Ich habe garnicht bemerkt das meine Waffe gestohlen wurde.Dann erkläre mal, wie oder warum deine Waffe "wegkommen" konnte. Vielleich hast du sie dem Täter ja auch ausgeliehen? Dann bist du ein "Mittäter".
Wenn sie dir gestohlen wurde, warum hast du keine Anzeige erstattet?
Was meinst du was Top Anwälte bzw. sehr gute Strafverteidiger machen? Richtig, das Gesetz biegen bis man zum Ziel kommt.Du entkommst dem Gesetzt nicht. Auch nicht mit deinen komischen Vergleichen.
Wow, solch unreflektierte Aussagen von einem Juristen.So mal als Beispiel. Noch vor 20 Jahren betraf die Störerhaftung so absurde Fälle wie Nachbarschaftstreitigkeiten wegen Lärmbelästigung durch krähende Hühner. Heute ist es ein massenhafter Haftungstabestand für jede noch so kleine Urheberrechtsverletzung, weil man den eigentlichen Täter nicht zu fassen bekommt.
Ein Anfang wäre es eine Haftung bzw. Abmahnung erst dann zu ermöglichen, wenn zweifelsfrei ein Verschulden (Vorsatz/Fahrlässigkeit) nachgewiesen wurde. Im Moment ist es ja so, dass Unterlassungsansprüche auch ganz ohne dem geltend gemacht werden können.

Du bist also gegen besondere Sicherungspflichten eines Waffeneigentümers? Deiner Meinung nach kann er das Ding geladen auf jedem Kinderspielplatz liegen lassen? Dabei ginge es auch nicht um Mord, sondern um die Verletzung von eben diesen Sicherungspflichten.Oder ne Waffe die auf dich zugelassen ist wird die bei einem Mord gefunden... du bist aber nicht gleichzeitig der Täter....(Beispiel...)
Fahrtenbuch! §31a StVZOWenn jemand geblitzt wird mit deinem Auto bekommst du nen Brief aber du musst nicht gefahren sein.....also musst du auch nicht zahlen
Man hat nun zwei Möglichkeiten:
1. Man erklärt das Internet zum rechts(durchsetzungsfähigungs)freien Raum.
2. Man behilft sich über die Störerhaftung und schließt so die Alibi Lücke "Ich bin's nicht gewesen. Meine halbe Family nutzt den Anschluss!".
Eben nicht. Bei der Ermittlung/Übermittlung der IP gibt es einen ganzen Haufen möglicher Fehlerquellen (vom Timestamp bis zum Zahlendreher usw), und eine "Media-Access-Control-Adresse" kann ich (auf SW-Ebene) nach belieben verändern (wie übrigens auch die IP).Eine IP in Verbindung + MacAdresse ist eine eindeutige Identifizierung.
Blöd nur das auch dies keine unüberwindbare Hürde ist... und u.U. auch WPA2 relativ schnell geknackt werden kann... (wenn man googlen kann^^)WLAN ist zu verschlüsseln.
Wie willst du das vereinheitlichen? Sagen wir mal der Gesetzgeber vereiheitlicht das rechtlich und jeder Bürger kann belangt werden bei auch noch so kleinen Urheberrechtsverstößen. Was genau hat das für Konsequenzen?Angesichts der Problematik, wäre es dringend notwendig, dass der Gesetzgeber tätig wird und die Störerhaftung präzisiert oder zumindest für eine einheitliche Rechtsprechung sorgt.
Wer genau entscheidet denn wie die gesetzliche Regelung aussieht im Zeitalter des Internets, welches einfach vieles geändert hat.? Ist es wirklich der Gesetzgeber, der wie du sagst, für bestimmte Gesetze eintritt und diese formuliert?
Oder ist es nicht die Mehrheit der Wähler die langfristig und ultimativ darüber entscheidet?
Eine IP in Verbindung + MacAdresse ist eine eindeutige Identifizierung.
Und wenn jemand anderes z.B. über meinen Anschluß runterlädt bin ich(als Anschlußinhaber) haftbar zu machen. WLAN ist zu verschlüsseln.
Ist auch vollkommen richtig....
Mir gehört zwar der Anschluss das heißt aber noch nicht das ich was illegal runtergeladen hab...
Oder ne Waffe die auf dich zugelassen ist wird die bei einem Mord gefunden... du bist aber nicht gleichzeitig der Täter....(Beispiel...)
Wenn jemand geblitzt wird mit deinem Auto bekommst du nen Brief aber du musst nicht gefahren sein.....also musst du auch nicht zahlen
die Liste könnte man endlos weiterführen![]()
Und auch da: du hast also nicht bemerkt, das jemand in deine Wohung eingebrochen ist, und dort dann sowohl den Tresor, als auch das Fach für die seperat gelagerte Munition aufgebrochen hat? Wenn du dann nicht nachweisen kannst, dass du in Urlaub warst wirds blöd...Ich habe garnicht bemerkt das meine Waffe gestohlen wurde.
Beweise mal das du es nicht warst, wenn die Gegenseite genug Beweise hat, dass du es warst. Stichwort: "Eltern haften für ihre Kinder".
Du entkommst dem Gesetzt nicht. Auch nicht mit deinen komischen Vergleichen.
Nicht umsonst gibt es Bemühen, einen Internetausweis zu erschaffen, um die Anonymität im Netz abzuschaffen, und eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen
Ich kann Dir keine zuverlässigen Zahlen nennen, aber es sind bei weitem keine 99,9%. Es gibt zudem viele Fälle wo Zahlungsaufforderungen nachgekommen wurde, einzig um größerem "Zirkus" aus dem Weg zu gehen (zb. Anschluß auf den Vater, Sohn sagt er war es 100%ig nicht, Vater zahlt trotzdem usw). Alleine die bekannten Fälle falscher IP-Ermittlungen liegen schon sehr deutlich über 0,1%...In 99,9% der Fälle ist die Identifizierung aber richtig.

Hm, hat das irgendwer getan? Es sollte einfach nur "In dubio pro reo" gelten.Und nur weil etwas nicht 100% sicher ist braucht man dann das Internet nicht zum rechtsfreien Raum erklären.