4.1 Medien ohne Jugendfreigabe (ab 18) und Altersfreigabe
Der Handel sowie Wertschätzungen von Medien, wie Spiele oder Filme, ab 18 (freigegeben ab 18, keine Jugendfreigabe, jugendgefährdend, beschlagnahmt) und Medien ohne USK/FSK-Kennzeichnung sind untersagt. Das Gleiche gilt für einen Handel, der den Käufer in die Lage versetzt aus einem Bundle aus Spielen zu wählen, wenn das Bundle ein Spiel ab 18 enthält.
Maßgebend sind die deutschen Kennzeichnungen der USK und FSK. Die Altersfreigabe des jeweiligen Mediums muss im Angebot deutlich angegeben werden. Versuche, die Ware mit getarnten Bezeichnungen, Fotos ohne Angabe in der Artikelbeschreibung beziehungsweise Andeutungen im Thread an den Mann zu bringen, sind ebenso wenig gestattet und werden mit Strafpunkten geahndet.
Der Verkäufer von jugendbeeinträchtigenden Medien ab 16 hat Sorge zu tragen, dass er sich nach dem Alter des Käufers erkundigt und wenn notwendig die Einwilligung des gesetzlichen Vormunds einholt.