Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

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In Deutschland ist nun der erste Fall bekannt geworden, in dem ein Videostream-Zuschauer wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt wurde. Der Beschuldigte soll sich einen Film pornografischen Inhalts auf dem Portal Redtube angeschaut haben. Die Abmahnung liegt vor, lässt aber noch Fragen offen.

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AW: Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

Na jetzt geht´s aber los? :what:
Haben die wohl wieder ne neue Sache gefunden um fleißig Asche zu machen. :daumen2:

Dann gibt uns verdammt nochmal eine bezahlbare Alternative anstatt fleißig Leute abzumahnen!
Ich geh ins Kino, kaufe dvd und blu-rays, nutze Videoload aber bei bestimmten Filmen will ich mir persönlich sicher sein, das es sich lohnt.
 
AW: Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

Wie erbärmlich ist den das? Wenn die drecks Anwälte nichts mehr zu tun haben bzw. keine Leute finden, denen sie wegen peer 2 peer, Abmahnung schicken können, dann so ein Müll.
 
AW: Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

Cleverer Schachzug jemanden zu mahnen, der einen Prono gestreamt hat. Wie viele würden das aus Scham einfach hinnehmen... Und wenn es erst einmal genung unwidersprochene Präzendenzfälle gibt...

Grüße

phila

P.S.: Heißt noch nicht, dass ich das auch gut finde - aber so verdienen die Anwälte sich eben ihr nettes Gehalt.
 
AW: Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

Interessant, vor allem gab es nicht vor einiger Zeit mal einen Artikel, in dem es hieß, pornografisches Material sei nicht "schützenswert" oder unterliege nicht der Kunst und dem Urheberrecht?!
 
AW: Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

Es ist ja noch nicht mal sicher, ob das eine Urheberrechsverletzung darstellt. Aber falls ein Gericht entscheiden würde, dass eine Urheberrechtsverletzung statt findet, wäre das schon ein starkes Stück. Dann könnten sich die Gerichte auf LKW-Ladungen von Klagen freuen.

Ich bezweifle jedoch, dass es soweit kommen wird. Schaut man sich einen solchen Stream an, wird er im Arbeitsspeicher erfasst. Mit einem Trick kann man das Video zwar herauskopieren, aber wer macht das schon? Viele wissen nicht mal, dass es überhaupt möglich ist, geschweige denn wie.

Wenn jemand zu bestrafen ist, dann derjenige, der den Stream bereitstellt.
 
AW: Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

die frage ist doch eher ob es ein ganzer Film war oder nur ein Ausschnitt, bei letzterem wäre eine Urheberrechtsklage sehr zweifelhaft zu gewinnen :schief:
 
AW: Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

Na jetzt geht´s aber los? :what:
Haben die wohl wieder ne neue Sache gefunden um fleißig Asche zu machen. :daumen2:

Dann gibt uns verdammt nochmal eine bezahlbare Alternative anstatt fleißig Leute abzumahnen!
Ich geh ins Kino, kaufe dvd und blu-rays, nutze Videoload aber bei bestimmten Filmen will ich mir persönlich sicher sein, das es sich lohnt.

Gibt es;) .
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Man muss nur im Monat einen Beitrag bezahlen.
Und Bezahlbar ist es auch ;)

Es heißt dort Video on Demand.
Filme Online anschauen und das völlig legal.

Mfg:
NIza
 
AW: Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

Das wird ja immer bunter hier :daumen2:
Ich gehe fleißig ins Kino, kaufe DVDs, einfach weil sich die Sammlung im Regal so schön macht undso :ugly: Kosten ja auch nicht die Welt.

Aber btw: Seit wann ist die hier genannte Piep Seite nicht legal? Sidn das nicht von i-wem hochgeldaenen Videos?
Weil die streiten ishc da ja über Rechte, aber dazu müsste da ja ein Film hochgeldane wordensei, oder bin ich falsch informiert? :ugly:
 
AW: Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

Wenn jemand zu bestrafen ist, dann derjenige, der den Stream bereitstellt.

Das ist das "lustige" an der Sache. Redtube darf die Dinger scheinbar weiter verbreiten und liefert vermutlich auch noch großzügig die IP-Adressen der Nutzer an die Rechteinhaber die dann die User abmahnen?! :what:
 
AW: Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

Meine Bekannt, haben heute auch so ein Teil bekommen.
Da die sollen ein Porno gestream haben, am 20.08.13 früh gegen fünf.
Die Wissen nicht mal wie man das macht.
Hatte das Wochenende bei denen einen einen Telekomrouter von 2001 upadaten müssen weil ein DNS offen war ( Kam vor 14 Tagen ein Brief von der Telekom). Ich musste das Ding noch über COM Anschluss Updaten.
Kann ein offener DNS dafür verantwortlich sein? Oder ist das nur Abzocke?
Kanzlei:
Urban und Kollegen
 
AW: Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

Cleverer Schachzug jemanden zu mahnen, der einen Prono gestreamt hat. Wie viele würden das aus Scham einfach hinnehmen... Und wenn es erst einmal genung unwidersprochene Präzendenzfälle gibt...
Die Kanzlei U+C ist bekannt. Die haben in der Vergangenheit eine Reihe sehr fragwürdiger Dinge abgezogen. Sie vertreten in großem Umfang die Porno Industrie und hatten mal vor (bis es ihnen gerichtlich untersagt wurde) eine Liste ihrer Prozessgegner auf ihrer Website zu veröffentlichen. Das wäre natürlich ein schöner virtueller Pranger gewesen.

Interessant, vor allem gab es nicht vor einiger Zeit mal einen Artikel, in dem es hieß, pornografisches Material sei nicht "schützenswert" oder unterliege nicht der Kunst und dem Urheberrecht?!
Es muss keine Kunst sein. Der Film muss nur "Werk"charakter haben und der besteht unstreitig. Ich befasse mich selbst gerade mit einer Abmahnung wegen Pornokonsums. Die läuft aber ganz klassisch über P2P. Habe dem Mandanten gestern noch gesagt, er solle doch bitte in Zukunft bei sowas auf Streaming Dienste ausweichen. :D Kurz danach kam die Meldung (wie hier in der News), dass auch das inzwischen nicht mehr allzu sicher zu sein scheint.
 
AW: Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

ich kann auch mit so nem Schrieb dienen ^^

Was macht man da nun? Nix soll ja anscheinend auch schlecht sein da es kein rechtskräftiges Urteil gibt. Andererseits kann man, sofern man nun kostenpflichtig zur Tat streitet, diese später geltend machen sofern die Abmahnung nicht rechtens erfolgt ist.

Jetzt muss ich eig. abwarten bis die Gesetzeslage klar ist. Zahlen werde ich nicht.

P.S.: mir wäre auch nicht bekannt irgend etwas davon auf Redtube in Anspruch genommen zu haben aber wer weiß wo die Vids überall eingebettet werden. :ugly: ich hab weder nen Account noch irgendwas anderes von irgend solchen Schmuddeleien.

Es geht defakto ja um das Caching von dem videomaterial das "illegal" sein kann, müsste aber auch für Musik etc gelten.

Hier ist die Rechtslage gut erklärt:

Erste Streaming Abmahnung für Nutzer: Erste Abmahnung wegen Streaming eines Filmwerkes auf Streamingportal

Wie ist die Rechtslage?

Kurzum: Noch nicht geklärt und derzeit undurchsichtig!

Wir tendieren jedoch dazu, dass eine Rechtsverletzung nicht gegeben sein dürfte. Gerichtliche Entscheidungen über Nutzer der Streaming Portale existieren in Deutschland nach unserer Kenntnis noch nicht.

In der Vergangenheit sind bereits immer wieder Betreiber von sogenannten Streaming Portalen zur Zielscheibe von Abmahnkanzleien und Staatsanwaltschaften wegen des Vorwurfes der Urheberrechtsverletzung geworden.

Die uns vorliegende Abmahnung stellt daher eine „kleine“ Revolution im Internetrecht dar und könnte – soweit berechtigt – eine Abmahnwelle ungeahnten Ausmaßes annehmen, da erstmals vermeintliche Nutzer abgemahnt wurden.

Unsere Rechtsaufassung ist die folgende:

Im Gegensatz zu den klassischen Tauschbörsen werden durch das Streaming die Inhalte nicht gleichzeitig anderen Personen zur Verfügung gestellt, so dass eine urheberechtlich relevante öffentliche Zugänglichmachung nicht vorliegt.

Durch das Zwischenspeichern werden jedoch kleine Dateibestandteile im Cache der Festplatte vorübergehend zwischengelagert. Diese vorübergehend erstellten Teilkopien sind Gegenstand der juristischen Diskussion, die sich um die Frage einer Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung von Streaming- Angeboten dreht.

Diese Teilkopien als legale Privatkopien gemäß § 53 UrhG anzusehen, scheitert bereits an dem Umstand, dass es sich wohl um offensichtlich rechtswidrig angebotene Dateien handelt.

Allerdings vertreten wir die Auffassung, dass es sich bei dem angesprochenen „Zwischenspeichern“ um eine vorübergehende Vervielfältigungshandlung handelt. Gemäß § 44a UrhG sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen zulässig, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

Da das Zwischenspeichern einer reibungslosen Wiedergabe des Datenflusses ohne Unterbrechungen dient, dürfte das zwischenzeitliche Speichern im Cache der Festplatte als integraler Bestandteil des technischen Streamingvorganges anzusehen sein. Auch der technische Umstand, dass die Datenbestandteile anschließend aus dem Cache wieder gelöscht werden, lässt diese Vervielfältigungshandlung lediglich als „flüchtig und begleitend“ qualifizieren.

Auch die letzte Voraussetzung des § 44a UrhG stellt unserer Auffassung nach kein Hindernis dar. Die beabsichtigte Nutzung im Rahmen des Streamings dient dem Zweck des Anschauens und nicht der Vervielfältigung. Denn dem jeweiligen Nutzer ist gerade bewusst, dass ihm die Datei nach Beendigung des Streams nicht mehr zur Verfügung steht.

Weitere allgemeine Informationen zum Streaming erhalten Sie auch in einem Interview von Rechtsanwalt Heidicker für den Radiosender Yourzz FM hier oder auf unserer Kanzleihomepage hier

Sollte die Abmahnung jedoch unberechtigt sein, dürfte sich die Gegenseite nach der neuen Vorschrift des § 97 a Abs. 4 UrhG nicht unerheblichen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen.
 
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Und Bezahlbar ist es auch

Es heißt dort Video on Demand.
Filme Online anschauen und das völlig legal.

Ja, aber mit wie vielen Filmen? Nicht einmal 1.500...
Es sind zwar meistens ein paar gute dabei, aber auf mehr als 50 komme ich da nicht...

Die legalen solcher Angebote sind einfach noch VIEL zu mager. Und ehrlich gesagt weigere ich mich so "bescheuerte" Medien wie DVDs oder Blu-Rays zu nutzen, wenn ich einen vernünfigen MutlimediaPC mit recht fixem Internet im Zimmer stehen habe.
- Laute Laufwerke
- Können dreckig werden oder verkratzen
- man stellt sich alles zu oder sucht ewig die Filme
- man muss abends in ne bekloppte Videothek fahren, wo die guten Filme dann oftmals auch vergriffen sind

Ich will kurzfristig auf Mausklick einen Film schauen können. Aus einer Auswahl von mehr als 1200 Filmen..

@Topic: Dass jetzt Nutzer solcher Streams abgemahnt werden finde ich auch eine Frechheit! Das mag ja ein Grau-bereich sein, aber zunächst sollte man doch einfach etwas gegen die Anbieter unternehmen. Aber die wehren sich halt stärker als der kleine Mann.
Die Filmindustrie sollte einfach (wie eingehend beschrieben) vernünftige legale Alternativen fördern und wäre das Problem bald los.
Ich denke, dass die meisten Nutzer bereit dazu wären 10-20€ monatlich zu zahlen, wenn sie entsprechende Inhalte wie von kinox.to legal und in besserer Qualität bekommen könnten.
 
AW: Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

P.S.: Würde hier auch nur einer verklagt werden, dann müsste selbiges auch für Musik und Bilder, selbst Texte gelten. Dein Browser fertigt ja Kopien davon an und wenn er es nur cached. Im konkreten redtube Fall bezieht sich U+C genau darauf, dass Videodaten gecached werden, diese Duplizierung illegal ist.

Gemäß der technischen Aufbereitung ist aber wohl zweckmäßig und dient nicht der Vervielfältigung

Siehe

http://www.anwalt24.de/rund-ums-rec..._Vervielfaeltigungshandlungen-d140508,53.html

Problem ist dass man auf diese Abmahnung reagieren muss da sonst schnell Strafen von zig 1000€ geltend gemacht werden können. Ich steh selber etwas im Handlungszwang und frage mich ob ich den Herren von U+C mal diese rechtliche Einschätzung zukommen lasse - denn man hat Anspruch auf Schadensersatz und Rechtskosten Entschädigung wenn fälschlicherweise abgemahnt wird. Ich kann mir nicht vorstellen dass das Nutzen von OnlineStreams unter Strafe gestellt wird.
 
AW: Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

Bei dieser Geschichte frage ich mich in wie weit ich nun beim anschauen von Youtube-Videos abgemahnt werden kann. Hier sind auch des öfteren ganze Musiktitel, teils Serien, Filme u.s.w. wo ich nicht davon ausgehe, dass diese ganz legal dort reingestellt wurden. Normalerweise werden die Illegalen Videos von Youtube ja gelöscht, ist das aber nun nicht der Fall und ich sehe mir ein Video an, welches nicht legal ist, mache ich mich dann Strafbar? Bin ich als Nutzer verpflichtet zu wissen welches Video legal oder illegal ist?

Redtube ist ja nichts anderes als Youtube für Pornos, sind all die dort enthaltenen Videos denn illegal? werden dort nicht auch Videos/Clips zu Werbezwecken verbreitet? Woher weiss der User, welches Video er anschauen darf oder nicht?

Ich verstehe, dass wenn ich jetzt Filme oder Musik runterlade (oder meinetwegen sogar streamen) mit Zusätzen wie DVDrip, Cam, FullAlbum... dass man mir dann vorwerfen kann, dass durch das Allgemeinwissen, ich gewusst haben muss, dass ich hier etwas Illegales mache, ABER bei Seiten, wo beides angeboten wird, stelle ich mir die Frage, wie man dem User hier die Absicht eine Straftat zu begehen beweisen soll.
 
AW: Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

Es ist ja noch nicht mal sicher, ob das eine Urheberrechsverletzung darstellt. Aber falls ein Gericht entscheiden würde, dass eine Urheberrechtsverletzung statt findet, wäre das schon ein starkes Stück. Dann könnten sich die Gerichte auf LKW-Ladungen von Klagen freuen.

Ich bezweifle jedoch, dass es soweit kommen wird. Schaut man sich einen solchen Stream an, wird er im Arbeitsspeicher erfasst. Mit einem Trick kann man das Video zwar herauskopieren, aber wer macht das schon? Viele wissen nicht mal, dass es überhaupt möglich ist, geschweige denn wie.

Wenn jemand zu bestrafen ist, dann derjenige, der den Stream bereitstellt.


und morgen kommt der osterhase

erzähle das mal nen richter

was du da im 2. abschnitt schreibst

den genau von solchen dingen geht er aus !


wir können nur hoffen momentan das der richter ihn frei spricht
 
AW: Videostreams: Anwälte verschicken erste Abmahnungen

Woher weiss der User, welches Video er anschauen darf oder nicht?

Und genau das ist das Hauptproblem, dass diese Kanzleien haben. Sie können, neben vielen anderen Fragen, nicht belegen, wie ersichtlich sein soll, dass diese rechtlich geschützten Inhalte illegal angeboten wurden. Daher ist gerade die Erotik-Branche ein gutes Ziel, da es den "Ertappten" vielleicht unangenehm sein könnte, vor Gericht geschleppt zu werden. Da gerade diese Kanzlei mittlerweile 95% ihrer gesamten Einnahmen anhand solcher Schriften macht, haben sie allerdings auch keinerlei Interesse daran, dass es wirklich zu einem Gerichtsverfahren kommt. Denn dann könnte es zu einem eindeutigen Entscheid kommen, dass die wenigen Sekunden, die sich ein Stream im Speicher eines Rechners befindet, eben nicht als Kopie gelten kann. Und ihre komplette, riesige Maschinerie, die nur darauf beruht Serienbriefe auszudrucken und zu verschicken, damit irgendwelche eingeschüchterten Personen viel Geld zahlen, würde sofort zusammenbrechen...

Wenn sie ein echtes Interesse an den Rechteinhabern hätten, würden sie gegen die Downloadportale vorgehen und ein deutlich verifizierbares Sigel fordern, dass jedem Nutzer auf den ersten Blick zeigt, ob ein Film oder Musikstück nun geschützt ist oder zum freien Download und Gebrauch geeignet.

Rechtlich ergeben sich beim Streamen gleich mehrere Fragen, die nicht eindeutig geklärt werden konnten und wo ein deutliches Signal der deutschen (und vielleicht auch europäischen) Rechtsprechung fehlt:

1. Handelt es sich wirklich um eine Kopie? Die Daten liegen zwar kurzfristig im Computer vor, das jedoch nur für wenige Sekunden und verschwinden hinterher wieder spurlos aus dem System. Das selbe kann man auch Fernsehern und Radios vorwerfen, nur dass die Daten dort nur für wenige Sekundenbruchteile statisch vorhanden sind. Dort gelten sie jedoch bisher nicht als Kopie.

2. Kenntlichkeit des Rechteinhabers: wie erkenne ich als Nutzer, ob der Film nun wirklich rechtlich geschützt ist? Gerade im Erotikbereich gibt es genügend Privatpersonen, die sich selbst auf Videoportalen präsentieren wollen. Mit moderner Technik und etwas Erfahrung können Privatfilme qualitativ von professionellen kaum noch unterschieden werden.

3. Für mich besonders entscheidend, allerdings bisher noch nie irgendwo angesprochen worden: in welchem Rechtsraum befinden wir uns als Nutzer eines Streamingportals? Hier ist der größte und zeitgleich am schwersten zu belegende Angriffspunkt gegen diese Klagen. Wenn ich einen Film von einem Server auf Tahiti, Kuba oder irgendeiner winzigen Südseeinsel sehe, befinde ich mich dann nicht auch in diesem Rechtsraum, dann sollten auch die dortigen Rechte gelten. Natürlich sind die Inhalte hier geschützt und der Rechteinhaber, der gegebenenfalls hier sitzt, kann klagen und versuchen sein Recht einzufordern, nur befand ich mich beim Streamen überhaupt in einem Rechtsraum, für den sie zuständig sind? Oder muss die Klage dann nicht über Tuvalu laufen und dortige Urheberschutzbestimmungen herangezogen werden?
 
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