BGH-Urteil zu Dashcams: Illegal angefertigtes Material ist vor Gericht erlaubt

Aufnahmen sind anlassbezogen eben doch erlaubt.

Dauerhaft aufnehmen ist verboten, einen Unfall aufnehmen ist erlaubt.

Spiegel schrieb:
Trotz der Einschränkungen aus Datenschutzgründen gab der BGH in seiner Urteilsbegründung einen Hinweis, wie Dashcams in Zukunft auszusehen haben. Demnach sei es "technisch möglich", eine "kurze Aufzeichnung des unmittelbaren Unfallgeschehens zu gestalten" - etwa durch ein "dauerndes Überschreiben in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeugs". Dadurch würde eine anderweitige Nutzung der Aufnahmen unmöglich.
 
Also wenn dich jemand verfolgt also stalkt ist das an sich schon strafbar. Im normalen Verkehr kann davon keine Rede sein.
Ist wie gesagt 'ne Interessenabwägung. Und wenn du nicht-anlassbezogen filmst, hast du keine Interessen. Daher geht das leicht nach hinten los.

Zusammenfassung der aktuellen Rechtssprechung:
KLICK MICH

War garnicht so leicht einen vernünftigen Link zu finden. Selbst auf Infoportalen zu dem Thema wird erschreckend viel Falschwissen verbreitet. Meistens stützt man sich nur auf 22 KUG und 201a StGB - in beiden geht es entweder um die Veröffentlichung oder um Aufnahmen des höchspersönlichen Lebensbereiches. Vom viel weiter gehenden Allgemeinen Persönlichkeitsrecht haben selbst viele Anwälte offenbar noch nie was gehört. :ugly:
 
Danke für die Infos!
Leider weiß ich trotzdem nicht wirklich, was in der Abwägung das größere Risiko ist.
Ich glaube, ich warte mit so was, bis die Rechtsprechung da etwas exakter wird.

Ich würde mich als "normaler" bis "zügiger" und auf jeden Fall unaggressiven Autofahrer bezeichnen (Selbstbild ist immer problematisch),
Jedoch geschieht es in den letzten Jahren immer öfters, dass sehr aggressive Autofahrer unterwegs sind und man eigentlich nur durch defensives und vorausschauendes Verhalten Unfälle vermeiden kann.

Habe kein Verständnis dafür, wenn man z. B. auf einer 2spurigen Autobahn einem langsam fahrenden PKW die Möglichkeit gibt, aus der LKW-Kolonne herauszukommen - der hopst ja sowieso danach wieder auf die rechte Spur - und bekommt als Dank dafür von einem besonders eiligen Zeitgenossen hintenan zunächst die Lichthupe, dann wird rechts überholt, die arme Mutti mit zwei Kidies dann noch geschnitten und davonbrausend uns beiden noch den Stinkefinger zeigend.
Gerade heute Morgen auf der A93 passiert...
So wichtig kann kein Termin auf der Welt sein, als dass man die 2 min. nicht die Zeit hätte...
 
War schon lange überfällig!
Und schon wird Amazon von Dashcams überschwemmt. :D
 
Habe kein Verständnis dafür, wenn man z. B. auf einer 2spurigen Autobahn einem langsam fahrenden PKW die Möglichkeit gibt, aus der LKW-Kolonne herauszukommen - der hopst ja sowieso danach wieder auf die rechte Spur
Ist das dein Ernst. Du würdest jemandem nicht die Möglichkeit geben sich aus einem LKW-Sandwich zu befreien ? Und noch dazu weil du der Meinung bist das dieser sich danach sowieso wieder rechts einordnet und sich dabei an die Gesetze hält weil außerorts = Rechtsfahrgebot ? Das sagt einiges über dich aus. Zumal es ganz schnell passieren kann das man in so ein Sandwich gerät ohne das man es will. Z.B. wenn ein Lastwagen gerade auf die Autobahn kommt etc

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Du entscheidest also für alle anderen was riskant und lebensmüde ist? Pauschal und ohne Kenntnis vom Einzelfall? Also so wie: "alle Killerspielspieler sind ein Risiko für die Allgemeinheit?" oder "in Dresden leben nur Nazis" oder "alle Flüchtlinge sind kriminell". Klingt doof, alle Aussagen sind falsch, keine Frage, aber es gibt genügend Leute die das so sehen und glauben sie haben recht. Also wieso sollte 200km/h fahren pauschal riskant und lebensmüde sein?
War klar, dass so ein dummer Kommentar kommt. Getroffene Hunde bellen, bei dir ist das sehr offensichtlich. Wo habe ich mit einer einzelnen Silbe behauptet, dass ich für alle anderen entscheide? WO? Das ist meine Meinung, nicht mehr und nicht weniger. Aber nur zu, fahr mit 200 über die Autobahn, aber nicht heulen weil dir einer der unzähligen anderen Verkehrsteilnehmer im Weg ist und und du mit deiner protzigen 300 PS Karre nen schlimmen Unfall baust. Mitleid darfste vor Gericht auch nicht erwarten, bei 200 Km/h erwarten dich viel eher sehr unangenehme Fragen vom Richter und der Versicherung.

War mir ja so klar das sowas kommt. Es sind fast immer die die sich über dichtes auffahren beschweren die denken 140 ist schon schnell und ich zieh jetzt mal links rüber, egal ob da einer von hinten kommt...
Ich verbitte mir solche dummdreisten Behauptungen. Du weißt überhaupt nicht wie ich fahre, also urteile gefälligst auch nicht. Nur zur Info: In den meisten Ländern der Welt gilt eine allgemein gültige Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen. Hier in DE ist das längst überfällig, allein schon wegen Leuten wie dir und 4B11T. Ich verstehe auch nicht warum du dich genötigt fühlst deine gefahrenen Kilometer zu erwähnen, denn ganz ehrlich: 500.000 Km in 25 Jahren sind nicht wahnsinnig viel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man muss aber auch sagen, dass es genug Idioten gibt, die mit 140 direkt vor einem rausziehen, während man mit 200 von hinten ankommt....
Wer ist denn der "Idiot"? Die Richtgeschwindigkeit beträgt 130km/h, schneller zu fahren st nur bei freier Fahrt erlaubt. Wenn man mit 60km/h Geschwindigkeitsüberschuss an leuten voirbeizieht, ist das absolut leichtsinnig. Übrigens gilt auch auf Autobahnen "rechts vor links", und der rechts fahrende hat Vorfahrt, wenn er auf die mittlere oder linke Spur will. Da ist bremsen und Platz machen genau das, was der von hinten kommende machen sollte.

Ich halte das Urteil für absurd. Wenn etwa sillegal ist, ist es illegal und der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Aber ich ziehe mich aus dem täglichen Krieg der möchtegern Rennfahrer immer weiter zurück, weil es zu viele Deppen gibt, die andere massiv gefährden.
 
Aber nur zu, fahr mit 200 über die Autobahn, aber nicht heulen weil dir einer der unzähligen anderen Verkehrsteilnehmer im Weg ist und und du mit deiner protzigen 300 PS Karre nen schlimmen Unfall baust.

Mein Auto hat nur 245 PS und schafft die 200 ohne Probleme, selbst der 100 PS Golf meiner Freundin schafft das ohne Probleme.

Oder ist ein Golf auch eine "protzige" Karre? Oder ist das einfach bloß Neid?

Mitleid darfste vor Gericht auch nicht erwarten, bei 200 Km/h erwarten dich viel eher sehr unangenehme Fragen vom Richter und der Versicherung.

Wenn du mit der Dashcam nachweisen kannst, dass der andere ohne Schulterblick und ohne Blinker links rübergezogen hat? Da wird der andere sehr unangenehme Fragen bekommen.


Ich verbitte mir solche dummdreisten Behauptungen. Du weißt überhaupt nicht wie ich fahre, also urteile gefälligst auch nicht. Nur zur Info: In den meisten Ländern der Welt gilt eine allgemein gültige Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen. Hier in DE ist das längst überfällig, allein schon wegen Leuten wie dir und 4B11T.

Verbietet sich "dummdreiste Behauptungen" und urteilt dann über andere User. Kannste dir nicht ausdenken.

Wer ist denn der "Idiot"? Die Richtgeschwindigkeit beträgt 130km/h, schneller zu fahren st nur bei freier Fahrt erlaubt. Wenn man mit 60km/h Geschwindigkeitsüberschuss an leuten voirbeizieht, ist das absolut leichtsinnig. Übrigens gilt auch auf Autobahnen "rechts vor links", und der rechts fahrende hat Vorfahrt, wenn er auf die mittlere oder linke Spur will. Da ist bremsen und Platz machen genau das, was der von hinten kommende machen sollte.

Ich halte das Urteil für absurd. Wenn etwa sillegal ist, ist es illegal und der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Aber ich ziehe mich aus dem täglichen Krieg der möchtegern Rennfahrer immer weiter zurück, weil es zu viele Deppen gibt, die andere massiv gefährden.

Autsch, nein wer überholt muss sich vergewissen, dass er niemanden behindert.

§ 5 StVO 2013 - Einzelnorm

"(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern."
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer ist denn der "Idiot"?

Der Idiot ist der, der dem anderen die Vorfahrt nimmt. Also der, der die Spur wechselt, obwohl er sehr viel langsamer fährt als ein von hinten kommendes Auto.
Denn wenn der andere durch deinen Spurwechsel bremsen muss, nimmst du ihm die Vorfahrt.

Wenn man mit 60km/h Geschwindigkeitsüberschuss an leuten voirbeizieht, ist das absolut leichtsinnig.

Nein, mit 60km/h Geschwindigkeitsüberschuss zu überholen sorgt dafür, dass der Überholvorgang recht schnell abgeschlossen wird. Das ist ganz im Sinne der StVO die da sagt:

StVO § 5 - Überholen schrieb:
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Übrigens gilt auch auf Autobahnen "rechts vor links"

Ich hoffe ganz ehrlich, dass du keinen Führerschein hast. Denn dich auf die Autobahn zu lassen ist ganz offenbar gemeingefährlich. Wie kommt man überhaupt auf so eine Idee?

StVO $8 - Vorfahrt schrieb:
Der Grundsatz „Rechts vor Links“ sollte außerhalb geschlossener Ortschaften nur für Kreuzungen und Einmündungen im Verlauf von Straßen mit ganz geringer Verkehrsbedeutung gelten.

Unfall beim Spurwechsel: Wer hat Schuld?
Trotz der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt bei einem Spurwechsel kann es zu einem Unfall kommen. Typisch ist hierbei ein Auffahrunfall, weil die anvisierte Spur doch nicht frei war bzw. der Abstand zum nachfolgenden Auto falsch eingeschätzt wurde.

Die Schuldfrage ist hierbei meist schnell geklärt, denn grundsätzlich hat derjenige, der den Spurwechsel vollzieht, darauf zu achten, dass dieser ohne Probleme möglich ist. Bei einem Unfall trifft also in aller Regel ihn die Schuld.

Da ist bremsen und Platz machen genau das, was der von hinten kommende machen sollte.

:wall:

Ich kann ganz ehrlich nur hoffen, dass du keinen Führerschein hast. Aber leider sehe ich auf der Autobahn ja täglich unzählige Leute, die wie du die Ansicht vertreten, dass der von hinten kommende für ein die Spur wechselndes Fahrzeug bremsen sollte... Ich kann dir da nur ein lebenslanges Fahrverbot wünschen, ansonsten dauert es nicht besonders lange, bis du auf der Autobahn in einen schweren Unfall verwickelt bist.
Du bist offensichtlich nicht in der Lage, am Straßenverkehr teilzunehmen ohne andere zu gefährden.
 
Der Idiot ist der, der dem anderen die Vorfahrt nimmt. Also der, der die Spur wechselt, obwohl er sehr viel langsamer fährt als ein von hinten kommendes Auto.
Denn wenn der andere durch deinen Spurwechsel bremsen muss, nimmst du ihm die Vorfahrt..
Auf mehrspurigen Straßen verhält es sich wie auf einspurigen mit Überholspur. Stell Dir folgende Situation vor. Ein Trecker fährt auf der Landstraße, dahinter ist eine Schlange. Würdest Du an der mit 170km/h vorbeifahren und den ersten in der Schlange, der ausschert einen "Idioten" nennen, oder wäre der, der von hinten auffährt, eindeutig der Schuldige? Denk in Ruhe drüber nach und überlege Dir in Zukunft, ob Du an Fahrzeugen, die selber überholen wollen und vor Dir fahren, mit 200 vorbeifliegen solltest.

Und genau das meine ich mit Krieg. Ich fahre jetzt vierzig Jahre im Straßenverkehr mit Fahrzeugen, davon ca. 50.000km auf Rennstrecken, aber was ich heute auf Autobahnen erlebe ist jenseits von Gut und Böse. Es scheint wieder ein Recht des Stärkeren zu geben. Das ist für mich widerwärtig. Zu meiner Jugend mit 20.000 Verkehrstoten im Jahr haben sich diese Spalter selber aus dem Darwinpool gekickt, und dabei in der Regel leider viele Unschuldige mit getötet. Heute mit Sicherheitskarosserien, Gurten und Airbags überleben die Idioten so lange, bis sie garantiert andere getötet haben, in der Regl schwächere wie Radfahrer oder Fussgänger. Und da braucht man auch keine Dashcam mehr, wenn jemand tod auf der Straße liegt.

Die Schuldfrage ist hierbei meist schnell geklärt, denn grundsätzlich hat derjenige, der den Spurwechsel vollzieht, darauf zu achten, dass dieser ohne Probleme möglich ist. Bei einem Unfall trifft also in aller Regel ihn die Schuld..
"Ohne Probleme" bedeutet nicht, dass der nachfolgende Verkehr nicht zu einer leichten Bremsung gezwungen werden darf. Die typische Situation ist, dass genug Platz ist, man blinkt und der Idiot hinter einem beschleunigt. Das ist ein gefährlicher Eingiff in den Straßenverkehr. Der Regelfall eines Unfalls bei Spurwechseln in der Stadt ist etwas ganz anderes, wenn man das neben einem fahrende Auto im Totenwinkel übersieht und einfach die Spur wechselt. Hat man auf der Autobahn 100m Platz zum nachfolgenden Verkehr, darf man natürlich herausfahren.

Und ja, ich habe einen Führerschein und fahr seit weit über 800.000km unfallfrei, also ohne Feindberührung. Auf Rennstecken ist das etwas anderes, da habe ich genug Kleinholz erzeugt, aber auch da immer ohne Berührung anderer.

Man muss aber auch sagen, dass es genug Idioten gibt, die mit 140 direkt vor einem rausziehen, während man mit 200 von hinten ankommt...
Und noch einmal nur für Dich, ab 130km/h hast Du im Unfall immer eine Mitschuld, mit 200km/h in unklarer Verkehrslage, und das ist immer der Fall wenn mehrere Fahrzeuge vor dir fahren, liegt Deine Schuld bei ca. 80%. Einfach mal drüber nachdenken, wenn Du meinst, mit 200 über die Bahn zu fliegen und glaubst, alle anderen haben Platz zu machen.
Autobahn-Unfall: Bei mehr als 130 km/h ist man mit schuld, wenn es kracht - FOCUS Online

Apropos, wie lange hast Du Deinen Führerschein?
 
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Landstraße (wo es Gegenverkehr gibt) mit Autobahn (wo es keinen Gegenverkehr gibt) vergleichen.

Jo, das macht auch total viel Sinn :stupid:
 
Auf mehrspurigen Straßen verhält es sich wie auf einspurigen mit Überholspur.

Interessante Ansicht. Hast du dir das gerade ausgedacht? Eine einspurige Straße mit Überholspur ist eine mehrspurige Straße. Eine Spur + Überholspur = 2 Spuren.

Ein Trecker fährt auf der Landstraße, dahinter ist eine Schlange. Würdest Du an der mit 160km/h vorbeifahren und den ersten in der Schlange, der ausschert einen "Idioten" nennen, oder wäre der, der von hinten auffährt eindeutig der Schuldige.

Der erste Idiot wäre der Treckerfahrer, denn der muss dafür sorgen, dass sich hinter ihm erst gar keine Schlange bildet.
Oh, und ich fahre auf der Landstraße natürlich keine 160km/h, denn das ist offensichtlich verboten.

StVO - §5 schrieb:
Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.

Der zweite Idiot ist der, der mehrere Fahrzeuge auf einer Landstraße auf einmal überholt. Das macht man schlicht und einfach nicht, denn es dauert extrem lange. So lange, dass man den Gegenverkehr für diese Zeit üblicherweise nicht einschätzen kann.

Der dritte Idiot ist der, der ausschert, obwohl er gerade überholt wird. Das ist, wie im vorherigen Post dargelegt, verboten. Man hat in den Rückspiegel zu gucken und darf nur dann ausscheren, wenn die Spur frei ist.

Und genau das meine ich mit Krieg. Ich fahre jetzt vierzig Jahre im Strßaenverkehr mit Fahrzeugen, davon ca. 50.000km auf Rennstrecken, aber was ich heute auf Autobahnen erlebe ist jenseits von Gut und Böse.

Deine Erfahrung ist schön und gut, aber die gibt dir nicht das Recht, dich über Gesetze hinwegzusetzen. Und die sind, wie ich eben oben zitiert habe, eindeutig nicht auf deiner Seite.

"Ohne Probleme" bedeutet nicht, dass der nachfolgende Verkehr nicht zu einer leichten Bremsung gezwungen werden darf.

Wir sprachen davon, dass sich jemand mit 140km/h vor einem Auto einschert, dass 200km/h fährt. Das ist mit Sicherheit keine "leichte Bremsung". Regelmäßig darf ich in solchen Situationen voll in die Eisen gehen, um einen Unfall zu vermeiden.

Hat man auf der Autobahn 100m Platz zum Nachfolgenden Verkehr, darf man natürlich herausfahren.

Nein. Die Faustregel sagt, dass ich einen halben Tacho Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen halten muss, bei 200km/h also 100 Meter. Wenn du 140km/h fährst, fahre ich also 60km/h schneller als du, das sind 16 Meter pro Sekunde, die ich auf dich aufhole. In dem Moment, in dem du 100 Meter vor mir rausziehst, muss ich also extrem stark abbremsen, denn ich bin SOFORT näher an dir, als ich sein möchte. Innerhalb von 2 Sekunden müsste ich von 200 auf 140 bremsen, um die halbe Tacho Regel wieder einzuhalten. Das ist eine Vollbremsung. 100 Meter vor einem Fahrzeug die Spur zu wechseln, dass 200 fährt, ist gemeingefährlich.

Und nocheinmal nur für Dich, ab 130km7h hast Du im Unfall immer eine Mitschuld, mit 200km/h in unklarer Verkehrslage, und das ist immer der Fall wenn mehrere Fahrzeuge vor die Fahren, liegt Deine Schuld bei ca. 80%. Einfach mal drüber nachdenken.

Um das klarzustellen: Man trägt keine Mitschuld, sondern eine Mithaftung. Das ist ein feiner Unterschied.
Schuld ist ein Begriff des Strafrechts. Wenn ich ein Rennen auf der Autobahn fahre und dabei eine andere Person zu Schaden kommt, habe ich Schuld.
Bei einem Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit, den ich nicht zu verantworten habe, trifft mich keine Schuld. Trotzdem muss ich in aller Regel für einen Teil der Schäden haften.

Haftungsverteilung | Mithaftung wegen uberschrittener Autobahn-Richtgeschwindigkeit

Sachverhalt

Der Kläger wechselte mit seinem Pkw nach links auf den Überholstreifen. Seine Geschwindigkeit betrug ca. 120 km/h. Von hinten kam der Beklagte mit ca. 160 km/h. Beide Pkw kollidierten.

Entscheidungsgründe

An der überwiegenden Unfallverantwortlichkeit des Klägers hatte der Senat mit Rücksicht auf den unzulässigen Spurwechsel (§ 7 Abs. 5 StVO) keinen Zweifel. Indes hat er dem Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung aus § 7 Abs. 1 StVG eine Mithaftung von 20 Prozent auferlegt.

Ich habe leider das Gefühl, dass du sehr viel mit Erfahrung und Gefühl argumentierst. Kannst du Gesetze nennen, die deine Aussagen in irgendeiner Form belegen, so wie ich es tue?
Ansonsten werde ich mich aus der Diskussion jetzt nämlich ausklinken, denn auf "ich mache das seit 40 Jahren so und bisher hat das immer geklappt" wirklich keine Lust.
 
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....Nein. Die Faustregel sagt, dass ich einen halben Tacho Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen halten muss, bei 200km/h also 100 Meter. ...
Ich sagte doch, wenn Du 200km/h fährst und ich 100m vor Dir mit 130 ausschere ist das überhaupt kein Problem, auch wenn Du dadurch gezwungen wirst, zu bremsen. der übliche Fall ist aber, dass die "Idioten" auf dem Gas bleiben und einzig die Lichthupe anschmeißen, um dann 50m später eine Vollbremsung zu machen. Denk also einfach nochmal über Dein Verhalten nach. Ich rechtfertige hier mit keinem Wort jene Menschen, die gefährliche Spurwechsel vollziehen, sondern jene, die Paragraph 1 missachten.

Es ist aber auch alles völlig egal, das generelle Tempolimit wird auch bei uns in Kürze kommen und damit die meisten gefährlichen Situtationen auf Autobahnen verhindern.

....Wir sprachen davon, dass sich jemand mit 140km/h vor einem Auto einschert, dass 200km/h fährt. Das ist mit Sicherheit keine "leichte Bremsung". Regelmäßig darf ich in solchen Situationen voll in die Eisen gehen, um einen Unfall zu vermeiden.....
Was ist das für eine undiffenzierte Aussage? Was heißt "vor" dir? 5m? 10m? Gib doch einfach einen Abstand an. Aber lass mich raten, so fein, wie Du Mithaftung und Mitschuld differenziert, bist Du Jurist? In solchen Fällen zitiere ich immer wieder gerne den guten alten Lichtenberg. :)
" Um Recht zu tun, braucht man nur sehr wenig vom Recht zu wissen, allein um mit Sicherheit Unrecht tun zu können, muss man die Rechte studieren."

Um Dir nochmal meine Sichtweise näher zu bringen. Nach 300.000km auf dem Motorrad hat man eine andere Sicht der Dinge, weil ständig, also ca. alle 10km jemand versucht, dich umzubringen. Das sind typische Situationen wie sich öffnende Autotüren, missachtete Vorfahrt oder stumpfes Abdrängen beim Überholen. Und das passiert so oft, dass man lernt zu erkennen und zu vermeiden, sonst überlebt man das nicht. Darum ist meine Toleranzgrenze vermutlich viel höher als Deine und ich fahr vermutlich erheblich mitdenkender, denn man weiß, wann und warum andere Autofahrer die Spur wechseln und man reduziert vorsorglich das Tempo. Das mit der Paragraph 1. Aber einfach drauf los zu kacheln und zu meinen, man darf das, ist genau das, was den Verkehr heute so kritisch macht.
 
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Was ist das für eine undiffentierte Aussage? Was heißt "vor" dir? 5m? 10m? gib doch einfach einen Abstand an.

Ich zitiere mich einmal selbst. kA, wie man den Abstand in meiner Aussage nicht entdecken kann, wenn man ihn nicht bewusst übersieht. Der von dir zitierte Absatz ist quasi so zitiert, dass du den Abstand knapp nicht mehr drin hast.

Nein. Die Faustregel sagt, dass ich einen halben Tacho Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen halten muss, bei 200km/h also 100 Meter. Wenn du 140km/h fährst, fahre ich also 60km/h schneller als du, das sind 16 Meter pro Sekunde, die ich auf dich aufhole. In dem Moment, in dem du 100 Meter vor mir rausziehst, muss ich also extrem stark abbremsen, denn ich bin SOFORT näher an dir, als ich sein möchte. Innerhalb von 2 Sekunden müsste ich von 200 auf 140 bremsen, um die halbe Tacho Regel wieder einzuhalten. Das ist eine Vollbremsung. 100 Meter vor einem Fahrzeug die Spur zu wechseln, dass 200 fährt, ist gemeingefährlich.

Ich sagte doch, wenn Du 200km/h fährst und ich 100m vor Dir mit 130 ausschere ist das überhaupt kein Problem, auch wenn Du dadurch gezwungen wirst, zu bremsen.

Und ich sage, dass das ein Problem ist. Ich behaupte das auch nicht einfach nur, so wie du es tust, sondern habe dir genau ausgerechnet, wie stark ich in diesem Fall abbremsen muss. 60km/h in 2 Sekunden, das ist eine extrem starke Bremsung. Nicht so stark, dass man die Kontrolle über das Fahrzeug verliert, aber doch unangenehm stark.

StVO §41 - Bremsen schrieb:
(4) Bei Kraftfahrzeugen – ausgenommen Krafträder – muss mit der einen Bremse (Betriebsbremse) eine mittlere Vollverzögerung von mindestens 5,0 m/s² erreicht werden;

Mal angenommen, mein Auto würde diese Vorschrift gerade eben so erfüllen.
Du fährst mit 130km/h in 100 Metern Abstand vor mir rein, ich fahre 200km/h.
70km/h Unterschied, das sind 19,5 Meter pro Sekunde Geschwindigkeitsunterschied, der Einfachheit halber nehme ich 20 m/s an.
Ich bräuchte also 4 Sekunden, um meine Geschwindigkeit an deine anzupassen.
In diesen 4 Sekunden fahre ich durschnittlich 165km/h, also knapp 10m/s schneller als du.
Ich komme dir beim Bremsen also 40 Meter näher, ich bin dann 60 Meter hinter dir. Wenn ich eine Reaktionszeit von 0,2 Sekunden einberechne, komme ich dir noch einmal 4 Meter näher. Insgesamt komme ich dir damit 44 Meter näher, bevor ich meine Geschwindigkeit an deine angepasst habe.

Unser Abstand beträgt dann 56 Meter. Das ist weniger als der halbe Tacho, ein Abstandsblitzer würde mich hier aufnehmen und mir eine Strafe über 100€ sowie einen Punkt aufdrücken. Ab einem Abstand von unter 42 Metern wäre ich meinen Führerschein direkt für einen Monat los.

Um das also noch einmal klarzustellen: Wenn ich 200km/h fahre, und du 100 Meter vor mir mit 130km/h die Spur wechselst, dann kann ich mit einem Auto, dass den Anforderungen der StVO gerade eben genügt, den Sicherheitsabstand selbst bei einer Vollbremsung nicht mehr einhalten.
Kurz: Dein Spurwechsel führt zu einer sehr realen Gefährdung und ist damit illegal.

Ganz abgesehen davon, dass eine Vollbremsung auf der Autobahn an sich schon eine Gefährdung darstellt, wegen der dein Spurwechsel illegal ist...


Und nein, ich bin kein Jurist. Ich informiere mich aber gerne darüber, was ich darf und was nicht. Würde ich dir auch einmal nahelegen.


Aber wie gesagt, ich klinke mich hier jetzt aus, denn:

Ich habe leider das Gefühl, dass du sehr viel mit Erfahrung und Gefühl argumentierst. Kannst du Gesetze nennen, die deine Aussagen in irgendeiner Form belegen, so wie ich es tue?
Ansonsten werde ich mich aus der Diskussion jetzt nämlich ausklinken, denn auf "ich mache das seit 40 Jahren so und bisher hat das immer geklappt" wirklich keine Lust.

Deine Erfahrung ist wie gesagt schön und gut, aber das macht Aussagen wie "Rechts vor links gilt auf der Autobahn" oder "Mit 100 Metern Abstand zum hinterherfahrenden Fahrzeug die Spur wechseln ist kein Problem" nicht richtiger.
Ich wünsche dir auch weiterhin, dass du auf der Autobahn niemanden umbringst.
 
...Aber wie gesagt, ich klinke mich hier jetzt aus, ....
Das ist schade, denn Diskussionen führen zum wichtigen Informationsaustausch und damit zur Weiterbildung. Danke für die verlinkten Gesetzesauszüge. Als ich den Führerschein machte, sahen die Regelungen anders aus und ich schrieb nicht, was meine Erfahrung oder Meinung war, sondern was mir vor vielen Jahrzehnten mein Fahrlehrer beibrachte und was in Diskussionen zum Thema durch Polizisten bestätigt wurde, z.B., dass man beim Ausscheren den nachfolgenden Verkehr durchaus zu einer mittelmäßig starken Bremsung zwingen kann. Es geht darum, sie nicht zu gefährden. Darüber hinaus appellierte ich an Deine Vernunft, für das gegenseitige Miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme. Aber ich bemerke immer mehr, dass die erfolgreichen kooperativen Strategien meiner Jugend heute nicht mehr gelten und es viel mehr und nur noch um den ausgelebten Egoismus geht. Ich zuerst, die anderen sind egal.

Bisher habe ich immer Platz gemacht, bin möglichst rechts gefahren und habe mich sicherlich hin und wieder so eingeordnet, dass andere Fahrer leicht- bis mittelstark bremsen mussten. Die Diskussion hier zeigt mir, dass das juristisch falsch ist und die Lösung ganz einfach ist. Einfach links fahren, beharrlich und stetig. Denn ich darf ja links fahren wenn ich, so steht es im Gesetz, alle 10-20s überhole. Das heißt bei 140 kann ich also 500m vor dem LKW ausscheren. Klasse, das ist ja so früh, da findet sich immer eine riesige Lücke. Ich befürchte aber nur, Du wirst mehr kotzen, wenn Du in Zukunft überall hinterher schleichen musst, als wenn man gegenseitig Rücksicht nimmt und rechts fahrenden Platz zum Einscheren lässt. Weiter habe ich den Unterschied zwischen Schuld und Haftung gelernt. 10-20s ist das eine, bestraft wird es erst ab einer Minute, also kann ich ja völlig sorgenfrei einen km vor dem LKW ausscheren. Danke, was für ein verdammt beschissene, aber juristisch einewandfreie Lösung. Da kommt dann wieder das Zitat noch Lichtenberg ins Spiel.

Aber all diese Themen sind nicht relevant für Kameras im Auto, die weiterhin verboten sind, aber absurderweise trotzdem gerichtsverwertbar in Zivilprozessen eingesetzt werden können. Die Kameras werden eben nicht den deutschen Oberlehrer und Juristen helfen, ihre Blockwardmentalität auszuleben. Alles, was wir in den letzten Nachrichten schrieben, oder hattest du Unfälle, hat rein gar nichts mit Unfallkameras im Auto zu tun.

P.S.. Zu Deiner Berechnung. Solltest Du wirklich immer den halben Tacho Abstand halten, wäre das lobenswert, vorbildlich und überaus selten. Normalerweise, und entschuldige diese Vorverdächtigung, schimpfen eigentlich nur die wie die Rohrspatzen, wenn ihnen jemand in den vermeintlichen Sicherheitsabstand fährt, die selber keine 5m Abstand bei hohen Geschwindigkeiten einhalten. Aber schön, wenn Du den Abstand ernst nimmst, denn ich halte Abstand auch für einen der Schlüssel zum unfallfreien Fahren.

Aber zum Bremsweg. Du gehst von einer 0,5g Bremsung oder 5m/s²aus, also das, was moderate Bremsung genannt wird. Du vergisst dabei aber, das alleine der Luftwiderstand bei 200km/h fast 0,1g ausmacht, und den kannst dazu addieren. Und Du hast also ein Problem, wenn Du nach einer moderaten Bremsung, die die Hälfte der Verzögerung eines von Dir Vollbremsung genannten Zustandes bringt,um wenige Meter den gesetzliche vorgeschriebenen Mindestabstand unterschreitest? Das sind für mich nicht glaubwürdige Entrüstungen. Außerdem vergisst Du, dass ich vor dem einscheren blinke und ab dem Blinkerzeichen sollte der Nachfolgende mindestens den Fuß vom Gas nehmen, oder hälst Du einfach drauf, trotz unklarer Verkehrslage?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist das dein Ernst. Du würdest jemandem nicht die Möglichkeit geben sich aus einem LKW-Sandwich zu befreien ? Und noch dazu weil du der Meinung bist das dieser sich danach sowieso wieder rechts einordnet und sich dabei an die Gesetze hält weil außerorts = Rechtsfahrgebot ? Das sagt einiges über dich aus. Zumal es ganz schnell passieren kann das man in so ein Sandwich gerät ohne das man es will. Z.B. wenn ein Lastwagen gerade auf die Autobahn kommt etc

Anhang anzeigen 997615

Hallo marcus022!!!???!!!

Das hast du ja völlig in den falschen Hals bekommen - zuerst richtig lesen und dann urteilen!!!

ICH bin, derjenige, der die die Leute aus der LKW Kolonne herauslässt und sich über die idiotischen Lichthupen hinter mir aufregt - man, man man...

Oder bist etwa gar du der Vollpfosten mit der Lichthupe?????
 
Wirklich interessante Diskussion hier.
Auch werde ich das Gefühl nicht los als ob sich eigentlich alle solche Dashcams wünschen - um hinterher zu beweisen das sie nichts falsch gemacht haben.

Ob das später aber nicht zum bösen erwachen führt wenn die Regeln richterlich doch anders ausgelegt werden und man die (Haupt-) Schuld am Unfall bekommt ist eine andere Sache.
 
...Auch werde ich das Gefühl nicht los als ob sich eigentlich alle solche Dashcams wünschen...
Nein, es ist ein Drama. Zuerst kommen sie wie jetzt illegal, dann werden sie mit ein paar einfachen Regeln wie z.B. nur 15s gespeicherte Aufnahme vor und nach einem durch beschleunigungssensoren detektiertem Unfall erlaubt, dann werden sie verpflichtend, und zum Schluss werden sie auch gegen den Eigentümer eingesetzt, weil sämtliche Kameras und Blackboxen in Fahrzeugen ausgewertet werden. Und das ist wieder ein Stück mehr Kontrolle, die ich nach G20 und neuem Polizeigesetz in Bayern für sehr bedenklich halte, denn immer mehr Unschuldige werden durch willkürliche Verknüpfung unwichtiger "Indizien", die zu einem anscheind stimmigen Täterprofil kombiniert werden, in die Mühlen der Justiz gelangen. Es ist eben kein ernstzunehmendes Indiz, wenn ich vor dem Laden parke, der chemische Grundstoffe verkauft, dass ich heimlich Bomben baue, aber genau das wird heute so gesehen.
 
Da tut es auch Auflegen oder die Trillerpfeife. Danach rufen die sicher nicht mehr an. ;)



Kameras mit Loop Funktion gibt es schon länger. Sind mittlerweile auch recht günstig.

4" KFZ Auto Kamera HD 1080P DVR Dashcam 2 Lens Recorder Loop-Aufnahme Nachtsicht | eBay




Dagegen ist die Benutzung zum Beispiel in Österreich verboten.



Wobei beide über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h sind. Dort würde eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 150-160 km/h helfen. Damit ist eine Reisegeschwindigkeit von 130-140 km/h möglich und trotzdem ein Überholen mit den vorgeschriebenen 20 km/h Differenz möglich.
Nachts sind vielleicht 200 km/h auf der Autobahn vielleicht möglich, aber tagsüber rollt der dichte Verkehr meistens mit 130-140 km/h auf der linken Spur. Wer dort unbedingt schneller sein will, zwingt alle anderen zu Spurwechseln und erhöht somit das allgemeine Risiko für Unfälle.
Dazu kommen dann polnische LKWs, die 5m vor einem rüberziehen. Da sind 200 km/h dann wirklich lebensmüde.

Ich hab keine Ahnung wo du Autobahn fährst, aber mit 140 ist man eigentlich der der ununterbrochen überholt wird und eine Höchstgeschwindigkeit ist absoluter Schwachsinn wir haben nicht mehr Verkehrstote als andere Länder mit Geschwindigkeitsbegrenzung.
 
und eine Höchstgeschwindigkeit ist absoluter Schwachsinn.
- Aus ökologischer Sicht ist es kein Schwachsinn
- Aus Gründen des Lärmschutz ist es sinnvoll
- Und zähle nicht nur Tote, sondern auch Verletzte und vergleiche nicht Äpfel und Birnen, weil eine Unfallstatistik durch mehr als die max. Geschwindigkeit bedingt wird.
 
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