US-Richter akzeptiert IP-Adresse nicht als Identifikation

Anarchie, Anarchie!!! Wir wollen die Anarchie!
Nieder mit Gesetzen und Gerichten!

...

Wieso fangt ihr nicht an für Musik, Filme und Games aus dem Netz zu zahlen?
Die Schwarmintelligenz des Netzes fährt uns irgendwann noch vor die Wand...
 
Dann erkläre mal, wie oder warum deine Waffe "wegkommen" konnte. Vielleich hast du sie dem Täter ja auch ausgeliehen? Dann bist du ein "Mittäter".
Wenn sie dir gestohlen wurde, warum hast du keine Anzeige erstattet?
Ich habe garnicht bemerkt das meine Waffe gestohlen wurde.

Du entkommst dem Gesetzt nicht. Auch nicht mit deinen komischen Vergleichen.
Was meinst du was Top Anwälte bzw. sehr gute Strafverteidiger machen? Richtig, das Gesetz biegen bis man zum Ziel kommt.
 
So mal als Beispiel. Noch vor 20 Jahren betraf die Störerhaftung so absurde Fälle wie Nachbarschaftstreitigkeiten wegen Lärmbelästigung durch krähende Hühner. Heute ist es ein massenhafter Haftungstabestand für jede noch so kleine Urheberrechtsverletzung, weil man den eigentlichen Täter nicht zu fassen bekommt.

Ein Anfang wäre es eine Haftung bzw. Abmahnung erst dann zu ermöglichen, wenn zweifelsfrei ein Verschulden (Vorsatz/Fahrlässigkeit) nachgewiesen wurde. Im Moment ist es ja so, dass Unterlassungsansprüche auch ganz ohne dem geltend gemacht werden können.
Wow, solch unreflektierte Aussagen von einem Juristen. ;)

Dir sagt ja sicherlich der Begriff Güterabwägung etwas. Auf der einen Seite haben wir den Anschlussinhaber, dem es sehr leicht möglich ist, seinen Anschluss zu sichern (WPA2 Verschlüsselung z.B.). Auf der anderen Seite steht der Rechteinhaber, der faktisch Null (in Zahlen: 0) Möglichkeit hat eine Urheberrechtsverletzung über einen Anschluss, der von mehreren Personen genutzt wird, nachzuweisen.

Man hat nun zwei Möglichkeiten:
1. Man erklärt das Internet zum rechts(durchsetzungsfähigungs)freien Raum.
2. Man behilft sich über die Störerhaftung und schließt so die Alibi Lücke "Ich bin's nicht gewesen. Meine halbe Family nutzt den Anschluss!".

Oder ne Waffe die auf dich zugelassen ist wird die bei einem Mord gefunden... du bist aber nicht gleichzeitig der Täter....(Beispiel...)
Du bist also gegen besondere Sicherungspflichten eines Waffeneigentümers? Deiner Meinung nach kann er das Ding geladen auf jedem Kinderspielplatz liegen lassen? Dabei ginge es auch nicht um Mord, sondern um die Verletzung von eben diesen Sicherungspflichten.

Wenn jemand geblitzt wird mit deinem Auto bekommst du nen Brief aber du musst nicht gefahren sein.....also musst du auch nicht zahlen
Fahrtenbuch! §31a StVZO
 
Zuletzt bearbeitet:
KrHome, du machst dir die Sache da aber etwas zu einfach. Der Vorfall mit dem Telekom-WLAN-Router hat dich eindrücklich gezeigt, das der Privatmann in keinster Weise sich sicher sein kann, das er seinen Anschluss wirklich schützt, oder eben hinstellt mit einem offenen Scheunentor.

Die Sache ist doch die, das es eben recht oft berechtigte Zweifel daran gibt, dass der Beschuldigte wirklich verantwortlich ist. Hier wird meiner Auffassung nach die Unschludsvermutung mit Füßen getreten. Zumal eben die "Beweise" in keinster Weise widerlegbar sind, oder auch nur validierbar sind. Zu den ganzen Methoden usw. usw. ist eben nicht hinreichend genug in jedem Einzelfall alles geklärt.

Dem Beschuldigten wird praktisch jedwede Möglichkeit zur Verteidigung genommen.

Angenommener Fall:
Bei der Übermittlung der Daten kam es zu einem Fehler (Zahlendreher), und nun sitzt jemand unberechtigt als Beschuldigter auf der Anklagebank. Hat er eine realistische Chance, sich erfolgreich zu verteidigen? Ne, ziemlich sicher wird er verurteilt, und das ist einfach etwas, was nicht sein darf.
 
Man hat nun zwei Möglichkeiten:
1. Man erklärt das Internet zum rechts(durchsetzungsfähigungs)freien Raum.
2. Man behilft sich über die Störerhaftung und schließt so die Alibi Lücke "Ich bin's nicht gewesen. Meine halbe Family nutzt den Anschluss!".

Angesichts der Problematik, wäre es dringend notwendig, dass der Gesetzgeber tätig wird und die Störerhaftung präzisiert oder zumindest für eine einheitliche Rechtsprechung sorgt.

Es kann nicht sein, dass jedes Gericht meint, seine ganz persönliche Güterabwägung vollziehen zu müssen, dabei gerne mal eigenständige Berechungsmethoden zum Schadenersatz entwirft und beides auch noch örtlich vorhersehbar für klagende Anwälte ist (Stichwort "fliegender Gerichtsstand").
 
Eine IP in Verbindung + MacAdresse ist eine eindeutige Identifizierung.

Und wenn jemand anderes z.B. über meinen Anschluß runterlädt bin ich(als Anschlußinhaber) haftbar zu machen. WLAN ist zu verschlüsseln.
 
Eine IP in Verbindung + MacAdresse ist eine eindeutige Identifizierung.
Eben nicht. Bei der Ermittlung/Übermittlung der IP gibt es einen ganzen Haufen möglicher Fehlerquellen (vom Timestamp bis zum Zahlendreher usw), und eine "Media-Access-Control-Adresse" kann ich (auf SW-Ebene) nach belieben verändern (wie übrigens auch die IP).

Das ist kein Fingerabdruck oder eine DNA-Spur, das sind einfach nur digitale Zeichen - mit all ihren Schwächen. Eine 100%ige wasserdichte Identifizierung sieht zumindest bei mir anders aus.
WLAN ist zu verschlüsseln.
Blöd nur das auch dies keine unüberwindbare Hürde ist... und u.U. auch WPA2 relativ schnell geknackt werden kann... (wenn man googlen kann^^)
 
Zuletzt bearbeitet:
Angesichts der Problematik, wäre es dringend notwendig, dass der Gesetzgeber tätig wird und die Störerhaftung präzisiert oder zumindest für eine einheitliche Rechtsprechung sorgt.
Wie willst du das vereinheitlichen? Sagen wir mal der Gesetzgeber vereiheitlicht das rechtlich und jeder Bürger kann belangt werden bei auch noch so kleinen Urheberrechtsverstößen. Was genau hat das für Konsequenzen?

Youtube, Facebook und jede andere Seite über die User, aus privaten Gründen, urheberrechtlich geschützte Werke hochladen oder verlinken, können belangt werden? (In welcher Form auch immer) Google muss für die verlinkung auf News bezahlen, wie es die Verlage fordern? Ich soll jemanden der 5 mp3s über Filesharing runterlädt kostenpflichtig abmahnen, obwohl er den Song im digitalen Radio oder über Seiten wie youtube 1:1 mitschneiden/speichern kann?
Wer genau entscheidet denn wie die gesetzliche Regelung aussieht im Zeitalter des Internets, welches einfach vieles geändert hat.? Ist es wirklich der Gesetzgeber, der wie du sagst, für bestimmte Gesetze eintritt und diese formuliert?

Oder ist es nicht die Mehrheit der Wähler die langfristig und ultimativ darüber entscheidet?
 
In 99,9% der Fälle ist die Identifizierung aber richtig. Die Betroffenen geben es dann ja auch zu.

Und nur weil etwas nicht 100% sicher ist braucht man dann das Internet nicht zum rechtsfreien Raum erklären.
 
Wer genau entscheidet denn wie die gesetzliche Regelung aussieht im Zeitalter des Internets, welches einfach vieles geändert hat.? Ist es wirklich der Gesetzgeber, der wie du sagst, für bestimmte Gesetze eintritt und diese formuliert?

Oder ist es nicht die Mehrheit der Wähler die langfristig und ultimativ darüber entscheidet?

Die Fragen beinhalten in gewisser Weise eine Tautologie. Nur der Gesetzgeber kann dafür sorgen, dass eine gesicherte Rechtslage herrscht. Gesetze werden von gewählten Vertretern des Volkes gemacht. Die Lösung ist daher einfach.

Schnell reagieren, wenn das Internet mal wieder eine neue Besonderheit zu bieten hat. Dumm nur, dass erst alles auf EU-Ebene verhandelt wird, als Richtlinie verpackt und dann noch mit Jahre-langen Fristen in nationale Gesetze umgesetzt werden muss. Gesetzgeber waren schon immer langsam, keine Frage. Aber Jahrzehnte sind in der heutigen digitalen Welt einfach nicht mehr hinnehmbar. Es ist vielleicht auch mittelbar eine Folge der Überlastung der Gerichte. Bis mal ein Verfahren vor dem BGH anhängig ist, vergehen gerne mal 5 Jahre.

Die Problematik der Störerhaftung in Internet-Sachverhalten ist nicht neu. Das geht bereits seit mindestens 10 Jahren so (wenn ich ältere Studienliteratur von mir dazu lese). Das Ding ist zehn Jahre alt und durch diverse BGH-Urteile (Paperboy, Session-ID) obsolet. Aber wenn es um Störerhaftung geht, ist heute immer noch alles beim alten, ohne das viel handfestes vorzufinden ist.

Mitunter ist wohl der §10 TMG noch das beste, was in den letzten Jahren zum Thema Störerhaftung passiert ist. Haftung erst ab Kenntnis und nicht erfolgter sofortige Sperrung/Löschung rechtswidriger Inhalte. Leider passiert eine Kenntnisnahme häufig im Wege der Abmahnung. Große Unternehmen können sich mal einen knappen 1.000er leisten, aber sicherlich nicht kleingewerbliche Forenbetreiber mit Cent-Beträgen als Werbeeinnahmen.
 
Eine IP in Verbindung + MacAdresse ist eine eindeutige Identifizierung.

Und wenn jemand anderes z.B. über meinen Anschluß runterlädt bin ich(als Anschlußinhaber) haftbar zu machen. WLAN ist zu verschlüsseln.

Ich kann dir deine WPA-2 Verschlusselung binnen 2 Stunden ohne einen grösseren Aufwand knacken - alles was man braucht ist im Internet verfügbar, und das kostenlos und ein wenig krimineller Energie braucht man auch da zu. Ich kann auch deinen Anschluss manipulieren - die Daten bestehen nur als 0 und 1 , das erklärt auch warum die so genannten Kopierschutzverfahren nicht das Einhalten, was sie versprechen. Nach relativ kurzer Zeit werden doch alle geknackt, und das wird sich in Zukunft auch nicht ändern. Ich als Internetanschlußbesitzer kann überhaupt nicht verhindern, daß jemand der es willig ist, und genügend Fachwissen besitzt, mein Anschluß für seine Zwecke misbraucht... Dies ist leider die Tatsache!
Das Eltern für Kinder haften, bei Musikdownloads ist eine andere Schweinerei der mächtigen Musik und Filmindustrie in Verbund mit der käuflichen Politik - ich darf mein Kind laut Gesetz nicht traktieren, aber es kann mich finanziell ruinieren mit ein paar Downloads gegen meiner Weisungen und Wille. Tötet es jemanden, ist zu jung und zu grün um verurteilt zu werden, aber anderseits muß ich für seine Urheberrechtsverletzungen gerade stehen? Nicht um sonst tut sich endlich BGH bewegen, ich hofe nur, das die höchstrichterliche Entscheidung nicht zu lange auf sich warten läßt, und ich bin mir sicher, dass dann sehr viele von Abmahnanwälten ihre Koffer packen dürfen und ihre Klientel von Film und Musikindustrie auch.
 
Ist auch vollkommen richtig....

Mir gehört zwar der Anschluss das heißt aber noch nicht das ich was illegal runtergeladen hab...

Oder ne Waffe die auf dich zugelassen ist wird die bei einem Mord gefunden... du bist aber nicht gleichzeitig der Täter....(Beispiel...)

Wenn jemand geblitzt wird mit deinem Auto bekommst du nen Brief aber du musst nicht gefahren sein.....also musst du auch nicht zahlen

die Liste könnte man endlos weiterführen :D

Das Problem ist, das du dafür verantwortlich bist, was mit deinen Sachen passiert. Das betrifft nicht nur deinen Internetanschluss, sondern eben auch dein Auto... Wenn jemand in deinem Auto geblitzt wird, und du sagst einfach "ich bin nicht gefahren", verweigerst aber jegliche andere Angabe, dann kann es passieren, das man dir ein Fahrtenbuch aufdrückt...

Deine Waffe darfst du euch nicht einfach rumliegen lassen
Ich habe garnicht bemerkt das meine Waffe gestohlen wurde.
Und auch da: du hast also nicht bemerkt, das jemand in deine Wohung eingebrochen ist, und dort dann sowohl den Tresor, als auch das Fach für die seperat gelagerte Munition aufgebrochen hat? Wenn du dann nicht nachweisen kannst, dass du in Urlaub warst wirds blöd...

Und wenns ganz dick kommt, dann kommt halt das argument, dass du Löcher bohren musst und Kabel ziehen sollst, wenn du nicht dafür sorgst, dass das WLAN sicher ist.

Nicht umsonst gibt es Bemühen, einen Internetausweis zu erschaffen, um die Anonymität im Netz abzuschaffen, und eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen
 
Zuletzt bearbeitet:
Beweise mal das du es nicht warst, wenn die Gegenseite genug Beweise hat, dass du es warst. Stichwort: "Eltern haften für ihre Kinder".

Du entkommst dem Gesetzt nicht. Auch nicht mit deinen komischen Vergleichen.

Nun ja, hinsichtlich dem Problem mit der IP ist inzwischen festzustellen, dass dies eigentlich unnötig ist.

Letztendlich muss ich nicht meine Unschuld beweisen sondern die Gegenseite meine Schuld, alles andere wäre eine Beweislast Umkehrung.

Wie einfach es eigentlich ist, eine IP-Adresse zu klauen, hat man ja seinerzeit im Fernsehen mit Hilfe eines IT-Experten unter Beweis gestellt.

Wenn die Richter hier nun zu gusten der Kläger agieren, muss dies leider nicht immer die Schuld der Richter sein, manchmal taugen auch einfach die Anwälte nichts.

Wenn die Kläger nun Unterlagen vorlegen, die so alt sind das ich keinen Gegenbeweis mehr antretten kann weil die Daten bereits gelöscht sind, könnte man auch so Argumentieren das diese vollendete Tatsachen bewusst bzw. sogar mit Vorsatz geschaffen haben, damit ich meine Unschuld gerade nicht mehr Nachweisen kann. Damit wären Tür und Tor für diverse Argumentationen geschaffen, z.B. nach dem Wahrheitsgehalt der vorgelegten Unterlagen. Letztendlich kann ja selbst das Gericht nicht prüfen ob die dortigen Angaben tatsächlich stimmen.

Für mich ist das Thema Tauschbörsen sowieso soweit durch, seitdem ich die Medienberichte aus Amerika als auch den hiesigen hier gelesen/gesehen habe, wie einfach es ist sich die IP-Adresse einer beliebigen Person auf der Welt anzueignen und damit schindluder zu treiben, eben gerade für die Abmahnanwälte.

Übrigens, wir sollten nicht vergessen, die wenigsten gehen gegen eine Abmahung wirklich vor Gericht.


Gruß
 
In 99,9% der Fälle ist die Identifizierung aber richtig.
Ich kann Dir keine zuverlässigen Zahlen nennen, aber es sind bei weitem keine 99,9%. Es gibt zudem viele Fälle wo Zahlungsaufforderungen nachgekommen wurde, einzig um größerem "Zirkus" aus dem Weg zu gehen (zb. Anschluß auf den Vater, Sohn sagt er war es 100%ig nicht, Vater zahlt trotzdem usw). Alleine die bekannten Fälle falscher IP-Ermittlungen liegen schon sehr deutlich über 0,1%...

Außerdem, beweiß mal das Du eine bestimmte IP vor zb. 6 Monaten nicht gehabt hast. ;)

Ich wurde selbst schon mal von einer Kanzlei angeschrieben, weil ich angeblich ein Spiel über Torrent runtergladen bzw dadurch angeboten hätte (IP+Uhrzeit+Spieltitel). Da ich das zu 200% ausschließen konnte (nicht nur für mich, auch für meine Internetz-Anschlüsse), hab ich dort angerufen und mitgeteilt das es ein Irrtum sein muß, und ich ganz sicher keinen Cent zahle - und es auf einen Rechtsstreit ankommen lasse. Ich hab danach niemehr von der Kanzlei gehört.

Und nur weil etwas nicht 100% sicher ist braucht man dann das Internet nicht zum rechtsfreien Raum erklären.
Hm, hat das irgendwer getan? Es sollte einfach nur "In dubio pro reo" gelten.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Im Zweifel immer für den Angeklagten" und nicht das Gegenteil. Das ist der einzige richtige Weg und vor allem der einzige den die Wähler langfristig akzeptieren werden.
 
Zurück