Drosselpläne der Telekom (vorerst) vom Gericht gekippt!

Nuallan

PCGH-Community-Veteran(in)
Drosselpläne der Telekom (vorerst) vom Gericht gekippt!

Soeben wurden die Drosselpläne der Telekom und die damit verbundene Vertragsklausel vom Kölner Landgericht für ungültig erklärt.
Dies betrifft beide Drossel-Geschwindigkeiten die im Raum standen, also 384Kbit und 2Mbit. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.

Die Begründung lautet, dass der Kunde das Wort "Flatrate" bei Verträgen über Festnetz-Internet nicht mit Einschränkungen verbindet.
Auch wären nicht nur die von der Telekom als Grund für die Drosselung genannten "Power-User" betroffen, sondern "ein breites Publikum", dessen Traffic-Bedarf stetig ansteige.
Des Weiteren bemängelt das Gericht die VDSL-Verträge, bei denen die Kunden nach Drosselung weniger als 10% der vereinbarten Bandbreite nutzen könnten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es könnte also in die Berufung gehen.

Erste Reaktion der Telekom: "Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Das Urteil liegt uns noch nicht vor. Wir werden es prüfen und dann voraussichtlich Berufung einlegen."
Laut einer Twitter-Nachricht von Vorstand Klaus Müller rechnet auch die Verbraucherzentrale NRW mit einer Berufung und beabsichtigt bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.

Die Telekom hatte im Mai 2013 unter großen Protesten eine Geschwindigkeits-Drosselung für Neukunden ab einem bestimmten Volumen angekündigt. Diese sollte ab 2016 in Kraft treten.
Einige Kritiker waren der Meinung, die Telekom verstoße gegen die Netzneutralität, weil sie ihren eigenen Dienst "Entertain" zumindest teilweise von der Drosselung ausgeschlossen hatte.

Quellen:
DSL-Drossel: Landgericht Köln untersagt Volumen-Drosselung der Telekom [2. Update] | heise online
Deutsche Telekom darf nicht drosseln - Süddeutsche.de
Gericht stoppt Mogel-Flatrate der Telekom - SPIEGEL ONLINE

Ein kleiner Schritt für ein Gericht, aber ein großer für das Netz. Ich bin sehr gespannt was für Auswirkungen diese Begründung auf andere Drosselungen haben wird.
Von der UMTS-"Flat" bis zur SMS-"Flat", seit Jahren wird an allen Ecken und Enden geschummelt. Ich hoffe die goldene Zeit der Telekommunikations-Firmen ist damit vorbei.
Auch für andere Firmen wie Congstar und Vodafone, welche nachziehen wollten, hat sich das Thema damit wohl bis auf Weiteres erledigt.

Gruß
 
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wow, mit sowas hätt ich ja nu nich gerechnet. aber super sache :daumen:

im schlimmsten falle wird das ganze aber trotz allem wie geplant umgesetzt, nur dass es vom namen her offensichtlicher wird. also die echten flats werden teurer und drosselverträge zum bisherigen preis angeboten - mit entsprechenden namen/bezeichnungen.

schaun wir mal...
 
wow, mit sowas hätt ich ja nu nich gerechnet. aber super sache :daumen:

im schlimmsten falle wird das ganze aber trotz allem wie geplant umgesetzt, nur dass es vom namen her offensichtlicher wird. also die echten flats werden teurer und drosselverträge zum bisherigen preis angeboten - mit entsprechenden namen/bezeichnungen.

schaun wir mal...

Das glaube ich auch. Aber positiv überraschen lass ich mich gerne.
Danke für die info Nuallan :daumen:
 
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da sieht man was mit einer Klage zu erreichen ist . Ich glaube das war der Schritt mit der meisten Wirkung vor ein Gericht zu ziehen.
 
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Ich glaube da nicht dran und wenn es nur an der Bezeichnung "Flatrate" liegt seh ich kein Problem für dei Telekom und alle Nachahmer das unter einem anderen Namen (z.B. Zeitflatrate)durchzusetzen. Wie der Themenstarter schon schreibt wird der Begriff "Flatrate" sowieso schon oft genug missbraucht.
 
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Also bei Kabelgebundenen Dienstleistungen sehe ich dies sehr positiv.
Und natürlich wünsche ich mir als Ingress-Spieler auch im Mobilfunknetz permanent mit voller Geschwindigkeit surfen zu können.
Aber hier bin ich dann doch eher skeptisch, weil die Grenzen der Bandbreite doch viel enger gesteckt sind.
Nunja, es ist ein anfang. Jetzt nur noch eine Bestätigung in der BErufung, die sicher kommen wird und das Neuland verschwindet aus Deutschland. Ist ja peinlich, das ein G7-Staat Internettechnisch quasi ein Entwicklungsland ist und mit der Drosselung noch weiter den Anschluß verloren hätte. Auf in die Zukunft! Am liebsten mit Japan: 2 GBit/s für 40 Euro im Monat - Nuro macht's möglich
 
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Dann nennt die Telekom ihre Tarife einfach Call & Surf Comfort mit Drosselflat ^^
 
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hey leute sieg!!!!!!!!

na hoffentlich finden Tcom kein Hintertürchen, die gibts ja überall.
 
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so jetzt muss nur noch einer uplay verbieten dann bin ich glücklich :D

@topic sehe das genauso wie die Kollegen sie werden es einfach anders nennen, leider
 
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Also ein Landgericht ist ja nun wirklich noch keine Instanz, auf die man sich verlassen kann. Die Frage, was ein Kunde mit dem Begriff "Flatrate" verbindet wird mit fortschreitender Zeit auch anders beurteilt werden. Wenn die Sache also nach dem OLG irgendwann zum BGH getragen werden sollte, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die Richter zum dem Schluss kommen, dass der Kunde mit dem Begriff "Flatrate" vor allem im Surfbereich nur noch verbindet, dass sie das Internet zum Pauschalpreis nutzen können aber Drosselungen nicht ausgeschlossen sind. Daran gewöhnt man sich ja durch die Mobilfunktarife und denkt bei Flat bald nicht mehr an gesicherte Bandbreite. Dass die Telekom sich mit einer anderen Namensgebung begnügt, kann ich mir nicht vorstellen. Das würde ja bedeuten, dass all jene, die seit Mitte diesen Jahres einen neuen Vertrag abgeschlossen haben und bei denen es somit schon in den AGB steht, nicht mehr ausgebeutet werden könnten.
 
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Wie auch immer es weiter geht, es ist eine sehr positive Entscheidung!

Bleibt abzuwarten, wie es weitergeht. Ich könnte mir aber tatsächlich vorstellen, dass der Versuch von Telekom scheitert, da die Drosselungen auch für Geschäftskunden-Tarife gelten. Hier tangiert das also eine ganz andere und stärkere Gemeinschaft als bei den Privatkunden.

Mindestens jedoch hoffe ich auf eine deutlichere Namensgebung (auch im Bezug auf Mobilfunktarife), sodass auch der kleine Mann auf den ersten Blick sehen kann, was sich hinter Tarif X verbirgt.
 
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Es lag nicht nur an "Flatrate"

Die Begründung war vorallem, dass das Landgericht der Begründung der Telekom mit Power-Usern nicht nachvollziehen konnte. Des weiteren wurde bemängelt das vorallem bei den VDSL Tarifen die Drosselung in keinem Verhältnis zur eigentlich vereinbarten Leistung steht. Nachzulesen in der Heise Quelle ;)

Sollte man wohl nochmal Editieren.

Die Telekom hat auch schon Rechtmittel angekündigt es ist noch alles offen. Aber es ist natürlich ein gutes Zeichen!
 
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Danke, habs editiert. Ging vorhin alles sehr schnell und anfangs gabs sehr wenig Infos. ;)
 
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PCGh könnt ja ne Unterschriftensammlung starten und diese zum Verbraucherschutz schicken.. :P
 
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Generell ist dieses Urteil zu begrüssen, und die Begründung deckt sich so weit ich lesen konnte mit meiner Meinung.

Hoffentlich sehen das das olg und der bgh genauso.

Es ist sehr wichtig das die Telekom das Produkt dann nicht mehr Flatrate nennen darf sondern nur noch z.B. Volumenpaket 75 GB.
Denn damit ist die Akzeptanz der "WaldundWiesenkunden" eine ganz andere.

Schade ist hierbei nur das dieses Thema hier nicht durch den Markt geregelt werden konnte, da die User in vielen Teilen der Republik bei der Breitbandversorgung leider nicht wählen können sondern meist von 1 oder 2 Grundversorgern abhängig sind.

D.H. dann nennt die Telekom ( wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte) halt Paket 75 GB und der User muss es nutzen, weil es halt keine Alternative gibt.

Eigentlich schade das eine Firma (genug Markmacht vorrausgesetzt) so etwas durchboxen kann.
So ala erst nehmen wir euch was weg und dann verkaufen wir euch das weggenomme wieder, aber halt teurer.
 
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Ich hoffe so sehr das Telekom einfach einsieht das die Pläne irgendwie total fürn Po sind...
Sowas will doch keiner hören? Ein riesen Konzern der auf einmal alle Kunden abschrecken will :ugly:
 
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BOOM - Headshot! Find ich Klasse! Mir egal ob die Telekom das anderwaltig durchsetzen wird, aber jedenfalls nicht mehr mit dem allein stehenden Wort: Flatrate! Wenn den sich noch welche über die Querfinanzierung der "Power-User" beschweren, dann gehts noch weiter. Gut gemacht.
 
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Da sich dieser Rechtsstreit noch bis vor den Bundesgerichtshof ziehen kann, würde ich auf die Zwischenergebnisse nicht besonders viel Wert legen. Allerdings wäre ich auch sehr überrascht wenn die Telekom hier in irgendeinem der aufgeführten Punkte Recht bekommen würde. Die Richter scheinen sich hinsichtlich der Diskrepanz im Klaren zu sein, dass ein Ausbau der Breitbandanschlüsse mit den parallel verlaufenden Drosselmaßnahmen völlig sinnlos ist. Und es überrascht mich, dass die Telekom hier versucht derart dreiste Pläne durchzusetzen, obwohl von Anfang an klar war, dass Verbraucherschützer in diesem Fall dagegen Sturm laufen würden.
Allerdings könnte es sein, dass die Telekom hofft durch diesen Rechtsstreit evtl. an anderer Front einige Zugeständnisse einstreichen zu können. :lol:
 
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Naja, in der Urteilsbegründung haben sie ja schon die Anleitung zum Umgehen mitgeliefert: Der Schmodder wird einfach umbenannt und fertig, in der Hauptsache geht es lediglich darum, dass man den werbewirksamen Begriff "Flatrate" nicht für diese Quasi-Volumentarife benutzen darf ... die PR-Abteilung der Telekom braucht nur mit einem täuschend ähnlichen Alternativnamen daher kommen, und der Drops ist gelutscht. Will mal wer raten, wie die Telekomiker ihre Verträge künftig nennen?! :ugly:
 
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