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AW: Grafikkarte kaputt? ||| Garantie will nicht helfen

Ich gehe morgen nochmal zu Atelco, was soll ich da noch sagen :/ Bin verzweifelt wegen meiner Graka.
 
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Würde ich so ganz ohne Ahnung von der Materie auch empfehlen. Sag denen die Karte wird mehr als 100°C heiß und throttled deshalb. Das ist definitiv zu viel, sollten die etwas anderes behaupten lass dir nen Techniker oder den Chef geben, denn die haben dann ganz klar den Beruf verfehlt. In der Hardware Branche sollte man auch im Vertrieb halbwegs Plan von der Materie haben, auch wenn das leider nicht immer der Fall ist.
 
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Kann ich noch mehr Argumenten nennen?.. Mir fällt grad nur das mit der Temperatur ein.
Ich mein , ich hab nicht so viel Erfahrung ,aber der Grund dafür , warum er nicht so flüssig läuft sind doch die MHZ oder? Also das er ganze Zeit sehr schnell runter taktet (775 MHZ) und dann wieder sehr schnell hoch (940MHZ) und das im Takt.
 
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Die haben aber echt Ahnung von ihren Job.... ATI gibts seit über 3 Jahren nicht mehr.... :lol:

Am besten, wie schon gesagt, mal direkt den Chef kommen lassen. Oder irgendjemand, der halbwegs Ahnung von Hardware hat.
 
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Selbst der Filialleiter hat gemeint es ist alles ok, ich habe hier die Nummer vom Bezirksleiter, ich rufe dann mal morgen an.
Und wenn die mir sagen das es normal ist ,dass eine AMD-Karte so heiß wird? Oder wenn sie wieder mit ihren ,,Benchmarks,, ankommen?
 
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Normalerweise hat so ziemlich jeder Computerladen auch nen Techniker bzw. Informatiker der Ahnung von der Materie hat. Wie gesagt sagst du denen die Karte wird deutlich zu heiß und throttled deswegen. Throttling bedeutet, Schutzmechanismen der Karte senken bei zu hoher Temperatur automatisch den Takt ab um weitere Schäden zu vermeiden. Und mit weniger Takt ist es dann logisch, dass du deutlich weniger Leistung hast.

Die Frage ist eben nur ob die Garantie eine Überhitzung bedingt durch Schmodder im Kühler abdeckt, sollte das tatsächlich der Fall sein. Kann auch ein falsch sitzenden Kühler oder eine Macke an der GPU selbst sein.

Ich will dir nichts unterstellen, aber es gibt nun mal auch Kandidaten die im Rechner eine Wolldecke aus Staub, Harren und sonstigem Schmodder sammeln. Schon oft genug bei Kunden erlebt, da wundert einen dann nichts mehr ;)
 
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Normalerweise hat so ziemlich jeder Computerladen auch nen Techniker bzw. Informatiker der Ahnung von der Materie hat.
Da kennst du aber nicht alle Läden ;)
Da hat mann es als Verbraucher oftmals echt schwer gegen so einen Laden anzugehen.
@TE
Ich würde denen immer wieder die Tür einrennen bis sie einen Lösungsvorschlag haben........denn wenn du an der Karte herum schraubst ist die Garantie erst recht futsch
 
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Wie heiß darf die nicht werden, ab wie viel °C darf ich mich beschweren?
 
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Also erstmal gibt dir ein Händler keine Garantie, das kann nur ein Hersteller und das auch nur auf freiwilliger Basis. Der Händler hat dir als Verbraucher gegenüber eine 2 jährige, gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht.

Unter normalen Gebrauchsumständen darf die Karte nicht so heiß werden, dass sie die Leistung drosseln muss bzw. das ihre normale Funktion beinträchtigt wird. Deshalb packst du deine Grafikkarte ein und nimmst die Rechnung mit. Beim Händler legst du dann die Karte auf den Tisch und verlangst eine Nacherfüllung. Und lass dir kein Märchen verzählen von wegen "die müssen wir erst einschicken". Du hast das Recht auf eine Nacherfüllung, sprich Austausch. Wenn der Verkäufer sich weigert und behauptet das geht nicht, dann kannst du schlicht und einfach dein Geld verlangen und kaufst dir bei einem Kompetenten Händler eine neue Karte.
 
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@alm0st

Naja mit der Gewährleistungspflicht bin ich da schon bei dir, aber es kommt drauf an wann er die karte gekauft hat.
Das Problem ist halt der "Gefahrenübergang", innerhalb von 6 Monaten geht jedes Gericht davon aus, dass der Mangel der Ware bereits beim Kauf vorhanden war.
Nach 6 Monaten dreht sich zu ungunsten des Käufers die Beweislast um, sprich du müsstest bei einem Gerichtsverfahren (per meist teurem Gutachten) nachweisen das der Mangel von Anfang an da war.
Deshalb müsste man halt auch unterscheiden, das eine ist gesetzliche Gewährleistung 6 Monate hast du die Chance auf Umtausch --> Ansprechpartner ist der Händler.
Das andere ist freiwillige Garantie 2 Jahre --> Ansprechpartner Hersteller

Hier noch mal was vom Stern
Rechtlich muss der Händler zwei Jahre lang für Fehler haften, die das Produkt von Anfang an hatte. Entscheidend ist dabei der Tag der Übergabe der Ware an den Kunden: Tritt in den ersten sechs Monaten danach ein Mangel auf, kann der Kunde auf sein Recht auf Gewährleistung pochen, ohne explizit nachzuweisen, wann und warum der Schaden entstand. Danach ändert sich die Beweislast: Fortan muss der Kunde nachweisen können, dass der Fehler von Anfang an bestand. Weil das oft schwer möglich ist, endet laut vzbv de facto die Sachmängelhaftung oft nach einem halben Jahr.

Die Sachmängelhaftung des Händlers ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese kann der Händler auch nicht eigenmächtig, etwa durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ändern. Einzig Schadensersatzansprüche lassen sich laut vzbv vertraglich weitgehend ausschließen.

Eine Garantie hingegen ist ein freiwilliges Angebot eines Dritten, etwa des Herstellers, und nur in ihren Grundzügen gesetzlich geregelt. Der Kunde kann nur in dem Rahmen Forderungen stellen, den ihm sein Vertragspartner zugesteht. Von Nutzen wird die Herstellergarantie, wenn der Verkäufer nach Ablauf der ersten sechs Monate seine Gewährleistungspflicht nicht mehr anerkennt: Die Herstellergarantie greift oft länger und wird in der Regel problemlos eingelöst.
 
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Ich habe die Grafikkarte am 17.06.2012 gekauft.
Atelco gibt für jeden Computer 5 Jahre Garantie.
 
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Da kennst du aber nicht alle Läden ;)
Jeder Laden, der dir anbietet deinen Rechner zu kontrollieren, Zusammenzustellen usw. muss in der Regel da jemanden sitzen haben der auch etwas in der Richtung gelernt hat. Ob es jetzt derjenige ist, der auch die Hardware kontrolliert steht auf einem anderen Blatt. Damit meine ich nicht die 08/15 Fertig PC Läden um die Ecke, aber Filialen von Atelco sollten eigentlich jemanden unter der Belegschaft haben. Nur kostet das Geld und wird meistens nicht erwähnt bzw. wird der Kunde vom Verkäufer vertröstet solange man keinen Terror schiebt.

Und bei der Gewährleistungspflicht hat aloha84 natürlich recht. Selbst Läden mit Top Service sind in der Hinsicht ziemlich knauserig und wollen erstmal bewiesen haben, dass der Fehler nicht an der Ware liegt bzw. weißen sämtliche Schuld von sich. Leider muss man sich in vielen Fällen aber über den Shop beim Hersteller melden, da eine Menge Hersteller keine direkte RMA vom Kunden akzeptieren. Und genau hier fängt der Spaß an.
Dass man einen Kunden aber mit einer Grafikkarte, die wegen mehr als 100 Grad Chiptemperatur throttled, mit dem Kommentar "das ist ok so" wieder nach Hause schickt, grenzt schon an Fahrlässigkeit.

Man sollte zumindest auf den zweiten Blick erkennen ob die Karte wegen Verschmutzung des Kühlers so warm wird, oder ob eventuell ein RMA Fall vorliegt. Sollte ersteres zutreffen, bin ich mir nicht sicher ob da überhaupt ein Austausch bzw. eine Ausbesserung im Rahmen der Garantie möglich ist - aber dann gibt man das zumindest dem Kunden so weiter und schickt ihn nicht mit einer potentiellen Gefahrenquelle wieder nach Hause.
 
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So , ich habe dort gerade angerufen und der Mitarbeiter sagte , auch wenn die Hersteller Garantie abläuft,haben wir noch Servicepartner die das Regeln. Er hat mir auch recht gegeben das mit den 105°C stimm auch wieder.
 
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So , ich habe dort gerade angerufen und der Mitarbeiter sagte , auch wenn die Hersteller Garantie abläuft,haben wir noch Servicepartner die das Regeln. Er hat mir auch recht gegeben das mit den 105°C stimm auch wieder.
Etwas außerhalb der Garantie- und Gewährleistungsfrist bei einem "Servicepartner" ausbessern zu lassen kostet dich aber Geld und das eventuell nicht wenig. Solange du noch eines von beidem hast startest du eine RMA und fertig. Wie der Shop diese handled ist sein Problem, entweder besser er selbst aus oder schickt dir Karte zum Hersteller.
 
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Sry aber das stimmt so nicht. Es ist zwar richtig, dass innerhalb der ersten 6 Monaten grundsätzlich davon auszgehen ist, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergabe vorhanden war und in den anschließenden 18 Monaten die Beweislast auf den Käufer zurück fällt.
Wenn er nun aber nachweisen kann, dass die Grafikkarte pfleglich behandelt wurde (das dürfte bereits durch die Tatsache bereits belegbar sein, dass die Grafikkarte seit Kaufdatum unverändert im Rechner verbaut war), muss ihm der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel durch unsachgemässen Gebrauch enstanden ist.

Als Käufer ist man nicht in der Pflicht die genaue Ursache einer Fehlfunktion nachzuweisen, sondern es reicht bereits wenn der Sachmangel nachweisbar ist. Leider lassen sich aber die meisten Leute von diesen sogenannten "Fachleuten" vor Ort einschüchtern.
 
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