Vorratsdatenspeicherung: Erneute Schlappe beim EUGH

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Die Deutschen bekommen die Vorratsdatenspeicherung nicht in ein bestehendes Gesetz formuliert: Der EUGH hat nun auch den letzten Anlauf gekippt, nachdem zwei Provider geklagt hatten. Der Gesetzgeber muss nun erneut nachbessern oder das Thema fallen lassen.

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Wenigstens eine gute Nachricht heute...

Naja das ist nur Fasade. Denn die Verantwortlichen sagen schon öffentlich das sie alles tun um jene angebliche "Grundrechte" zu umgehen, und suchen schon Schlupflöcher wie sie weiter Grundrechte mit füssen treten können :-(

Egal was für ein angebliches Grundrecht die Bürger auch haben sollen, es wird jedes einzelne von der Politik und Verantwortlichen Gebrochen !

Artikel 1 ? Die Würde der Verantwortlichen darf nicht angetastet werden ;-)
MfG
 
Naja das ist nur Fasade. Denn die Verantwortlichen sagen schon öffentlich das sie alles tun um jene angebliche "Grundrechte" zu umgehen, und suchen schon Schlupflöcher wie sie weiter Grundrechte mit füssen treten können :-(

Egal was für ein angebliches Grundrecht die Bürger auch haben sollen, es wird jedes einzelne von der Politik und Verantwortlichen Gebrochen !

Artikel 1 ? Die Würde der Verantwortlichen darf nicht angetastet werden ;-)
MfG
Deutschland hat ja schon mit seiner Wehrpflicht gezeigt, dass ihnen die Grundrechte am A. vorbei gehen. Hierbei will ich auch zu bedenken geben, dass diese nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt wurde...
Die Wehrpflicht durfte Grundrechte einschränken. Auch dass Gleichberechtigung gern nur eine Richtung geht in Deutschland wurde bei der Wehrpflicht gezeigt, nachdem Frauen nach Klage einer Soldatin in den 90ern "Dienst an der Waffe" leisten durften, aber es nicht mussten, sprich Gleichberechtigung nur im Dürfen, nicht im Müssen.

Und dann hat man heutzutage noch immer Idioten, welche die Wehrpflicht fordern, wobei es sich meist um welche handelt, die erwarten, dass andere für sie die Köpfe hinhalten...

Bin aber erstaunt, dass der EUGH bis jetzt nicht mit Sonderregelungen und Ausnahmen für Deutschland um die Ecke kam. Beim Europäischen Fürsorgeabkommen konnte Deutschland ja auch einfach mal die Zahlungen einstellen und hat im Nachhinein vom EUGH Recht bekommen, obwohl dies einen Bruch des Abkommens / Vertragsbruch darstellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei schweren Straftaten wäre ich schon dafür das die IPs ermittelt werden können.
Aber ich glaube die tummeln sich alle im Darknet. Und verschleiern ihre Ips.
Die Polizei bekommt die nur wenn sie "Undercover" bzw verdeckt, sich als Interessent/Käufer ausgibt und sich mit ihnen trifft.
Aber im normalen Internet sind auch noch Hassprediger unterwegs. Und so Irre die anderen Menschen mit dem Tod drohen. Oder Frauen ungefragt ihre Penisbilder schicken. Die müssen auch alle ermittelt werden.
 
Finde ich gut, es gibt sowieso schon viel zu viel Datensammelwut der Regierung.
Dann bitte auch noch direkt die unnützen Fingerabdrücke als Pflicht beim Perso abschaffen.
Man muss ja nicht direkt von jedem die Fingerabdrücke nehmen, sondern küönnte so einen Quatsch freiwillig anbieten, wenn jemand das will. Würde den Perso auch nicht noch teurer machen als er sowieso schon war.
 
Wenigstens eine gute Nachricht heute...
Zum Teil ja, aber es wird andere Türen öffnen bei denen die EU mehr Macht ausüben kann und wird. Daher bin ich vorsichtig auf das Scheitern der Vorratsdatenspeicherung euphorisch zu sein.
Es werden immer Vorwände gesucht um etwas durchsetzen zu können. In diesem Fall wurde ja schon einige genannt. Ich glaube eher das die Digitalisierung und die Vorratsdatenspeicherung mit vereint werden sollen. Nur hat man noch keinen richtigen Ansatz gefunden.
Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die Vorratsdatenspeicherung Erfolg haben wird.
 
Es wird Zeit für Imperator Voss!

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Bei schweren Straftaten wäre ich schon dafür das die IPs ermittelt werden können.

IP zu einer Uhrzeit ist eh schon durch den Provider ermittelbar, wenn die IP nicht über einen VPN daher kommt.
Und selbst dann gibt es viele VPN Dienste, die trotzdem die Original-IP weitergeben (auch solche, die sich mit Anonymität in ihrer Werbung schmücken).

Insofern bringt IP Speicherung nur bei Unvorsichtigen oder solchen, die im Affekt schnell strafbar gehandelt haben. etwas
 
IP zu einer Uhrzeit ist eh schon durch den Provider ermittelbar, wenn die IP nicht über einen VPN daher kommt.
Und selbst dann gibt es viele VPN Dienste, die trotzdem die Original-IP weitergeben (auch solche, die sich mit Anonymität in ihrer Werbung schmücken).

Insofern bringt IP Speicherung nur bei Unvorsichtigen oder solchen, die im Affekt schnell strafbar gehandelt haben. etwas
Es geht darum wie lange die IPs gespeichert werden.
Bei vielen Anbietern ist das so, dass wenn man seinen Router vom Netz trennt eine neue IP bekommt.
Wenn dann die alte sofort gelöscht wird, haben Ermittler keine Möglichkeit mehr den Anschlussinhaber zu identifizieren.
 
Es geht darum wie lange die IPs gespeichert werden.
Bei vielen Anbietern ist das so, dass wenn man seinen Router vom Netz trennt eine neue IP bekommt.
Wenn dann die alte sofort gelöscht wird, haben Ermittler keine Möglichkeit mehr den Anschlussinhaber zu identifizieren.

Meines Wissens werden diese IPs momentan schon für längere Zeit gespeichert.
Oder liege ich damit falsch?
 
Deutschland hat ja schon mit seiner Wehrpflicht gezeigt, dass ihnen die Grundrechte am A. vorbei gehen. Hierbei will ich auch zu bedenken geben, dass diese nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt wurde...
Die Wehrpflicht durfte Grundrechte einschränken.
Eine Wehrpflicht gab/gibt es allerdings nicht nur in Deutschland.

Übrigens schränkt auch eine Haftstrafe Grundrechte ein, deiner etwas übersimplifizierten Argumentation zufolge müssten wir also grundsätzlich auf Strafvollzug verzichten.

Auch dass Gleichberechtigung gern nur eine Richtung geht in Deutschland wurde bei der Wehrpflicht gezeigt, nachdem Frauen nach Klage einer Soldatin in den 90ern "Dienst an der Waffe" leisten durften, aber es nicht mussten, sprich Gleichberechtigung nur im Dürfen, nicht im Müssen.
Hier verwechselt du etwas Grundsätzliches: Geklagt wurde explizit deswegen, weil es Frauen untersagt war, Dienst an der Waffe zu leisten. Die Klägerin kann gar keine Pflicht zu Lasten Dritter einklagen. Sie hat für sich geklagt und aus ihrem spezifischen Fall wurde abgeleitet: Wenn sie darf, dürfen auch andere Frauen bei vergleichbarer Eignung.

Was du anstrebst, ist trotz thematischer Nähe ein rechtlich grundsätzlich anders gelagerter Sachverhalt.
Niemand kann Pflichten für unspezifische Drittparteien einklagen, für die er nicht vertretungsberechtigt ist. Aber du könntest mit Verweis darauf, dass es keine allgemeine Wehrpflicht für Frauen gibt, die dich betreffende Regelung in Frage stellen und damit wiederum eine Vorlage für andere Männer schaffen.

Schaut man darüber hinaus in Länder, wo es bereits eine geschlechtsunabhängige allgemeine Wehrpflicht für Männlein und Weiblein gibt, stellt man fest, dass sich dort die Dienstdauer unterscheidet. Damit trägt der dortige Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass bereits eine zeitliche Last für Frauen besteht, wenn diese durch Schwangerschaft von Ausbildung und Beruf ferngehalten werden. Nun wird nicht jede Frau schwanger, aber solche Regelungen gelten nun einmal für die Gesellschaft an Ganzes und tragen dem Umstand Rechnung, dass für den Fortbestand der Gesellschaft ja doch die eine oder andere Frau eine Schwangerschaft in Erwägung ziehen muss, weshalb ihnen durch die Wehrpflicht kein Nachteil entstehen soll.

Und dann hat man heutzutage noch immer Idioten, welche die Wehrpflicht fordern, wobei es sich meist um welche handelt, die erwarten, dass andere für sie die Köpfe hinhalten...
Und dann hat man heutzutage noch immer Idioten, welche die Wehrpflicht ablehnen, wobei es sich meist um welche handelt, die erwarten, dass Andere für sie die Köpfe hinhalten, wenn es ernst wird. :ugly:

Ich habe damals meinen Wehrdienst geleistet und über diesen hinaus meinen Kopf hingehalten, um mit gewisser Berechtigung zu fordern, dass es auch andere tun. Gleiches Unrecht für Alle! :D
Aber wieder ernsthaft: Letzteres war meine Entscheidung, also würde ich daraus keine Forderung an jedermann ableiten.

Doch da alles einmal komplett beiseite: Was genau hat dein ausufernder Rant eigentlich noch mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun?

Soviel ich weiß ist das noch freiwillig. Manche speichern bis zu 6 Wochen.
Weder, noch. Derzeit dürfen Provider die Verbindungsdaten so lange speichern, wie es - theoretisch - für die Abrechnung von Bedeutung sein könnte. Sobald die Rechnung raus und die Einspruchsfrist verstrichen ist, müssen die Verbindungsdaten gelöscht werden. Sie dürfen diese nicht anlasslos weiterhin speichern.

Die Vorratsdatenspeicherung hätte Provider verpflichtet, die Daten deutlich länger, womöglich sogar auf Jahre vorzuhalten und auf Anfrage bereitzustellen.
Das wäre dann bequem für Ermittlungen, bei denen älteren Hinweisen nachgegangen wird - aber aus meiner Sicht wäre es sinnvoller, Ermittlungsbehörden personell und technisch so auszustatten, dass sie zeitnah ermitteln können. Aber das würde ja Geld kosten und die VDS gäbe es für (fast) umsonst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Traurig ist, das diese Entscheidung leider nicht von langer dauer ist. Das EUGH ist m. M. nach leider einer der größten Nachteile der EU, da man über dieses Landesgesetze aushebeln kann, wie oft wurde das schon gemacht...
So rettete sich auch schon die Politik, indem mann dann sagte, das wurde vom EUGH beschlossen, müssen wir jetzt umsetzen, ist jedes Mal so, was unsere Politiker auf Landesebene wegen zu viel Gegenwind nicht durchgesetzt bekommen, wird dann über den EUGH bzw. die EU beschlossen und so bekommen die dann genau das, was sie wollen.
 
Bei schweren Straftaten wäre ich schon dafür das die IPs ermittelt werden können.
Aber im normalen Internet sind auch noch Hassprediger unterwegs. Und so Irre die anderen Menschen mit dem Tod drohen. Oder Frauen ungefragt ihre Penisbilder schicken. Die müssen auch alle ermittelt werden.
Wäre in diesen Fällen auch keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung.
Wer ein bisschen Gehirn besitzt wird bei schweren Straftaten wie Rerrorismus oder Kinderpornografie wohl immer seine IP verschleiern. Da hat die Vorratsdatenspeicherung überhaupt keinen oder kaum einen Nutzen. Ob man dafür jetzt jeden Trottel der ein Penisbild verschickt unbedingt gleich verfolgen muss? Ich hoffe einfach, auch diese Menschen werden irgendwann mal erwachsen. Ein Trauma wird man in der Regel auch nicht gleich davon tragen.
;)
Ich fände eine Vorratsdatenspeicherung ok, wenn nur die IP im Zusammenhang mit der Uhrzeit 4 Wochen gespeichert werden und die zugehörigen Adressen ausschließlich auf gerichtliche Anordnung bei schweren Straftaten genutzt werden dürfen. Leider gibt es anschließend immer den starken korrupten Einfluss der Film- und Musiklobby die diese Daten zum abmahnen haben möchten und mit ihrem Geld massiven Einfluss auf die Parteien in unserem Land nehmen. (siehe Axel Voss)
 
Weder, noch. Derzeit dürfen Provider die Verbindungsdaten so lange speichern, wie es - theoretisch - für die Abrechnung von Bedeutung sein könnte. Sobald die Rechnung raus und die Einspruchsfrist verstrichen ist, müssen die Verbindungsdaten gelöscht werden. Sie dürfen diese nicht anlasslos weiterhin speichern. Die Vorratsdatenspeicherung hätte Provider verpflichtet, die Daten deutlich länger, womöglich sogar auf Jahre vorzuhalten und auf Anfrage bereitzustellen.
Achso ok.
Das wäre dann bequem für Ermittlungen, bei denen älteren Hinweisen nachgegangen wird - aber aus meiner Sicht wäre es sinnvoller, Ermittlungsbehörden personell und technisch so auszustatten, dass sie zeitnah ermitteln können. Aber das würde ja Geld kosten und die VDS gäbe es für (fast) umsonst.
Ja das stimmt wohl. Wenn die erst nach mehrere Wochen nach der IP Fragen ist es oftmals zu spät.

Ob man dafür jetzt jeden Trottel der ein Penisbild verschickt unbedingt gleich verfolgen muss? Ich hoffe einfach, auch diese Menschen werden irgendwann mal erwachsen. Ein Trauma wird man in der Regel auch nicht gleich davon tragen.
;)
Ich habe selber zum Glück noch keine geschickt bekommen aber kann mir vorstellen, dass Frauen sich schon von sowas stark belästigt fühlen. Oftmals kommen ja auch noch blöde Sprüche dazu.
 
Ob man dafür jetzt jeden Trottel der ein Penisbild verschickt unbedingt gleich verfolgen muss? Ich hoffe einfach, auch diese Menschen werden irgendwann mal erwachsen. Ein Trauma wird man in der Regel auch nicht gleich davon tragen.
;)
Hast du als Mann nicht zu entscheiden wer da ein Trauma davonträgt. Bei Themen wo man keine Ahnung hat und nicht betroffen ist sollte man einfach Mal nichts sagen ?
 
Bei schweren Straftaten wäre ich schon dafür das die IPs ermittelt werden können.
Aber ich glaube die tummeln sich alle im Darknet. Und verschleiern ihre Ips.
Die Polizei bekommt die nur wenn sie "Undercover" bzw verdeckt, sich als Interessent/Käufer ausgibt und sich mit ihnen trifft.
Aber im normalen Internet sind auch noch Hassprediger unterwegs. Und so Irre die anderen Menschen mit dem Tod drohen. Oder Frauen ungefragt ihre Penisbilder schicken. Die müssen auch alle ermittelt werden.
:lol:Der war gut.

Da muss ich an den Tatütata Fail-Bericht von Böhmermann denken.
Solange unsere Strafverfolgung so arbeitet, ist die Datenspeicherung unter dem Vorwand der Verfolgung von Hass-, Sexual- und anderen Delinkten im Netz nur eine Nebelkerze.
So wie die neue Chatkontrolle auch nur unter dem Vorwand von Kindensmissbrauch und Terrorverdacht durchgesetzt wird.
Jeder Kriminelle der nicht als Baby vom Wickeltisch gefallen ist, findet einen Weg um seine Taten zu verschleiern.
Diese Vorhaben zur Überwachung sind nur ein Vorwand unter den Deckmantel der Kriminaltitätsbekämpfung und das einzige wirkliche Ziel ist es, die Bevölkerung zu überwachen.

Tatütata Fail Böhmermann
 
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