Widerruf Mindfactory Hardware

Mein Tipp an den TE:

Ehrlich gegenüber Mindfactory bleiben und erklären, was mit der Hardware gemacht wurde. Den Rest (und damit der Wertersatz) wird dann schon der Händler machen. Da muss man sich hier nicht die Köpfe einschlagen. Zumal das Thema Garantie hier eher fehl am Platz ist. Es geht hier einzig und alleine um den fernabsatzrechtlichen Widerruf.
 
Noch n Tipp nebenbei!Vielleicht sollte sich der TE auch überlegen Stück fur Stück umzustellen?Dann holt man sich halt erstmal n Core i3 oder i5 + Mobo behält aber die Graka und wenn die Kohle dann verfügbar ist kauft man sie dann.Umsteigen auf ne schnellere CPU kann man dann beim Generationswechsel z.B. sehr gut die Preise droppen und man kann schonmal ne HighEnd CPU noch günstig anbgreifen ist dann zwar nicht die aktuelle aber who cares?Wie vorher schon erwähnt gibt es zig Seiten die über die Leistung von Grafikkarten und CPU's Auskunft geben angefangen bei diversen Ranglisten (bei denen teilweise sogar Benchmarkergebnisse direkt daneben stehen) bis bin zu Test und Foren.Letztendlich wuerd ich auch erstmal mit MF sprechen denen das erklären soweit möglich und sehen was bei rumkommt.

So long!

Chris
 
Eine letzte Frage hab ich noch:

Angenommen Mindfactory ist böse und verlangt (übertriebener Wert jetzt als Beispiel) 70% Wertersatz. Hab ich dann noch zum einen die Chance darauf zu reagieren und zum anderen den Widerruf abzubrechen? Also quasi den Widerruf zu widerrufen, wenn ich mit dem Wertersatz nicht einverstanden bin?
 
Hallo neutraler_name,

zurücksenden ist natürlich erstmal kein Problem. Wie die anderen User schon anmerken, es macht wohl mehr Sinn die Teile auszutauschen, die du definitiv nicht behalten möchtest. Es steht dir natürlich frei, auch die CPU zurückzusenden, wobei ich nicht glaube, dass es einer i5 3570K an Übertaktungspotenzial fehlt. Du musst aber vermutlich mit Abzügen rechnen. Das Widerrufsrecht erlaubt eine Begutachtung wie im Laden, ich glaube nicht, dass du beim großen roten rumläufst und versiegelte Verpackungen aufreißt, oder? Eine Kerbe auf der CPU machen sich auch nicht so gut. Vielleicht liegt durch die Beschädigung der Kühler auch nicht mehr richtig auf und die CPU schaltet ab. Das solltest du mal genau prüfen.
Bei dem Mainboard brauchst du auch keine großen Übertaktungsmöglichkeiten erwarten, da muss bei Intel CPUs schon was deutlich teureres her.
Den Kühler fandest du zu laut, den kannst du aber auch wohl sauber abwischen und einpacken, das wird auch so über den Schnäppshop verkauft, darin besteht auch kein großer Wertverlust und es sollten auch keine Abzüge anfallen. Beim Gehäuse ist es ein ähnliches Spiel. Alle Teile werden aber geprüft, bevor etwas gutgeschrieben wird.

Darf ich fragen, warum du überhaupt übertakten willst? Meine Intel mit dem Turbotakt gepaart mit einer SSD lassen ja so im Betrieb kaum noch Wünsche offen.
 
Finde ich ja super, dass sich direkt jemand von mf meldet.
Die Abwicklung läuft so, wie ich mir das vorgestellt habe. Begutachtung, evtl. Abzüge, Gutschrift.
 
Huhu,

hätte ich gesehen, dass Mf einen eigenen Thread hat, hätte ich es direkt da hinein gepostet. Super, dass ihr so am direkten Kontakt zum Kunden interessiert seid!

Du musst aber vermutlich mit Abzügen rechnen.
Ja, mit Abzügen rechne ich sicher, ich hoffe nur, dass sie nicht so hoch ausfallen :D

(Und dass ich Wertersatz für unvorsichtig geöffnete/ beschädigte OVP leisten muss, ist ja verständlich. Darüber will und werd ich mich auch definitiv nicht beschweren.)

den kannst du aber auch wohl sauber abwischen und einpacken

Ich hab die Hardware natürlich nach besten Gewissen und Können gereinigt (war ja nur 2 Tage in Betrieb, bis auf WLP war da also eigentlich nichts dran), aber da gibt es halt einige Sachen, für die ich direkt jetzt nichts "kann"...die aber wohl auf mich zurückfallen werden.

- der Alpenföhn Brocken wird z.B. beim 1155 Sockel an der Rückseite des Mainboards mit Muttern befestigt, die so eine kleine doppel-seitige Klebevorrichtung haben (damit die Befestigung halt am Mainboard kleben bleibt)

Hierbei resultieren zwei Dinge: zum einen, dass jetzt natürlich die Beilagen (Klebevorrichtungen) beim CPU-Kühler unvollständig sind (vorhanden eigentlich schon, aber sie kleben halt nicht mehr)

und zum anderen, dass bei den Löchern an der Rückseite des Mainboards, da wo die Schrauben durchgeführt werden, noch bisschen Klebeüberreste hängen, die ich so ohne Weiteres und ohne Erfahrung bezüglich der Entfernung von solch elektronischer Materie halt nicht entfernt habe.


Eine Kerbe auf der CPU machen sich auch nicht so gut.

Vielleicht liegt durch die Beschädigung der Kühler auch nicht mehr richtig auf und die CPU schaltet ab. Das solltest du mal genau prüfen.

Hier hab ich mal ein Beispielbild hochgeladen, wo sich diese Kerben befinden.
Pic-Upload.de - cpu-kerbe.png

Also nicht auf dem Heatspreader selbst, sondern an diesen abgesetzten und erniedrigten Seiten"laschen", oder wie man das auch immer nennt. Beim Einsetzen der CPU und dem anschließendem Runterdrücken des Befestigunghebels hat es leicht geknirscht.





Aber ich hab in das Paket eh nochmal einen Text gelegt mit allen Informationen bezüglich Nutzung und Auffälligkeiten (Klebeüberreste, Kerben in CPU, fehlende Klebevorrichtung beim Kühler, Gummizeug beim Kabelmanagement des Gehäuses) die ich bemerkt habe beim Auf- und Abbau.


Hab es heute früh losgeschickt.



schönen sonnigen und schwitzigen Tag wünsch ich :D

gruß neutral
 
Das ist so ähnlich, wie wenn ich mir einen Porsche kaufe, weil ich denke im Lotto zu gewinnen und ihn dann am Montag zurückgebe weil die Ziehung nicht so ausgefallen ist wie gedacht.

Sowas ist lächerlich, entweder ich habe das Geld oder nicht.
 
Was im FAG steht ist irrelevant da es viele Klauseln enthält die verschiedenst interpretiert werden können.

Du als Kunde kannst nur und zwar ausschließlich eine Zivilklage führen wenn es Probleme/Einwände gibt.

Grundsätzlich hast du mit Erhalt der Rechnung einen Kaufvertrag abgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das FAG gibt es nicht mehr. Die Regeln finden sich mittlerweile im BGB (§§312b ff. BGB) und sind natürlich im Laufe der Zeit umfänglich verändert worden.

Im Übrigen kann eine beschädigte oder gar keine OVP keinen Wertersatz auslösen. Das ist so auch schon gerichtlich geklärt:

Die Rechtsprechung verneint eindeutig eine Wertersatzpflicht bei beschädigter oder verlorener Verpackung [OLG Frankfurt, CR 2006, 195, OLG Hamm, NjW-RR 2005, 1582]. Entsprechende Klauseln in den AGB der Händler sind unwirksam, wenn die Ausübung des Widerrufsrechts von dem Vorhandensein einer Originalverpackung abhängig gemacht wird [LG Coburg, Urteil vom 23.2.2006 Az.: 1 HK O 95/05].

Widerruf beim Onlinekauf: Wertersatz, Versandkosten, beschädigtes Paket Versandhandel mit 18er-Spielen - Eine Analyse - Fernabsatzrecht Teil 2 - Was ist Wertersatz und wie verhält es sich beim Versandhandel mit 18er-Spielen?

Eine Ausnahme gilt nur für Hygiene-Produkte.
 
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