Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Springer gegen Eyeo: Kommt ein Verbot des Geschäftsmodells Whitelisting?
Im Prozess Axel Springer gegen die Kölner Eyeo GmbH deutet sich ein Erfolg des Verlages an. Nach einer Verhandlung am Freitag scheint klar, dass das zuständige Gericht den Adblocker des Unternehmens für zulässig erachtet. Doch das Geschäftsmodell der Kölner steht auf Messers Schneide. Grund dafür ist ein neuer Paragraph im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, der für möglicherweise für das sogenannte Whitelisting anwendbar ist.
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