Du brauchst mich auch nicht zu ueberzeugen.
Ja du mein Wissenmessiahs.
Aber Du koenntest netterweise aufhoeren, hier absichtlich oder unabsichtlich -das macht dem Ergebnis nach keinen Unterschied- an der Legende mitzuweben, es haette einen auf der Webseite von Frau von der Leyens Ministerium angekuendigten Pressetermin gegeben und als "Beleg" dafuer einen "Link" zu nennen, der ins digitale Nirvana fuehrt und den man sich auch mit genug Phantasie selbst ausdenken kann.
Sag mal gehts noch, du hast doch Wort wörtlich geschrieben: Zitat JePe:"Ich akzeptiere ersatzweise auch einen Link zu diesem Forenbeitrag ... " Ich habe nie behauptet das dem so ist und will auch keine Legenden spinnen.

Ich habe lediglich gesagt, dass der Beitrag, unter Berücksichtigung aller anderen online gestellten Vorhaben der Frau von der Leyen als Pressetermineintrag, zu finden ist und das es von daher schlüssig wäre, wenn dieser besagte auch drinne stand. Letztendlich hatte ich auch geschrieben das ich da nichts beweisen kann und du hattest dich ja angeblich auch mit einem Link zur Forenaussage zu frieden gegeben, was ich schon irgendwie verdächtig fand, ist es doch schliesslich kein Fakt...
Womit Deine "Fragen" auch gegenstandslos werden: weil sie an etwas aufgehaengt sind, das es nie gegeben hat. Belegter Fakt ist, es gab und gibt eine Pressemitteilung auf der Webseite von Frau Connemann, die gerade Wahlkampf fuehrt und sich dafuer Prominenz aus Berlin eingeladen hat. Auf diese Pressemitteilung hat sich der SPIEGEL auch bezogen. Und in der ist von einer Einladung der Presse nichts zu lesen (ich kann in dem SPIEGEL-Video auch keine Blitzlichtgewitter oder Armeen von Reportern sehen).
Wieso gegenstandslos, wenn sie doch grundsätzlich gestellt waren?? Die weitere Ausführung von dir bestreite ich im Übrigen auch nicht und wollte ich auch nicht erklärt haben.
Hat die nicht (!) eingeladene Presse ein Recht auf Betretung einer nicht-oeffentlichen Einrichtung, nur weil es dort gerade eine Bundesministerin zu sehen gibt?
Die Frage ist doch ob es eine öffentliche oder private Veranstaltung war?! Und dies beantwortet sich nicht automatisch dadurch ob die Lokation öffentlich oder privat ist. Des Weiteren, wenn es so wäre(privat), hat ja dennoch Frau Conneman im Nachhinein Eintritt gewährt und dennoch wurden sie der Vorführung verwiesen. Nach deiner Ausführung dürfte das aber nicht geschehen, denn sie wurden ja, wenn auch im Nachhinein, vor Ort, eingeladen??
Wohl kaum. Ein Presseausweis ist kein Durchsuchungsbeschluss, tatsaechliches oder vermeintliches oeffentliches Interesse ist kein Freifahrtschein. Wohin sich der Pressemob unter der Flagge der totalen Informationsfreiheit schon vergaloppiert hat, sei hier kurz mit "Gladbeck" und einer gewissen "Prinzessin der Herzen" angerissen.
Dem stimme ich auch zu. Wie aber sieht es aus, wenn die einladene Person die Presse(den Spiegel in dem Fall), vor Ort doch offiziell Eintritt gewährt. Hat die Ministerin dann das Recht die "eingeladene Presse" auszusparen?
Ich denke nicht.
MfG