USK Jahresbericht: 2.088 Prüfvorgänge, 7 Berufungsverfahren, 1 Indizierung

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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat die Auswertung für ihre Prüfverfahren im Jahr 2013 veröffentlicht. 2013 führte die USK 2.088 Prüfvorgänge durch. Den größten Anteil machten dabei mit 30 Prozent Verfahren aus, bei denen ein Kennzeichen "USK ab 0" vergeben wurde.

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Nur eine Indizierung? Dann ist die USK ja überflüssig...
 
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Bitte mal unser Special zum Thema lesen. Die USK hat nichts mit Indizierungen zu tun. Das macht die BPjM auf Zuruf. :)
 
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Ich hab nichts gegen Prüfungen, von mir aus soll ein Speil was "gewaltverherlichend" ist, auch das 18ner Symbol bekommen, aber dies ganze Zensur, die dann rechtlich gesehen ja garkeine Jugendlichen mehr treffen dürfte, geht den meisten tierisch gegen den Strich.

Die Widersprechen sich selbst total :schief:
 
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Die Publisher zensieren sich ja meist schon im Vorfeld selbst, um das eine oder andere USK-Siegel zu bekommen. Man muss der USK auf jeden Fall zugute halten, dass sie deutlich lockerer geworden ist in den vergangenen Jahren. Das ein The Witcher 2 ne 16 hatte und ein GTA 5 ne 18 überraschte schon einige. Und das Gute ist: Alles was ein USK-Siegel hat, kann nicht mehr indiziert werden (mit Ausnahme von verfassungsrelevanten Symbolen). Die USK pauschal zu hassen, ist (glaube ich) der falsche Weg. Früher hat die BPjM alles geregelt und wir wissen, wie das endete. Die Deutschen sind da ja auch nicht alleine. Hier ist es Gewalt, den den USA Erotik, in Australien Drogen. Da hat jeder sein Steckenpferd. :)
 
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Die Publisher zensieren sich ja meist schon im Vorfeld selbst, um das eine oder andere USK-Siegel zu bekommen. Man muss der USK auf jeden Fall zugute halten, dass sie deutlich lockerer geworden ist in den vergangenen Jahren. Das ein The Witcher 2 ne 16 hatte und ein GTA 5 ne 18 überraschte schon einige. Und das Gute ist: Alles was ein USK-Siegel hat, kann nicht mehr indiziert werden (mit Ausnahme von verfassungsrelevanten Symbolen). Die USK pauschal zu hassen, ist (glaube ich) der falsche Weg. Früher hat die BPjM alles geregelt und wir wissen, wie das endete. Die Deutschen sind da ja auch nicht alleine. Hier ist es Gewalt, den den USA Erotik, in Australien Drogen. Da hat jeder sein Steckenpferd. :)

So ist es, wie bei der FSK hat sich auch bei der USK in den letzten Monaten doch einiges entspannt. Grundsätzlich sind beide Einrichtungen keine schlechte Institution.
Aber auch ich bin der Meinung das wenn Titel, egal ob FSK- (Film) oder USK- (Spiele) geprüft, noch Zensuren mit sich tragen müssen damit sie die Freigabe "ab 18 Jahren" bekommen, die gesamte Zensur an sich ad Absurdum geführt wird.
Als volljähriger und mündiger Bürger sollte man durchaus selber entscheiden dürfen ob einem die gezeigten medialen Inhalte gegen den eigenen Strich und damit die Vernunft gehen. Gegebenenfalls kann ich dann noch immer durch meine Kaufkraft entscheiden ob ich einen Titel konsumieren möchte oder nicht.
Zwar kann ich dies jetzt auch, muss aber im Vorfeld gegebenenfalls trotzdem Zensuren in Kauf nehmen oder damit leben das ein Titel nach Verweigerung der Freigabe und späteren auf Grund seiner von der BPjM durchgeführten Indizierung nur auf Umwegen zu beschaffen ist oder im schlimmsten Fall gar nicht erst in Deutschland veröffentlicht wird.
 
AW: USK Jahresbericht: 2.088 Prüfvorgänge, 7 Berufungsverfahren, 1 Indizierung

So ist es, wie bei der FSK hat sich auch bei der USK in den letzten Monaten doch einiges entspannt. Grundsätzlich sind beide Einrichtungen keine schlechte Institution.
Aber auch ich bin der Meinung das wenn Titel, egal ob FSK- (Film) oder USK- (Spiele) geprüft, noch Zensuren mit sich tragen müssen damit sie die Freigabe "ab 18 Jahren" bekommen, die gesamte Zensur an sich ad Absurdum geführt wird.
Als volljähriger und mündiger Bürger sollte man durchaus selber entscheiden dürfen ob einem die gezeigten medialen Inhalte gegen den eigenen Strich und damit die Vernunft gehen. Gegebenenfalls kann ich dann noch immer durch meine Kaufkraft entscheiden ob ich einen Titel konsumieren möchte oder nicht.
Zwar kann ich dies jetzt auch, muss aber im Vorfeld gegebenenfalls trotzdem Zensuren in Kauf nehmen oder damit leben das ein Titel nach Verweigerung der Freigabe und späteren auf Grund seiner von der BPjM durchgeführten Indizierung nur auf Umwegen zu beschaffen ist oder im schlimmsten Fall gar nicht erst in Deutschland veröffentlicht wird.
Ja, aber wo wird nicht zensiert? Spiele und Filme sind nur die Spitze des Eisbergs. Vielleicht nicht das beste Beispiel, aber als mündiger Bürger darfst du ja trotzdem keine Drogen nehmen, zu schnell fahren, was auch immer. Klar, du kannst es machen (und dich nicht dabei erwischen lassen). Bei Medien wird dir das gleich vorenthalten. Worauf ich hinaus will: Als Erwachsener wirst du nicht nur von der USK und der BPjM entmündigt, sondern auch von anderen Institutionen. Das sind dann halt Gesetze und Reglementierungen. Ich bin jetzt nicht der Zensurnazi vor dem Herren und sehe das auch liberal, aber bei manchen Themen fände ich es schon sinnvoll. Dass sehr junge Menschen problemlos Zugang zu Pornos im Internet bekommen, ist schon net die beste Entwicklung. Klar, Medienkompetenz, Eltern, blubb, aber ich kann ein junges Kind doch nicht einem elterlichen Überwachungsstaat aussetzen. Das ist a) sozial unvernünftig und b) nicht machbar, wenn man keinen 24/7-Sicherheitsdienst an den Start schleppt. :)
 
AW: USK Jahresbericht: 2.088 Prüfvorgänge, 7 Berufungsverfahren, 1 Indizierung

Zielte der letzte Satz auf mein Profil ab? :ugly:

Grundsätzlich gebe ich dir durchaus recht. Wir sind in allen Belangen von Gesetzen und Reglementierungen umgeben.
Aber man darf nicht vergessen das die von uns beiden genannten Institutionen geschaffen worden sind um mit den vergebenen Freigaben zu erreichen, das (multi-) mediale Inhalte einem Publikum zugänglich gemacht werden (können), welches psychisch auch in der Lage ist mit den relevanten Inhalten umzugehen.
So werden Filme und / oder Spiele vor dem Hintergrund gekennzeichnet, das Kinder bzw. junge Erwachsenen dem gesehenen folgen können und die vollzogenen Handlungen nachvollziehbar sind und in einem relevanten Zusammenhang stehen. Dies bezieht sich nicht nur auf den Grad der im Medium vorhandenen Gewalt.

Das Produkte dann aber inhaltlich abgeändert, gezwungenermaßen zum Teil sogar weltweit, oder gar nicht erst am deutschen Markt erhältlich sind, obwohl sich diese ausdrücklich an ein erwachsenes Publikum richten, finde ich absurd und widersinnig.

Der Gesetzgeber misst hier für mich nach zweierlei Maß.
(Interessant auch in diesem Zusammenhang das JuSchG §15, Abs. 2, Nr. 1–5 sowie §15, Abs. 1, Nr. 1–7.)
Zwar sind die Freigaben nach JuSchG bindend für den Händler (welche meines Erachtens noch immer zu selten kontrolliert, verfolgt und geahndet werden), die Zugänglichkeit im Haushalt liegt jedoch weiterhin im Ermessen und der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, was uns wieder zur Medienkompetenz leitet, welche ich hier grundsätzlich nicht verallgemeinernd schlecht machen möchte.
In gewisser Weise wird hier der eigentliche Sinn und Zwecke der Prüfung ad absurdum geführt.

Salopp ausgedrückt:
Der Gesetzgeber sieht sich gezwungen "künstlerische Inhalte" nach Prüfung ggf. einer Zensur zu unterziehen selbst wenn diese sich an ein erwachsenes Publikum richten (sollen!) welches in der Lage ist die gesehenen Inhalte zu begreifen und dem Kontext entsprechend zu verstehen.
Der gleiche Gesetzgeber hat vor noch nicht all zu langer Zeit die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft, erwartet aber weiterhin das sich genug freiwillige gleichen Alters zur Ausbildung an der realen Waffe finden um sein eigenes Land und dessen Partner im nötigen Fall zu verteidigen und im schlimmsten Fall selber, reale Gewalt anzuwenden.

An dieser Stelle möchte ich mich erst einmal für die ernsthafte und kompetente Unterhaltung und Diskussion bedanken. :daumen:
 
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