das man nicht sehen sollte (sogar ohne dass man selbst irgendwas gemacht hätte), riskiert, dass der halbe Hausrat beschlagnamt wird, und man von einem Mob halbwegs gekillt wird, nur weil eine IP-Nummer irgendwo steht, dann ist so eine Speicherung eine gigantische Gefahr für jeden Bürger, der nicht physisch blind ist.


Wenn eine Staatsanwaltschaft schon selbst bedauert:
Uns sind die Hände gebunden.
und damit zugibt, dass sie am liebsten nichts davon erfahren hätte, dann hat das eine sehr hohe Aussagekraft darüber, wie Beamte, die eigentlich Verbrecher jagen wollen, die z.B. in Menschenmengen fahren, Personen von Brücken zu Tode stürzen, Juwelen rauben, oder Personen vergewaltigen und Bedrohen, dazu missbraucht werden, gegen ihren Willen unschuldige Bürger zu terrorisieren, die nur zur falschen Zeit am falschen Ort waren.

Wenn das Strafrecht einfach nur mehr nützen würde, als es am Ende schadet, dann könnte man ja sogar z.B. über eine kurzzeitige Speicherung für echte schwere Straftaten sprechen, sodass ein Richter hinterher die Herausgabe des Anschlussinhabers verlangen kann. Aber aktuell wäre, meines Wissens nach, das, was die Lehrerin im Beitrag technisch gesehen getan hat, eine "schwere Straftat" und sie würde auf eine Stufe mit Mördern und Vergewaltigern gestellt.

Solange aber jeder Mensch jeden Tag durch die bloße Nutzung des Netzes oder sozialer Netzwerke die Gefahr läuft, von heute auf morgen unschuldig aus dem Leben gerissen zu werden (Edit: oder gar die berufliche Zukunft für immer zerstört ist [eventuell selbst nach dem Freispruch, weil man schon abgestempelt wurde]), kann jeder Mensch in Deutschland nur dankbar dafür sein, dass dieses Instrument nicht verfassungsmäßig ist.
 
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Um einfach mal Klartext zu reden:

Wenn man, sobald einem etwas vor die Augen kommt, das man nicht sehen sollte (sogar ohne dass man selbst irgendwas gemacht hätte), riskiert, dass der halbe Hausrat beschlagnamt wird, und man von einem Mob halbwegs gekillt wird, nur weil eine IP-Nummer irgendwo steht, dann ist so eine Speicherung eine gigantische Gefahr für jeden Bürger, der nicht physisch blind ist.


Wenn eine Staatsanwaltschaft schon selbst bedauert:

und damit zugibt, dass sie am liebsten nichts davon erfahren hätte, dann hat das eine sehr hohe Aussagekraft darüber, wie Beamte, die eigentlich Verbrecher jagen wollen, die z.B. in Menschenmengen fahren, Personen von Brücken zu Tode stürzen, Juwelen rauben, oder Personen vergewaltigen und Bedrohen, dazu missbraucht werden, gegen ihren Willen unschuldige Bürger zu terrorisieren, die nur zur falschen Zeit am falschen Ort waren.

Wenn das Strafrecht einfach nur mehr nützen würde, als es am Ende schadet, dann könnte man ja sogar z.B. über eine kurzzeitige Speicherung für echte schwere Straftaten sprechen, sodass ein Richter hinterher die Herausgabe des Anschlussinhabers verlangen kann. Aber aktuell wäre, meines Wissens nach, das, was die Lehrerin im Beitrag technisch gesehen getan hat, eine "schwere Straftat" und sie würde auf eine Stufe mit Mördern und Vergewaltigern gestellt.

Solange aber jeder Mensch jeden Tag durch die bloße Nutzung des Netzes oder sozialer Netzwerke die Gefahr läuft, von heute auf morgen unschuldig aus dem Leben gerissen zu werden (Edit: oder gar die berufliche Zukunft für immer zerstört ist [eventuell selbst nach dem Freispruch, weil man schon abgestempelt wurde]), kann jeder Mensch in Deutschland nur dankbar dafür sein, dass dieses Instrument nicht verfassungsmäßig ist.
Wohl gesprochen. Dem ist nichts mehr hinzu zufügen.
Man kann übrigens nur hoffen, dass ein Gericht die Frau frei spricht.
 
Wie oft wurde dieser Mist gekippt ? Hab da ein Vorschlag für die Bundesregierung ! Jeden Monat kommt eine Rundmail an alle Abgeordneten als Erinnerung das jegliche art der Vorratsspeicherung verboten und illegal ist ! Weil die Affen dort sonst alle 3 Wochen es wieder vergessen xD
 
Los Frau Faeser, auf ein Neues und dann wieder durch die Instanzen.

@Schnitzelnator

Dass der Staatsanwaltschaft die Hände gebunden sind, ist praktisch gesehen nicht korrekt, denn sie ist Weisungsgebunden.

Bemerkenswerterweise wird davon in diesem Fall wohl kein gebrauch gemacht, woanders klappt das i.d.R ganz gut.
 
Wenn eine Staatsanwaltschaft schon selbst bedauert:

und damit zugibt, dass sie am liebsten nichts davon erfahren hätte, dann hat das eine sehr hohe Aussagekraft darüber, wie Beamte, die eigentlich Verbrecher jagen wollen, die z.B. in Menschenmengen fahren, Personen von Brücken zu Tode stürzen, Juwelen rauben, oder Personen vergewaltigen und Bedrohen, dazu missbraucht werden, gegen ihren Willen unschuldige Bürger zu terrorisieren, die nur zur falschen Zeit am falschen Ort waren.
Was hat denn "am liebsten nichts davon erfahren wollen" mit "können Täter nicht ermitteln" zu tun?

Und was du da alles schreibst: unser Justizsystem ist zwar noch lange nicht perfekt aber man darf auch nicht Kriminelle im Internet tun lassen was sie wollen. Und ohne IP und Verbindungsdaten kann kein Anschlussinhaber festgestellt werden.
 
Wie oft wurde dieser Mist gekippt ? Hab da ein Vorschlag für die Bundesregierung ! Jeden Monat kommt eine Rundmail an alle Abgeordneten als Erinnerung das jegliche art der Vorratsspeicherung verboten und illegal ist ! Weil die Affen dort sonst alle 3 Wochen es wieder vergessen xD
die vergessen nichts, die machen das mit absicht, weil sie es um jeden preis durchdrücken wollen. im prinzip kannst du denen nur mit dem entzug des passiven wahlrechts beikommen.
 
die vergessen nichts, die machen das mit absicht, weil sie es um jeden preis durchdrücken wollen. im prinzip kannst du denen nur mit dem entzug des passiven wahlrechts beikommen.
Ja leider hast du recht auch wenn ich mein Text ironisch gemeint war.

Meine Meinung müssten man mal Anfängen mit Gefängnisstrafe ! Wer mit voller Absicht gegen die Grundrechte verstößt geht ins Bau. Aber ich befürchte es wird sich erst was ändern wenn wir uns Richtung Berlin bewegen
 
Wie oft wurde dieser Mist gekippt ? Hab da ein Vorschlag für die Bundesregierung ! Jeden Monat kommt eine Rundmail an alle Abgeordneten als Erinnerung das jegliche art der Vorratsspeicherung verboten und illegal ist ! Weil die Affen dort sonst alle 3 Wochen es wieder vergessen xD
Vor allen Dingen Scholz hat ja ein kleines Alzheimerproblem! Ok mit 65 ist der Chefalzheimer der Ampel ja altersbedingt dazu berechtigt, was ihn aber als Bundeskanzler disqualifiziert! Und die Frau Faeser braucht ja ihre Spitzel! Da gefällt mir Buschmann ausnahmsweise mal besser! Aber mit rechtswidrigen Verordnungen und Gesetzen kennt sich unser 736 Bewohner fassendes Altersheim in Berlin ja besonders gut aus! Und das ist noch die " Bright Side of Bullshit" sozusagen!
 
Meine Meinung müssten man mal Anfängen mit Gefängnisstrafe ! Wer mit voller Absicht gegen die Grundrechte verstößt geht ins Bau.
Eine Gefängnisstrafe halte ich für übertrieben, aber man könnte zumindest jemanden, der zweimal für ein Gesetz stimmt, das am Ende verfassungswidrig ist, aus dem Bundestag kicken, weil er sich als unzuverlässig erwiesen hat.

Edit: Das würde auch den Gruppenzwang komplett zerstreuen, denn so wie es aktuell abläuft, wird ja das gemacht, was Parteispitzen beschlossen haben und die Abgeordneten sind nur Figuren, die einheitlich ihre Hand heben.
Es war eigentlich so gedacht, dass jeder Abgeordnete selbst prüfen kann, was er für richtig hält und häufiger anders entscheiden kann, als seine Kollegen. Nur so ist auch die große Anzahl an Köpfen sinnvoll.

Edit2: Und die Sitzposition jedes Abgeordneten sollte komplett ausgelost werden, damit das Absprechen von Parteitaktiken und das Abstimmungsverhalten völlig diffundieren. Mit dieser Abtrennung in ihre jeweiligen Bubbles sind die Abgeordneten meiner Meinung nach nicht so entscheidungsfähig.
 
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Was hat denn "am liebsten nichts davon erfahren wollen" mit "können Täter nicht ermitteln" zu tun?

Und was du da alles schreibst: unser Justizsystem ist zwar noch lange nicht perfekt aber man darf auch nicht Kriminelle im Internet tun lassen was sie wollen. Und ohne IP und Verbindungsdaten kann kein Anschlussinhaber festgestellt werden.
Es ist ein Grundprinzip des Rechtsstaates, dass Rechte wie Fernemeldegeheimnis nur bei ausreichendem Verdacht aufgehoben werden können, für genau diesen Anschluss.
Das soll aber die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich aushebeln. Einfach mal pauschal alles abhören ist das Konzept.
 
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