Nuallan
PCGH-Community-Veteran(in)
Drosselpläne der Telekom (vorerst) vom Gericht gekippt!
Soeben wurden die Drosselpläne der Telekom und die damit verbundene Vertragsklausel vom Kölner Landgericht für ungültig erklärt.
Dies betrifft beide Drossel-Geschwindigkeiten die im Raum standen, also 384Kbit und 2Mbit. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.
Die Begründung lautet, dass der Kunde das Wort "Flatrate" bei Verträgen über Festnetz-Internet nicht mit Einschränkungen verbindet.
Auch wären nicht nur die von der Telekom als Grund für die Drosselung genannten "Power-User" betroffen, sondern "ein breites Publikum", dessen Traffic-Bedarf stetig ansteige.
Des Weiteren bemängelt das Gericht die VDSL-Verträge, bei denen die Kunden nach Drosselung weniger als 10% der vereinbarten Bandbreite nutzen könnten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es könnte also in die Berufung gehen.
Erste Reaktion der Telekom: "Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Das Urteil liegt uns noch nicht vor. Wir werden es prüfen und dann voraussichtlich Berufung einlegen."
Laut einer Twitter-Nachricht von Vorstand Klaus Müller rechnet auch die Verbraucherzentrale NRW mit einer Berufung und beabsichtigt bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Die Telekom hatte im Mai 2013 unter großen Protesten eine Geschwindigkeits-Drosselung für Neukunden ab einem bestimmten Volumen angekündigt. Diese sollte ab 2016 in Kraft treten.
Einige Kritiker waren der Meinung, die Telekom verstoße gegen die Netzneutralität, weil sie ihren eigenen Dienst "Entertain" zumindest teilweise von der Drosselung ausgeschlossen hatte.
Quellen:
DSL-Drossel: Landgericht Köln untersagt Volumen-Drosselung der Telekom [2. Update] | heise online
Deutsche Telekom darf nicht drosseln - Süddeutsche.de
Gericht stoppt Mogel-Flatrate der Telekom - SPIEGEL ONLINE
Ein kleiner Schritt für ein Gericht, aber ein großer für das Netz. Ich bin sehr gespannt was für Auswirkungen diese Begründung auf andere Drosselungen haben wird.
Von der UMTS-"Flat" bis zur SMS-"Flat", seit Jahren wird an allen Ecken und Enden geschummelt. Ich hoffe die goldene Zeit der Telekommunikations-Firmen ist damit vorbei.
Auch für andere Firmen wie Congstar und Vodafone, welche nachziehen wollten, hat sich das Thema damit wohl bis auf Weiteres erledigt.
Gruß
Soeben wurden die Drosselpläne der Telekom und die damit verbundene Vertragsklausel vom Kölner Landgericht für ungültig erklärt.
Dies betrifft beide Drossel-Geschwindigkeiten die im Raum standen, also 384Kbit und 2Mbit. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.
Die Begründung lautet, dass der Kunde das Wort "Flatrate" bei Verträgen über Festnetz-Internet nicht mit Einschränkungen verbindet.
Auch wären nicht nur die von der Telekom als Grund für die Drosselung genannten "Power-User" betroffen, sondern "ein breites Publikum", dessen Traffic-Bedarf stetig ansteige.
Des Weiteren bemängelt das Gericht die VDSL-Verträge, bei denen die Kunden nach Drosselung weniger als 10% der vereinbarten Bandbreite nutzen könnten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es könnte also in die Berufung gehen.
Erste Reaktion der Telekom: "Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Das Urteil liegt uns noch nicht vor. Wir werden es prüfen und dann voraussichtlich Berufung einlegen."
Laut einer Twitter-Nachricht von Vorstand Klaus Müller rechnet auch die Verbraucherzentrale NRW mit einer Berufung und beabsichtigt bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Die Telekom hatte im Mai 2013 unter großen Protesten eine Geschwindigkeits-Drosselung für Neukunden ab einem bestimmten Volumen angekündigt. Diese sollte ab 2016 in Kraft treten.
Einige Kritiker waren der Meinung, die Telekom verstoße gegen die Netzneutralität, weil sie ihren eigenen Dienst "Entertain" zumindest teilweise von der Drosselung ausgeschlossen hatte.
Quellen:
DSL-Drossel: Landgericht Köln untersagt Volumen-Drosselung der Telekom [2. Update] | heise online
Deutsche Telekom darf nicht drosseln - Süddeutsche.de
Gericht stoppt Mogel-Flatrate der Telekom - SPIEGEL ONLINE
Ein kleiner Schritt für ein Gericht, aber ein großer für das Netz. Ich bin sehr gespannt was für Auswirkungen diese Begründung auf andere Drosselungen haben wird.
Von der UMTS-"Flat" bis zur SMS-"Flat", seit Jahren wird an allen Ecken und Enden geschummelt. Ich hoffe die goldene Zeit der Telekommunikations-Firmen ist damit vorbei.
Auch für andere Firmen wie Congstar und Vodafone, welche nachziehen wollten, hat sich das Thema damit wohl bis auf Weiteres erledigt.
Gruß
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