Filesharing-Urteil: Eltern müssen Kinder im Zweifel "ans Messer liefern"

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Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Eltern ihre Kinder als Schuldige in Filesharing-Fällen unter Umständen benennen müssen, wenn sie eine Strafe abwenden wollen. Das sorgt nun für Diskussionsstoff.

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AW: Filesharing-Urteil: Eltern müssen Kinder im Zweifel "ans Messer liefern"

Das man heutzutage immernoch illegal Sachen herunterladet, obwohl es so viele Seiten mit legalen Inhalten gibt (z.B. Creative Commons Musik). Manche wollen es wohl nicht anders, von daher emfinde ich eher wenig Mitleid.

Allerdings würde ich es auch unterstützen, wenn die Familie einen Spendenaufruf starten würde, sich gescheite Anwälte holt und dann Berufung einlegt.
 
AW: Filesharing-Urteil: Eltern müssen Kinder im Zweifel "ans Messer liefern"

Das man heutzutage immernoch illegal Sachen herunterladet, obwohl es so viele Seiten mit legalen Inhalten gibt (z.B. Creative Commons Musik). Manche wollen es wohl nicht anders, von daher emfinde ich eher wenig Mitleid.

Allerdings würde ich es auch unterstützen, wenn die Familie einen Spendenaufruf starten würde, sich gescheite Anwälte holt und dann Berufung einlegt.

Hat was.

drei volljährigen Kinder => Hier sieht die Sache schon anders für mich aus.
"Kinder" mag zwar auch das richtige Wort sein nur ich dachte an 6-9 Jährige.
Wer 18+ sollte schon wissen was richtig bzw. falsch ist UND abwägen können ob es sich ggf. doch lohnt.
~8€ für die CD vs ~3600€ :rollen:
 
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Wie lauten die anderen 9 Gebote, ähh Punkte in der Hausordnung?^^
 
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Das Herunterladen ist nicht das Problem und meist nie Gegenstand der Diskussionen, da der rechtliche Streitwert selten interessiert - es geht immer um das parallele oder gezielte Bereitstellen des urheberrechtlich geschützten Materials ;)

Sicherlich sind die Kinder erwachsen und selbst Schuld, zweifelhaft finde ich dennoch, dass die Lobbyarbeit der Medienindustrie derart fruchtet, dass Schutzparagraphen und -Handlungen ausgehebelt werden, um die fragwürdige Medienlizensierungspolitik voranzutreiben^^
 
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Ich habe auch kein Mitleid mit denen die sich erwischen lassen. Denn wer ein wenig mit Vorsicht vorgeht der kann zu 99,99% sicher sein, dass er nicht erwischt wird.
 
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Mal sehen was der BGH dazu sagen wird. Da wäre ein Grundsatzurteil auf jeden Fall mal interessant.
 
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Wenn es nicht anders funktioniert, dann muss das eben so gehandhabt werden.

Wer shared, kopiert und online stiehlt ist nicht besser als der dieb der der oma auf der strasse die handtasche klaut.

Wenn ein 15 jaehriger illegal laedt, dann gehoert er mindestens mal verpruegelt.
Wenns nicht fruchtet, muessen die eltern die dieses verkommene wesen in die welt gesetzt haben eben dafuer grade stehen.
 
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Das Gericht muss einem Täter die Tat nachweisen. In diesem Fall fehlt der Beweis für einen Täter. Das ist eine völlig neue Dimension der Rechtsprechung.
 
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Wer 18+ sollte schon wissen was richtig bzw. falsch ist UND abwägen können ob es sich ggf. doch lohnt.
~8€ für die CD vs ~3600€ :rollen:

Sollte man meinen ABER ...
1) Heutige Tauschbörsen haben ja nichts mehr mit Torrent, Emule und Co zutun. Du klickst auf einen Link, landest bei einem File-Hoster und nach einer kurzen Wartezeit lädst du dir ein Musikalbum runter. Im Grunde ist der Ablauf genauso wie bei jeder anderer legaler Datei die man bei Chip , Bild und Co runterladen kann.

2) Alter schützt vor Torheit nicht. In meinem Bekanntenkreis gibt es genügend der Generation 40+ bei denen Kinox und Co. ganz normale Seiten im Internet sind. Die Seiten bzw. das Angebot ist online also wird es schon nicht verboten sein.

3) Geld, der Reiz des Verbotenen oder Gruppenzwang (immer das Neuste haben um dazu zugehören) spielen bei der jüngeren Generation eine große Rolle

4) "Mich erwischt eh keiner" hab ich auch lange gedacht bis ich 500€ zahlen musste :p

Das Schlimmste an diesem Artikel ist die Entscheidung der Richter zugunsten der Rechteinhaber und gegen das Grundgesetz :(
 
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Naja, gegen das Grundgesetz ist schon weit hergeholt. Der Schutz der Familie steht auch in meinem Begriff nicht dafür, jedwede Straftat decken und vertuschen zu können.
Denn offensichtlich war das hier der Fall und der Anschluss der Familie nachweislich derjenige, über welchen die Dateien ANGEBOTEN und HOCHGELADEN wurden. Wer das aus Unwissenheit oder Naivität macht, ist wirklich selbst schuld.
 
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Naja, gegen das Grundgesetz ist schon weit hergeholt. Der Schutz der Familie steht auch in meinem Begriff nicht dafür, jedwede Straftat decken und vertuschen zu können.
Denn offensichtlich war das hier der Fall und der Anschluss der Familie nachweislich derjenige, über welchen die Dateien ANGEBOTEN und HOCHGELADEN wurden. Wer das aus Unwissenheit oder Naivität macht, ist wirklich selbst schuld.

Hier siehst Du etwas vollkommen falsch. Der Schutz der Familie beinhaltet explizit, Verwandte ersten Graden nicht strafrechtlich oder zivilrechtlich belasten zu müssen. Hier ist das gute Recht von jedem zu sagen "Ich verweigere die Aussage". Diese Verweigerung darf nicht zum Nachteil des Beklagten ausgelegt werden. Dieser Schutz darf niemals aufgeweicht werden, wer weiß, wo das sonst endet. Schon gar nicht aus welchen finanziellen Interessen.
 
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Bin direkt erschüttert was manche hier so äußern.
 
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Hier siehst Du etwas vollkommen falsch. Der Schutz der Familie beinhaltet explizit, Verwandte ersten Graden nicht strafrechtlich oder zivilrechtlich belasten zu müssen. Hier ist das gute Recht von jedem zu sagen "Ich verweigere die Aussage". Diese Verweigerung darf nicht zum Nachteil des Beklagten ausgelegt werden. Dieser Schutz darf niemals aufgeweicht werden, wer weiß, wo das sonst endet. Schon gar nicht aus welchen finanziellen Interessen.

Das stimmt auch grundsätzlich, daher ist dann die Forderung gegenüber dem Anschluss Inhaber, in diesem Fall die Eltern, korrekt.

Der BGH dürfte der Familie wohl zu teuer sein, hätte mich allerdings auch sehr interessiert. So klar ist deren Orientierung nicht immer abzusehen.
 
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Naja, gegen das Grundgesetz ist schon weit hergeholt. Der Schutz der Familie steht auch in meinem Begriff nicht dafür, jedwede Straftat decken und vertuschen zu können.
Denn offensichtlich war das hier der Fall und der Anschluss der Familie nachweislich derjenige, über welchen die Dateien ANGEBOTEN und HOCHGELADEN wurden. Wer das aus Unwissenheit oder Naivität macht, ist wirklich selbst schuld.

Der Anschlussinhaber stand auch nie zur Debatte. Es konnte aber nicht festgestellt werden wer die Datei nun runtergeladen hat.
Die Eltern haben sich darauf berufen, dass der Anschluss von mehreren genutzt wird. Das Gericht wünscht nun aber die Auslieferung des Kindes, weil sie angeblich (oder offensichtlich) wissen wer runtergeladen hat.

Ich finds irgendwie komisch, dass man so ein Vorgehen bei Filesharing scheinbar gut heißt.

Ich denke, die meisten würden auf die Barrikaden steigen, würde man bei Geschwindigkeitsübertretungen hier gleiche Maßstäbe ansetzen. Entweder du sagst uns wer gefahren ist oder du zahlst (ich weiß, dass genau aus diesem Grunde von vorne geblitzt wird).
 
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Wer shared, kopiert und online stiehlt ist nicht besser als der dieb der der oma auf der strasse die handtasche klaut.
Merkst du eigentlich wie dumm diese Aussage ist?
Wenn die Oma bestohlen wird, dann fehlt ihr etwas.
Wenn man etwas runterlädt, was fehlt dann denn?

Antwort ist nicht mehr nötig, ich würde sie eh nicht mehr sehen!
 
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Eltern müssen ihre Kinder nie ans Messer liefern, dass garantiert ihnen die verfassungsmässige Recht. Keiner muss gegen ein Verwandten aussagen, bzw. er hat immer das Recht die Aussage zu verweigern. Und da hier die Eltern die Angeklagten waren, hatten sie sowieso das Recht zu schweigen und es wird auch grundsätzlich empfohlen genau das zu tun wenn gegen einen ermittelt wird. Bei Tschäppe sieht man gut wie man es richtig macht, was nun keine Sympathie Bekundung für sie ist, aber sie hat definitiv mehr Verstand als so mancher anderer Angeklagte. Das ganze hier ist äusserst dubios und stellt die Verhältnismässigkeit in Frage. Hier geht es nur um Geld nicht um körperlich geschädigte Kläger und es geht um eine geringe Summe. Hier als Richter auf die Idee zu kommen eines der wichtigsten Schutzmechanismen eines Rechtsstaates einfach mal auszuhebeln, stellt die ernsthafte Frage in den Raum wie sehr Deutschland noch ein Rechtsstaat ist.
 
AW: Filesharing-Urteil: Eltern müssen Kinder im Zweifel "ans Messer liefern"

Der Anschlussinhaber stand auch nie zur Debatte. Es konnte aber nicht festgestellt werden wer die Datei nun runtergeladen hat.
Die Eltern haben sich darauf berufen, dass der Anschluss von mehreren genutzt wird. Das Gericht wünscht nun aber die Auslieferung des Kindes, weil sie angeblich (oder offensichtlich) wissen wer runtergeladen hat.

Ich finds irgendwie komisch, dass man so ein Vorgehen bei Filesharing scheinbar gut heißt.

Ich denke, die meisten würden auf die Barrikaden steigen, würde man bei Geschwindigkeitsübertretungen hier gleiche Maßstäbe ansetzen. Entweder du sagst uns wer gefahren ist oder du zahlst (ich weiß, dass genau aus diesem Grunde von vorne geblitzt wird).

Der Vergleich stimmt nicht ganz, auf Verkehrsdelikte bezogen muss es schon eine Straftat sein und nicht bloß eine Ordnungswidrigkeit wegen überhöhten Geschwindigkeiten. Da würde mich das Urteil ebenfalls interessieren.
Ganz davon ab, das ist meine persönliche Meinung. Der Rechtsstaat legt hier die Referenz fest.
 
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