Filesharing-Urteil: Eltern müssen Kinder im Zweifel "ans Messer liefern"

AW: Filesharing-Urteil: Eltern müssen Kinder im Zweifel "ans Messer liefern"

@Quad4 Seh ich anders, aber ich akzeptiere andere Meinungen.

Zur Lüge und Utopie wird dies nur geredet, von Blendern die Angst davor haben enttarnt zuwerden.

@VVeisserRabe und inu.id
Ja man, was habe ich vor dem Radio gehockt und aufgeschrieben was kommt, RPR Maximal in den Späten 80ern und frühen 90ern war ein Pflichtprogramm (lache mich immer über "neue Beats" und "neuen Sound" schlapp. Aber das ist eine andere Geschichte......)
 
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Gesetze. Würde sich mal die Regierung dran halten. Hach wäre das schön! Dann müssten auch nicht die Verfassungsrichter sein!

Die da oben. Das sind die Bösen. Nicht die da unten.
 
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@Quad4 Seh ich anders, aber ich akzeptiere andere Meinungen.

Zur Lüge und Utopie wird dies nur geredet, von Blendern die Angst davor haben enttarnt zuwerden.

es ist eine lüge und utopie weils nie funktioniert hat. und das liegt nicht daran weils nicht "richtig" gemacht worden ist. das mit dem "sozialismus richtig machen" machen ist eine weitere lüge.

aber du kannst ja mal erklären wie du es machen würdest. wie sieht dein konzept aus - alles wohlststand für alle oder "alle sollen alles haben" ?! ohne umverteilung von arm nach reich so wie es jetzt ist. durch das geldsystem und steuern wird den leuten das weg genommen was sie sich erarbeiten. die enteignung tut ihr übriges.
 
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Der Schutz der Familie gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Strafprozess, Zivilprozess oder eine Ordnungswidrigkeit handelt. Manche Rechte sind absolut.

aber trotzdem sollte man meinen Kommentar nicht aus dem Kontext ziehen,

Manche Leute verwechseln hier Strafen (Strafverfahren) mit Schadensersatz (Zivilprozess)

aber ja ich stimme dir zu, auch hier gilt das Grundgesetz, aber der Artikel ist mal wieder so schlecht geschrieben, dass die wesentlichen Elemente aus dem Urteil nicht rüberkommen. Ich kann nur jedem empfehlen das Urteil im Original zu lesen (etwas Zeit mitbringen)

man wird dabei erkennen, dass auch die Richter sagen, dass eigentlich der Kläger den schuldhaften Verstoß beweisen muss; Es existieren allerdings 2 Entscheidungen des BGH die dem OLG die dem OLG als Referenz dienen, das OLG beruft sich bei der Entscheidung also auf höchstrichterliche Rechtsprechung, also bestehende Referenzurteile.

edit:

http://raschlegal.de/uploads/media/LG_Muenchen__Urt._v._01.07.2015__Az._37_O_5394-14.pdf

hier kann man das Original z.B. finden
 
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Wer die Gesetze wohl mitgeschrieben hat? Eine einzige Farce mehr nicht ist das Geschreibsel. Viel heisse Luft am Ende wird gezahlt obwohl mal keiner diesen Wisch hinterfragt! Für mich gehört das hinterfragt.

Das problem sind nicht die Gesetze, die gesetze zum Schadensersatz sind vollkommen OK, das Problem sind ältere Urteile des BGH anhand derer sich die anderen Gerichte orientieren
 
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Wer sagt das die Gesetze zum Schadenerstz OK ist? Die Wirtschaft sonst keiner! Man man man. Kein betroffener wird da sagen ja, richtig so. Wo bleibt die Verhältnismässigkeit. Das bleibt im Raum und muss gesagt werden!
 
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Ähm, genau das ist eine Privatkopie. Deswegen gibts auch eine Pauschalabgabe die mit dem Kauf eines jeden Rohlings eingehoben wird und die von den Verwertungsgeselschaften an die Künstler als Ausgleich wieder ausgeschüttet wird.
Ja, da sehen die kleinen Künstker sehr viel davon.
 
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South Park. Da gabs ne Folge wo Spears und der Drummer von Metallica sich nicht das neueste Flugzeug oder Pool leisten konnten. Das sagt doch alles aus, oder nicht?

Und in der Folge sind die PO lizei durchs Fenster gesprungen und haben die Kids terrorisiert. Schaut euch die Folge mal an!

South Park bringts wie immer auf den Punkt. Köstlich.
 
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aber trotzdem sollte man meinen Kommentar nicht aus dem Kontext ziehen,

Manche Leute verwechseln hier Strafen (Strafverfahren) mit Schadensersatz (Zivilprozess)

aber ja ich stimme dir zu, auch hier gilt das Grundgesetz, aber der Artikel ist mal wieder so schlecht geschrieben, dass die wesentlichen Elemente aus dem Urteil nicht rüberkommen. Ich kann nur jedem empfehlen das Urteil im Original zu lesen (etwas Zeit mitbringen)

man wird dabei erkennen, dass auch die Richter sagen, dass eigentlich der Kläger den schuldhaften Verstoß beweisen muss; Es existieren allerdings 2 Entscheidungen des BGH die dem OLG die dem OLG als Referenz dienen, das OLG beruft sich bei der Entscheidung also auf höchstrichterliche Rechtsprechung, also bestehende Referenzurteile.

edit:

http://raschlegal.de/uploads/media/LG_Muenchen__Urt._v._01.07.2015__Az._37_O_5394-14.pdf

hier kann man das Original z.B. finden

Danke für den Link, trotz des fortgeschrittenen Abends eine erfrischende Lektüre. Angesichts des dort geschriebenen erscheint es geradezu paradox, wie häufig hier allein in diesem Thread Naivität und Unrechtsbewusstsein Hand in Hand gehen. Hier wurden tatsächlich höchstrichterliche Urteile berücksichtigt und in Kurzfassung, die Eltern konnten die Täterschaft (und damit deren Verurteilung) nicht abwenden, denn es wäre Aufgabe der Beklagten (der Eltern) zu beweisen, dass der Anschluss von mehreren bzw. anderen zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung hätte genutzt werden können. Da die Kinder jedoch vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machten, sind alle Zeugen irrelevant gewesen und die Eltern den Beweis schuldig geblieben, dass Sie es eben NICHT waren. Hoch gepokert, schlecht argumentiert.

Nochmals danke für den Link, zwar typisch rechtsdeutsch anstrengend zu lesen, dennoch höchst interessant! :daumen:
 
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Das ist wohl alles unter dem Deckmäntelchen der Digitalisierung kuschelig zurecht gerückt worden da man ja kopieren kann bis der Arzt kommt ohne klangliche Einbußen zu haben ( obwohl je nach Quelle nur ein Zombie Musikstück zurückbleibt ). Mittlerweile braucht es kaum Kenntnisse oder besondere Gerätschaften für die Beschaffung, Wiedergabe und Verbreitung und von daher wird vieles übertreiben kriminalisiert was man früher ohne Strafe durfte. Nebenbei bezahlt man ja schon Strafsteuern für Geräte und Medien wovon die breite Masse schon an falscher Stelle versickert.
 
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Genau. Jeder, der nicht gehypt wird, ist schlicht zu doof und soll sich gefälligst was Besseres suchen. Hauptsache der nimmersatte Konsument kann brav weiter ohne Gegenleistung abkassieren. Ekelhafte Einstellung!

Unsere Gesellschaft zeichnet sich doch vor allem auch durch freie Persönlichkeitsentfaltung aus. Ohne die vielen Leute, die für etwas brennen und davon leben können, obwohl das finanziell kein Großer bringer ist, wäre das Leben wesentlich langweiliger. Konformisten und Duckmäuser haben wir doch schon mehr als genug.

Richtig, wenigstens du hast es kapiert was ich (unterschwellig) meinte. Es ist das Problem der heutigen Zeit das nur Einheitsbrei akzeptiert wird, das fängt bei Musik an, die immer wieder nur recycled (es ist ja inn, zu covern) wird, über Spiele bis hin zu Filmen die immer nur der gleiche Aufguss sind. Man sollte sich halt fragen, was bspw. an Spielen wie COD - gibt ja inzwischen 13 Stück oder so) noch besonders "innovativ" ist. Sie werden entwickelt, weil es ein Markt ist, der gewinnversprechend ist.

Schaut man sich nun diverse (kleine) Battlerapper an, die Alben produziern und so hoffen an ein Label zu kommen, gibt viele und nur die wenigsten schaffen es, eben weil zumindest in dieser Musikart praktisch fast nur Standard kommt, kaum einer hebt sich ab.
 
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Immer wieder herrlich mit anzusehen, wie hilflos und inkompetent die deutsche Justiz ist, und ich möchte mir nicht ausmalen welche Lobby im Hintergrund steht
 
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Besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht auch im Urheberrechtsgesetz?

Was für eine Frage... Wenn da jemand in einem Mordfall von dem Recht gebrauch macht, gehts ja nicht um die Kohle von einer Lobby. Hier gehts aber ums Geld! Bei Geld hört der "Spaß" auf! ... Traurig, Traurig und was ein Richter....

Wenn die eltern nix sagen, kommen die dann in beugehaft?
 
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Wer liefert denn seine eigenen Kinder ans Messer??
 
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so funktioniert teile und herrsche richtig. jeden gegen jeden ausspielen ;)

Immer wieder herrlich mit anzusehen, wie hilflos und inkompetent die deutsche Justiz ist, und ich möchte mir nicht ausmalen welche Lobby im Hintergrund steht

inwiefern ist man hilflos und inkompetent wenn man urteile fällt im BEWUSSTEN interesse von hintermännern? ich sehe das eher so das der bürger hilflos und inkompetent ist gegenüber einer justiz die sich zum komplizen macht. so viel zum "rechtsstaat".
 
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müssen? haha, wir müssen nur sterben. außerdem gibt es eine Aussageverweigerung, und wenn der Richter es mir verbietet, who cares. Soll er mich doch zwingen. wie gut das wir Menschenrechte hier haben :)
 
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Was für eine Frage... Wenn da jemand in einem Mordfall von dem Recht gebrauch macht, gehts ja nicht um die Kohle von einer Lobby. Hier gehts aber ums Geld! Bei Geld hört der "Spaß" auf! ... Traurig, Traurig und was ein Richter....

Wenn die eltern nix sagen, kommen die dann in beugehaft?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Und das Zeugnissverweigerungsrecht haben die Eltern, aber in diesem Fall wird davon ausgegangen das diese selbst für die Verstöße verantwortlich sind... also bitte erstmal die bestehenden Urteile lesen und nicht immer auf das hören was PCGH schreibt.
 
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