Online-Handel: Rücksendungen könnten ab 2014 kostenpflichtig werden

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Um so besser / noch Verbraucher freundlicher. :daumen:

MfG
 
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Ich kenne das Urteil, es ist aber extrem umstritten, und auch nicht so einfach auf andere Bereiche umlegbar. DAS ist auch das große Problem an diesem Urteil....

BTT -> Monitor

Ich hab noch keinen Laden gesehen, wo ich DEN Monitor anschließen lassen kann, den ich haben will. Ist auch logisch. Es gibt nen Aussteller maximal, und das wars. Zudem lässt sich alles andere aus den technischen Daten ermitteln, und GENAU da kommen wir eben wieder zum Kernpunkt. HArdware ist vollumfänglich durch die technischen Eigenschaften beschrieben. Wie willst du das Liegeverhalten eines Wasserbettest quantifizieren? Eben gar nicht. Das kann man nicht. Genau wie bei Bekleidung, das ist aber eben was komplett anderes als Technik.

Das BGH macht echt viele vernünftige Entscheidungen, aber das ist auch mal wieder son Knaller wie Sie vor einigen Jahren auch im WEG-Recht rausgelassen haben....
 
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Zudem lässt sich alles andere aus den technischen Daten ermitteln, und GENAU da kommen wir eben wieder zum Kernpunkt.

Geh in nen Mediamarkt rein und zeig mir einen Monitor, bei dem auf der Packung die kalibrierte Farbtemperatur angegeben ist. Oder die Lautstärke der Stromversorgung. Oder die Frequenz der Backlightansteuerung. Bei >80% wirst du nicht einmal deren Regelbereich vorfinden.
 
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Um mir die Fahrtkosten zu ersparen wenn er zu viele Pixelfehler hat oder um ihn mir mal anschauen kann wenn kein Austeller da ist/:schief:
Das wäre mal ein einfaches Argument, als die über mir.
 
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Es gibt genug Gerichtsendscheidungen, das ein Verkäufer nicht verpflichtet ist, die GENAU dein Gerät zu zeigen, und bei Pixelfehlern du in gewissem Rahmen eben einfach Pech hast.

Wie gesagt, auch das BGH macht teilweise "schlechte" Urteile, da Sie zu viel Interpretationsspielraum lassen.

Eigentlich wäre da aber der Gesetzgeber gefordert einfach klarere Regeln aufzustellen. Aber seis drum. Die Diskussion führt zu nichts. Die Fronten sind verhärtet, und est höchstrichterliche Urteile werden da mit der Zeit klarheit verschaffen.

Man sollte aber auf jeden Fall sein Handeln immer reflektieren, um zu erkennen, ob man nicht gerade an dem Ast sägt, auf dem man sitzt...
 
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Die Sache mir dem Wertersatz wegen (übermäßiger) Nutzung der Ware bei deren Prüfung ist eine etwas heikle Angelegenheit. Das Fernabsatzrecht (das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr) wurde 2011 diesbezüglich geändert. Alles, was davor auf diesen Fall Bezug nimmt ist veraltet und daher nicht geeignet zur rechtlichen Beurteilung des Falls. Die Regelungen stehen nun im §312e I BGB (Achtung, den gab es schon früher mit komplett anderen Regelungsinhalt).

Wichtig ist dieser Satz:

(1) Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren hat der Verbraucher abweichend von § 357 Absatz 1 Wertersatz für Nutzungen nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, 1.soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und
2.wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und nach § 360 Absatz 1 oder 2 über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist oder von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat.
Jetzt kann man sich natürlich darüber streiten, was mit "Eigenschaften" und "Funktionsweise" gemeint ist. Ich musste auch selbst erst einmal suchen, denn alles, was in Form eines Kommentars darauf Bezug nimmt, ist kostenpflichtig. ;)

Zum Glück ist die Drucksache 855/10 vom Bundesrat in Form eines PDF frei zugänglich. Die erklärt etwas genauer, was damit gemeint ist. Auf Seite 17 unten geht's los. Ich erspare es mir jetzt das noch einmal zu erklären. Jeden den es interessiert soll es bitte selbst lesen.

http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2010/0855_2D10.pdf

Das Wichtige zusammengefasst:

Soweit gezogene Nutzungen darauf zurückzuführen sind, dass Verbraucher die ihnen zugesandte Ware getestet und ausprobiert haben, ist ein Anspruch auf Wertersatz ausgeschlossen. Denn die Verbraucher haben in der Praxis keine Möglichkeit, die Ware vor Abschluss des Vertrags in Augenschein zu nehmen. Das Ausprobieren und Testen der gelieferten Ware dient daher dem Zweck der effektiven Wahrnehmung des ihnen von der Fernabsatzrichtlinie eingeräumten Widerrufs-rechts. Die Beweislast dafür, dass eine Nutzung im Einzelfall über die Prüfung der Eigen-schaften und der Funktionsweise der Ware hinausgeht, trägt der Unternehmer
Weist die Ware deutliche bzw. erhebliche Gebrauchsspuren auf, spricht die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass dies typische Folge einer intensiven Nutzung und nicht lediglich einer Prüfung ist. Erheblich sein kann aber nicht nur die Intensität der Gebrauchsspuren. Neben anderen Indizien kann unter Umständen auch die Gesamtsituation herangezogen werden. Wird etwa ein Kommunionskleid nach dem Weißen Sonntag zurückgesandt, kann gegebenenfalls auch aus den Umständen geschlossen werden, dass es getragen und nicht nur anprobiert wurde, auch wenn das Kleid keine erheblichen Gebrauchsspuren aufweist.
Die Bewertung des jeweiligen Einzelfalls unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung.
Bei der Beurteilung, was im Einzelfall vom Tatbestandsmerkmal der Prüfung der Funktionsweise und der Eigenschaften der Ware umfasst ist, wird man sich in der Praxis daran orientieren können, was ein Verbraucher beim Testen und Ausprobieren der gleichen Ware in einem Ladengeschäft typischerweise hätte tun können. Dem Verbraucher muss da-bei die Möglichkeit eingeräumt werden, die Ware eingehend auf ihre Eigenschaften und ihre Funktionsweise zu untersuchen. Je nach Art der Ware kann hierfür eine Ingebrauchnahme erforderlich sein. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass der Verbraucher für eine Prüfung durch Ingebrauchnahme auch dann keinen Wertersatz leisten muss, wenn die Ware einen nahezu vollständigen Wertverlust erfahren hat – z. B. durch das Befüllen und Probeliegen eines Wasserbetts (vgl. auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. November 2010, Az.: VIII ZR 337/09).
Fazit:
Ich tendiere dazu, dass das bloße Einschalten eines Monitors Teil der Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise ist und damit nicht zum Wertersatz führt (man denke nur einmal an das Thema Blickwinkelabhängigkeit). Das Widerrufsrecht erlischt in jedem Fall nicht, da es (bis auf wenige, hier nicht einschlägige, Einzelfälle) wenn dann nur durch Zeitablauf erlischt, vorausgesetzt, dass es auch zuvor entstanden ist.
 
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Danke für die ausführliche Erleuterung. :-)

MfG
 
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Die Sache mir dem Wertersatz wegen (übermäßiger) Nutzung der Ware bei deren Prüfung ist eine etwas heikle Angelegenheit. Das Fernabsatzrecht (das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr) wurde 2011 diesbezüglich geändert. Alles, was davor auf diesen Fall Bezug nimmt ist veraltet und daher nicht geeignet zur rechtlichen Beurteilung des Falls. Die Regelungen stehen nun im §312e I BGB (Achtung, den gab es schon früher mit komplett anderen Regelungsinhalt).

Wichtig ist dieser Satz:

Jetzt kann man sich natürlich darüber streiten, was mit "Eigenschaften" und "Funktionsweise" gemeint ist. Ich musste auch selbst erst einmal suchen, denn alles, was in Form eines Kommentars darauf Bezug nimmt, ist kostenpflichtig. ;)

Zum Glück ist die Drucksache 855/10 vom Bundesrat in Form eines PDF frei zugänglich. Die erklärt etwas genauer, was damit gemeint ist. Auf Seite 17 unten geht's los. Ich erspare es mir jetzt das noch einmal zu erklären. Jeden den es interessiert soll es bitte selbst lesen.

http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2010/0855_2D10.pdf

Das Wichtige zusammengefasst:

Fazit:
Ich tendiere dazu, dass das bloße Einschalten eines Monitors Teil der Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise ist und damit nicht zum Wertersatz führt (man denke nur einmal an das Thema Blickwinkelabhängigkeit). Das Widerrufsrecht erlischt in jedem Fall nicht, da es (bis auf wenige, hier nicht einschlägige, Einzelfälle) wenn dann nur durch Zeitablauf erlischt, vorausgesetzt, dass es auch zuvor entstanden ist.
Danke, die Änderung war mir z.B. nicht bekannt, und mein Wissen bezog sich auf davor.

Nur noch eins:
in der Praxis daran orientieren können, was ein Verbraucher beim Testen und Ausprobieren der gleichen Ware in einem Ladengeschäft typischerweise hätte tun können
Das sind halt so Passagen, da bekommste das Kotzen... 0 Rechtssicherheit, weil es eben immer auf eine Einzelfallentscheidung hinausläuft... Und wie gesagt, ich hab noch keinen Laden erlebt, wo ich einen Monitor/Fernseher/Beamer hätte vorher ausprobieren können. Bis heute hat mir jeder Verkäufer freundlich den "Vogel" gezeigt und auf den Pixelfehler-Service verwiesen.

Aber gut, dann kann ich heutzutage eben auch mich, wie in meinen Augen, assig verhalten. Wenn ich schon für andere mit zahlen muss, die eben so etwas ausnutzen, dann kann ich auch selbst meinen Vorteil daraus ziehen... Vielleicht tut sich dann auch mal was zu einer vernünftigen gesetzlichen Regelung.
 
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Danke, die Änderung war mir z.B. nicht bekannt, und mein Wissen bezog sich auf davor.

Nur noch eins:

Das sind halt so Passagen, da bekommste das Kotzen... 0 Rechtssicherheit, weil es eben immer auf eine Einzelfallentscheidung hinausläuft... Und wie gesagt, ich hab noch keinen Laden erlebt, wo ich einen Monitor/Fernseher/Beamer hätte vorher ausprobieren können. Bis heute hat mir jeder Verkäufer freundlich den "Vogel" gezeigt und auf den Pixelfehler-Service verwiesen.

Aber gut, dann kann ich heutzutage eben auch mich, wie in meinen Augen, assig verhalten. Wenn ich schon für andere mit zahlen muss, die eben so etwas ausnutzen, dann kann ich auch selbst meinen Vorteil daraus ziehen... Vielleicht tut sich dann auch mal was zu einer vernünftigen gesetzlichen Regelung.
Sicherlich, weil sie mit dem service zusätzlich Geld verdienen wollen, obwohl du auch so den Anspruch hast. So gesehen eine Abzocke.

MfG
 
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Wie sagt die FDP doch immer: Der Markt reguliert sich selbst! :-D haha

Bis jetzt konnten auch alle Händler überleben. Die die jetzt meinen sie müssten hier was ändern, sind nur auf (noch) mehr Geld aus!
Am Ende kauft aber keiner mehr bei ihnen! Haha! Konkurs dann also mal zur Abwechslung moralisch gerecht!
 
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Das sich die wenigen Assi-Kunden, die bestellen wie die gestörten, obwohl Sie WISSEN! das Sie nicht alles behalten werden, ein bischen zurück halten!

Ich sags mal so. Geh in ein gewisses Hi-Fi Forum, und mach einen Beratungsthread auf. Da wirst du garantiert so Schlaumeier finden, die dir sagen, du sollst doch einfach beide, alle drei Boxen mal bestellen, und bei dir zu Hause austesten, und dann nur die Behalten, die dir gefällt....

Klar, im HiFi Bereich ist es ein bischen wie bei der Mode, die Margen sind hoch, aber das ist halt schon heftig... Haste mal Boxen für >5k € dastehen und behälst nur Boxen für >1k... Das ist halt schon heftig. Zumal Boxenversand richtig teuer ist :ugly:


in sachen hifi oder professionellem studioequipment speziell eben lautsprecher/studiomonitore ist das gang und gebe und wird von versendern wie thomann z.b. auch einkalkuliert und angepriesen. der einzelhandel hat oft nicht die auswahl und hersteller wie z.b. nubert versenden ausschließlich übers netz. deren boxen bekommt man nicht im ladengeschäft.
 
in sachen hifi oder professionellem studioequipment speziell eben lautsprecher/studiomonitore ist das gang und gebe und wird von versendern wie thomann z.b. auch einkalkuliert und angepriesen. der einzelhandel hat oft nicht die auswahl und hersteller wie z.b. nubert versenden ausschließlich übers netz. deren boxen bekommt man nicht im ladengeschäft.

Und selbst wenn ein Ladengeschäft vielleicht deine Box in deiner Farbe sogar hat, dann ist es nicht selten, dass die im Netz immer noch deutlich günstiger ist, obwohl vielleicht ein kalkuliertes Risiko aufgeschlagen wird.
Wer sich einmal mit der Preisgestaltung beschäftigt hat oder beschäftigen musste, der weiß, dass z. B. schon ein Kundenrabatt von 3-5% einberechnet wird, mal abgesehen von den Margen zur Deckung der Kosten bzw. zur Gewinnerzielung.

MfG
 
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Und selbst wenn ein Ladengeschäft vielleicht deine Box in deiner Farbe sogar hat, dann ist es nicht selten, dass die im Netz immer noch deutlich günstiger ist, obwohl vielleicht ein kalkuliertes Risiko aufgeschlagen wird.
Wer sich einmal mit der Preisgestaltung beschäftigt hat oder beschäftigen musste, der weiß, dass z. B. schon ein Kundenrabatt von 3-5% einberechnet wird, mal abgesehen von den Margen zur Deckung der Kosten bzw. zur Gewinnerzielung.

MfG

Genau so ist es. Solche Geschichten, zielen immer auf "die kleinen Menschen" ab, die jetzt nicht unbedingt was vom kaufmännischen verstehen, mit "Es kann doch nicht sein, dass...xy" Gefühlen. Es wird suggeriert das es "uns allen" besser ging, wenn nur ein paar "ihren Gürtel enger schnallen" würden. Das ist im Grunde Propaganda reinster Schule. Manche sagen ja, dass man Bildung sein 30 Jahren absichtlich verkommen lässt, um es mit so einer billigen Art von Beeinflussung und Meinungsbildung einfacher zu haben... denn eines ist klar: Die Art und Weise wie hier angesprochen wird, ist eindeutlich auf eine (intellektuelle) Unterschicht zugeschnitten! Nach dem Motto: "Die Massen sind dumm - also sprechen wir sie auch in der Sprache der Dummen an."
Übrigens schön zu studieren, an dem Gewäsch der Einheitsparteien (CDUSPDFDPGrüne) auf welchem Niveau die eigentlich einem in den Nachrichten, Interviews oder Talkrunden versuchen anzusprechen... das ist kein hohes! Das sind die niedersten Instinkte!

Das Problem ist aber hierbei das die (fachliche) Wahrheit, wie hier die kaufmännische Wahrheit, IMMER ein gewisses Niveau und fremdworthaltige Fachsprache hat, zumindest wenn man versucht es zu erklären. Jetzt hat aber der deutsche Michel ganz oft die ungute Eigenschaft; alles was er (wörtlich) nicht verstehst als Dumm abzutun und geradezu als Feildbild markt! Für ihn stimmt nämlich damit der "Stallgeruch" nicht mehr und er fühlt sich nicht nur nicht angesprochen, sondern sogar bedroht!
Das ist es das was es Bürgerinitiativen, Fachleuten oder ja sogar auch manchmal den Linken es so schwer macht bei komplexen Themen Mitstreiter oder gar nur Gehör zufinden, obwohl sie ja meist genau für die "kleinen Leute" sich einsetzen! Der Michel möchte aber weder "kleiner Mann" sein, noch zu den "Gscheiten dort oben" gehören. Typische Sätze sind woran man das erkennt: "Jetzt sollen die S21/BerlinerFlughafen/XY doch endlich baun, jetzt muss doch auch mal Schluss sein mit dem ewigen Streiten!"

Die typischen Führer unseres Landes haben, dass alles kapiert und setzten sich medienwirksam ins Bierzelt und sprechen die Sprache des kleinen Mannes, obwohl sie nicht ide ihre ist. Der Wolf im Schafspelz - wenn man so will. ;)
 
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Du hast KEINE GARANTIE auf keine Pixelfehler! Und wenn du das Gerät in Betrieb nimmst, anders kannst du es ja nicht erkennen, hast du eben keine REcht mehr auf den Widerruf aus dem Fernabsatzgesetz....

Das Recht auf Widerruf hat man IMMER, theoretisch sogar dann wenn man die Ware in den Rhein schmeißt^^ Der Händler hat natürlich auch ein Recht und zwar auf Wertausgleich, aber das sind jeweils 2 paar Schuhe ;)
 
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Na dann ein Hoch auf Amazon.
Auch wenns irgendwo mit auf die Preise aufgeschlagen wird.
 
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Sorry aber was Hardware angeht gibt es meiner Meinung nach nur eine vernünftige Möglichkeit:
- Ansehen -> ja
- auspacken -> ja
- testen mit weniger als 1 Stunde Nutzung -> ja
- testen mit mehr als 1 Stunde Nutzung oder Beschädigung egal welcher Art (nicht permanent sprich z. B. Staub) -> 50 % Werterstattung.
- OC -> gerne aber 0 € Erstattung. Sprich Ware zurück und KEIN Geld zurück. Da kann auch gerne ein Chip in die Hardware gebaut werden zum Überprüfen.

Ich habe bisher genau einmal von dem Wiederruf gebrauch gemacht und das, weil die Grafikkarte nicht mit meinem Mainboard kompatibel war. Dies hat mir der Hersteller selbst bestätigt.

Das Verhalten ala "Bestell einfach mal und sende zurück..." ist einfach nur mies (auf Hardware bezogen) und ich finde es schade, dass es in Deutschland verboten ist eine "schwarze Liste" zu erstellen wo solche "Kunden" draufstehen um diese mit anderen Firmen zu teilen. :daumen2: Wäre sehr toll, wenn so eine "Person" bestellen will und diese Bestellung einfach zurückgewiesen wird oder ein Aufschlag von 20% gemacht wird.
 
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Das Verhalten ala "Bestell einfach mal und sende zurück..." ist einfach nur mies (auf Hardware bezogen)

Ich glaube das es nur auf einen Bruchteil der Online Käufer zutrifft, von daher finde ich nicht das man es so darstellen sollte, als wenn es gängige Praxis ist. :)

MfG
 
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Ich glaube das es nur auf einen Bruchteil der Online Käufer zutrifft, von daher finde ich nicht das man es so darstellen sollte, als wenn es gängige Praxis ist. :)

MfG

Klar trifft das nur einen Bruchteil zu, aber die Händler kalkulieren das ja mit ein und das bedeutet für uns, dass die Sachen teurer werden.
 
AW: Online-Handel: Rücksendungen könnten ab 2014 kostenpflichtig werden

Ich glaube nicht das es so einen riesen Unterschied macht. So lange Online Produkte immer noch deutlich günstiger als EInzelhandelsprodukte sind, ist doch alles paletti. :-)

MfG
 
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