Zudem lässt sich alles andere aus den technischen Daten ermitteln, und GENAU da kommen wir eben wieder zum Kernpunkt.
Jetzt kann man sich natürlich darüber streiten, was mit "Eigenschaften" und "Funktionsweise" gemeint ist. Ich musste auch selbst erst einmal suchen, denn alles, was in Form eines Kommentars darauf Bezug nimmt, ist kostenpflichtig.(1) Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren hat der Verbraucher abweichend von § 357 Absatz 1 Wertersatz für Nutzungen nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, 1.soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und
2.wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und nach § 360 Absatz 1 oder 2 über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist oder von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat.
Soweit gezogene Nutzungen darauf zurückzuführen sind, dass Verbraucher die ihnen zugesandte Ware getestet und ausprobiert haben, ist ein Anspruch auf Wertersatz ausgeschlossen. Denn die Verbraucher haben in der Praxis keine Möglichkeit, die Ware vor Abschluss des Vertrags in Augenschein zu nehmen. Das Ausprobieren und Testen der gelieferten Ware dient daher dem Zweck der effektiven Wahrnehmung des ihnen von der Fernabsatzrichtlinie eingeräumten Widerrufs-rechts. Die Beweislast dafür, dass eine Nutzung im Einzelfall über die Prüfung der Eigen-schaften und der Funktionsweise der Ware hinausgeht, trägt der Unternehmer
Weist die Ware deutliche bzw. erhebliche Gebrauchsspuren auf, spricht die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass dies typische Folge einer intensiven Nutzung und nicht lediglich einer Prüfung ist. Erheblich sein kann aber nicht nur die Intensität der Gebrauchsspuren. Neben anderen Indizien kann unter Umständen auch die Gesamtsituation herangezogen werden. Wird etwa ein Kommunionskleid nach dem Weißen Sonntag zurückgesandt, kann gegebenenfalls auch aus den Umständen geschlossen werden, dass es getragen und nicht nur anprobiert wurde, auch wenn das Kleid keine erheblichen Gebrauchsspuren aufweist.
Die Bewertung des jeweiligen Einzelfalls unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung.
Fazit:Bei der Beurteilung, was im Einzelfall vom Tatbestandsmerkmal der Prüfung der Funktionsweise und der Eigenschaften der Ware umfasst ist, wird man sich in der Praxis daran orientieren können, was ein Verbraucher beim Testen und Ausprobieren der gleichen Ware in einem Ladengeschäft typischerweise hätte tun können. Dem Verbraucher muss da-bei die Möglichkeit eingeräumt werden, die Ware eingehend auf ihre Eigenschaften und ihre Funktionsweise zu untersuchen. Je nach Art der Ware kann hierfür eine Ingebrauchnahme erforderlich sein. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass der Verbraucher für eine Prüfung durch Ingebrauchnahme auch dann keinen Wertersatz leisten muss, wenn die Ware einen nahezu vollständigen Wertverlust erfahren hat – z. B. durch das Befüllen und Probeliegen eines Wasserbetts (vgl. auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. November 2010, Az.: VIII ZR 337/09).
Danke, die Änderung war mir z.B. nicht bekannt, und mein Wissen bezog sich auf davor.Die Sache mir dem Wertersatz wegen (übermäßiger) Nutzung der Ware bei deren Prüfung ist eine etwas heikle Angelegenheit. Das Fernabsatzrecht (das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr) wurde 2011 diesbezüglich geändert. Alles, was davor auf diesen Fall Bezug nimmt ist veraltet und daher nicht geeignet zur rechtlichen Beurteilung des Falls. Die Regelungen stehen nun im §312e I BGB (Achtung, den gab es schon früher mit komplett anderen Regelungsinhalt).
Wichtig ist dieser Satz:
Jetzt kann man sich natürlich darüber streiten, was mit "Eigenschaften" und "Funktionsweise" gemeint ist. Ich musste auch selbst erst einmal suchen, denn alles, was in Form eines Kommentars darauf Bezug nimmt, ist kostenpflichtig.
Zum Glück ist die Drucksache 855/10 vom Bundesrat in Form eines PDF frei zugänglich. Die erklärt etwas genauer, was damit gemeint ist. Auf Seite 17 unten geht's los. Ich erspare es mir jetzt das noch einmal zu erklären. Jeden den es interessiert soll es bitte selbst lesen.
http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2010/0855_2D10.pdf
Das Wichtige zusammengefasst:
Fazit:
Ich tendiere dazu, dass das bloße Einschalten eines Monitors Teil der Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise ist und damit nicht zum Wertersatz führt (man denke nur einmal an das Thema Blickwinkelabhängigkeit). Das Widerrufsrecht erlischt in jedem Fall nicht, da es (bis auf wenige, hier nicht einschlägige, Einzelfälle) wenn dann nur durch Zeitablauf erlischt, vorausgesetzt, dass es auch zuvor entstanden ist.
Das sind halt so Passagen, da bekommste das Kotzen... 0 Rechtssicherheit, weil es eben immer auf eine Einzelfallentscheidung hinausläuft... Und wie gesagt, ich hab noch keinen Laden erlebt, wo ich einen Monitor/Fernseher/Beamer hätte vorher ausprobieren können. Bis heute hat mir jeder Verkäufer freundlich den "Vogel" gezeigt und auf den Pixelfehler-Service verwiesen.in der Praxis daran orientieren können, was ein Verbraucher beim Testen und Ausprobieren der gleichen Ware in einem Ladengeschäft typischerweise hätte tun können
Sicherlich, weil sie mit dem service zusätzlich Geld verdienen wollen, obwohl du auch so den Anspruch hast. So gesehen eine Abzocke.Danke, die Änderung war mir z.B. nicht bekannt, und mein Wissen bezog sich auf davor.
Nur noch eins:
Das sind halt so Passagen, da bekommste das Kotzen... 0 Rechtssicherheit, weil es eben immer auf eine Einzelfallentscheidung hinausläuft... Und wie gesagt, ich hab noch keinen Laden erlebt, wo ich einen Monitor/Fernseher/Beamer hätte vorher ausprobieren können. Bis heute hat mir jeder Verkäufer freundlich den "Vogel" gezeigt und auf den Pixelfehler-Service verwiesen.
Aber gut, dann kann ich heutzutage eben auch mich, wie in meinen Augen, assig verhalten. Wenn ich schon für andere mit zahlen muss, die eben so etwas ausnutzen, dann kann ich auch selbst meinen Vorteil daraus ziehen... Vielleicht tut sich dann auch mal was zu einer vernünftigen gesetzlichen Regelung.
Das sich die wenigen Assi-Kunden, die bestellen wie die gestörten, obwohl Sie WISSEN! das Sie nicht alles behalten werden, ein bischen zurück halten!
Ich sags mal so. Geh in ein gewisses Hi-Fi Forum, und mach einen Beratungsthread auf. Da wirst du garantiert so Schlaumeier finden, die dir sagen, du sollst doch einfach beide, alle drei Boxen mal bestellen, und bei dir zu Hause austesten, und dann nur die Behalten, die dir gefällt....
Klar, im HiFi Bereich ist es ein bischen wie bei der Mode, die Margen sind hoch, aber das ist halt schon heftig... Haste mal Boxen für >5k € dastehen und behälst nur Boxen für >1k... Das ist halt schon heftig. Zumal Boxenversand richtig teuer ist
in sachen hifi oder professionellem studioequipment speziell eben lautsprecher/studiomonitore ist das gang und gebe und wird von versendern wie thomann z.b. auch einkalkuliert und angepriesen. der einzelhandel hat oft nicht die auswahl und hersteller wie z.b. nubert versenden ausschließlich übers netz. deren boxen bekommt man nicht im ladengeschäft.
Und selbst wenn ein Ladengeschäft vielleicht deine Box in deiner Farbe sogar hat, dann ist es nicht selten, dass die im Netz immer noch deutlich günstiger ist, obwohl vielleicht ein kalkuliertes Risiko aufgeschlagen wird.
Wer sich einmal mit der Preisgestaltung beschäftigt hat oder beschäftigen musste, der weiß, dass z. B. schon ein Kundenrabatt von 3-5% einberechnet wird, mal abgesehen von den Margen zur Deckung der Kosten bzw. zur Gewinnerzielung.
MfG
Du hast KEINE GARANTIE auf keine Pixelfehler! Und wenn du das Gerät in Betrieb nimmst, anders kannst du es ja nicht erkennen, hast du eben keine REcht mehr auf den Widerruf aus dem Fernabsatzgesetz....
Das Verhalten ala "Bestell einfach mal und sende zurück..." ist einfach nur mies (auf Hardware bezogen)
Ich glaube das es nur auf einen Bruchteil der Online Käufer zutrifft, von daher finde ich nicht das man es so darstellen sollte, als wenn es gängige Praxis ist.
MfG
Klar trifft das nur einen Bruchteil zu, aber die Händler kalkulieren das ja mit ein und das bedeutet für uns, dass die Sachen teurer werden.